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   BVerwG, 24.01.2019 - 7 C 15.17   

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https://dejure.org/2019,6038
BVerwG, 24.01.2019 - 7 C 15.17 (https://dejure.org/2019,6038)
BVerwG, Entscheidung vom 24.01.2019 - 7 C 15.17 (https://dejure.org/2019,6038)
BVerwG, Entscheidung vom 24. Januar 2019 - 7 C 15.17 (https://dejure.org/2019,6038)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de

    KrWG § 18 Abs. 2 ; KrWG § 62
    Abfallrechtliche Untersagungsverfügung gegen einen gewerblichen Sammler von Altpapier; Nach § 18 Abs. 2 KrWG erforderliche Angaben zu Größe und Organisation des Sammlungsunternehmens; Angaben zur Jahresbilanz des Unternehmes

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • juve.de (Kurzinformation)

    Grenzen der Auskunftspflicht: Altpapiersammler gegen Abfallbehörden erfolgreich

  • fgvw.de (Kurzinformation)

    Grundsatzurteil: Gewerbliche Altpapiersammler mit FGvW gegen Abfallbehörden erfolgreich

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (10)

  • BVerwG, 30.06.2016 - 7 C 5.15

    Abfall; private Haushaltungen; Überlassungspflicht; öffentliche Interessen;

    Auszug aus BVerwG, 24.01.2019 - 7 C 15.17
    Nichts anderes folgt aus dem Urteil des Senats vom 30. Juni 2016 - 7 C 5.15 (Buchholz 451.224 § 18 KrWG Nr. 1 Rn. 17 ff.).

    Dieser generalisierende rechtliche Maßstab ist indessen überholt (BVerwG, Urteil vom 30. Juni 2016 - 7 C 5.15 - Buchholz 451.224 § 18 KrWG Nr. 1 Rn. 21 ff., 27 f.).

  • VGH Baden-Württemberg, 16.01.2014 - 10 S 2273/13

    Untersagung einer nicht angezeigten Sammlung von Alttextilien

    Auszug aus BVerwG, 24.01.2019 - 7 C 15.17
    Soll diese abschließende Prüfung durch Maßnahmen erst ermöglicht werden, die letztlich auf die Ermittlung der erforderlichen Tatsachen für die gebotene prognostische Beurteilung abzielen (BT-Drs. 17/6052 S. 88, 106), ist der Anwendungsbereich des § 18 Abs. 5 Satz 2 KrWG (noch) nicht eröffnet, so dass es bei der Ermächtigungsgrundlage des § 62 KrWG bleibt (vgl. OVG Münster, Beschlüsse vom 19. Juli 2013 - 20 B 476/13 - juris Rn. 5 f. und vom 5. August 2015 - 20 A 1188/14 - juris Rn. 4; VGH Mannheim, Beschluss vom 16. Januar 2014 - 10 S 2273/13 - UPR 2014, 235 Rn. 8).

    Bei Erlass einer Untersagungsverfügung als eines besonders intensiven Eingriffs in die berufliche Tätigkeit des Sammlers muss der Vorrang weniger stark belastender Maßnahmen gewahrt bleiben; wie auch bei § 18 Abs. 5 Satz 2 KrWG ist die - wenn auch auflösend bedingte - Untersagung "ultima ratio" (vgl. BVerwG, Urteil vom 30. Juni 2016 - 7 C 4.15 - BVerwGE 155, 336 Rn. 64; zu § 62 KrWG siehe VGH Mannheim, Beschluss vom 16. Januar 2014 - 10 S 2273/13 - UPR 2014, 235 Rn. 15).

  • VGH Baden-Württemberg, 26.09.2013 - 10 S 1345/13

    Anzeige einer gewerblichen Altkleidersammlung

    Auszug aus BVerwG, 24.01.2019 - 7 C 15.17
    Sammlungsbezogene Angaben in diesem Sinne sind Angaben über den Gegenstand der Sammlung (Was soll gesammelt werden?), deren zeitlichen und räumlichen Umfang (Wo im Landkreis, in welcher Gemeinde soll gesammelt werden? Wann, wie oft und wie lange soll gesammelt werden und welche Mindestdauer ist geplant?) und die Art der Durchführung (Wird im Hol- oder Bringsystem, in eigener Regie oder durch einen Dritten gesammelt?) (vgl. VGH Mannheim, Beschluss vom 26. September 2013 - 10 S 1345/13 - UPR 2014, 33 Rn. 29; Dippel, in: Schink/Versteyl, KrWG, 2. Aufl. 2016, § 18 Rn. 16; Karpenstein/Dingemann, in: Jarass/Petersen, KrWG, 2014, § 18 Rn. 47).

    Abgesehen vom Sanktionscharakter des Bescheids kann schon die Ankündigung des Erlasses die Bereitschaft zur Befolgung der gesetzlichen Regelungen fördern (siehe hierzu VGH Mannheim, Beschluss vom 26. September 2013 - 10 S 1345/13 - UPR 2014, 33 Rn. 40).

  • VGH Baden-Württemberg, 19.06.2018 - 10 S 1449/17

    Durchsetzung abfallrechtlicher Anforderungen bei Zweifeln an der Zuverlässigkeit

    Auszug aus BVerwG, 24.01.2019 - 7 C 15.17
    Ein Vorgehen im Wege einer förmlichen und zwangsmittelbewehrten Anordnung zur Erfüllung der Anzeigepflicht ist nur dann verzichtbar, wenn der gewerbliche Sammler hinreichend deutlich zu erkennen gegeben hat, dass er nicht gewillt ist, die von der Behörde geforderten Angaben zu machen (vgl. zum Vorgehen nach § 18 Abs. 5 Satz 2 KrWG VGH Mannheim, Beschluss vom 5. Mai 2014 - 10 S 30/14 - NVwZ 2014, 1253 und Urteil vom 19. Juni 2018 - 10 S 1449/17 - NVwZ-RR 2018, 800 Rn. 36).
  • BVerwG, 30.06.2016 - 7 C 4.15

    Abfall; Alttextilien; Überlassungspflicht; öffentliche Interessen;

    Auszug aus BVerwG, 24.01.2019 - 7 C 15.17
    Bei Erlass einer Untersagungsverfügung als eines besonders intensiven Eingriffs in die berufliche Tätigkeit des Sammlers muss der Vorrang weniger stark belastender Maßnahmen gewahrt bleiben; wie auch bei § 18 Abs. 5 Satz 2 KrWG ist die - wenn auch auflösend bedingte - Untersagung "ultima ratio" (vgl. BVerwG, Urteil vom 30. Juni 2016 - 7 C 4.15 - BVerwGE 155, 336 Rn. 64; zu § 62 KrWG siehe VGH Mannheim, Beschluss vom 16. Januar 2014 - 10 S 2273/13 - UPR 2014, 235 Rn. 15).
  • VGH Baden-Württemberg, 05.05.2014 - 10 S 30/14

    Unzuverlässigkeit eines Sammlers; Verhältnis von Durchsetzung der Anzeigepflicht

    Auszug aus BVerwG, 24.01.2019 - 7 C 15.17
    Ein Vorgehen im Wege einer förmlichen und zwangsmittelbewehrten Anordnung zur Erfüllung der Anzeigepflicht ist nur dann verzichtbar, wenn der gewerbliche Sammler hinreichend deutlich zu erkennen gegeben hat, dass er nicht gewillt ist, die von der Behörde geforderten Angaben zu machen (vgl. zum Vorgehen nach § 18 Abs. 5 Satz 2 KrWG VGH Mannheim, Beschluss vom 5. Mai 2014 - 10 S 30/14 - NVwZ 2014, 1253 und Urteil vom 19. Juni 2018 - 10 S 1449/17 - NVwZ-RR 2018, 800 Rn. 36).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 05.08.2015 - 20 A 1188/14

    Untersagung der Sammlung von Alttextilien wegen unzureichender Angaben in der

    Auszug aus BVerwG, 24.01.2019 - 7 C 15.17
    Soll diese abschließende Prüfung durch Maßnahmen erst ermöglicht werden, die letztlich auf die Ermittlung der erforderlichen Tatsachen für die gebotene prognostische Beurteilung abzielen (BT-Drs. 17/6052 S. 88, 106), ist der Anwendungsbereich des § 18 Abs. 5 Satz 2 KrWG (noch) nicht eröffnet, so dass es bei der Ermächtigungsgrundlage des § 62 KrWG bleibt (vgl. OVG Münster, Beschlüsse vom 19. Juli 2013 - 20 B 476/13 - juris Rn. 5 f. und vom 5. August 2015 - 20 A 1188/14 - juris Rn. 4; VGH Mannheim, Beschluss vom 16. Januar 2014 - 10 S 2273/13 - UPR 2014, 235 Rn. 8).
  • VGH Bayern, 18.12.2013 - 20 CS 13.2446

    Rechtliches Gehör; Untersagung einer gewerblichen Abfallsammlung; Verwertungswege

    Auszug aus BVerwG, 24.01.2019 - 7 C 15.17
    Dies gilt umso mehr, wenn es um die Darlegung einer schadlosen Verwertung geht und die Entstehung von Gefahren nicht auszuschließen ist (vgl. insoweit VGH München, Beschluss vom 18. Dezember 2013 - 20 CS 13.24 46 - NVwZ-RR 2014, 341 Rn. 16).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 19.07.2013 - 20 B 476/13

    Gewerbliche Alttextiliensammlungen vorläufig erlaubt

    Auszug aus BVerwG, 24.01.2019 - 7 C 15.17
    Soll diese abschließende Prüfung durch Maßnahmen erst ermöglicht werden, die letztlich auf die Ermittlung der erforderlichen Tatsachen für die gebotene prognostische Beurteilung abzielen (BT-Drs. 17/6052 S. 88, 106), ist der Anwendungsbereich des § 18 Abs. 5 Satz 2 KrWG (noch) nicht eröffnet, so dass es bei der Ermächtigungsgrundlage des § 62 KrWG bleibt (vgl. OVG Münster, Beschlüsse vom 19. Juli 2013 - 20 B 476/13 - juris Rn. 5 f. und vom 5. August 2015 - 20 A 1188/14 - juris Rn. 4; VGH Mannheim, Beschluss vom 16. Januar 2014 - 10 S 2273/13 - UPR 2014, 235 Rn. 8).
  • BVerwG, 09.12.1983 - 7 C 68.82

    Untersagung des Betriebs einer Altanlage nach § 25 Abs. 2 BImSchG

    Auszug aus BVerwG, 24.01.2019 - 7 C 15.17
    Soweit die Verletzung der Anzeigepflicht nach der Übergangsvorschrift des § 67 Abs. 2 BImSchG als solche eine Untersagung des Betriebs nicht rechtfertigt, ergibt sich dies schon aus der einschlägigen Ermächtigungsgrundlage des § 20 Abs. 2 BImSchG, die den Betrieb einer genehmigungsbedürftigen Anlage voraussetzt (BVerwG, Urteil vom 9. Dezember 1983 - 7 C 68.82 - Buchholz 406.25 § 67 BImSchG Nr. 6 S. 2 f.; VGH München, Beschluss vom 19. Mai 1982 - 22 CS 82 A.594 - UPR 1983, 272 ; Büge, in: BeckOK Umweltrecht, Stand 1. April 2018, § 67 BImSchG Rn. 11).
  • BVerwG, 24.01.2019 - 7 C 16.17

    Untersagung der gewerblichen Annahme von überlassungspflichtigen Abfällen aus

    Auch unter Berücksichtigung der Angaben zu § 18 Abs. 2 Nr. 2 KrWG war das Gewicht der fehlenden Darlegungen, wie vom Oberverwaltungsgericht in den Parallelverfahren (BVerwG 7 C 14.17 , BVerwG 7 C 15.17 ) ausdrücklich betont, eher gering; denn auch hier stand - wie vom Verwaltungsgericht ausgeführt - jedenfalls in erster Linie ein Bringsystem in Rede.
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