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   BVerwG, 24.01.2020 - 9 BN 4.19   

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https://dejure.org/2020,2247
BVerwG, 24.01.2020 - 9 BN 4.19 (https://dejure.org/2020,2247)
BVerwG, Entscheidung vom 24.01.2020 - 9 BN 4.19 (https://dejure.org/2020,2247)
BVerwG, Entscheidung vom 24. Januar 2020 - 9 BN 4.19 (https://dejure.org/2020,2247)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • rewis.io

    Zur einheitlichen Stimmabgabe nach § 15 Abs. 2 Satz 4 GKG Bbg a.F.

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de

    Bestimmung einer landesrechtlichen Regelung über die kommunale Gemeinschaftsarbeit zur einheitlichen Abgabe mehrerer Stimmen eines gemeindlichen Verbandsmitglieds; Garantie der kommunalen Selbstverwaltung i.R.e. Abstimmung über eine Satzung zur Neufassung der ...

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • VG Dresden, 25.01.2011 - 7 K 1224/10

    Einheitliche Stimmabgabe einer Gemeinde in einer Zweckverbandsversammlung

    Auszug aus BVerwG, 24.01.2020 - 9 BN 4.19
    Mögen auch bestimmte Einzelfragen der Stimmabgabe der Länder nicht auf die Zweckverbände übertragbar sein (vgl. genauer VG Dresden, Urteil vom 25. Januar 2011 - 7 K 1224/10 - juris Rn. 21), so liegt aber auch dieser Regelung der Gedanke zugrunde, dass das den einzelnen Ländern zugemessene Stimmgewicht vollständig zum Einsatz kommen und nicht etwa durch unterschiedliche Voten reduziert oder ganz aufgehoben werden soll (von der Decken, in: Schmidt-Bleibtreu/Hofmann/Henneke, GG, 14. Aufl. 2018, Art. 51 Rn. 17 m.w.N.).
  • OVG Sachsen, 17.07.2012 - 4 A 174/11

    Berühren der Gültigkeit der Stimmabgabe im Verhältnis zur Verbandsversammlung bei

    Auszug aus BVerwG, 24.01.2020 - 9 BN 4.19
    Dies trifft zwar für sich genommen zu, denn ein Weisungsverstoß betrifft nur das Innenverhältnis des Verbandsmitglieds und nicht das Außenverhältnis der Verbandsversammlung, so dass auch eine weisungswidrige Abstimmung wirksam ist (vgl. OVG Bautzen, Beschluss vom 17. Juli 2012 - 4 A 174/11 - juris Rn. 7 m.w.N. zur vergleichbaren Rechtslage in Sachsen).
  • KG, 16.01.2018 - 1 W 204/17

    Eintragungshindernis in Wohnungsgrundbuchsache: Regelung in der

    Auszug aus BVerwG, 24.01.2020 - 9 BN 4.19
    So soll die einheitliche Stimmabgabe der Wohnungseigentümer nach § 25 Abs. 2 Satz 2 WEG die anderen Wohnungseigentümer vor divergierenden Stimmabgaben schützen und im Interesse der Rechtsklarheit ein problemloser Versammlungsablauf gewährleistet werden (KG Berlin, Beschluss vom 16. Januar 2018 - 1 W 204/17 - juris Rn. 7 m.w.N.).
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