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BVerwG, 24.02.1972 - VII B 26.71 |
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Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Rechtmäßigkeitsvoraussetzungen der Erhebung einer Schankerlaubnissteuer mit Rückwirkung - Ausgestaltung der Verjährung von kommunalen Steuerforderungen
Verfahrensgang
- OVG Nordrhein-Westfalen, 30.11.1970 - II A 212/68
- BVerwG, 24.02.1972 - VII B 26.71
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (6)
- BVerfG, 14.03.1963 - 1 BvL 28/62
Verfassungsrechtliche Prüfung der Beschränkung einer rückwirkend begünstigenden …
Auszug aus BVerwG, 24.02.1972 - VII B 26.71
Diese besteht darin, daß das rückwirkende Gesetz eine bis zu seiner Verkündung bestehende Rechtslage mit Wirkung für die Vergangenheit durch neues Recht ordnet, also an die Stelle der für einen vergangenen Zeitraum geltenden rechtlichen Ordnung nachträglich eine neue treten läßt (BVerfGE 13, 279 [BVerfG 19.12.1961 - 2 BvR 2/60] [282]; 15, 313 [324]). - BVerfG, 19.12.1961 - 2 BvR 2/60
Grenzen des Vertrauensschutzes hinsichtlich der Fortgeltung von Steuertarifen
Auszug aus BVerwG, 24.02.1972 - VII B 26.71
Diese besteht darin, daß das rückwirkende Gesetz eine bis zu seiner Verkündung bestehende Rechtslage mit Wirkung für die Vergangenheit durch neues Recht ordnet, also an die Stelle der für einen vergangenen Zeitraum geltenden rechtlichen Ordnung nachträglich eine neue treten läßt (BVerfGE 13, 279 [BVerfG 19.12.1961 - 2 BvR 2/60] [282]; 15, 313 [324]). - BVerfG, 19.12.1961 - 2 BvL 6/59
Rückwirkende Steuern
Auszug aus BVerwG, 24.02.1972 - VII B 26.71
Denn Schankerlaubnisse, die in einer bestimmten Zeitspanne erteilt werden, lediglich wegen eines formalen Gesetzesmängels steuerfrei zu lassen, wäre willkürlich gewesen; eine rückwirkende Regelung war aus Gründen der Gerechtigkeit geboten (BVerfGE 7, 129 [151 ff.]; 13, 261 [273]; 22, 330 [348]).
- BVerfG, 15.11.1967 - 2 BvL 7/64
Verfassungsmäßigkeit des Art. 3 Abs. 2 MFGÄndG
Auszug aus BVerwG, 24.02.1972 - VII B 26.71
Denn Schankerlaubnisse, die in einer bestimmten Zeitspanne erteilt werden, lediglich wegen eines formalen Gesetzesmängels steuerfrei zu lassen, wäre willkürlich gewesen; eine rückwirkende Regelung war aus Gründen der Gerechtigkeit geboten (BVerfGE 7, 129 [151 ff.]; 13, 261 [273]; 22, 330 [348]). - BVerfG, 16.10.1957 - 1 BvL 13/56
lex Schörner
Auszug aus BVerwG, 24.02.1972 - VII B 26.71
Denn Schankerlaubnisse, die in einer bestimmten Zeitspanne erteilt werden, lediglich wegen eines formalen Gesetzesmängels steuerfrei zu lassen, wäre willkürlich gewesen; eine rückwirkende Regelung war aus Gründen der Gerechtigkeit geboten (BVerfGE 7, 129 [151 ff.]; 13, 261 [273]; 22, 330 [348]). - BVerwG, 19.02.1971 - VII C 43.67
Umfang des Rückwirkungsverbots - Berichtigung eines Versehens in einer …
Auszug aus BVerwG, 24.02.1972 - VII B 26.71
Abgabengesetze, die die öffentliche Leistungspflicht rückwirkend auferlegen, überschreiten die rechtsstaatlichen Grenzen dann nicht, wenn die Rückwirkung eine Normenlücke schließen soll, die durch einen formalen Gesetzesfehler entstanden ist, und die Betroffenen mit der Regelungrechnen mußten (BVerwGE 37, 252 ff. mit weiteren Nachweisen).
- BVerwG, 15.12.1978 - 7 C 3.78
Ausnahmen vom Rückwirkungsverbot - Rückwirkende gebührenrechtliche Regelung - …
Durch die rückwirkende Geltung der neuen Gebührenregelung erhielt der angefochtene Gebührenbescheid nachträglich eine rechtliche Grundlage und damit zugleich die Wirkung einer Verjährungsunterbrechung (vgl. Beschluß des Senats vom 23. Februar 1972 - BVerwG 7 B 17.71 - [Buchholz 401.67 Schankerlaubnissteuer Nr. 13]; ebenso Beschlüsse des Senats vom 24. Februar 1972 - BVerwG 7 B 26.71, 27.71 und 28.71 - vgl. ferner BVerwGE 37, 252 [255]; OVG Münster, Urteil vom 12. November 1969 [OVGE 25, 145/151 f.]).