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   BVerwG, 24.02.1972 - VII B 28.71   

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https://dejure.org/1972,2806
BVerwG, 24.02.1972 - VII B 28.71 (https://dejure.org/1972,2806)
BVerwG, Entscheidung vom 24.02.1972 - VII B 28.71 (https://dejure.org/1972,2806)
BVerwG, Entscheidung vom 24. Februar 1972 - VII B 28.71 (https://dejure.org/1972,2806)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Steuerrechtliche Ausgestaltung der Zahlungspflicht einer Schankerlaubnissteuer wegen einer erteilten Vorerlaubnis zum Betrieb einer Schankwirtschaft

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (6)

  • BVerfG, 19.12.1961 - 2 BvR 2/60

    Grenzen des Vertrauensschutzes hinsichtlich der Fortgeltung von Steuertarifen

    Auszug aus BVerwG, 24.02.1972 - VII B 28.71
    Diese besteht darin, daß das rückwirkende Gesetz eine bis zu seiner Verkündung bestehende Rechtslage mit Wirkung für die Vergangenheit durch neues Recht ordnet, also an die Stelle der für einen vergangenen Zeitraum geltenden rechtlichen Ordnung nachträglich eine neue treten läßt (BVerfGE 13, 279 [BVerfG 19.12.1961 - 2 BvR 2/60] [282]; 15, 313 [324]).
  • BVerfG, 14.03.1963 - 1 BvL 28/62

    Verfassungsrechtliche Prüfung der Beschränkung einer rückwirkend begünstigenden

    Auszug aus BVerwG, 24.02.1972 - VII B 28.71
    Diese besteht darin, daß das rückwirkende Gesetz eine bis zu seiner Verkündung bestehende Rechtslage mit Wirkung für die Vergangenheit durch neues Recht ordnet, also an die Stelle der für einen vergangenen Zeitraum geltenden rechtlichen Ordnung nachträglich eine neue treten läßt (BVerfGE 13, 279 [BVerfG 19.12.1961 - 2 BvR 2/60] [282]; 15, 313 [324]).
  • BVerfG, 19.12.1961 - 2 BvL 6/59

    Rückwirkende Steuern

    Auszug aus BVerwG, 24.02.1972 - VII B 28.71
    Denn Schankerlaubnisse, die in einer bestimmten Zeitspanne erteilt werden, lediglich wegen eines formalen Gesetzesmangels steuerfrei zu lassen, wäre willkürlich gewesen; eine rückwirkende Regelung war aus Gründen der Gerechtigkeit geboten (BVerfGE 7, 129 [151 ff.]; 13, 261 [273]; 22, 330 [348]).
  • BVerfG, 16.10.1957 - 1 BvL 13/56

    lex Schörner

    Auszug aus BVerwG, 24.02.1972 - VII B 28.71
    Denn Schankerlaubnisse, die in einer bestimmten Zeitspanne erteilt werden, lediglich wegen eines formalen Gesetzesmangels steuerfrei zu lassen, wäre willkürlich gewesen; eine rückwirkende Regelung war aus Gründen der Gerechtigkeit geboten (BVerfGE 7, 129 [151 ff.]; 13, 261 [273]; 22, 330 [348]).
  • BVerfG, 15.11.1967 - 2 BvL 7/64

    Verfassungsmäßigkeit des Art. 3 Abs. 2 MFGÄndG

    Auszug aus BVerwG, 24.02.1972 - VII B 28.71
    Denn Schankerlaubnisse, die in einer bestimmten Zeitspanne erteilt werden, lediglich wegen eines formalen Gesetzesmangels steuerfrei zu lassen, wäre willkürlich gewesen; eine rückwirkende Regelung war aus Gründen der Gerechtigkeit geboten (BVerfGE 7, 129 [151 ff.]; 13, 261 [273]; 22, 330 [348]).
  • BVerwG, 19.02.1971 - VII C 43.67

    Umfang des Rückwirkungsverbots - Berichtigung eines Versehens in einer

    Auszug aus BVerwG, 24.02.1972 - VII B 28.71
    Abgabengesetze, die die öffentliche Leistungspflicht rückwirkend auferlegen, überschreiten die rechtsstaatlichen Grenzen dann nicht, wenn die Rückwirkung eine Normenlücke schließen soll, die durch einen formalen Gesetzesfehler entstanden ist, und die Betroffenen mit der Regelung rechnen mußten (BVerwGE 37, 252 ff. mit weiteren Nachweisen).
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