Rechtsprechung
   BVerwG, 24.02.1987 - 1 A 49.84   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1987,12534
BVerwG, 24.02.1987 - 1 A 49.84 (https://dejure.org/1987,12534)
BVerwG, Entscheidung vom 24.02.1987 - 1 A 49.84 (https://dejure.org/1987,12534)
BVerwG, Entscheidung vom 24. Februar 1987 - 1 A 49.84 (https://dejure.org/1987,12534)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1987,12534) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Erstattung von Fotokopiekosten - Versicherungsschutz für medizinisch erforderliche Krankentransporte - Abschluss von Versicherungen für Fördermitglieder - Rechtsanspruch auf Vermögenswerte Leistungen

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerwG, 22.03.1956 - I C 147.54

    Unterstützungseinrichtung zur Versorgung der Hinterbliebenen verstorbener Ärzte -

    Auszug aus BVerwG, 24.02.1987 - 1 A 49.84
    Eine Vereinigung ist ein Versicherungsunternehmen, wenn sie gegen Entgelt für den Fall eines Ungewissen Ereignisses bestimmte Leistungen übernimmt, wobei das übernommene Risiko auf eine Vielzahl durch die gleiche Gefahr bedrohter Personen verteilt wird und der Risikoübernahme eine auf dem Gesetz der großen Zahl beruhende Kalkulation zugrunde liegt (vgl. z.B. BVerwGE 3, 220 ; 32, 196 ; zuletzt Urteil vom 15. Juli 1980 - BVerwG 1 A 9.78 -, Buchholz 452.00 § 1 VAG Nr. 11).
  • BVerwG, 19.06.1969 - I A 3.66

    Versicherung gegen Abnutzungsschäden und Verschleißschäden von Fernsehgeräten -

    Auszug aus BVerwG, 24.02.1987 - 1 A 49.84
    Eine Vereinigung ist ein Versicherungsunternehmen, wenn sie gegen Entgelt für den Fall eines Ungewissen Ereignisses bestimmte Leistungen übernimmt, wobei das übernommene Risiko auf eine Vielzahl durch die gleiche Gefahr bedrohter Personen verteilt wird und der Risikoübernahme eine auf dem Gesetz der großen Zahl beruhende Kalkulation zugrunde liegt (vgl. z.B. BVerwGE 3, 220 ; 32, 196 ; zuletzt Urteil vom 15. Juli 1980 - BVerwG 1 A 9.78 -, Buchholz 452.00 § 1 VAG Nr. 11).
  • BGH, 15.10.1969 - IV ZR 623/68

    Kreditversicherung - Wechselbürgschaft - Rückversicherung - Avalgläubiger

    Auszug aus BVerwG, 24.02.1987 - 1 A 49.84
    Schon dies schließt die Annahme aus, der Kläger habe durch die Vereinbarung mit der H. vom 30. September/1. Oktober 1981 von ihm gegenüber seinen Förderermitgliedern übernommene Risiken bei der H. rückversichert; denn bei einer Rückversicherung haben die Versicherungsnehmer des Erstversicherers keinen direkten Anspruch gegenüber dem Rückversicherer (BGH, VersR 1970, 29).
  • BVerwG, 15.07.1980 - 1 A 9.78

    Versicherungsgeschäfte - Ratenkäufe - Restkaufpreisrisiko - Restkaufpreisschuld -

    Auszug aus BVerwG, 24.02.1987 - 1 A 49.84
    Eine Vereinigung ist ein Versicherungsunternehmen, wenn sie gegen Entgelt für den Fall eines Ungewissen Ereignisses bestimmte Leistungen übernimmt, wobei das übernommene Risiko auf eine Vielzahl durch die gleiche Gefahr bedrohter Personen verteilt wird und der Risikoübernahme eine auf dem Gesetz der großen Zahl beruhende Kalkulation zugrunde liegt (vgl. z.B. BVerwGE 3, 220 ; 32, 196 ; zuletzt Urteil vom 15. Juli 1980 - BVerwG 1 A 9.78 -, Buchholz 452.00 § 1 VAG Nr. 11).
  • BGH, 03.03.1971 - KZR 5/70

    Herabstufung in minderberechtigte Mitgliedergruppe eines Vereins

    Auszug aus BVerwG, 24.02.1987 - 1 A 49.84
    Mitgliedschaftsrechte können aus sachlichen Gründen eingeschränkt werden, insbesondere dann, wenn das Interesse des Vereins an der Änderung das Interesse des Mitglieds an der Beibehaltung des bisherigen Zustandes überwiegt (MünchKomm. zum BGB - Reuter § 38 RdNr. 20; BGHZ 55, 381 ).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht