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BVerwG, 24.02.1987 - 1 A 49.84 |
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Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Erstattung von Fotokopiekosten - Versicherungsschutz für medizinisch erforderliche Krankentransporte - Abschluss von Versicherungen für Fördermitglieder - Rechtsanspruch auf Vermögenswerte Leistungen
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (5)
- BVerwG, 22.03.1956 - I C 147.54
Unterstützungseinrichtung zur Versorgung der Hinterbliebenen verstorbener Ärzte - …
Auszug aus BVerwG, 24.02.1987 - 1 A 49.84
Eine Vereinigung ist ein Versicherungsunternehmen, wenn sie gegen Entgelt für den Fall eines Ungewissen Ereignisses bestimmte Leistungen übernimmt, wobei das übernommene Risiko auf eine Vielzahl durch die gleiche Gefahr bedrohter Personen verteilt wird und der Risikoübernahme eine auf dem Gesetz der großen Zahl beruhende Kalkulation zugrunde liegt (vgl. z.B. BVerwGE 3, 220 ; 32, 196 ; zuletzt Urteil vom 15. Juli 1980 - BVerwG 1 A 9.78 -, Buchholz 452.00 § 1 VAG Nr. 11). - BVerwG, 19.06.1969 - I A 3.66
Versicherung gegen Abnutzungsschäden und Verschleißschäden von Fernsehgeräten - …
Auszug aus BVerwG, 24.02.1987 - 1 A 49.84
Eine Vereinigung ist ein Versicherungsunternehmen, wenn sie gegen Entgelt für den Fall eines Ungewissen Ereignisses bestimmte Leistungen übernimmt, wobei das übernommene Risiko auf eine Vielzahl durch die gleiche Gefahr bedrohter Personen verteilt wird und der Risikoübernahme eine auf dem Gesetz der großen Zahl beruhende Kalkulation zugrunde liegt (vgl. z.B. BVerwGE 3, 220 ; 32, 196 ; zuletzt Urteil vom 15. Juli 1980 - BVerwG 1 A 9.78 -, Buchholz 452.00 § 1 VAG Nr. 11). - BGH, 15.10.1969 - IV ZR 623/68
Kreditversicherung - Wechselbürgschaft - Rückversicherung - Avalgläubiger
Auszug aus BVerwG, 24.02.1987 - 1 A 49.84
Schon dies schließt die Annahme aus, der Kläger habe durch die Vereinbarung mit der H. vom 30. September/1. Oktober 1981 von ihm gegenüber seinen Förderermitgliedern übernommene Risiken bei der H. rückversichert; denn bei einer Rückversicherung haben die Versicherungsnehmer des Erstversicherers keinen direkten Anspruch gegenüber dem Rückversicherer (BGH, VersR 1970, 29). - BVerwG, 15.07.1980 - 1 A 9.78
Versicherungsgeschäfte - Ratenkäufe - Restkaufpreisrisiko - Restkaufpreisschuld - …
Auszug aus BVerwG, 24.02.1987 - 1 A 49.84
Eine Vereinigung ist ein Versicherungsunternehmen, wenn sie gegen Entgelt für den Fall eines Ungewissen Ereignisses bestimmte Leistungen übernimmt, wobei das übernommene Risiko auf eine Vielzahl durch die gleiche Gefahr bedrohter Personen verteilt wird und der Risikoübernahme eine auf dem Gesetz der großen Zahl beruhende Kalkulation zugrunde liegt (vgl. z.B. BVerwGE 3, 220 ; 32, 196 ; zuletzt Urteil vom 15. Juli 1980 - BVerwG 1 A 9.78 -, Buchholz 452.00 § 1 VAG Nr. 11). - BGH, 03.03.1971 - KZR 5/70
Herabstufung in minderberechtigte Mitgliedergruppe eines Vereins
Auszug aus BVerwG, 24.02.1987 - 1 A 49.84
Mitgliedschaftsrechte können aus sachlichen Gründen eingeschränkt werden, insbesondere dann, wenn das Interesse des Vereins an der Änderung das Interesse des Mitglieds an der Beibehaltung des bisherigen Zustandes überwiegt (MünchKomm. zum BGB - Reuter § 38 RdNr. 20; BGHZ 55, 381 ).