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   BVerwG, 24.02.1988 - 9 B 445.87   

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https://dejure.org/1988,5566
BVerwG, 24.02.1988 - 9 B 445.87 (https://dejure.org/1988,5566)
BVerwG, Entscheidung vom 24.02.1988 - 9 B 445.87 (https://dejure.org/1988,5566)
BVerwG, Entscheidung vom 24. Februar 1988 - 9 B 445.87 (https://dejure.org/1988,5566)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Nichtzulassung der Revision mangels grundsätzlicher Bedeutung - Anerkennung als Asylberechtigter - Anspruch auf rechtliches Gehör

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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (12)

  • BVerwG, 22.01.1985 - 9 C 52.83

    Auskünfte - Auswärtiges Amt - Asylsachen - Freibeweis - Mitteilung -

    Auszug aus BVerwG, 24.02.1988 - 9 B 445.87
    Zugleich ist in dieser Rechtsprechung näher ausgeführt, daß die Prozeßbeteiligten das Erscheinen des Verfassers einer amtlichen Auskunft in der mündlichen Verhandlung nicht verlangen können, sondern daß das Gericht bei dem Wunsche eines Verfahrensbeteiligten um weitere inhaltliche Erläuterung allenfalls gehalten ist, auf schriftlichem Wege erneut an das Auswärtige Amt heranzutreten (Urteil vom 22. Januar 1985 - BVerwG 9 C 52.83 - Buchholz 310 § 87 VwGO Nr. 5).

    Dies mag anders sein, wenn die Zweifel die Grundlagen der Erkenntnisgewinnung durch das Auswärtige Amt überhaupt, etwa infolge Beschränkung auf Nachfragen allein bei Behörden des fremden Staates, betreffen (vgl. zu einem derartigen Fall Urteil vom 22. Januar 1985 - BVerwG 9 C 52.83 - a.a.O.).

  • BVerfG, 15.04.1980 - 1 BvR 1365/78

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör

    Auszug aus BVerwG, 24.02.1988 - 9 B 445.87
    Art. 103 Abs. 1 GG, § 108 Abs. 2 VwGO verpflichten das Gericht, Ausführungen der Prozeßbeteiligten zur Kenntnis zu nehmen und in Erwägung zu ziehen (BVerfGE 42, 364 [BVerfG 05.10.1976 - 2 BvR 558/75]; 54, 43 <45 [BVerfG 15.04.1980 - 1 BvR 1365/78]/46>, BVerwG, Urteil vom 24. Januar 1985 - BVerwG 2 C 4.83 - Buchholz 237.8 § 53 LBG Rheinland-Pfalz Nr. 2).

    Grundsätzlich ist davon auszugehen, daß die Gerichte den ihnen unterbreiteten Parteivortrag auch zur Kenntnis genommen und in Erwägung gezogen haben (BVerfGE 27, 248 [BVerfG 02.12.1969 - 2 BvR 320/69]; 54, 43 [BVerfG 15.04.1980 - 1 BvR 1365/78]; BVerwG a.a.O.).

  • BVerfG, 05.10.1976 - 2 BvR 558/75

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch Verkennung des Begriffs der

    Auszug aus BVerwG, 24.02.1988 - 9 B 445.87
    Art. 103 Abs. 1 GG, § 108 Abs. 2 VwGO verpflichten das Gericht, Ausführungen der Prozeßbeteiligten zur Kenntnis zu nehmen und in Erwägung zu ziehen (BVerfGE 42, 364 [BVerfG 05.10.1976 - 2 BvR 558/75]; 54, 43 <45 [BVerfG 15.04.1980 - 1 BvR 1365/78]/46>, BVerwG, Urteil vom 24. Januar 1985 - BVerwG 2 C 4.83 - Buchholz 237.8 § 53 LBG Rheinland-Pfalz Nr. 2).
  • BVerfG, 13.03.1973 - 1 BvR 536/72

    Untersagung der Ausstrahlung einer Fernsehsendung durch einstweilige Anordnung

    Auszug aus BVerwG, 24.02.1988 - 9 B 445.87
    Eine Verletzung des rechtlichen Gehörs ist deshalb nur dann anzunehmen, wenn sich aus besonderen Umständen deutlich ergibt, daß das Gericht dieser Pflicht nicht nachgekommen ist (BVerfGE 25, 137 [BVerfG 15.01.1969 - 2 BvR 326/67]; 34, 344 [BVerfG 13.03.1973 - 1 BvR 536/72]).
  • BVerfG, 13.03.1973 - 2 BvR 484/72

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör

    Auszug aus BVerwG, 24.02.1988 - 9 B 445.87
    Eine Verletzung des rechtlichen Gehörs ist deshalb nur dann anzunehmen, wenn sich aus besonderen Umständen deutlich ergibt, daß das Gericht dieser Pflicht nicht nachgekommen ist (BVerfGE 25, 137 [BVerfG 15.01.1969 - 2 BvR 326/67]; 34, 344 [BVerfG 13.03.1973 - 1 BvR 536/72]).
  • BVerwG, 18.02.1986 - 9 C 16.85

    Intensität - Schwere - Objektive Beurteilung - Beschränkungen der

    Auszug aus BVerwG, 24.02.1988 - 9 B 445.87
    Sofern man die Zitierung der Urteile des Bundesverwaltungsgerichts "in NVwZ 1986, 569 und 572" (vom 18. Februar 1986 - BVerwG 9 C 16.85 und 9 C 104.85 -) als Erhebung auch einer Divergenzrüge verstehen wollte, scheitert diese bereits an der unzureichenden Bezeichnung.
  • BVerwG, 18.02.1986 - 9 C 104.85

    Asylrecht - Berufliche Benachteiligung - Progrom - Religiöse Minderheit

    Auszug aus BVerwG, 24.02.1988 - 9 B 445.87
    Sofern man die Zitierung der Urteile des Bundesverwaltungsgerichts "in NVwZ 1986, 569 und 572" (vom 18. Februar 1986 - BVerwG 9 C 16.85 und 9 C 104.85 -) als Erhebung auch einer Divergenzrüge verstehen wollte, scheitert diese bereits an der unzureichenden Bezeichnung.
  • BVerfG, 02.12.1969 - 2 BvR 320/69

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör

    Auszug aus BVerwG, 24.02.1988 - 9 B 445.87
    Grundsätzlich ist davon auszugehen, daß die Gerichte den ihnen unterbreiteten Parteivortrag auch zur Kenntnis genommen und in Erwägung gezogen haben (BVerfGE 27, 248 [BVerfG 02.12.1969 - 2 BvR 320/69]; 54, 43 [BVerfG 15.04.1980 - 1 BvR 1365/78]; BVerwG a.a.O.).
  • BVerwG, 24.01.1985 - 2 C 4.83

    Rechtsnatur und Voraussetzungen der Wiedereinberufung eines in den einstweiligen

    Auszug aus BVerwG, 24.02.1988 - 9 B 445.87
    Art. 103 Abs. 1 GG, § 108 Abs. 2 VwGO verpflichten das Gericht, Ausführungen der Prozeßbeteiligten zur Kenntnis zu nehmen und in Erwägung zu ziehen (BVerfGE 42, 364 [BVerfG 05.10.1976 - 2 BvR 558/75]; 54, 43 <45 [BVerfG 15.04.1980 - 1 BvR 1365/78]/46>, BVerwG, Urteil vom 24. Januar 1985 - BVerwG 2 C 4.83 - Buchholz 237.8 § 53 LBG Rheinland-Pfalz Nr. 2).
  • BVerwG, 31.07.1984 - 9 C 46.84

    Berufung - Zulassung - Bedeutung der Rechtssache - Verallgemeinerungsfähig -

    Auszug aus BVerwG, 24.02.1988 - 9 B 445.87
    Die Klärung verallgemeinerungsfähiger Tatsachenfragen vermag zwar die Zulassung der Berufung wegen grundsätzlicher Bedeutung im Sinne von § 32 Abs. 2 Nr. 1 AsylVfG zu rechtfertigen (vgl. Urteil vom 31. Juli 1984 - BVerwG 9 C 46.84 - BVerwGE 70, 24 [BVerwG 31.07.1984 - 9 C 46/84]), nicht aber zur Zulassung der Revision nach § 132 Abs. 2 Nr. 1 VwGO zu führen.
  • BVerfG, 15.01.1969 - 2 BvR 326/67
  • BVerwG, 03.03.1975 - VII B 118.74

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision - Erteilung einer neuen

  • BVerwG, 10.06.1992 - 9 B 56.92

    Voraussetzungen für die Gewährung von Prozesskostenhilfe - Anforderungen an die

    Ferner machen schlüssig vorgetragene Zweifel an der Richtigkeit sonstiger Auskünfte des Auswärtigen Amtes auch nicht sämtliche Auskünfte dieser Behörden zu Verfolgungsgeschehen in dem betreffenden Land fragwürdig, so daß die Gerichte deshalb aufgrund § 86 Abs. 1 VwGO das Zustandekommen und die Grundlagen der im betreffenden Rechtsstreit ergangenen Auskünfte zu untersuchen haben (Beschluß vom 24. Februar 1988 - BVerwG 9 B 445.87).
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