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   BVerwG, 24.02.1993 - 9 B 310.92   

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BVerwG, 24.02.1993 - 9 B 310.92 (https://dejure.org/1993,7611)
BVerwG, Entscheidung vom 24.02.1993 - 9 B 310.92 (https://dejure.org/1993,7611)
BVerwG, Entscheidung vom 24. Februar 1993 - 9 B 310.92 (https://dejure.org/1993,7611)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Antrag auf Ausstellung eines Vertriebenenausweises - Vorliegen einer deutschen Staatsangehörigkeit

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerwG, 20.07.1992 - 9 B 61.92

    Grundsätzliche Bedeutung der Frage des Gebrauchs der deutschen Sprache als

    Auszug aus BVerwG, 24.02.1993 - 9 B 310.92
    Das Berufungsgericht, das festgestellt hat, daß der Kläger die deutsche Sprache weitgehend fließend beherrscht, hat gerade nicht auf eine mangelnde Sprachfertigkeit des Klägers abgehoben, sondern ist entsprechend der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. z.B. Beschluß vom 20. Juli 1992 - BVerwG 9 B 61.92 -) davon ausgegangen, daß es bei jemandem, der mehrere Sprachen beherrscht, darauf ankommt, ob er die deutsche Sprache wie eine Muttersprache spricht, ihr in seinem persönlichen Bereich gegenüber den anderen von ihm beherrschten Sprachen den Vorzug gegeben und sie damit regelmäßig überwiegend gebraucht hat.
  • BVerwG, 22.08.1979 - 8 C 17.79

    Vertriebene - Aussiedler - Vertreibungsgebiet - Deutscher Staatsangehöriger -

    Auszug aus BVerwG, 24.02.1993 - 9 B 310.92
    Diese Rüge muß bereits deshalb scheitern, weil nach § 1 Abs. 2 Nr. 3 BVFG die deutsche Staatsangehörigkeit im Zeitpunkt des Verlassens des Vertreibungsgebietes bestanden haben muß (Urteil vom 22. August 1979 - BVerwG 8 C 17.79 - BVerwGE 58, 259), der Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit nach Art. 3 RuStAÄndG jedoch nicht rückwirkend erfolgt, was auch im Hinblick auf die seit dem 1. April 1953 bestehende Verfassungswidrigkeit des § 4 Abs. 1 RuStAG in seiner ursprünglichen Fassung verfassungsrechtlich unbedenklich ist (BVerfGE 37, 217).
  • BVerwG, 15.05.1990 - 9 C 51.89

    Voraussetzungen für die deutsche Volkszugehörigkeit von nach Beginn der

    Auszug aus BVerwG, 24.02.1993 - 9 B 310.92
    Soweit in dieser Hinsicht in der Klagebegründung dem Beweise zugängliche Tatsachen vorgetragen worden waren, nämlich die Erzählungen der Großmutter über das Schicksal des Großvaters sowie die Wahl der deutschen Sprache als Fremdsprache auf dem Gymnasium, ist das Berufungsgericht hiervon jedoch ausgegangen, hat diesen Umständen indessen aus den von ihm dargelegten Gründen kein bis zur Selbständigkeit des Klägers fortwirkendes Schlüsselerlebnis im Sinne des Urteils vom 15. Mai 1990 - BVerwG 9 C 51.89 - (Buchholz 412.3 § 6 BVFG Nr. 64) entnehmen können.
  • BVerfG, 21.05.1974 - 1 BvL 22/71

    Staatsangehörigkeit von Abkömmlingen

    Auszug aus BVerwG, 24.02.1993 - 9 B 310.92
    Diese Rüge muß bereits deshalb scheitern, weil nach § 1 Abs. 2 Nr. 3 BVFG die deutsche Staatsangehörigkeit im Zeitpunkt des Verlassens des Vertreibungsgebietes bestanden haben muß (Urteil vom 22. August 1979 - BVerwG 8 C 17.79 - BVerwGE 58, 259), der Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit nach Art. 3 RuStAÄndG jedoch nicht rückwirkend erfolgt, was auch im Hinblick auf die seit dem 1. April 1953 bestehende Verfassungswidrigkeit des § 4 Abs. 1 RuStAG in seiner ursprünglichen Fassung verfassungsrechtlich unbedenklich ist (BVerfGE 37, 217).
  • BVerwG, 13.05.1976 - II C 26.74

    Auslegung des Art. 28 Abs. 1 Grundgesetz (GG) - Zulässigkeit der Übertragung von

    Auszug aus BVerwG, 24.02.1993 - 9 B 310.92
    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts brauchen die Tatsachengerichte ihre aus dem Gesamtergebnis des Verfahrens in rechtlicher und tatsächlicher Hinsicht gezogenen Schlußfolgerungen den Verfahrensbeteiligten nicht vorab mitzuteilen, weil sich diese regelmäßig erst im Rahmen der nach Schluß der mündlichen Verhandlung erfolgenden Beratung ergeben (Urteil vom 13. Mai 1976 - BVerwG 2 C 26.74 - Buchholz 310 § 108 VwGO Nr. 87).
  • BVerwG, 06.12.1995 - 9 B 645.95

    Zurückweisen einer Nichtzulassungsbeschwerde mangels grundsätzlicher Bedeutung

    Der Gebrauch oder das Erlernen der deutschen Sprache als Fremdsprache stellt kein Indiz für eine Überlieferung Volksdeutschen Bewußtseins dar (Beschluß vom 24. Februar 1993 - BVerwG 9 B 310.92 -).
  • BVerwG, 23.04.1993 - 9 B 20.93

    Ausstellung des Vertriebenenausweises an einen spätgeborenen Aussiedler aus Polen

    Von dieser Rechtslage, die grundsätzlich auch für Polen maßgebend ist (vgl. Beschluß vom 12. November 1991 - BVerwG 9 B 109.91 - Buchholz 412.3 § 6 BVFG Nr. 67; Beschluß vom 24. Februar 1993 - BVerwG 9 B 310.92), ist das Berufungsgericht ausgegangen, hat jedoch dem Vorbringen des Klägers aus den von ihm dargelegten Gründen keine Tatsachen entnehmen können, aus denen sich unmittelbar eine Überlieferung Volksdeutschen Bewußtseins in Form eines Schlüsselerlebnisses ergeben könnte.
  • OVG Hamburg, 27.02.1995 - Bf III 53/94

    Erteilung eines Vertriebenenausweises; Vertriebenenausweis; Deutsche

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  • BVerwG, 30.11.1995 - 9 B 621.95

    Feststellung des Vertriebenenstatus als klärungsbedürftige Rechtsfrage von

    Das ist nicht der Fall, wenn - wie hier vom Berufungsgericht festgestellt - deutsche Sprachkenntnisse in rudimentärer Form lediglich über einen kurzen Zeitraum in früher Kindheit vermittelt wurden (Urteil vom 15. Mai 1990 - BVerwG 9 C 51.89 - Buchholz 412.3 § 6 BVFG Nr. 64, S. 52) oder wenn die deutsche Sprache als Fremdsprache erlernt wurde (Beschluß vom 24. Februar 1993 - BVerwG 9 B 310.92 -).
  • BVerwG, 17.05.1993 - 9 B 27.93

    Anforderungen an die deutsche Volkszugehörigkeit bei einer das deutsche Volkstum

    Es ist weiter entsprechend der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts davon ausgegangen, daß es bei jemandem, der zweisprachig ist oder zu sein behauptet, darauf ankommt, ob er die deutsche Sprache wie eine Muttersprache beherrscht und ihr in seinem persönlichen Bereich gegenüber der anderen von ihm beherrschten Sprache den Vorzug gegeben und sie damit regelmäßig überwiegend gebraucht hat (Beschluß vom 20. Juli 1992 - BVerwG 9 B 61.92 - sowie Beschluß vom 24. Februar 1993 - BVerwG 9 B 310.92 -).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 12.06.2006 - 12 A 156/05
    - 9 B 310.92 - juris.
  • VG Minden, 10.07.2003 - 9 K 346/03

    Anspruch auf Erteilung eines Aufnahmebescheides sowie einer Einbeziehung der

    vgl. BVerwG, B.v. 19.02.1997 - 9 B 590.96 - B.v. 24.02.1993 - 9 B 310/92 -.
  • VG Minden, 06.04.2004 - 10 K 6287/03

    Vertriebenenrechtliche Anforderungen an das Vorliegen des Anspruchs eines in der

    - BVerwG, Beschlüsse vom 19. Februar 1997 - Az.: 9 B 590.96 - sowie vom 24. Februar 1993 - Az.: 9 B 310.92 -.
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