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   BVerwG, 24.02.2015 - 5 P 6.14   

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BVerwG, 24.02.2015 - 5 P 6.14 (https://dejure.org/2015,6438)
BVerwG, Entscheidung vom 24.02.2015 - 5 P 6.14 (https://dejure.org/2015,6438)
BVerwG, Entscheidung vom 24. Februar 2015 - 5 P 6.14 (https://dejure.org/2015,6438)
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (14)

  • BGH, 16.09.2008 - VI ZR 244/07

    Rechtsschutzbedürfnis und Feststellungsbedürfnis der Klage eines Theaterverlags

    Auszug aus BVerwG, 24.02.2015 - 5 P 6.14
    Solche prozessualen Willenserklärungen sind vom Rechtsbeschwerdegericht - ebenso wie vom Revisionsgericht - ohne Bindung an eine Auslegung durch die Vorinstanz eigenständig auszulegen (stRspr, vgl. BAG, Urteile vom 27. November 2003 - 2 AZR 692/02 - BAGE 109, 47 m.w.N. und vom 28. August 2008 - 2 AZR 279/07 - NJW 2009, 1293 Rn. 16 m.w.N.; BGH, Urteil vom 16. September 2008 - VI ZR 244/07 - NJW 2009, 751 Rn. 11 m.w.N.; BVerwG, Beschluss vom 3. Dezember 1998 - 1 B 110.98 - Buchholz 310 § 124a VwGO Nr. 6 S. 14 und Urteil vom 27. April 1990 - 8 C 70.88 - Buchholz 310 § 74 VwGO Nr. 9 S. 1 m.w.N.; vgl. auch Mikosch, in: GK-ArbGG, Stand November 2014, § 73 Rn. 45 m.w.N. und Eichberger/Buchheister, in: Schoch/Schneider/Bier, VwGO, Stand März 2014, § 137 Rn. 158 ff. m.w.N.).

    Für die Auslegung eines Klageantrags ist auch dessen Begründung heranzuziehen (vgl. BGH, Urteil vom 16. September 2008 - VI ZR 244/07 - NJW 2009, 751 Rn. 11 m.w.N.).

  • BGH, 22.02.1994 - LwZR 4/93

    Unterzeichnung der Verlängerungsvereinbarung zu einem Landpachtvertrag durch den

    Auszug aus BVerwG, 24.02.2015 - 5 P 6.14
    Hierbei sind außer dem Wortlaut der Erklärung alle Umstände zu berücksichtigen, die unter Beachtung der Verkehrssitte Schlüsse auf den Sinn der Erklärung zulassen (vgl. BGH, Urteil vom 22. Februar 1994 - LwZR 4/93 - BGHZ 125, 175 m.w.N.).
  • BVerwG, 06.06.1991 - 6 P 8.89

    Probebeamten Wahlberechtigung - Wahlanfechtung - Antragsauslegung

    Auszug aus BVerwG, 24.02.2015 - 5 P 6.14
    Dementsprechend ist die Auslegung eines im personalvertretungsrechtlichen Beschlussverfahren gestellten Antrags von dessen Wortlaut ausgehend am Anlass des Streits der Beteiligten und an dem zu seiner Begründung Vorgetragenen auszurichten (vgl. BVerwG, Beschluss vom 6. Juni 1991 - 6 P 8.89 - Buchholz 251.2 § 12 BlnPersVG Nr. 1 S. 1 m.w.N.; zum Wahlanfechtungsantrag BVerwG, Beschluss vom 23. Juli 2008 - 6 PB 13.08 - Buchholz 250 § 9 BPersVG Nr. 32 Rn. 5).
  • BVerwG, 04.09.2012 - 5 B 31.12

    Bewerbung eines schwerbehinderten Menschen um einen Arbeitsplatz; offensichtlich

    Auszug aus BVerwG, 24.02.2015 - 5 P 6.14
    Etwas anderes gilt, wenn im Einzelfall besondere Umstände deutlich machen, dass tatsächliches Vorbringen eines Beteiligten überhaupt nicht zur Kenntnis genommen oder doch bei der Entscheidung nicht erwogen worden ist (BVerfG, Kammerbeschluss vom 23. Juli 2003 - 2 BvR 624/01 - NVwZ-RR 2004, 3; BVerwG, Beschluss vom 4. September 2012 - 5 B 31.12 - juris Rn. 2).
  • BVerfG, 23.07.2003 - 2 BvR 624/01

    Wahrung rechtlichen Gehörs in einem gerichtlichen Verfahren

    Auszug aus BVerwG, 24.02.2015 - 5 P 6.14
    Etwas anderes gilt, wenn im Einzelfall besondere Umstände deutlich machen, dass tatsächliches Vorbringen eines Beteiligten überhaupt nicht zur Kenntnis genommen oder doch bei der Entscheidung nicht erwogen worden ist (BVerfG, Kammerbeschluss vom 23. Juli 2003 - 2 BvR 624/01 - NVwZ-RR 2004, 3; BVerwG, Beschluss vom 4. September 2012 - 5 B 31.12 - juris Rn. 2).
  • BVerfG, 29.05.1991 - 1 BvR 1383/90

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliche Gehör bei Überspannung der Anforderungen

    Auszug aus BVerwG, 24.02.2015 - 5 P 6.14
    Nur wenn das Gericht an den Vortrag eines Beteiligten Anforderungen stellt, mit denen auch ein verständiger Prozessbeteiligter aufgrund des bisherigen Verlaufs des Verfahrens nicht zu rechnen brauchte, ist es zur Vermeidung einer Überraschungsentscheidung gehalten, einen entsprechenden Hinweis zu geben (stRspr, vgl. BVerfG, Beschluss vom 29. Mai 1991 - 1 BvR 1383/90 - BVerfGE 84, 188 ; BVerwG, Beschluss vom 21. September 2010 - 5 B 44.10 - juris Rn. 12 m.w.N.).
  • BAG, 27.11.2003 - 2 AZR 692/02

    Außerordentliche Kündigung - Klageschrift - Auslegung

    Auszug aus BVerwG, 24.02.2015 - 5 P 6.14
    Solche prozessualen Willenserklärungen sind vom Rechtsbeschwerdegericht - ebenso wie vom Revisionsgericht - ohne Bindung an eine Auslegung durch die Vorinstanz eigenständig auszulegen (stRspr, vgl. BAG, Urteile vom 27. November 2003 - 2 AZR 692/02 - BAGE 109, 47 m.w.N. und vom 28. August 2008 - 2 AZR 279/07 - NJW 2009, 1293 Rn. 16 m.w.N.; BGH, Urteil vom 16. September 2008 - VI ZR 244/07 - NJW 2009, 751 Rn. 11 m.w.N.; BVerwG, Beschluss vom 3. Dezember 1998 - 1 B 110.98 - Buchholz 310 § 124a VwGO Nr. 6 S. 14 und Urteil vom 27. April 1990 - 8 C 70.88 - Buchholz 310 § 74 VwGO Nr. 9 S. 1 m.w.N.; vgl. auch Mikosch, in: GK-ArbGG, Stand November 2014, § 73 Rn. 45 m.w.N. und Eichberger/Buchheister, in: Schoch/Schneider/Bier, VwGO, Stand März 2014, § 137 Rn. 158 ff. m.w.N.).
  • BVerwG, 11.10.2013 - 6 PB 27.13

    Agentur für Arbeit; Geschäftsführung als Dienststellenleiterin; Vertretung durch

    Auszug aus BVerwG, 24.02.2015 - 5 P 6.14
    Dass sich die Geschäftsführung nach § 88 Nr. 2 Satz 2 BPersVG durch eines oder mehrere der jeweiligen Mitglieder vertreten lassen kann, nimmt ihr die Eigenschaft der Dienststellenleitung nicht, da § 88 Nr. 2 Satz 2 BPersVG keinen Anhalt dafür liefert, neben der Stellvertretung auch eine Delegation dieser Funktion zu ermöglichen (BVerwG, Beschluss vom 11. Oktober 2013 - 6 PB 27.13 - Buchholz 250 § 88 BPersVG Nr. 1 Rn. 3 m.w.N.).
  • BVerwG, 03.12.1998 - 1 B 110.98

    Verwaltungsprozeßrecht - Auslegung einer "Berufung" als Antrag auf Zulassung der

    Auszug aus BVerwG, 24.02.2015 - 5 P 6.14
    Solche prozessualen Willenserklärungen sind vom Rechtsbeschwerdegericht - ebenso wie vom Revisionsgericht - ohne Bindung an eine Auslegung durch die Vorinstanz eigenständig auszulegen (stRspr, vgl. BAG, Urteile vom 27. November 2003 - 2 AZR 692/02 - BAGE 109, 47 m.w.N. und vom 28. August 2008 - 2 AZR 279/07 - NJW 2009, 1293 Rn. 16 m.w.N.; BGH, Urteil vom 16. September 2008 - VI ZR 244/07 - NJW 2009, 751 Rn. 11 m.w.N.; BVerwG, Beschluss vom 3. Dezember 1998 - 1 B 110.98 - Buchholz 310 § 124a VwGO Nr. 6 S. 14 und Urteil vom 27. April 1990 - 8 C 70.88 - Buchholz 310 § 74 VwGO Nr. 9 S. 1 m.w.N.; vgl. auch Mikosch, in: GK-ArbGG, Stand November 2014, § 73 Rn. 45 m.w.N. und Eichberger/Buchheister, in: Schoch/Schneider/Bier, VwGO, Stand März 2014, § 137 Rn. 158 ff. m.w.N.).
  • BVerwG, 30.10.2013 - 6 PB 19.13

    Weiterbeschäftigung des Jugendvertreters; Erheblichkeit von unter Beweis

    Auszug aus BVerwG, 24.02.2015 - 5 P 6.14
    Der verfassungsrechtlich durch Art. 103 Abs. 1 GG gewährleistete Anspruch auf Gewährung rechtlichen Gehörs verpflichtet das Gericht, die Ausführungen der Prozessbeteiligten zur Kenntnis zu nehmen und in Erwägung zu ziehen (BVerwG, Beschluss vom 30. Oktober 2013 - 6 PB 19.13 - PersV 2014, 269 Rn. 4) und die wesentlichen Gründe für ihre Entscheidung anzugeben.
  • BVerwG, 06.08.2012 - 5 B 55.12

    Verneinung der grundsätzlichen Bedeutung der Rechtssache durch das Gericht als

  • BAG, 28.08.2008 - 2 AZR 279/07

    Kündigungsschutzklage - Auslegung der Klageschrift - unrichtige

  • BVerwG, 23.07.2008 - 6 PB 13.08

    Weiterbeschäftigung einer Jugendvertreterin; Auflösungsantrag des öffentlichen

  • BVerwG, 21.09.2010 - 5 B 44.10

    Fortwirkung eines vor der Behörde gestellten Antrags auf Erteilung einer

  • OVG Niedersachsen, 28.05.2015 - 5 LA 195/14

    Meistbegünstigungsgrundsatz; Meistbegünstigungsprinzip; objektiver

    Ihm wird keine umfassende Erörterung sämtlicher entscheidungserheblicher Gesichtspunkte abverlangt; insbesondere muss es die Beteiligten grundsätzlich nicht vorab auf seine Rechtsauffassung oder die beabsichtigte Würdigung des Prozessstoffes hinweisen (BVerwG, Beschluss vom 24.2.2015 - BVerwG 5 P 6.14 -, juris Rn. 20).
  • OVG Niedersachsen, 04.07.2017 - 5 LA 194/15

    Altersabhängige Besoldung; Altersdiskriminierung; Besoldungsdienstalter;

    Ihm wird keine umfassende Erörterung sämtlicher entscheidungserheblicher Gesichtspunkte abverlangt; insbesondere muss es die Beteiligten grundsätzlich nicht vorab auf seine Rechtsauffassung oder die beabsichtigte Würdigung des Prozessstoffes hinweisen (BVerwG, Beschluss vom 24.2.2015 - BVerwG 5 P 6.14 -, juris Rn. 20).
  • VGH Baden-Württemberg, 13.10.2022 - A 4 S 2182/22

    Unionsrechtliche Definition des Begriffs "Vulnerabilität"

    Denn eine unzulässige Überraschungsentscheidung wäre nur gegeben, wenn das Gericht dadurch gegen den Anspruch der Beteiligten auf rechtliches Gehör (Art. 103 Abs. 1 GG) bzw. das Gebot fairen Verfahrens (Art. 47 Abs. 2 Satz 1 GRCh) verstößt, dass es ohne vorherigen Hinweis einen bis dahin nicht erörterten rechtlichen oder tatsächlichen Gesichtspunkt zur Grundlage seiner Entscheidung macht und damit dem Rechtsstreit eine Wendung gibt, mit der auch ein gewissenhafter und kundiger Prozessbeteiligter bei Anwendung der von ihm zu verlangenden Sorgfalt nach dem bisherigen Verlauf des Verfahrens selbst unter Berücksichtigung der Vielfalt vertretbarer Rechtsauffassungen nicht zu rechnen brauchte (vgl. BVerfG, Beschluss vom 05.03.2018 - 1 BvR 1011/17 -, Juris Rn. 16; BVerwG, Beschluss vom 24.02.2015 - 5 P 6.14 -, Juris Rn. 20; VGH Bad.-Württ., Beschluss vom 28.07.2020 - A 2 S 873/19 -, Juris Rn. 22).
  • OVG Schleswig-Holstein, 17.05.2022 - 4 LA 371/19

    Antrag auf Zulassung der Berufung im Asylprozess; Besetzungsrüge; Gehörsrüge;

    Erst wenn das Gericht an den Vortrag eines Beteiligten Anforderungen stellt, mit denen auch ein verständiger Prozessbeteiligter selbst unter Berücksichtigung der Vielfalt vertretbarer Rechtsauffassungen aufgrund des bisherigen Verlaufs des Verfahrens nicht zu rechnen brauchte, ist es zur Vermeidung einer Überraschungsentscheidung gehalten, einen entsprechenden Hinweis zu geben (BVerfG, Beschl. v. 05.03.2018 - 1 BvR 1011/17 -, juris Rn. 16, Beschl. v. 14.10.2010 - 2 BvR 409/09 -, juris Rn. 20, Kammerbeschl. v. 31.05.1995 - 2 BvR 736/95 -, juris Rn. 26 f.; BVerwG, Beschl. v. 24.02.2015 - 5 P 6.14 -, juris Rn. 20 und v. 21.09.2011 - 5 B 11.11 -, juris Rn. 3).
  • OVG Schleswig-Holstein, 11.07.2019 - 4 LA 83/18

    Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis - Aufklärungsrüge - Rüge der Verletzung des

    Nur wenn es an den Vortrag eines Beteiligten Anforderungen stellt, mit denen auch ein verständiger Prozessbeteiligter aufgrund des bisherigen Verlaufs des Verfahrens nicht zu rechnen brauchte, ist es zur Vermeidung einer Überraschungsentscheidung gehalten, einen entsprechenden Hinweis zu geben (BVerwG, Beschluss vom 24. Februar 2015 - 5 P 6/14 -, juris Rn. 20).
  • OVG Schleswig-Holstein, 12.05.2020 - 5 LA 158/20

    Voraussetzungen für die Annahme einer Gruppenverfolgung

    Nur wenn es an den Vortrag eines Beteiligten Anforderungen stellt, mit denen auch ein verständiger Prozessbeteiligter aufgrund des bisherigen Verlaufs des Verfahrens nicht zu rechnen brauchte, ist es zur Vermeidung einer Überraschungsentscheidung gehalten, einen entsprechenden Hinweis zu geben (BVerwG, Beschluss vom 24. Februar 2015 - 5 P 6.14 -, juris Rn. 20).
  • OVG Schleswig-Holstein, 13.05.2020 - 5 LA 175/20

    Voraussetzungen für die Annahme einer Gruppenverfolgung

    Nur wenn es an den Vortrag eines Beteiligten Anforderungen stellt, mit denen auch ein verständiger Prozessbeteiligter aufgrund des bisherigen Verlaufs des Verfahrens nicht zu rechnen brauchte, ist es zur Vermeidung einer Überraschungsentscheidung gehalten, einen entsprechenden Hinweis zu geben (BVerwG, Beschluss vom 24. Februar 2015 - 5 P 6.14 -, juris Rn. 20).
  • OVG Schleswig-Holstein, 12.05.2020 - 5 LA 172/20

    Voraussetzungen für die Annahme einer Gruppenverfolgung

    Nur wenn es an den Vortrag eines Beteiligten Anforderungen stellt, mit denen auch ein verständiger Prozessbeteiligter aufgrund des bisherigen Verlaufs des Verfahrens nicht zu rechnen brauchte, ist es zur Vermeidung einer Überraschungsentscheidung gehalten, einen entsprechenden Hinweis zu geben (BVerwG, Beschluss vom 24. Februar 2015 - 5 P 6.14 -, juris Rn. 20).
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