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   BVerwG, 24.02.2015 - 5 P 7.14   

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BVerwG, 24.02.2015 - 5 P 7.14 (https://dejure.org/2015,6824)
BVerwG, Entscheidung vom 24.02.2015 - 5 P 7.14 (https://dejure.org/2015,6824)
BVerwG, Entscheidung vom 24. Februar 2015 - 5 P 7.14 (https://dejure.org/2015,6824)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • lexetius.com

    BPersVG § 16 Abs. 1, § 25
    Personalratswahl; Anfechtung der Wahl zum Personalrat; Wahlanfechtung; Wahlanfechtungsbefugnis; Wahlanfechtungsberechtigung; Wahlberechtigung; Verlust der Wahlberechtigung; Wahltag; Wahlausschreiben; Ausscheiden aus der Dienststelle; Rechtsschutzinteresse; Vorschrift ...

  • openjur.de
  • Bundesverwaltungsgericht

    BPersVG § 16 Abs. 1, § 25
    Anfechtung der Wahl zum Personalrat; Ausscheiden aus der Dienststelle; Beeinflussung des Wahlergebnisses; Beschäftigte der Dienststelle; Größe des Personalrats; Personalratswahl; Rechtsschutzinteresse; Verlust der Wahlberechtigung; Vorschrift über das Wahlverfahren; ...

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 16 Abs 1 BPersVG, § 25 BPersVG
    Anfechtung einer Personalratswahl wegen Annahme einer zu großen Zahl zu wählender Mitglieder; Anfechtungsbefugnis

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 16 Abs 1 BPersVG, § 25 BPersVG
    Anfechtung einer Personalratswahl wegen Annahme einer zu großen Zahl zu wählender Mitglieder; Anfechtungsbefugnis

  • Wolters Kluwer

    Beeinflussung des Wahlergebnisses durch die Annahme einer zu großen Zahl zu wählender Personalratsmitglieder

  • rewis.io

    Anfechtung einer Personalratswahl wegen Annahme einer zu großen Zahl zu wählender Mitglieder; Anfechtungsbefugnis

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Beeinflussung des Wahlergebnisses durch die Annahme einer zu großen Zahl zu wählender Personalratsmitglieder

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA-RR 2015, 333
 
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Wird zitiert von ... (21)Neu Zitiert selbst (12)

  • BVerwG, 29.11.1983 - 6 P 22.83

    Anfechtung der Personalratswahl eines Abendgymnasiums - Ungültigkeit der Wahl

    Auszug aus BVerwG, 24.02.2015 - 5 P 7.14
    Eine nach dem Wahltag eintretende Veränderung der Wahlberechtigung hat nur für künftige Wahlen Bedeutung, auf die Anfechtungsbefugnis ist sie ohne Einfluss (stRspr, z.B. BVerwG, Beschlüsse vom 27. April 1983 - 6 P 17.81 - BVerwGE 67, 145 ; vom 29. November 1983 - 6 P 22.83 - PersV 1986, 26; vom 23. Juni 1999 - 6 P 6.98 - Buchholz 252 § 2 SBG Nr. 2 S. 2; vom 11. Oktober 2010 - 6 P 16.09 - Buchholz 251.95 § 17 S-HPersVG Nr. 1 Rn. 25 und vom 7. Februar 2014 - 6 PB 37.13 - juris Rn. 2).

    Das allgemeine Interesse an der Feststellung der Rechtmäßigkeit der Zusammensetzung des Personalrats bleibt grundsätzlich auch dann bestehen, wenn die anfechtenden Beschäftigten nach dem Wahltag aus der Dienststelle ausscheiden und ihnen die Entscheidung nicht mehr zu Gute kommt, weil sie sich an der nächsten Wahl nicht mehr beteiligen können (vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 27. April 1983 - 6 P 17.81 - BVerwGE 67, 145 ; vom 29. November 1983 - 6 P 22.83 - PersV 1986, 26; vom 23. Juni 1999 - 6 P 6.98 - Buchholz 252 § 2 SBG Nr. 2 S. 2 und vom 11. Oktober 2010 - 6 P 16.09 - Buchholz 251.95 § 17 S-HPersVG Nr. 1 Rn. 25; ebenso zum Betriebsverfassungsrecht: BAG, Beschluss vom 4. Dezember 1986 - 6 ABR 48/85 - BAGE 53, 385 ).

  • BVerwG, 27.04.1983 - 6 P 17.81

    Wahlanfechtung - Veränderung der Wahlberechtigung - Anfechtungsbefugnis - Verlust

    Auszug aus BVerwG, 24.02.2015 - 5 P 7.14
    Eine nach dem Wahltag eintretende Veränderung der Wahlberechtigung hat nur für künftige Wahlen Bedeutung, auf die Anfechtungsbefugnis ist sie ohne Einfluss (stRspr, z.B. BVerwG, Beschlüsse vom 27. April 1983 - 6 P 17.81 - BVerwGE 67, 145 ; vom 29. November 1983 - 6 P 22.83 - PersV 1986, 26; vom 23. Juni 1999 - 6 P 6.98 - Buchholz 252 § 2 SBG Nr. 2 S. 2; vom 11. Oktober 2010 - 6 P 16.09 - Buchholz 251.95 § 17 S-HPersVG Nr. 1 Rn. 25 und vom 7. Februar 2014 - 6 PB 37.13 - juris Rn. 2).

    Das allgemeine Interesse an der Feststellung der Rechtmäßigkeit der Zusammensetzung des Personalrats bleibt grundsätzlich auch dann bestehen, wenn die anfechtenden Beschäftigten nach dem Wahltag aus der Dienststelle ausscheiden und ihnen die Entscheidung nicht mehr zu Gute kommt, weil sie sich an der nächsten Wahl nicht mehr beteiligen können (vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 27. April 1983 - 6 P 17.81 - BVerwGE 67, 145 ; vom 29. November 1983 - 6 P 22.83 - PersV 1986, 26; vom 23. Juni 1999 - 6 P 6.98 - Buchholz 252 § 2 SBG Nr. 2 S. 2 und vom 11. Oktober 2010 - 6 P 16.09 - Buchholz 251.95 § 17 S-HPersVG Nr. 1 Rn. 25; ebenso zum Betriebsverfassungsrecht: BAG, Beschluss vom 4. Dezember 1986 - 6 ABR 48/85 - BAGE 53, 385 ).

  • BVerwG, 23.06.1999 - 6 P 6.98

    Zweitwahlrecht - der Lehrgangsteilnehmer im bisherigen Wahlbereich.

    Auszug aus BVerwG, 24.02.2015 - 5 P 7.14
    Eine nach dem Wahltag eintretende Veränderung der Wahlberechtigung hat nur für künftige Wahlen Bedeutung, auf die Anfechtungsbefugnis ist sie ohne Einfluss (stRspr, z.B. BVerwG, Beschlüsse vom 27. April 1983 - 6 P 17.81 - BVerwGE 67, 145 ; vom 29. November 1983 - 6 P 22.83 - PersV 1986, 26; vom 23. Juni 1999 - 6 P 6.98 - Buchholz 252 § 2 SBG Nr. 2 S. 2; vom 11. Oktober 2010 - 6 P 16.09 - Buchholz 251.95 § 17 S-HPersVG Nr. 1 Rn. 25 und vom 7. Februar 2014 - 6 PB 37.13 - juris Rn. 2).

    Das allgemeine Interesse an der Feststellung der Rechtmäßigkeit der Zusammensetzung des Personalrats bleibt grundsätzlich auch dann bestehen, wenn die anfechtenden Beschäftigten nach dem Wahltag aus der Dienststelle ausscheiden und ihnen die Entscheidung nicht mehr zu Gute kommt, weil sie sich an der nächsten Wahl nicht mehr beteiligen können (vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 27. April 1983 - 6 P 17.81 - BVerwGE 67, 145 ; vom 29. November 1983 - 6 P 22.83 - PersV 1986, 26; vom 23. Juni 1999 - 6 P 6.98 - Buchholz 252 § 2 SBG Nr. 2 S. 2 und vom 11. Oktober 2010 - 6 P 16.09 - Buchholz 251.95 § 17 S-HPersVG Nr. 1 Rn. 25; ebenso zum Betriebsverfassungsrecht: BAG, Beschluss vom 4. Dezember 1986 - 6 ABR 48/85 - BAGE 53, 385 ).

  • BVerwG, 11.10.2010 - 6 P 16.09

    Erstattungspflicht der Dienststelle; außergerichtliche Kosten eines

    Auszug aus BVerwG, 24.02.2015 - 5 P 7.14
    Eine nach dem Wahltag eintretende Veränderung der Wahlberechtigung hat nur für künftige Wahlen Bedeutung, auf die Anfechtungsbefugnis ist sie ohne Einfluss (stRspr, z.B. BVerwG, Beschlüsse vom 27. April 1983 - 6 P 17.81 - BVerwGE 67, 145 ; vom 29. November 1983 - 6 P 22.83 - PersV 1986, 26; vom 23. Juni 1999 - 6 P 6.98 - Buchholz 252 § 2 SBG Nr. 2 S. 2; vom 11. Oktober 2010 - 6 P 16.09 - Buchholz 251.95 § 17 S-HPersVG Nr. 1 Rn. 25 und vom 7. Februar 2014 - 6 PB 37.13 - juris Rn. 2).

    Das allgemeine Interesse an der Feststellung der Rechtmäßigkeit der Zusammensetzung des Personalrats bleibt grundsätzlich auch dann bestehen, wenn die anfechtenden Beschäftigten nach dem Wahltag aus der Dienststelle ausscheiden und ihnen die Entscheidung nicht mehr zu Gute kommt, weil sie sich an der nächsten Wahl nicht mehr beteiligen können (vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 27. April 1983 - 6 P 17.81 - BVerwGE 67, 145 ; vom 29. November 1983 - 6 P 22.83 - PersV 1986, 26; vom 23. Juni 1999 - 6 P 6.98 - Buchholz 252 § 2 SBG Nr. 2 S. 2 und vom 11. Oktober 2010 - 6 P 16.09 - Buchholz 251.95 § 17 S-HPersVG Nr. 1 Rn. 25; ebenso zum Betriebsverfassungsrecht: BAG, Beschluss vom 4. Dezember 1986 - 6 ABR 48/85 - BAGE 53, 385 ).

  • BVerwG, 26.11.2008 - 6 P 7.08

    Personalrat der Zentrale des Bundesnachrichtendienstes; Wahlanfechtungsrecht der

    Auszug aus BVerwG, 24.02.2015 - 5 P 7.14
    Ob dies der Fall ist, richtet sich nach der Art des Verstoßes unter Berücksichtigung des konkreten Sachverhalts (BVerwG, Beschluss vom 26. November 2008 - 6 P 7.08 - BVerwGE 132, 276 Rn. 20 m.w.N.).
  • BAG, 04.12.1986 - 6 ABR 48/85

    Gewerkschaft - Wahlanfechtungsverfahren - Anfechtung einer Wahl -

    Auszug aus BVerwG, 24.02.2015 - 5 P 7.14
    Das allgemeine Interesse an der Feststellung der Rechtmäßigkeit der Zusammensetzung des Personalrats bleibt grundsätzlich auch dann bestehen, wenn die anfechtenden Beschäftigten nach dem Wahltag aus der Dienststelle ausscheiden und ihnen die Entscheidung nicht mehr zu Gute kommt, weil sie sich an der nächsten Wahl nicht mehr beteiligen können (vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 27. April 1983 - 6 P 17.81 - BVerwGE 67, 145 ; vom 29. November 1983 - 6 P 22.83 - PersV 1986, 26; vom 23. Juni 1999 - 6 P 6.98 - Buchholz 252 § 2 SBG Nr. 2 S. 2 und vom 11. Oktober 2010 - 6 P 16.09 - Buchholz 251.95 § 17 S-HPersVG Nr. 1 Rn. 25; ebenso zum Betriebsverfassungsrecht: BAG, Beschluss vom 4. Dezember 1986 - 6 ABR 48/85 - BAGE 53, 385 ).
  • BVerwG, 07.02.2014 - 6 PB 37.13

    Wahlberechtigung der Beschäftigten im Zeitpunkt der verwaltungsgerichtlichen

    Auszug aus BVerwG, 24.02.2015 - 5 P 7.14
    Eine nach dem Wahltag eintretende Veränderung der Wahlberechtigung hat nur für künftige Wahlen Bedeutung, auf die Anfechtungsbefugnis ist sie ohne Einfluss (stRspr, z.B. BVerwG, Beschlüsse vom 27. April 1983 - 6 P 17.81 - BVerwGE 67, 145 ; vom 29. November 1983 - 6 P 22.83 - PersV 1986, 26; vom 23. Juni 1999 - 6 P 6.98 - Buchholz 252 § 2 SBG Nr. 2 S. 2; vom 11. Oktober 2010 - 6 P 16.09 - Buchholz 251.95 § 17 S-HPersVG Nr. 1 Rn. 25 und vom 7. Februar 2014 - 6 PB 37.13 - juris Rn. 2).
  • BAG, 15.02.1989 - 7 ABR 9/88

    Betriebsratswahl - Betriebsratswahlanfechtung

    Auszug aus BVerwG, 24.02.2015 - 5 P 7.14
    Ob dies auch gilt, wenn sämtliche die Wahl anfechtenden Wahlberechtigten aus der Dienststelle ausscheiden (vgl. hierzu BAG, Beschlüsse vom 15. Februar 1989 - 7 ABR 9/88 - BAGE 61, 125 und vom 16. November 2005 - 7 ABR 9/05 - BAGE 116, 205 ), bedarf hier keiner Klärung.
  • BAG, 16.11.2005 - 7 ABR 9/05

    Schwerbehindertenvertretung - Vereinfachtes Wahlverfahren

    Auszug aus BVerwG, 24.02.2015 - 5 P 7.14
    Ob dies auch gilt, wenn sämtliche die Wahl anfechtenden Wahlberechtigten aus der Dienststelle ausscheiden (vgl. hierzu BAG, Beschlüsse vom 15. Februar 1989 - 7 ABR 9/88 - BAGE 61, 125 und vom 16. November 2005 - 7 ABR 9/05 - BAGE 116, 205 ), bedarf hier keiner Klärung.
  • BAG, 29.05.1991 - 7 ABR 67/90

    Betriebsratswahl - Größe des Betriebsrats - Aushilfen

    Auszug aus BVerwG, 24.02.2015 - 5 P 7.14
    bb) Die Annahme einer zu großen Zahl zu wählender Personalratsmitglieder kann das Wahlergebnis beeinflusst haben (vgl. zum Betriebsverfassungsrecht: BAG, Beschluss vom 29. Mai 1991 - 7 ABR 67/90 - BAGE 68, 74 ).
  • BVerwG, 18.04.1978 - 6 P 34.78

    Personalratswahl - Wahlvorstand - Beteiligter des Wahlanfechtungsverfahrens -

  • BVerwG, 11.10.2013 - 6 PB 27.13

    Agentur für Arbeit; Geschäftsführung als Dienststellenleiterin; Vertretung durch

  • LAG Baden-Württemberg, 22.10.2020 - 17 TaBV 3/19

    Anfechtung Betriebsratswahl - Anfechtungsbefugnis - Betriebsbegriff - räumlich

    Eine nach dem Wahltag eintretende Veränderung der Wahlberechtigung hat nur für künftige Wahlen Bedeutung, auf die Antragsbefugnis bleibt sie ohne Einfluss (vgl. BAG 23. Juli 2014 - 7 ABR 23/12 - Rn. 31, AP SGB IX § 94 Nr. 7; vgl. zu § 25 BPersVG: BVerwG 24. Februar 2015 - 5 P 7/14 - Rn. 11, NZA-RR 2015, 333) .
  • VGH Baden-Württemberg, 15.02.2022 - PL 15 S 2537/21

    Verstoß gegen die Protokollierungspflicht in der Sitzung des Vorstandes einer

    Es ist jedoch nicht erforderlich, dass alle die Wahl anfechtenden Wahlberechtigten auch noch im Zeitpunkt der verwaltungsgerichtlichen Entscheidung über den Wahlanfechtungsantrag wahlberechtigt sind (vgl. BVerwG, Beschluss vom 24.02.2015 - 5 P 7.14 -, Juris Rn. 11 zu § 25 BPersVG a.F.).

    Denn die Entscheidung, wie groß der zu wählende Personalrat sein soll, ist zweifellos eine zentral wichtige Entscheidung für die Personalvertretung der Dienststelle (vgl. BVerwG, Beschluss vom 24.02.2015 - 5 P 7.14 -, Juris Rn. 18 dazu, dass eine Vorschrift, wonach die Größe des Personalrats in Abhängigkeit von der Zahl der Beschäftigten zu ermitteln ist, eine wesentliche Vorschrift über das Wahlverfahren ist).

    Dies kann das Wahlergebnis auch beeinflusst haben (vgl. zum Fall, dass mehr Mitglieder als zulässig gewählt wurden, BVerwG, Beschluss vom 24.02.2015 - 5 P 7.14 -, Juris Rn. 21).

  • LAG Rheinland-Pfalz, 14.11.2023 - 8 TaBV 19/22

    Verstoß gegen den Grundsatz der Öffentlichkeit bei der Stimmauszählung zur Wahl

    Es genügt, dass Manipulationsmöglichkeiten objektiv begünstigt und theoretisch nicht ausgeschlossen werden können (BVwG 24.02.2015 - 5 P 7/14 - Rn. 21; BAG 15.11.2000 - 7 ABR 53/99 - Rn. 18, juris; LAG Berlin 16.11.1987 - 12 TaBV 6/87 - NZA 1988, 481, 483).

    Insbesondere kommt es nicht darauf an, ob tatsächlich objektive Anhaltspunkte für solche Fehler vorliegen, da das Öffentlichkeitsgebot gerade dadurch gekennzeichnet ist, dass es der Minderung abstrakter Gefährdungen dient; daher ist die Anfechtung der Wahl bereits dann begründet, wenn die auch nur theoretische Möglichkeit einer Beeinflussung des Wahlergebnisses nicht ausgeschlossen werden kann (BVwG 24.02.2015 - 5 P 7/14 - Rn. 21; BAG 15.11.2000 - 7 ABR 53/99 - Rn. 18, juris; LAG Berlin 16.11.1987 - 12 TaBV 6/87 - NZA 1988, 481, 483).

  • OVG Berlin-Brandenburg, 18.06.2015 - 62 PV 15.14

    Wahlanfechtung; Jugend- und Auszubildendenvertretung; Wahlvorstand;

    Demgemäß ist § 59 Abs. 1 BPersVG eine wesentliche Vorschrift über das Wahlverfahren (Kröll in: Altvater/Baden/Berg u.a., BPersVG, 8. Auflage 2013, § 59 Rn. 9 und zu § 16 Abs. 1 Satz 1 BPersVG entsprechend BVerwG, Beschluss vom 24. Februar 2015 - 5 P 7.14 - juris Rn. 17).

    Es lässt sich nicht ausschließen, dass die Wahlberechtigten in Kenntnis der Zahl zu wählender Mitglieder anders gewählt hätten (wie hier schon BVerwG, Beschluss vom 24. Februar 2015 - 5 P 7.14 - juris Rn. 20 f.).

  • VG Köln, 06.10.2020 - 33 K 1757/20

    Anfechtung einer Personalratswahl wegen Corona-bedingter Einschränkungen bei der

    vgl. Bundesverwaltunggericht (BVerwG), Beschluss vom 24. Februar 2015 - 5 P 7.14 - , juris, Rn. 18; Baden, in: Altvater u.a., BPersVG, 10. Aufl. 2019, § 25 BPersVG, Rn. 5.
  • OVG Berlin-Brandenburg, 17.08.2017 - 60 PV 2.17

    Feststellung der Zahl der zu wählenden Personalratsmitglieder; Honorarkräfte u.ä.

    Dies soll sicherstellen, dass die Zahl der Personalratsmitglieder in einem angemessenen Verhältnis zur Zahl der Beschäftigten der Dienststelle steht (vgl. Beschluss des Bundesverwaltungsgerichts vom 24. Februar 2015 - BVerwG 5 P 7.14 -, juris Rn. 18 ff. m.w.N.).

    Es lässt sich nicht ausschließen, dass die Wahlberechtigten anders gewählt hätten, wenn sie gewusst hätten, dass nur 9 statt 11 Personalratsmitglieder zu wählen waren (vgl. Beschluss des Bundesverwaltungsgerichts vom 24. Februar 2015 - BVerwG 5 P 7.14 -, juris Rn. 20 f. m.w.N.).

  • OVG Berlin-Brandenburg, 22.09.2022 - 62 PV 2.21

    Anfechtung einer Personalratswahl; Aufbewahrung von Wahlbriefen

    Eine derartige Vorschrift ist wesentlich im Sinn des § 25 BPersVG a.F., wenn es sich um eine zwingende Vorschrift des Bundespersonalvertretungsgesetzes oder der Wahlordnung handelt (BVerwG, Beschlüsse vom 24. Februar 2015 - 5 P 7.14 - juris Rn. 18 und vom 10. Januar 2007 - 6 PB 18.06 - juris Rn. 11; OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 5. April 2016 - OVG 62 PV 9.15 - juris Rn. 15).

    Nach dem Wortlaut des Gesetzes ("es sei denn, ...") genügt bereits die theoretische Möglichkeit einer Änderung oder Beeinflussung des Wahlergebnisses, bedarf es keiner tatsächlichen Feststellung (BVerwG, Beschluss vom 24. Februar 2015 - 5 P 7.14 - juris Rn. 21).

  • VG München, 02.11.2021 - M 14 P 21.281

    Unzulässige Wahlanfechtung einer Personalratswahl

    Nach der im maßgeblichen Zeitpunkt der Personalratswahl (vgl. BVerwG, B.v. 24.2.2015 - 5 P 7.14 - juris Rn. 11) am ... November 2020 geltenden Vorschrift des § 25 Bundespersonalvertretungsgesetz (BPersVG) a.F. können mindestens drei Wahlberechtigte binnen einer Frist von 12 Arbeitstagen, vom Tag der Bekanntgabe des Wahlergebnisses an gerechnet, die Wahl beim Verwaltungsgericht anfechten, wenn gegen wesentliche Vorschriften über das Wahlrecht, die Wählbarkeit oder das Wahlverfahren verstoßen worden und eine Berichtigung nicht erfolgt ist, es sei denn, dass durch den Verstoß das Wahlergebnis nicht geändert oder beeinflusst werden konnte.

    Die Mindestzahl von drei Wahlberechtigten muss als Sachurteilsvoraussetzung nicht nur bei der Einleitung des Wahlanfechtungsverfahrens, sondern während des gesamten Verfahrens gegeben sein (BVerwG, B.v. 24.2.2015 - 5 P 7.14 - juris Rn. 11; Schlatmann in: Lorenzen/Gerhold/Schlatmann u.a., BPersVG, 85. Update 07/2021, § 25 a.F. Rn. 20).

  • OVG Berlin-Brandenburg, 08.07.2016 - 62 PV 1.16

    Bedingungen für eine Wahlwiederholung des gesamten Personalrats nach

    Das Bundesverwaltungsgericht erkannte im Beschluss vom 24. Februar 2015 - 5 P 7.14 - darauf, dass neun Mitglieder zu wählen gewesen seien.
  • BVerwG, 23.02.2018 - 5 PB 6.17

    Verwendung von Wahlkabinen, Trennwänden oder eines anderweitigen Sichtschutzes

    Das Wahlanfechtungsverfahren dient nicht dem Einzelinteresse, sondern dem Allgemeininteresse; es weist einen objektiven Charakter auf und hat nicht die Verfolgung subjektiver Rechte zum Gegenstand (BVerwG, Beschlüsse vom 27. April 1983 - 6 P 17.81 - BVerwGE 67, 145 und vom 29. November 1983 - 6 P 22.83 - PersV 1986, 26; vgl. ferner BVerwG, Beschluss vom 24. Februar 2015 - 5 P 7.14 - Buchholz 250 § 25 BPersVG Nr. 19 Rn. 15 m.w.N.).
  • VG Ansbach, 25.02.2021 - AN 7 P 19.02614

    Personalvertretungsrechtlichen Verselbstständigung von Organisationseinheiten

  • VG Berlin, 06.01.2022 - 62 K 9.20
  • LAG Rheinland-Pfalz, 12.09.2023 - 6 TaBV 15/22

    Wahlanfechtung - Betriebsvertretung bei den Stationierungsstreitkräften -

  • BVerwG, 16.04.2015 - 5 PB 24.14

    Feststellung der Ungültigkeit einer Personalratswahl

  • VG Freiburg, 02.07.2021 - PL 12 K 2943/19

    Wahlanfechtung einer Personalratswahl an einer Hochschule; Prognose des

  • VG Potsdam, 01.12.2015 - 20 K 1980/15

    Personalvertretungsrecht des Bundes

  • VG Ansbach, 27.05.2022 - AN 8 P 21.01102

    Wahlanfechtung einer Personalratswahl - Vorschlagsliste einer Vereinigung ohne

  • LAG Rheinland-Pfalz, 24.02.2023 - 1 TaBV 12/22

    Anfechtung der Wahl einer Betriebsvertretung bei den alliierten Streitkräften

  • OVG Berlin-Brandenburg, 11.12.2014 - 60 PV 18.13

    Personalratswahl; Wahlanfechtung; Anfechtungsbefugnis; Quorum; mindestens drei

  • VG Köln, 19.04.2018 - 33 K 5160/16
  • VG Ansbach, 27.05.2022 - AN 8 P 21.01103

    Wahlvorschlag für Gesamtpersonalratswahl - Entfallen des Vorschlagsrechts

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