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   BVerwG, 24.02.2017 - 2 C 6.16   

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BVerwG, 24.02.2017 - 2 C 6.16 (https://dejure.org/2017,7766)
BVerwG, Entscheidung vom 24.02.2017 - 2 C 6.16 (https://dejure.org/2017,7766)
BVerwG, Entscheidung vom 24. Februar 2017 - 2 C 6.16 (https://dejure.org/2017,7766)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • openjur.de
  • Bundesverwaltungsgericht

    GG Art. 20 Abs. 3
    Altersteilzeit; Arbeitsphase; Beamter; Blockmodell; Dienstleistungsphase; Erledigung der Hauptsache; Freistellungsphase; Regelschullehrer; Streichung der Zulage; Verwendungszulage; Zulage; anteilige Zahlung; haushaltsrechtliche Voraussetzungen; höherwertiges Amt; pro ...

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 46 Abs 1 S 1 BBesG, § 6 Abs 1 BBesG, § 75 BG TH 2009, § 76e BG TH 1999, § 4 Abs 4 BesÜblG TH
    Zulage gemäß § 46 BBesG a.F. auch in der Freistellungsphase einer Altersteilzeit im Blockmodell

  • Wolters Kluwer

    Zahlung einer Zulage gegenüber einem Beamten für die Wahrnehmung eines höherwertigen Amtes in der Freistellungsphase i.R. der Altersteilzeit im Blockmodell; "Erdienung" des Anspruchs auf die Zulage bereits durch ihre Vorleistung in der Dienstleistungsphase auf Grundlage ...

  • rewis.io

    Zulage gemäß § 46 BBesG a.F. auch in der Freistellungsphase einer Altersteilzeit im Blockmodell

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Beamter; Regelschullehrer; Altersteilzeit; Blockmodell, Freistellungsphase; Zulage; Verwendungszulage; Dienstleistungsphase; Arbeitsphase; anteilige Zahlung; höherwertiges Amt; tatsächliche Wahrnehmung der Aufgaben; haushaltsrechtliche Voraussetzungen; vorläufige ...

  • rechtsportal.de

    BBesG § 6 Abs. 1 ; BBesG § 45 ; BBesG § 46
    Zahlung einer Zulage gegenüber einem Beamten für die Wahrnehmung eines höherwertigen Amtes in der Freistellungsphase i.R. der Altersteilzeit im Blockmodell; "Erdienung" des Anspruchs auf die Zulage bereits durch ihre Vorleistung in der Dienstleistungsphase auf Grundlage ...

  • datenbank.nwb.de

    Zulage gemäß § 46 BBesG a.F. auch in der Freistellungsphase einer Altersteilzeit im Blockmodell

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Anspruch eines Beamten in Altersteilzeit auf anteilige Zahlung einer Zulage während der Freistellungsphase

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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (8)

  • BVerwG, 28.10.2015 - 2 C 15.15

    Altersteilzeit; Blockmodell; Freistellungsphase; Arbeitsphase; Zulage;

    Auszug aus BVerwG, 24.02.2017 - 2 C 6.16
    Ein Beamter, dem Altersteilzeit im Blockmodell bewilligt und dem in der Dienstleistungsphase wegen der Wahrnehmung der Aufgaben eines höherwertigen Amtes die Zulage nach § 46 BBesG a.F. anteilig gewährt worden ist, hat mit Blick auf § 6 Abs. 1 BBesG und den "pro rata temporis"-Grundsatz auch in der Freistellungsphase einen Anspruch auf anteilige Zahlung dieser Zulage (im Anschluss an das Urteil vom 28. Oktober 2015 - 2 C 15.15 - Buchholz 240 § 45 BBesG Nr. 2 Rn. 14 ff., dort zu einer Zulage gemäß § 45 BBesG).

    Dies hat der Senat bezogen auf eine Zulage gemäß § 45 BBesG bereits entschieden (BVerwG, Urteil vom 28. Oktober 2015 - 2 C 15.15 - Buchholz 240 § 45 BBesG Nr. 2 Rn. 10 ff.).

    Für die "spiegelbildliche" Herausnahme des erstgenannten Zeitraums könnte sprechen, dass bei haushalterischer Betrachtung in der Freistellungsphase lediglich die zuvor in der Dienstleistungsphase "eingesparten" Bezüge verwendet werden (vgl. BVerwG, Urteil vom 28. Oktober 2015 - 2 C 15.15 - Buchholz 240 § 45 BBesG Nr. 2 Rn. 20).

  • BVerwG, 11.04.2016 - 2 B 92.15

    Haushaltsrechtliche Voraussetzungen für die Übertragung eines höherwertigen Amtes

    Auszug aus BVerwG, 24.02.2017 - 2 C 6.16
    Der Senat hat mit Beschluss vom 11. April 2016 - 2 B 92.15 - (Buchholz 240 § 46 BBesG Nr. 9) hinsichtlich der vor der Freistellungsphase der Altersteilzeit liegenden Zeiträume die Nichtzulassungsbeschwerde zurückgewiesen.

    Insoweit fehlte es an den nach § 46 Abs. 1 BBesG a.F. erforderlichen haushaltsrechtlichen Voraussetzungen für die Gewährung der Zulage (vgl. dazu BVerwG, Beschluss vom 11. April 2016 - 2 B 92.15 - Buchholz 240 § 46 BBesG Nr. 9 Rn. 19 ff. m.w.N.).

  • BVerwG, 07.11.2014 - 2 C 8.14

    Zur zeitlich begrenzten Übertragung eines höherwertigen Amtes für die Dauer von

    Auszug aus BVerwG, 24.02.2017 - 2 C 6.16
    Dabei ist der voraussichtliche Ausgang des Verfahrens zu berücksichtigen, soweit dies im Zeitpunkt des erledigenden Ereignisses überblickt werden kann und ohne dass dabei schwierige, bislang nicht entschiedene Rechtsfragen beantwortet werden müssen (stRspr, vgl. BVerwG, Urteil vom 6. April 1989 - 1 C 70.86 - BVerwGE 81, 356 und Beschluss vom 7. November 2014 - 2 C 8.14 - Buchholz 237.6 § 44 NdsLBG Nr. 1 Rn. 2).
  • BVerwG, 28.01.2016 - 2 C 10.15

    Altersteilzeitzuschlag; Ausgleichszahlung; Blockmodell; Freizeitausgleich;

    Auszug aus BVerwG, 24.02.2017 - 2 C 6.16
    Das war die Geschäftsgrundlage dieser von dem Beamten gewählten Variante der Altersteilzeit (BVerwG, Urteil vom 28. Januar 2016 - 2 C 10.15 - Buchholz 240 § 6 BBesG Nr. 32 Rn. 12).
  • BVerwG, 06.04.1989 - 1 C 70.86

    Ausländer - Rauschgifthandel - Ausweisung - Generalprävention -

    Auszug aus BVerwG, 24.02.2017 - 2 C 6.16
    Dabei ist der voraussichtliche Ausgang des Verfahrens zu berücksichtigen, soweit dies im Zeitpunkt des erledigenden Ereignisses überblickt werden kann und ohne dass dabei schwierige, bislang nicht entschiedene Rechtsfragen beantwortet werden müssen (stRspr, vgl. BVerwG, Urteil vom 6. April 1989 - 1 C 70.86 - BVerwGE 81, 356 und Beschluss vom 7. November 2014 - 2 C 8.14 - Buchholz 237.6 § 44 NdsLBG Nr. 1 Rn. 2).
  • BVerfG, 17.12.2013 - 1 BvL 5/08

    § 43 Abs 18 KAGG wegen Verletzung des rechtsstaatlichen Rückwirkungsverbots

    Auszug aus BVerwG, 24.02.2017 - 2 C 6.16
    a) Die vorbezeichnete Gesetzesänderung stellt eine unechte Rückwirkung dar, die nach den Kriterien der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (aus jüngerer Zeit vgl. etwa BVerfG, Beschlüsse vom 10. Oktober 2012 - 1 BvL 6/07 - BVerfGE 132, 302 und vom 17. Dezember 2013 - 1 BvL 5/08 - BVerfGE 135, 1 , jeweils m.w.N.) in der vorliegenden Konstellation unzulässig war.
  • BVerfG, 10.10.2012 - 1 BvL 6/07

    Vertrauensschutz in den Fortbestand einer steuerrechtlichen Regelung

    Auszug aus BVerwG, 24.02.2017 - 2 C 6.16
    a) Die vorbezeichnete Gesetzesänderung stellt eine unechte Rückwirkung dar, die nach den Kriterien der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (aus jüngerer Zeit vgl. etwa BVerfG, Beschlüsse vom 10. Oktober 2012 - 1 BvL 6/07 - BVerfGE 132, 302 und vom 17. Dezember 2013 - 1 BvL 5/08 - BVerfGE 135, 1 , jeweils m.w.N.) in der vorliegenden Konstellation unzulässig war.
  • OVG Thüringen, 30.06.2015 - 2 KO 535/14

    Kein Anspruch auf Verwendungszulage für Fachlehrer an einer Regelschule (BesGr A

    Auszug aus BVerwG, 24.02.2017 - 2 C 6.16
    e OVG Weimar - 30.06.2015 - AZ: OVG 2 KO 535/14.
  • VGH Baden-Württemberg, 18.01.2024 - 13 S 1014/22

    Ausrüstung eines Unfallhilfswagens eines privaten Eisenbahnunternehmens mit

    Bei der Entscheidung darüber, wer die Kosten des Verfahrens zu tragen hat, ist der voraussichtliche Ausgang des Verfahrens zu berücksichtigen, soweit dies im Zeitpunkt des erledigenden Ereignisses überblickt werden kann; dabei müssen weder offene Tatsachenfragen noch schwierige, bislang nicht entschiedene Rechtsfragen beantwortet werden (vgl. etwa BVerwG, Beschlüsse vom 18.01.2019 - 2 B 62.18 - juris Rn. 2 und vom 24.02.2017 - 2 C 6.16 - juris Rn. 6 m. w. N.; siehe weiter etwa Clausing in Schoch/Schneider, Verwaltungsrecht, § 161 VwGO Rn. 22 f. m. w. N.).
  • BVerwG, 15.04.2019 - 2 B 51.18

    Klage gegen die Nichtzahlung einer Verwendungszulage eines verbeamteten

    Die die Klägerin betreffende Konstellation ist nicht mit derjenigen des Beschlusses des Bundesverwaltungsgerichts vom 24. Februar 2017 - 2 C 6.16 - (Buchholz 240 § 46 BBesG Nr. 10 Rn. 12) vergleichbar.
  • OVG Thüringen, 20.08.2018 - 2 KO 301/16

    Verwendungszulage für die Wahrnehmung eines höherwertigen Dienstpostens - hier

    Dieser Vorrang des Haushaltsrechts soll gerade nicht durch die bloße (selbst länger andauernde) Wahrnehmung der Aufgaben des höherwertigen Amtes - sei es auch eines gesetzlich bewerteten Funktionsamts - ausgehebelt werden (vgl. BVerwG, Beschluss vom 11. April 2016 - 2 B 92/15, 2 B 92/15 (2 C 6/16) - juris Rn. 27 zum inhaltsgleichen Vorbringen des Klägerbevollmächtigten im Nichtzulassungsbeschwerdeverfahren gegen das Urteil des Senats vom 30. Juni 2015 - 2 KO 535/14).
  • BVerwG, 18.01.2019 - 2 B 62.18

    Einstellung des Verfahrens bei übereinstimmender Erledigungserklärung des

    Dabei ist der voraussichtliche Ausgang des Verfahrens zu berücksichtigen, soweit dies im Zeitpunkt des erledigenden Ereignisses überblickt werden kann und ohne dass dabei schwierige, bislang nicht entschiedene Rechtsfragen beantwortet werden müssen (stRspr, vgl. nur BVerwG, Beschluss vom 24. Februar 2017 - 2 C 6.16 - Buchholz 240 § 46 BBesG Nr. 10 Rn. 6 m.w.N.).
  • VG München, 14.06.2016 - M 5 K 16.693

    Unionsrechtliches Verbot der Altersdiskriminierung bei der Besoldung von Richtern

    Das Bundesverwaltungsgericht hat für ein mit §§ 27 und 28 Bundesbesoldungsgesetz (BBesG) vergleichbares Besoldungssystem ausdrücklich festgestellt, dass (erst) ab Verkündung des Urteils des Europäischen Gerichtshofs in der Rechtssache "Hennigs/Mai" (C-297/10 und C-298/10) am 8. September 2011 von einem qualifizierten Verstoß gegen die RL 2000/78/EG auszugehen ist, da die erstmalige Zuordnung eines Beamten in eine Besoldungsstufe seiner Besoldungsgruppe an das Lebensalter anknüpft und zu einer unmittelbar auf dem Kriterium des Lebensalters beruhenden Ungleichbehandlung führt (BVerwG, U.v. 30.10.2014 - 2 C 6.16 - BVerwGE 150, 234, juris).

    Die vorgenannte Übergangsregelung ist jedoch zur Wahrung des Besitzstandes der vorhandenen Besoldungsempfänger und zur Vermeidung eines übermäßigen Verwaltungsaufwandes für die Regulierung der in der Vergangenheit liegenden Zeiten gerechtfertigt (BVerwG, U.v. 30.10.2014 - 2 C 32.13 - juris für das sächsische Besoldungsrecht sowie U.v. 30.10.2014 - 2 C 6.16, Rn. 68 für das sachsen-anhaltinische Besoldungsrecht unter Hinweis auf EuGH, U.v. 19.6.2014 in der Rechtssache "Specht" - C-501/12, dort für das Besoldungsrecht des Landes Berlin).

  • VGH Bayern, 18.01.2023 - 8 CS 22.2580

    Widersprüchliches Verhalten einer Behörde

    Dabei sind für die notwendige überschlägige Überprüfung des Streitstoffs aus Gründen der Prozesswirtschaftlichkeit weitere Sachverhaltsermittlungen und Beweiserhebungen nicht mehr geboten und schwierige Rechtsfragen nicht mehr zu klären (vgl. BVerwG, B.v. 24.2.2017 - 2 C 6.16 - juris Rn. 6; BayVGH, B.v. 19.6.2018 - 22 CS 18.781 - juris Rn. 4; SaarlOVG, B.v. 25.9.2019 - 2 B 255/19 - juris Rn. 1 m.w.N.; Kopp/Schenke, VwGO, 28. Aufl. 2022, § 161 Rn. 15).
  • VGH Bayern, 22.12.2022 - 8 BV 22.2392

    Wasserrechtliche Gestattung für den Einbau und Betrieb einer automatischen

    Dabei sind für die notwendige überschlägige Überprüfung des Streitstoffs aus Gründen der Prozesswirtschaftlichkeit weitere Sachverhaltsermittlungen und Beweiserhebungen nicht mehr geboten und schwierige Rechtsfragen nicht mehr zu klären (vgl. BVerwG, B.v. 24.2.2017 - 2 C 6.16 - juris Rn. 6; BayVGH, B.v. 19.6.2018 - 22 CS 18.781 - juris Rn. 4; SaarlOVG, B.v. 25.9.2019 - 2 B 255/19 - juris Rn. 1 m.w.N.; Kopp/Schenke, VwGO, 27. Aufl. 2021, § 161 Rn. 15).
  • VGH Hessen, 12.11.2020 - 1 A 1866/16

    Verwendungszulage

    Die jüngste Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (Urteile vom 25. September 2014 - 2 C 16/13 -, vom 10. Dezember 2015 - 22 C 28/13 - sowie vom 11. April 2016 - 2 C 6/16 -) habe das Erfordernis einer festen Verknüpfung zwischen einem konkreten-funktionellen Amt (Dienstposten) und einer bestimmten Planstelle aufgehoben.
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