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   BVerwG, 24.03.1982 - 2 B 75.80   

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BVerwG, 24.03.1982 - 2 B 75.80 (https://dejure.org/1982,5551)
BVerwG, Entscheidung vom 24.03.1982 - 2 B 75.80 (https://dejure.org/1982,5551)
BVerwG, Entscheidung vom 24. März 1982 - 2 B 75.80 (https://dejure.org/1982,5551)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (7)

  • BVerwG, 04.08.1975 - VI C 30.72

    Vollständige Personalakten - Bewerbung - Recht auf Einsichtnahme

    Auszug aus BVerwG, 24.03.1982 - 2 B 75.80
    Eine zur Revisionszulassung führende Abweichung vom Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 4. August 1975 (BVerwGE 49, 89) kommt schon deshalb nicht in Betracht, weil dieses Urteil in Anwendung des Landesbeamtengesetzes von Baden-Württemberg ergangen ist, während hier Vorschriften des Landesbeamtengesetzes von Nordrhein-Westfalen anzuwenden sind.

    Das Bundesverwaltungsgericht hat ein Einsichtsrecht in die gesamte, alle Bewerber betreffende Stellungnahme, um die es im damals entschiedenen Rechtsstreit ging, nur für den Fall bejaht, daß sie sich "nicht in Stellungnahmen zu den einzelnen Bewerbern aufteilen und auszugsweise den jeweiligen Personalakten zuordnen läßt, sondern lediglich als Ganzes verständlich ist" (BVerwGE 49, 89 [93]).

    ergibt sich, wie dargelegt, bereits aus dem genannten Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 4. August 1975 (BVerwGE 49, 89 [93]).

    ob Bewerbungsbeurteilungen über Mitbewerber der "Offenbarungsbereitschaft" im Sinne des Urteils des Bundesverwaltungsgerichts vom 4. August 1975 (BVerwGE 49, 89) unterliegen,.

  • BVerwG, 10.04.1963 - VIII B 16.62

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 24.03.1982 - 2 B 75.80
    § 132 Abs. 2 Nr. 2 VwGO kommt aber nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts nur zum Zuge, wenn die Rechtsauffassung des Berufungsgerichts von der des Bundesverwaltungsgerichts in Anwendung derselben Rechtsvorschrift abweicht; die Anwendung selbst inhaltsgleicher Vorschriften des Bundesrechts einerseits und eines Landesrechts andererseits oder unterschiedlicher Landesrechte genügt dazu nicht (vgl. u.a. BVerwGE 16, 53; Beschlüsse vom 28. Februar 1972 - BVerwG 2 B 5.72 - [Buchholz 238.90 Reise- und Umzugskosten Nr. 37] und vom 18. Dezember 1972 - BVerwG 2 B 24.72 - [Buchholz 232 § 87 BBG Nr. 52]).
  • BVerwG, 02.10.1961 - VIII B 78.61

    Umfang der Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache -

    Auszug aus BVerwG, 24.03.1982 - 2 B 75.80
    Grundsätzliche Bedeutung im Sinne des § 132 Abs. 2 Nr. 1 VwGO hat eine Rechtssache nur dann, wenn sie eine - vom Beschwerdeführer zu bezeichnende - grundsätzliche, bisher höchstrichterlich nicht beantwortete Rechtsfrage aufwirft, die im Interesse der Einheitlichkeit der Rechtsprechung oder einer bedeutsamen Fortentwicklung des Rechts revisionsgerichtlicher Klärung bedarf und die für die Entscheidung des Revisionsgerichts erheblich sein wird (ständige Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, u.a. BVerwGE 13, 90 [91 f.]).
  • BVerwG, 12.04.1978 - 8 C 7.77

    Rechtsnatur der Entscheidung über die Verweigerung von Akteneinsicht

    Auszug aus BVerwG, 24.03.1982 - 2 B 75.80
    Soweit allerdings der Kläger das geltend gemachte Einsichtsrecht aus seiner Beteiligung an den Bewerbungs- und Beförderungsverfahren herleiten will, ist jedenfalls durch das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 12. April 1978 - BVerwG 8 C 7.77 - (Buchholz 310 § 44 a VwGO Nr. 1 = NJW 1979, 177) geklärt, daß insoweit die Ablehnung der Akteneinsicht durch den Beklagten unter die in § 44 a Satz 1 VwGO genannten Verfahrenshandlungen fällt.
  • BVerwG, 24.10.1977 - 2 B 46.76

    Voraussetzungen für eine Verbesserung des Beförderungsdienstalters -

    Auszug aus BVerwG, 24.03.1982 - 2 B 75.80
    Eine Abweichung vom Beschluß des Bundesverwaltungsgerichts vom 24. Oktober 1977 - BVerwG 2 B 46.76 - kommt nicht in Betracht, weil es dort um die prozeßrechtliche Auskunftspflicht der Behörde nach § 99 VwGO im Rahmen eines verwaltungsgerichtlichen Verfahren zur Klärung der dort erhobenen anderweitigen materiellrechtlichen Ansprüche ging, während hier ein Anspruch auf Einsicht als Hauptsache des vorliegenden Verfahrens geltend gemacht und zu prüfen war.
  • BVerwG, 18.12.1972 - II B 24.72

    Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache in der

    Auszug aus BVerwG, 24.03.1982 - 2 B 75.80
    § 132 Abs. 2 Nr. 2 VwGO kommt aber nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts nur zum Zuge, wenn die Rechtsauffassung des Berufungsgerichts von der des Bundesverwaltungsgerichts in Anwendung derselben Rechtsvorschrift abweicht; die Anwendung selbst inhaltsgleicher Vorschriften des Bundesrechts einerseits und eines Landesrechts andererseits oder unterschiedlicher Landesrechte genügt dazu nicht (vgl. u.a. BVerwGE 16, 53; Beschlüsse vom 28. Februar 1972 - BVerwG 2 B 5.72 - [Buchholz 238.90 Reise- und Umzugskosten Nr. 37] und vom 18. Dezember 1972 - BVerwG 2 B 24.72 - [Buchholz 232 § 87 BBG Nr. 52]).
  • BVerwG, 28.02.1972 - II B 5.72

    Grundsätzliche Bedeutung einer Revision - Umzugskostenvergütung bei

    Auszug aus BVerwG, 24.03.1982 - 2 B 75.80
    § 132 Abs. 2 Nr. 2 VwGO kommt aber nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts nur zum Zuge, wenn die Rechtsauffassung des Berufungsgerichts von der des Bundesverwaltungsgerichts in Anwendung derselben Rechtsvorschrift abweicht; die Anwendung selbst inhaltsgleicher Vorschriften des Bundesrechts einerseits und eines Landesrechts andererseits oder unterschiedlicher Landesrechte genügt dazu nicht (vgl. u.a. BVerwGE 16, 53; Beschlüsse vom 28. Februar 1972 - BVerwG 2 B 5.72 - [Buchholz 238.90 Reise- und Umzugskosten Nr. 37] und vom 18. Dezember 1972 - BVerwG 2 B 24.72 - [Buchholz 232 § 87 BBG Nr. 52]).
  • BVerwG, 30.06.1983 - 2 C 76.81

    Besetzung von Professorenstellen - Gutachten - Eignung der Bewerber -

    Er macht einen Anspruch auf Akteneinsicht als Hauptsache geltend (vgl. Urteil vom 12. April 1978 - BVerwG 8 C 7.77 - [Buchholz 310 § 44 a VwGO Nr. 1 = NJW 1979, 177]; Beschluß vom 24. März 1982 - BVerwG 2 B 75.80 - vgl. auch OVG Münster DÖV 1980, 222).
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