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BVerwG, 24.03.1993 - 9 B 215.93 |
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Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision - Ausreise aus Pakistan als Verfolgter bzw. Unverfolgter - Verbot der Selektion von Beweismitteln
Verfahrensgang
- OVG Saarland, 12.08.1992 - 3 R 125/92
- BVerwG, 24.03.1993 - 9 B 215.93
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (2)
- BVerwG, 02.02.1984 - 6 C 134.81
Beweiswürdigung - Unvollständiger Sachverhalt - Unrichtiger Sachverhalt - …
Auszug aus BVerwG, 24.03.1993 - 9 B 215.93
Die Verpflichtung der Tatsachengerichte aus § 108 Abs. 1 Satz 1 VwGO, nach ihrer freien, aus dem Gesamtergebnis des Verfahrens gewonnenen Überzeugung zu entscheiden, schließt nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts - auch - die Pflicht ein, eingeholte Auskünfte und Stellungnahmen sowie das Ergebnis einer Beweisaufnahme zu überprüfen und hinsichtlich ihrer jeweiligen Überzeugungskraft zu würdigen (vgl. etwa Urteil vom 2. Februar 1984 - BVerwG 6 C 134.81 - BVerwGE 68, 338 [BVerwG 02.02.1984 - 6 C 134/81]). - BVerwG, 15.05.1990 - 9 C 17.89
Unmittelbare Gruppenverfolgung - Mittelbare Gruppenverfolgung - Flächendeckende …
Auszug aus BVerwG, 24.03.1993 - 9 B 215.93
Zum einen stünde die Vorgehensweise, bei Bestehen einer beachtlich wahrscheinlichen Verfolgungsgefahr infolge erheblicher Nachfluchtgründe und deshalb gegebener Asylberechtigung die Frage, ob der Asylbewerber verfolgt oder unverfolgt ausgereist ist, offenzulassen, mit der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts in Einklang (vgl. etwa Urteil vom 15. Mai 1990 - BVerwG 9 C 17.89 - BVerwGE 85, 139 [BVerwG 15.05.1990 - 9 C 17/89]).