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   BVerwG, 24.03.1998 - 9 B 45.98   

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https://dejure.org/1998,16206
BVerwG, 24.03.1998 - 9 B 45.98 (https://dejure.org/1998,16206)
BVerwG, Entscheidung vom 24.03.1998 - 9 B 45.98 (https://dejure.org/1998,16206)
BVerwG, Entscheidung vom 24. März 1998 - 9 B 45.98 (https://dejure.org/1998,16206)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Formelle Anforderungen bei Einlegung einer Nichtzulassungsbeschwerde - Verständliche Darlegung der Zulassungsgründe bei umfangreicher Beschwerdeschrift - Wahrscheinlichkeitsmaßstab bei der Prüfung von Abschiebungshindernissen

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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (6)

  • BVerwG, 23.11.1995 - 9 B 362.95

    Revision - Beschwerdebegründung - Verständlichkeit - Überschaubarkeit

    Auszug aus BVerwG, 24.03.1998 - 9 B 45.98
    Es ist nicht Aufgabe des Beschwerdegerichts, aus einem derartigen Gemenge das herauszusuchen, was möglicherweise - bei wohlwollender Auslegung - zur Begründung der Beschwerde geeignet sein könnte (siehe den in einer Beschwerdesache des Prozeßbevollmächtigten des Klägers ergangenen Senatsbeschluß vom 23. November 1995 - BVerwG 9 B 362.95 - Buchholz 310 § 133 n.F. VwGO Nr. 20).
  • BVerwG, 23.07.1991 - 9 C 154.90

    Asylrecht - Ausreisedruck - Drittverfolgungsmaßnahmen auf den Staat - Fortbestand

    Auszug aus BVerwG, 24.03.1998 - 9 B 45.98
    Denn diese Frage ist in der Rechtsprechung des Senats geklärt (vgl. Urteil vom 5. Juli 1994 - BVerwG 9 C 158.94 - BVerwGE 96, 200; Urteil vom 23. Juli 1991 - BVerwG 9 C 154.90 - BVerwGE 88, 367).
  • BVerwG, 05.07.1994 - 9 C 1.94

    Zurechnung des gewälttätigen Vorgehens der Moslems dem syrischen Staat gegenüber

    Auszug aus BVerwG, 24.03.1998 - 9 B 45.98
    Danach setzen Abschiebungshindernisse nach § 53 AuslG stets mit beachtlicher Wahrscheinlichkeit drohende Gefahren voraus (siehe etwa Urteile vom 5. Juli 1994 - BVerwG 9 C 1.94 - InfAuslR 1995, 24 - und vom 4. Juni 1996 - BVerwG 9 C 134.95 - InfAuslR 1996, 289), während im Abschiebungsschutzverfahren nach § 51 Abs. 1 AuslG für unverfolgt aus ihrem Heimatland ausgereiste Schutzsuchende der Prognosemaßstab der beachtlichen Wahrscheinlichkeit und für vorverfolgt ausgereiste Schutzsuchende der sog. herabgestufte Prognosemaßstab anzuwenden ist (siehe etwa Urteile vom 3. November 1992 - BVerwG 9 C 21.92 - BVerwGE 91, 150 - und vom 5. Juli 1994 - BVerwG 9 C 1.94 - a.a.O.).
  • BVerwG, 03.11.1992 - 9 C 21.92

    Ausländer - Vietnamesische Gastarbeiter - Prognosemaßstab im

    Auszug aus BVerwG, 24.03.1998 - 9 B 45.98
    Danach setzen Abschiebungshindernisse nach § 53 AuslG stets mit beachtlicher Wahrscheinlichkeit drohende Gefahren voraus (siehe etwa Urteile vom 5. Juli 1994 - BVerwG 9 C 1.94 - InfAuslR 1995, 24 - und vom 4. Juni 1996 - BVerwG 9 C 134.95 - InfAuslR 1996, 289), während im Abschiebungsschutzverfahren nach § 51 Abs. 1 AuslG für unverfolgt aus ihrem Heimatland ausgereiste Schutzsuchende der Prognosemaßstab der beachtlichen Wahrscheinlichkeit und für vorverfolgt ausgereiste Schutzsuchende der sog. herabgestufte Prognosemaßstab anzuwenden ist (siehe etwa Urteile vom 3. November 1992 - BVerwG 9 C 21.92 - BVerwGE 91, 150 - und vom 5. Juli 1994 - BVerwG 9 C 1.94 - a.a.O.).
  • BVerwG, 04.06.1996 - 9 C 134.95

    Ausländerrecht: Abschiebungsschutz wegen Bürgerkrieg, Afghanistan

    Auszug aus BVerwG, 24.03.1998 - 9 B 45.98
    Danach setzen Abschiebungshindernisse nach § 53 AuslG stets mit beachtlicher Wahrscheinlichkeit drohende Gefahren voraus (siehe etwa Urteile vom 5. Juli 1994 - BVerwG 9 C 1.94 - InfAuslR 1995, 24 - und vom 4. Juni 1996 - BVerwG 9 C 134.95 - InfAuslR 1996, 289), während im Abschiebungsschutzverfahren nach § 51 Abs. 1 AuslG für unverfolgt aus ihrem Heimatland ausgereiste Schutzsuchende der Prognosemaßstab der beachtlichen Wahrscheinlichkeit und für vorverfolgt ausgereiste Schutzsuchende der sog. herabgestufte Prognosemaßstab anzuwenden ist (siehe etwa Urteile vom 3. November 1992 - BVerwG 9 C 21.92 - BVerwGE 91, 150 - und vom 5. Juli 1994 - BVerwG 9 C 1.94 - a.a.O.).
  • BVerwG, 05.07.1994 - 9 C 158.94

    Asylrecht - Gruppenverfolgung - EntscheidungserheblicheTatsachenfeststellung -

    Auszug aus BVerwG, 24.03.1998 - 9 B 45.98
    Denn diese Frage ist in der Rechtsprechung des Senats geklärt (vgl. Urteil vom 5. Juli 1994 - BVerwG 9 C 158.94 - BVerwGE 96, 200; Urteil vom 23. Juli 1991 - BVerwG 9 C 154.90 - BVerwGE 88, 367).
  • BVerwG, 22.07.1998 - 9 B 470.98

    Formelle Anforderungen an die Begründung einer Beschwerde gegen die

    Welcher Art diese Anforderungen sind, hat der Senat bereits in einer Vielzahl von Beschwerdeentscheidungen, in denen die Beschwerdeführer ebenfalls von dem Prozeßbevollmächtigten der Klägerinnen des vorliegenden Verfahrens vertreten worden sind, dargelegt (vgl. u.a. Beschluß vom 23. November 1995 - BVerwG 9 B 362.95 - Buchholz 310 § 133 n.F. VwGÖ Nr. 20 = BayVBl 1996, 413; Beschlüsse vom 7. Dezember 1995 - BVerwG 9 B 377.95, 9 B 639.95 und 9 B 675.95 - Beschluß vom 7. Mai 1996 - BVerwG 9 B 168.96 - Beschluß vom 13. Mai 1996 - BVerwG 9 B 174.96 - Beschlüsse vom 24. März 1998 - BVerwG 9 B 995.97, 9 B 998.97, 9 B 1151.97 und 9 B 45.98 -).
  • BVerwG, 22.07.1998 - 9 B 399.98

    Formelle Anforderungen an die Beschwerdebegründung

    Welcher Art diese Anforderungen sind, hat der Senat bereits in einer Vielzahl von Beschwerdeentscheidungen, in denen die Beschwerdeführer ebenfalls von dem Prozeßbevollmächtigten der Kläger des vorliegenden Verfahrens vertreten worden sind, dargelegt (vgl. u.a. Beschluß vom 23. November 1995 - BVerwG 9 B 362.95 - Buchholz 310 § 133 n.F. VwGO Nr. 20 = BayVBl 1996, 413; Beschlüsse vom 7. Dezember 1995 - BVerwG 9 B 377.95, 9 B 639.95 und 9 B 675.95 - Beschluß vom 7. Mai 1996 - BVerwG 9 B 168.96 - Beschluß vom 13. Mai 1996 - BVerwG 9 B 174.96 - Beschlüsse vom 24. März 1998 - BVerwG 9 B 995.97, 9 B 998.97, 9 B 1151.97 und 9 B 45.98 -).
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