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   BVerwG, 24.03.1998 - 9 B 998.97   

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BVerwG, 24.03.1998 - 9 B 998.97 (https://dejure.org/1998,17048)
BVerwG, Entscheidung vom 24.03.1998 - 9 B 998.97 (https://dejure.org/1998,17048)
BVerwG, Entscheidung vom 24. März 1998 - 9 B 998.97 (https://dejure.org/1998,17048)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Darlegungsanforderungen an die Revisionsbegründung - Rechtlich unbeachtlicher Tatsachenvortrag in der Beschwerdebegründung

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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (2)

  • BVerwG, 23.11.1995 - 9 B 362.95

    Revision - Beschwerdebegründung - Verständlichkeit - Überschaubarkeit

    Auszug aus BVerwG, 24.03.1998 - 9 B 998.97
    Es ist nicht Aufgabe des Beschwerdegerichts, aus einem derartigen Gemenge das herauszusuchen, was möglicherweise - bei wohlwollender Auslegung - zur Begründung der Beschwerde geeignet sein könnte (siehe den in einer Beschwerdesache des Prozeßbevollmächtigten der Kläger ergangenen Senatsbeschluß vom 23. November 1995 - BVerwG 9 B 362.95 - Buchholz 310 § 133 n.F. VwGO Nr. 20).
  • BVerwG, 04.06.1996 - 9 C 134.95

    Ausländerrecht: Abschiebungsschutz wegen Bürgerkrieg, Afghanistan

    Auszug aus BVerwG, 24.03.1998 - 9 B 998.97
    Diese Frage ist in der Rechtsprechung des Senats jedoch im gegenteiligen Sinne bereits hinreichend geklärt (siehe etwa Urteil vom 4. Juni 1996 - BVerwG 9 C 134.95 - InfAuslR 1996, 289).
  • BVerwG, 22.07.1998 - 9 B 470.98

    Formelle Anforderungen an die Begründung einer Beschwerde gegen die

    Welcher Art diese Anforderungen sind, hat der Senat bereits in einer Vielzahl von Beschwerdeentscheidungen, in denen die Beschwerdeführer ebenfalls von dem Prozeßbevollmächtigten der Klägerinnen des vorliegenden Verfahrens vertreten worden sind, dargelegt (vgl. u.a. Beschluß vom 23. November 1995 - BVerwG 9 B 362.95 - Buchholz 310 § 133 n.F. VwGÖ Nr. 20 = BayVBl 1996, 413; Beschlüsse vom 7. Dezember 1995 - BVerwG 9 B 377.95, 9 B 639.95 und 9 B 675.95 - Beschluß vom 7. Mai 1996 - BVerwG 9 B 168.96 - Beschluß vom 13. Mai 1996 - BVerwG 9 B 174.96 - Beschlüsse vom 24. März 1998 - BVerwG 9 B 995.97, 9 B 998.97, 9 B 1151.97 und 9 B 45.98 -).
  • BVerwG, 22.07.1998 - 9 B 399.98

    Formelle Anforderungen an die Beschwerdebegründung

    Welcher Art diese Anforderungen sind, hat der Senat bereits in einer Vielzahl von Beschwerdeentscheidungen, in denen die Beschwerdeführer ebenfalls von dem Prozeßbevollmächtigten der Kläger des vorliegenden Verfahrens vertreten worden sind, dargelegt (vgl. u.a. Beschluß vom 23. November 1995 - BVerwG 9 B 362.95 - Buchholz 310 § 133 n.F. VwGO Nr. 20 = BayVBl 1996, 413; Beschlüsse vom 7. Dezember 1995 - BVerwG 9 B 377.95, 9 B 639.95 und 9 B 675.95 - Beschluß vom 7. Mai 1996 - BVerwG 9 B 168.96 - Beschluß vom 13. Mai 1996 - BVerwG 9 B 174.96 - Beschlüsse vom 24. März 1998 - BVerwG 9 B 995.97, 9 B 998.97, 9 B 1151.97 und 9 B 45.98 -).
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