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   BVerwG, 24.03.2010 - 4 CN 3.09   

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BVerwG, 24.03.2010 - 4 CN 3.09 (https://dejure.org/2010,747)
BVerwG, Entscheidung vom 24.03.2010 - 4 CN 3.09 (https://dejure.org/2010,747)
BVerwG, Entscheidung vom 24. März 2010 - 4 CN 3.09 (https://dejure.org/2010,747)
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Volltextveröffentlichungen (13)

  • lexetius.com

    VwGO § 47 Abs. 2a; BauGB § 214 Abs. 4; BauNVO § 11 Abs. 1 und 2
    Sondergebiet; Verbrauchermarkt; Verkaufsfläche; Verkaufsflächenobergrenze; Verkaufsflächenbegrenzung; Einzelhandelsbetrieb; öffentliche Auslegung; ergänzendes Verfahren; Einwendungen; Rechtsschutzbedürfnis; Grundsatz des Vertrauensschutzes; intertemporales Prozessrecht.;

  • openjur.de

    Sondergebiet; Verbrauchermarkt; Verkaufsfläche; Verkaufsflächenobergrenze; Verkaufsflächenbegrenzung; Einzelhandelsbetrieb; öffentliche Auslegung; ergänzendes Verfahren; Einwendungen; Rechtsschutzbedürfnis; Grundsatz des Vertrauensschutzes; intertemporales Prozessrecht.

  • Bundesverwaltungsgericht

    VwGO § 47 Abs. 2a
    Einwendung; Einwendungen; Einzelhandelsbetrieb; Einzelhandelsbetrieb; Grundsatz des Vertrauensschutzes; Normenklarheit; Obergrenze; Rechtsschutzbedürfnis; Rechtsschutzbedürfnis; Rechtsschutzinteresse; Sondergebiet; Sondergebiet; Verbrauchermarkt; Verbrauchermarkt; ...

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 47 Abs 2a VwGO, § 214 Abs 4 BauGB, § 11 Abs 1 BauNVO, § 11 Abs 2 BauNVO
    Nachträgliche Unzulässigkeit eines Normenkontrollantrags

  • Wolters Kluwer

    Nachträgliche Unzulässigkeit eines anhängigen Normenkontrollverfahrens bei Durchführung eines ergänzenden Verfahrens durch die Gemeinde; Notwendigkeit einer Einwendung aufgrund erneuter öffentlicher Auslegung zur Begründung einer nachträglichen Unzulässigkeit des ...

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Sondergebiet; Verbrauchermarkt; Verkaufsfläche; Verkaufsflächenobergrenze; Verkaufsflächenbegrenzung; Einzelhandelsbetrieb; öffentliche Auslegung; ergänzendes Verfahren; Einwendungen; Rechtsschutzbedürfnis; Grundsatz des Vertrauensschutzes; intertemporales Prozessrecht

  • rewis.io

    Nachträgliche Unzulässigkeit eines Normenkontrollantrags

  • ra.de
  • rewis.io

    Nachträgliche Unzulässigkeit eines Normenkontrollantrags

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Nachträgliche Unzulässigkeit eines anhängigen Normenkontrollverfahrens bei Durchführung eines ergänzenden Verfahrens durch die Gemeinde; Notwendigkeit einer Einwendung aufgrund erneuter öffentlicher Auslegung zur Begründung einer nachträglichen Unzulässigkeit des ...

  • datenbank.nwb.de

    Nachträgliche Unzulässigkeit eines Normenkontrollantrags

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Ergänzendes Verfahren während Normenkontrollverfahren

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ 2010, 782
  • DVBl 2010, 779
  • AnwBl 2010, 163
  • DÖV 2010, 616
  • BauR 2010, 1051
  • ZfBR 2010, 471
 
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Wird zitiert von ... (191)Neu Zitiert selbst (10)

  • BVerwG, 11.11.2009 - 4 BN 63.09

    Zulässigkeit einer durch Bebauungsplan erfolgten Festsetzung einer

    Auszug aus BVerwG, 24.03.2010 - 4 CN 3.09
    Nach der Rechtsprechung des Senats ist die Festsetzung einer baugebietsbezogenen, vorhabenunabhängigen Verkaufsflächenobergrenze zur Steuerung des Einzelhandels in einem Sondergebiet mangels Rechtsgrundlage unzulässig (Urteil vom 3. April 2008 - BVerwG 4 CN 3.07 - BVerwGE 131, 86 ; Beschluss vom 11. November 2009 - BVerwG 4 BN 63.09 - DVBl 2010, 124).

    Der Bebauungsplan kann nicht gewährleisten, dass es bei den im Zeitpunkt der Beschlussfassung über den Plan gegebenen Eigentumsverhältnissen bleibt (vgl. Beschluss vom 11. November 2009 a.a.O. Rn. 3).

  • BVerwG, 12.03.1998 - 4 CN 12.97

    Verwaltungsprozeßrecht - Normenkontrolle; Antragsbefugnis; Nachteil;

    Auszug aus BVerwG, 24.03.2010 - 4 CN 3.09
    Diesen Grundsatz hat die Rechtsprechung insbesondere im Bereich des intertemporalen Prozessrechts entfaltet (vgl. BVerfG, Beschlüsse vom 22. März 1983 - 2 BvR 475/78 - BVerfGE 63, 343 und vom 7. Juli 1992 a.a.O.; BVerwG, Urteil vom 12. März 1998 - BVerwG 4 CN 12.97 - BVerwGE 106, 237 ).

    Der Grundsatz des Vertrauensschutzes ist jedoch nicht nur im intertemporalen Prozessrecht, sondern ganz allgemein zu beachten, wenn der Gesetzgeber auf eine bislang gegebene verfahrensrechtliche Lage einwirkt, in der sich der Bürger befindet (Urteil vom 12. März 1998 a.a.O. S. 238; BVerfGE 63, 343 ).

  • BVerwG, 03.04.2008 - 4 CN 3.07

    Sondergebiet; Einzelhandel; Art der baulichen Nutzung; Verkaufsfläche;

    Auszug aus BVerwG, 24.03.2010 - 4 CN 3.09
    Nach der Rechtsprechung des Senats ist die Festsetzung einer baugebietsbezogenen, vorhabenunabhängigen Verkaufsflächenobergrenze zur Steuerung des Einzelhandels in einem Sondergebiet mangels Rechtsgrundlage unzulässig (Urteil vom 3. April 2008 - BVerwG 4 CN 3.07 - BVerwGE 131, 86 ; Beschluss vom 11. November 2009 - BVerwG 4 BN 63.09 - DVBl 2010, 124).

    Eine baugebietsbezogene Verkaufsflächenbegrenzung kann ausnahmsweise auf § 11 Abs. 1 i.V.m. Abs. 2 Satz 1 BauNVO gestützt werden, wenn in dem in Rede stehenden Sondergebiet nur ein einziger Handelsbetrieb zulässig ist; dann ist die gebietsbezogene mit der vorhabenbezogenen Verkaufsflächenbeschränkung identisch (Urteil vom 3. April 2008 a.a.O. Rn. 18).

  • BVerfG, 22.03.1983 - 2 BvR 475/78

    Rechtshilfevertrag

    Auszug aus BVerwG, 24.03.2010 - 4 CN 3.09
    Diesen Grundsatz hat die Rechtsprechung insbesondere im Bereich des intertemporalen Prozessrechts entfaltet (vgl. BVerfG, Beschlüsse vom 22. März 1983 - 2 BvR 475/78 - BVerfGE 63, 343 und vom 7. Juli 1992 a.a.O.; BVerwG, Urteil vom 12. März 1998 - BVerwG 4 CN 12.97 - BVerwGE 106, 237 ).

    Der Grundsatz des Vertrauensschutzes ist jedoch nicht nur im intertemporalen Prozessrecht, sondern ganz allgemein zu beachten, wenn der Gesetzgeber auf eine bislang gegebene verfahrensrechtliche Lage einwirkt, in der sich der Bürger befindet (Urteil vom 12. März 1998 a.a.O. S. 238; BVerfGE 63, 343 ).

  • BVerwG, 29.01.2009 - 4 C 16.07

    Bebauungsplan; Änderung eines ~; ergänzendes Verfahren; vereinfachtes Verfahren;

    Auszug aus BVerwG, 24.03.2010 - 4 CN 3.09
    Denn der ursprüngliche Bebauungsplan erlangt zusammen mit dem geänderten Bebauungsplan insgesamt als ein Bebauungsplan Wirksamkeit; er setzt sich lediglich aus zwei Teilnormgebungsakten zusammen (Beschluss vom 20. Mai 2003 - BVerwG 4 BN 57.02 - BRS 66 Nr. 221 - juris Rn. 7 f.; Urteil vom 29. Januar 2009 - BVerwG 4 C 16.07 - BVerwGE 133, 98 ).
  • BVerwG, 24.11.2005 - 4 C 14.04

    Großflächiger Einzelhandelsbetrieb; Großflächigkeit; Verkaufsfläche;

    Auszug aus BVerwG, 24.03.2010 - 4 CN 3.09
    Das Oberverwaltungsgericht hat ferner nicht verkannt, dass nur ein Betrieb vorliegt, wenn die Gesamtfläche durch einen Einzelhandelsbetrieb als Hauptbetrieb geprägt wird und auf baulich abgetrennten Flächen zu dessen Warenangebot als Nebenleistung ein Warenangebot hinzutritt, das in einem inneren Zusammenhang mit der Hauptleistung steht, diese jedoch nur abrundet und von untergeordneter Bedeutung bleibt (Urteil vom 24. November 2005 - BVerwG 4 C 14.04 - BVerwGE 124, 376 ).
  • BVerwG, 20.05.2003 - 4 BN 57.02

    Bebauungsplan; Normenkontrolle; Nichtigkeit; Unwirksamkeit; ergänzendes

    Auszug aus BVerwG, 24.03.2010 - 4 CN 3.09
    Denn der ursprüngliche Bebauungsplan erlangt zusammen mit dem geänderten Bebauungsplan insgesamt als ein Bebauungsplan Wirksamkeit; er setzt sich lediglich aus zwei Teilnormgebungsakten zusammen (Beschluss vom 20. Mai 2003 - BVerwG 4 BN 57.02 - BRS 66 Nr. 221 - juris Rn. 7 f.; Urteil vom 29. Januar 2009 - BVerwG 4 C 16.07 - BVerwGE 133, 98 ).
  • VGH Baden-Württemberg, 02.11.2009 - 3 S 3013/08

    Unzulässigkeit eines Normenkontrollantrages wegen formeller Präklusion bei

    Auszug aus BVerwG, 24.03.2010 - 4 CN 3.09
    Er ist nicht gehindert, sich im Normenkontrollverfahren auch auf solche Einwendungen zu berufen, die er zuvor nicht geltend gemacht hat (vgl. BTDrucks 16/3308 S. 20; OVG Münster, Beschluss vom 29. August 2008 - 7 B 915.08.NE - juris Rn. 27; VGH Mannheim, Beschluss vom 2. November 2009 - 3 S 3013/08 - juris Rn. 11).
  • BVerwG, 18.03.2009 - 9 A 31.07

    Planfeststellungsbeschluss; Änderungsbeschluss; Einbeziehung eines

    Auszug aus BVerwG, 24.03.2010 - 4 CN 3.09
    Insoweit ist seine prozessuale Lage vergleichbar mit der eines Klägers, der, weil er seinen Abwehrwillen bereits dokumentiert hat, eine im anhängigen Verfahren erfolgte Änderung eines Planfeststellungsbeschlusses in das Verfahren einbeziehen darf, ohne an die Klagefrist nach § 74 Abs. 1 Satz 2 VwGO gebunden zu sein (Urteil vom 18. März 2009 - BVerwG 9 A 31.07 - NVwZ 2010, 63).
  • BVerfG, 07.07.1992 - 2 BvR 1631/90

    Verletzung des Rechtsstaatsprinzips durch Anwendung der geänderten Vorschrift

    Auszug aus BVerwG, 24.03.2010 - 4 CN 3.09
    Mit der Einlegung eines nach der jeweiligen Verfahrensordnung statthaften und zulässigen Rechtsmittels wird eine gewichtige verfahrensrechtliche Position begründet (BVerfG, Beschluss vom 7. Juli 1992 - 2 BvR 1631, 1728/90 - BVerfGE 87, 48 ).
  • BVerwG, 21.01.2016 - 4 A 5.14

    Energieleitung; 380 kV-Höchstpannungs-Freileitung; Uckermarkleitung;

    Dieser Grundsatz des Vertrauensschutzes ist - über die Verschärfung von Zulässigkeitsvoraussetzungen hinaus - ganz allgemein zu beachten, wenn der Gesetzgeber auf eine bislang gegebene verfahrensrechtliche Lage einwirkt, in der sich der Bürger befindet (BVerwG, Urteil vom 24. März 2010 - 4 CN 3.09 - Buchholz 310 § 47 VwGO Nr. 178 Rn. 16 f. m.w.N.).
  • BVerwG, 17.10.2019 - 4 CN 8.18

    Abwägungsgebot; Art der Nutzung; Auslegungsbekanntmachung; Bebauungsplan;

    Nach der Rechtsprechung des Senats ist es den Gemeinden erlaubt, in einem Bebauungsplan, in dem sie Sondergebiete für die in § 11 Abs. 2 Satz 2 BauNVO ebenfalls genannten großflächigen Einzelhandelsbetriebe ausweisen, nach Quadratmetergrenzen bestimmte Regelungen über die höchstzulässige Verkaufsfläche zu treffen (BVerwG, Urteile vom 27. April 1990 - 4 C 36.87 - Buchholz 406.12 § 11 BauNVO Nr. 17, vom 3. April 2008 - 4 CN 3.07 - BVerwGE 131, 86 Rn. 16 und vom 24. März 2010 - 4 CN 3.09 - Buchholz 310 § 47 VwGO Nr. 178).

    Baugebietsbezogene Verkaufsflächenbeschränkungen seien nach der Rechtsprechung des Senats (BVerwG, Urteil vom 3. April 2008 - 4 CN 3.07 - BVerwGE 131, 86 Rn. 14 ff., Beschluss vom 11. November 2009 - 4 BN 63.09 - DVBl 2010, 124 und Urteil vom 24. März 2010 - 4 CN 3.09 - Buchholz 310 § 47 VwGO Nr. 178 Rn. 23) mangels Rechtsgrundlage grundsätzlich unzulässig.

    Eine Ausnahme habe der Senat zwar für den Fall anerkannt, dass im Sondergebiet lediglich ein einziger Handelsbetrieb zulässig sei; denn dann sei die gebietsbezogene mit der vorhabenbezogenen Verkaufsflächenbegrenzung identisch (BVerwG, Urteil vom 24. März 2010 a.a.O. Rn. 24).

    Der Senat hat es für die ausnahmsweise Zulässigkeit einer gebietsbezogenen Verkaufsflächenbeschränkung in der Vergangenheit nicht ausreichen lassen, wenn "das Grundeigentum" oder "alle" Grundstücke im Plangebiet im Zeitpunkt der Beschlussfassung über den Plan in einer Hand liegen (BVerwG, Beschluss vom 11. November 2009 - 4 BN 63.09 - DVBl 2010, 124 Rn. 3 und Urteil vom 24. März 2010 - 4 CN 3.09 - Buchholz 310 § 47 VwGO Nr. 178 Rn. 24).

  • OVG Sachsen-Anhalt, 08.06.2018 - 2 L 11/16

    Anfechtung einer immissionsschutzrechtlichen Genehmigung für eine

    Zwar gebietet der im Rechtsstaatsprinzip wurzelnde Schutz des Vertrauens, dass eine nachträgliche Beschränkung von Klagemöglichkeiten beim Fehlen abweichender Bestimmungen nicht zu einer Verschärfung der Zulässigkeitsvoraussetzungen einer bereits eingelegten Klage führt (vgl. BVerfG, Beschl. v. 07.07.1992 - 2 BvR 1631/90, 2 BvR 1728/90 -, a.a.O. RdNr. 43; BVerwG, Urt. v. 24.03.2010 - 4 CN 3.09 -, juris Rdnr. 16 zum Grundsatz der Rechtsmittelsicherheit).

    Darüber hinaus ist der Grundsatz des Vertrauensschutzes über die Verschärfung von Zulässigkeitsvoraussetzungen hinaus ganz allgemein zu beachten, wenn der Gesetzgeber auf eine bislang gegebene verfahrensrechtliche Lage einwirkt, in der sich der Bürger befindet (vgl. BVerwG, Urt. v. 24.03.2010 - 4 CN 3.09 -, a.a.O. RdNr. 17; Urt. v. 21.01.2016 - 4 A 5.14 -, a.a.O. RdNr. 46).

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