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   BVerwG, 24.03.2015 - 1 B 6.15   

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https://dejure.org/2015,6908
BVerwG, 24.03.2015 - 1 B 6.15 (https://dejure.org/2015,6908)
BVerwG, Entscheidung vom 24.03.2015 - 1 B 6.15 (https://dejure.org/2015,6908)
BVerwG, Entscheidung vom 24. März 2015 - 1 B 6.15 (https://dejure.org/2015,6908)
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Wird zitiert von ... (11)Neu Zitiert selbst (2)

  • BVerwG, 23.07.1965 - VII C 170.64

    Zustellung einer Rechtsmittelbelehrung mittels eingeschriebenen Briefes -

    Auszug aus BVerwG, 24.03.2015 - 1 B 6.15
    Nach dieser gesetzlichen Fiktion gilt ein Dokument beim Übergabeeinschreiben auch dann mit dem dritten Tag nach der Aufgabe zur Post als zugestellt, wenn feststeht, dass es dem Empfänger vor diesem Zeitpunkt zugegangen ist (so schon BVerwG, Urteil vom 23. Juli 1965 - 7 C 170.64 - BVerwGE 22, 11 zur wortgleichen Fiktionsregelung in § 4 Abs. 1 Halbs. 1 VwZG 1952 für eingeschriebene Briefe).
  • Drs-Bund, 04.05.2007 - BT-Drs 16/5216
    Auszug aus BVerwG, 24.03.2015 - 1 B 6.15
    Zugleich wird in der Begründung des Gesetzentwurfs ausdrücklich darauf hingewiesen, dass für das Übergabeeinschreiben die Fiktion des § 4 Abs. 2 Satz 2 VwZG gilt (BT-Drs. 16/5216 S. 12).
  • BFH, 14.04.2016 - III B 108/15

    Unrichtigkeit einer Rechtsbehelfsbelehrung - Zeitpunkt der Zustellung eines

    NV: Die ehemals in der Rechtsprechung kontrovers beurteilte Frage des Zeitpunkts der Zustellung eines Einschreibens mit Rückschein hat der Gesetzgeber mit dem Gesetz zur Novellierung des Verwaltungszustellungsrechts vom 12.08.2005 (BGBl I 2005, 2354) dahingehend gelöst, dass die Zustellung an dem auf dem Rückschein angegebenen Zustellungsdatum als bewirkt anzusehen ist (vgl. BTDrucks 15/5216, S. 12; Literatur; BVerwG-Beschluss vom 24.03.2015 1 B 6/15).

    Die Rechtsfrage hat der Gesetzgeber mit dem Gesetz zur Novellierung des Verwaltungszustellungsrechts vom 12. August 2005 (BGBl I 2005, 2354) dahingehend gelöst, dass die Zustellung an dem auf dem Rückschein angegebenen Zustellungsdatum als bewirkt anzusehen ist (vgl. BTDrucks 15/5216, S. 12; Schwarz in Hübschmann/Hepp/Spitaler, § 4 VwZG Rz 23; Drüen in Tipke/Kruse, Abgabenordnung, Finanzgerichtsordnung, § 4 VwZG Rz 5 f.; Schlatmann in Engelhardt/App/ Schlatmann, VwVG/VwZG, 10. Aufl., § 4 VwZG Rz 3, 8; Sadler, VwVG, VwZG, 9. Aufl., § 4 VwZG Rz 11; vgl. auch Beschluss des Bundesverwaltungsgerichts vom 24. März 2015  1 B 6/15, nicht veröffentlicht).

  • VG Gelsenkirchen, 15.11.2016 - 14a L 2496/16

    Anhörung; Einstellung; Nichtbetreiben; Somalia; Zustellung; Antragsfrist;

    vgl.: Bundesverwaltungsgericht (BVerwG), Beschluss vom 24. März 2015 - 1 B 6/15 -, Juris.
  • VG Göttingen, 24.09.2018 - 1 B 251/18

    Bekanntgabe; Zeitpunkt der Zustellung; unwirksame Bekanntgabe; Einschreiben;

    Die Möglichkeit, ein Dokument mittels Einwurf-Einschreiben dem Empfänger zuzustellen, ist aufgrund des entgegenstehenden Willens des Gesetzgebers (vgl. BT-Drs. 15/5216, S. 12: das Einwurf-Einschreiben scheidet im Hinblick auf die Nachweisschwierigkeiten bei bestrittenem Zugang aus) seither ausgeschlossen (vgl. BVerwG, Beschluss vom 24. März 2015 - 1 B 6/15 -, zit. nach juris Rn. 6; VG Bremen, a. a. O., zit. nach juris Rn. 20; VG des Saarlandes, Urteil vom 5. Dezember 2007 - 5 K 724/07 -, zit. nach juris Rn. 21).
  • VGH Bayern, 16.12.2021 - 9 ZB 21.1312

    Aufklärungspflicht des Gerichts

    Hieran ändert sich auch nichts dadurch, dass hinsichtlich des Fristbeginns nicht mit dem Verwaltungsgericht auf das Datum des tatsächlichen Zugangs am 27. Januar 2021 abzustellen, sondern gemäß Art. 4 Abs. 2 Satz 2 VwZVG der dritte Tag nach der Aufgabe zur Post als maßgeblich anzusehen ist (vgl. BVerwG, B.v. 24.3.2015 - 1 B 6.15 - juris Rn. 6 m.w.N.).
  • BPatG, 24.02.2017 - 7 W (pat) 22/16

    Patentbeschwerdeverfahren wegen Weiterbehandlung - "Kühlvorrichtung für

    Denn die drei Tage umfassende Zeitspanne der Zugangsfiktion des § 4 Abs. 2 Satz 2 VwZG kann nicht zu Ungunsten des Empfängers abgekürzt werden (st. Rspr., z. B. BVerwG, Beschluss vom 24. März 2015, 1 B 6/15, m. w. N; Senatsbeschluss vom 22. Januar 2009, 10 W (pat) 57/05, juris Tz. 12; Schulte/Schell, PatG, 9. Aufl., § 127 Rdn. 78; Engelhardt/Schlatmann, VwVG/VwZG, 10. Aufl., VwZG § 4 Rdn. 8).
  • VG Magdeburg, 20.11.2018 - 6 B 339/18

    Endgültigkeit der Asylentscheidung in Schweden

    Ein einfaches Einschreiben und ein Einwurf-Einschreiben zählen dazu nicht (vgl. BVerwG, Beschluss vom 24.03.2015 - 1 B 6/15 -, juris, Rn. 7 unter Bezugnahme auf BT-Drucksache 15/5216, S. 12 l. Sp.).
  • VG München, 03.04.2020 - M 10 S 19.34493

    Abschiebung bei drohender Genitalverstümmelung

    Die Zustellung selbst erfolgt nach dem Verwaltungszustellungsgesetz (VwZG) unter Berücksichtigung der Sondervorschriften des § 10 AsylG (BVerwG, B.v. 24.3.2015 - 1 B 6/15 - juris Rn. 6; Schröder in Hofmann, Ausländerrecht, 2. Aufl. 2016, § 31 AsylG Rn. 15).
  • VG München, 04.04.2016 - M 16 S 16.30495

    Albanien ist ein sicherer Herkunftsstaat

    Die Anwendung des § 4 Abs. 2 Satz 2 VwZG auf Übergabeeinschreiben benachteiligt den Zustellungsempfänger nicht unangemessen, da durch die Widerlegbarkeit der Zugangsvermutung sichergestellt ist, dass eine durch ein Übergabeeinschreiben in Lauf gesetzte Frist nicht vor der tatsächlichen Übergabe beginnt (vgl. BVerwG, B. v. 24.3.2015 - 1 B 6/15 - juris Rn. 6 f.).
  • VG München, 03.04.2020 - M 10 S19.34493
    Die Zustellung selbst er folgt nach dem Verwaltungszustellungsgesetz (VwZG) unter Berücksichtigung der Sondervorschriften des § 10 AsylG (BVerwG, B.v. 24.3.2015 - 1 B 6/15 - juris Rn. 6; Schröder in Hofmann, Ausländerrecht, 2. Aufl. 2016, § 31 AsylG Rn. 15).
  • VG Köln, 25.09.2018 - 7 K 229/18
    vgl. BVerwG, Beschluss vom 24.03.2015 - 1 B 6.15 - und VG Göttingen, Beschluss vom 24.09.2018 - 1 B 251.18 -.
  • VG Köln, 14.10.2019 - 7 K 3885/19
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