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   BVerwG, 24.04.1986 - 9 C 32.86   

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BVerwG, 24.04.1986 - 9 C 32.86 (https://dejure.org/1986,5705)
BVerwG, Entscheidung vom 24.04.1986 - 9 C 32.86 (https://dejure.org/1986,5705)
BVerwG, Entscheidung vom 24. April 1986 - 9 C 32.86 (https://dejure.org/1986,5705)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Anerkennung der Tamilen im singhalesischen Siedlungsgebiet Sri Lankas als politisch Verfolgte im Sinne des Art. 16 Abs. 2 S. 2 Grundgesetz (GG) - Zurechenbarkeit politisch motivierter Verfolgungshandlungen Dritter zu dem Staat als dessen eigene - mittelbar staatliche - ...

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  • BVerwG, 02.08.1983 - 9 C 818.81

    Verfolgung - Gleichsetzung - Nichtstaatliche Dritte - Schutzbereitschaft -

    Auszug aus BVerwG, 24.04.1986 - 9 C 32.86
    Die nach diesen rechtlichen Grundsätzen vorzunehmende Prüfung hat des weiteren davon auszugehen, daß das Grundrecht auf Asyl dem Schutz vor staatlicher politischer Verfolgung gilt und politisch motivierte Verfolgungshandlungen Dritter nur dann als Asylgrund anerkennt, wenn der Staat für solche Handlungen verantwortlich ist, also - mit den Worten des Bundesverfassungsgerichts - im Verhältnis zu den Dritten derart eine "Substitutenstellung" einnimmt, daß er in der asylrechtlichen Verantwortlichkeit an die Stelle der Dritten tritt (vgl. BVerfGE 54, 341 ; Urteil vom 2. August 1983 - BVerwG 9 C 818.81 - BVerwGE 67, 317).

    Staat als dessen eigene - mittelbar staatliche - politische Verfolgung nur dann zuzurechnen, wenn er "Einzelne oder Gruppen zu Verfolgungsmaßnahmen anregt oder derartige Handlungen unterstützt oder tatenlos hinnimmt und damit den Betroffenen den erforderlichen Schutz versagt, weil er hierzu nicht willens oder nicht in der Lage ist" (BVerfGE 54, 341 ; Urteil vom 2. August 1983 - BVerwG 9 C 818.81 - a.a.O. S. 318).

    Sie ist daher auch ungeeignet, die asylrechtliche Verantwortlichkeit des Staates für das Handeln nichtstaatlicher Stellen und Einzelpersonen zu begründen (Urteil vom 2. August 1983 - BVerwG 9 C 818.81 - a.a.O. S. 320).

  • BVerwG, 03.12.1985 - 9 C 33.85

    Politische Verfolgung

    Auszug aus BVerwG, 24.04.1986 - 9 C 32.86
    Für die revisionsgerichtliche Entscheidung bedarf es dabei keiner näheren Stellungnahme zu den aus seinem Urteil vom 27. Januar 1984 - OVG 19 A 10363/81 - durch Bezugnahme übernommenen eingehenden Darlegungen des Berufungsgerichts, mit denen es seine Ansicht begründet, die Unruhen in den singhalesischen Siedlungsgebieten während des Jahres 1983 seien ihrerseits als asylerhebliche Gruppenverfolgung im Sinne der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts zu werten (vgl. dazu Urteil vom 30. Oktober 1984 - BVerwG 9 C 24.84 - BVerwGE 70, 232 sowie Urteil vom 3. Dezember 1985 - BVerwG 9 C 33.85 u.a. - InfAuslR 1986, 85 ff.).

    Besondere Umstände, die sonst die Annahme einer politischen Einzelverfolgung des Klägers nach seiner Rückkehr in den Heimatstaat rechtfertigen, weil er sich etwa in besonderer Weise oder in hervorgehobener Position politisch für die tamilische Sache eingesetzt hat und deswegen in seiner politischen Überzeugung getroffen werden soll (Urteil vom 3. Dezember 1985 - BVerwG 9 C 33.85 u.a. - UA S. 32 a.a.O.), sind weder von ihm vorgetragen worden noch sonst ersichtlich.

  • BVerwG, 17.05.1983 - 9 C 36.83

    Zum Begriff der politischen Verfolgung

    Auszug aus BVerwG, 24.04.1986 - 9 C 32.86
    Nach dieser Vorschrift ist eine Verfolgung politisch dann, wenn sie nach ihrer Motivation auf die Rasse, Religion, Nationalität, Zugehörigkeit zu einer bestimmten Gruppe oder die politische Überzeugung der Betroffenen zielt (Urteil vom 17. Mai 1983 - BVerwG 9 C 36.83 - BVerwGE 67, 184).

    Sie erscheinen zwar in ihrer Überreaktion in besonderem Maße verabscheuungswürdig, können aber allein wegen ihrer Schwere einen Asylanspruch nicht begründen (vgl. Urteil vom 17. Mai 1983 - BVerwG 9 C 36.83 - a.a.O. S. 188).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 27.01.1984 - 19 A 10363/81
    Auszug aus BVerwG, 24.04.1986 - 9 C 32.86
    Für die revisionsgerichtliche Entscheidung bedarf es dabei keiner näheren Stellungnahme zu den aus seinem Urteil vom 27. Januar 1984 - OVG 19 A 10363/81 - durch Bezugnahme übernommenen eingehenden Darlegungen des Berufungsgerichts, mit denen es seine Ansicht begründet, die Unruhen in den singhalesischen Siedlungsgebieten während des Jahres 1983 seien ihrerseits als asylerhebliche Gruppenverfolgung im Sinne der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts zu werten (vgl. dazu Urteil vom 30. Oktober 1984 - BVerwG 9 C 24.84 - BVerwGE 70, 232 sowie Urteil vom 3. Dezember 1985 - BVerwG 9 C 33.85 u.a. - InfAuslR 1986, 85 ff.).

    Seine in Bezug genommenen Ausführungen im Urteil vom 27. Januar 1984 - OVG 19 A 10363/81 - darüber, daß der srilankische Staat während der Unruhen im Juli/August 1983 erst nach fünf Tagen wirksam gegen die Pogrome habe einschreiten können und sich daher als schutzunfähig erwiesen habe, sind schon deshalb für die vorliegende Entscheidung nicht von ausschlaggebender Bedeutung, weil sich allein aus dieser Rückschau nicht ergibt, daß und inwiefern Entsprechendes auch für die vom Berufungsgericht für die Zukunft erwarteten Übergriffe singhalesischer Volkszugehöriger auf Tamilen gilt.

  • BVerfG, 02.07.1980 - 1 BvR 147/80

    Wirtschaftsasyl

    Auszug aus BVerwG, 24.04.1986 - 9 C 32.86
    Die nach diesen rechtlichen Grundsätzen vorzunehmende Prüfung hat des weiteren davon auszugehen, daß das Grundrecht auf Asyl dem Schutz vor staatlicher politischer Verfolgung gilt und politisch motivierte Verfolgungshandlungen Dritter nur dann als Asylgrund anerkennt, wenn der Staat für solche Handlungen verantwortlich ist, also - mit den Worten des Bundesverfassungsgerichts - im Verhältnis zu den Dritten derart eine "Substitutenstellung" einnimmt, daß er in der asylrechtlichen Verantwortlichkeit an die Stelle der Dritten tritt (vgl. BVerfGE 54, 341 ; Urteil vom 2. August 1983 - BVerwG 9 C 818.81 - BVerwGE 67, 317).

    Staat als dessen eigene - mittelbar staatliche - politische Verfolgung nur dann zuzurechnen, wenn er "Einzelne oder Gruppen zu Verfolgungsmaßnahmen anregt oder derartige Handlungen unterstützt oder tatenlos hinnimmt und damit den Betroffenen den erforderlichen Schutz versagt, weil er hierzu nicht willens oder nicht in der Lage ist" (BVerfGE 54, 341 ; Urteil vom 2. August 1983 - BVerwG 9 C 818.81 - a.a.O. S. 318).

  • BVerwG, 22.03.1983 - 9 C 68.81

    Vereinbarkeit der Zuständigkeitsreglung der Verwaltungsgerichte in Asylsachen mit

    Auszug aus BVerwG, 24.04.1986 - 9 C 32.86
    Daraus ergeben sich keine schlüssigen Anhaltspunkte (vgl. zu diesem Erfordernis z.B. Urteil vom 22. März 1983 - BVerwG 9 C 68.81 - Buchholz 402.24 § 28 AuslG Nr. 44) für eine vom Kläger bei Rückkehr in seine Heimat zu befürchtende Individualverfolgung.
  • BVerwG, 17.01.1980 - 1 B 573.79

    Voraussetzungen für das Vorliegen der politischen Verfolgung eines Asylbewerbers

    Auszug aus BVerwG, 24.04.1986 - 9 C 32.86
    Mit diesem Ergebnis rückt der Senat nicht ab von der bisherigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, wonach ein Anspruch auf Asyl auch dann bestehen kann, wenn sich politische Verfolgung aus bürgerkriegsähnlichen Verhältnissen herleitet (vgl. Beschluß vom 17. Januar 1980 - BVerwG 1 B 573.79 - Buchholz 402.24 § 28 AuslG Nr. 18).
  • BVerwG, 26.03.1985 - 9 C 107.84

    Gruppenverfolgung - Nachweiserleichterung für Vorverfolgte - Asylbewerber -

    Auszug aus BVerwG, 24.04.1986 - 9 C 32.86
    Bereits erlittene politische Verfolgung setzt es dagegen nicht voraus, wie umgekehrt eine frühere politische Verfolgung dann asylrechtlich unbeachtlich ist, wenn für den Fall der Rückkehr in den Heimatstaat eine Gefahr politischer Verfolgung nicht mehr droht (vgl. zuletzt Urteil vom 26. März 1985 - BVerwG 9 C 107.84 - BVerwGE 71, 175 [BVerwG 26.03.1985 - 9 C 107/84]).
  • BVerwG, 30.10.1984 - 9 C 24.84

    Gruppenverfolgung - Wiederholung - Asylrecht - Verfolgungsvermutung - Einzelner -

    Auszug aus BVerwG, 24.04.1986 - 9 C 32.86
    Für die revisionsgerichtliche Entscheidung bedarf es dabei keiner näheren Stellungnahme zu den aus seinem Urteil vom 27. Januar 1984 - OVG 19 A 10363/81 - durch Bezugnahme übernommenen eingehenden Darlegungen des Berufungsgerichts, mit denen es seine Ansicht begründet, die Unruhen in den singhalesischen Siedlungsgebieten während des Jahres 1983 seien ihrerseits als asylerhebliche Gruppenverfolgung im Sinne der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts zu werten (vgl. dazu Urteil vom 30. Oktober 1984 - BVerwG 9 C 24.84 - BVerwGE 70, 232 sowie Urteil vom 3. Dezember 1985 - BVerwG 9 C 33.85 u.a. - InfAuslR 1986, 85 ff.).
  • BVerwG, 17.05.1983 - 9 C 874.82

    Anerkennung eines türkischen Staatsangehörigen kurdischer Volkszugehörigkeit als

    Auszug aus BVerwG, 24.04.1986 - 9 C 32.86
    Gerade ein Mehrvölkerstaat wird in besonderem Maße auf die Sicherung seiner staatlichen Einheit und seines Gebietsbestandes bedacht sein und dieses Ziel auch durchsetzen dürfen, ohne die hiervon Betroffenen notwendigerweise im asylrechtlichen Sinne politisch zu verfolgen (Urteil vom 17. Mai 1983 - BVerwG 9 C 874.82 - BVerwGE 67, 195 [BVerwG 17.05.1983 - 9 C 874/82]).
  • BVerwG, 27.04.1982 - 9 C 308.81

    Antrag auf Anerkennung als Asylberechtigter - Voraussetzungen eines

  • BVerwG, 08.05.1984 - 9 C 161.83

    Anspruch auf Gewährung von Asyl - Voraussetzungen für die Gewährung

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