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BVerwG, 24.04.1992 - 4 CB 12.91 |
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Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Nichtzulassung der Revision mangels grundsätzlicher Bedeutung - Anspruch auf Erlass einer Beseitigungsanordnung
Verfahrensgang
- VGH Bayern, 18.12.1990 - 20 B 88.3160
- BVerwG, 24.04.1992 - 4 CB 12.91
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (6)
- BVerwG, 12.07.1963 - IV C 177.62
Rechtsmittel
Auszug aus BVerwG, 24.04.1992 - 4 CB 12.91
Zur Begründung der Nichtzulassungsbeschwerde tragen die Kläger vor: Das Berufungsurteil weiche von der Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts vom 12. Juli 1963 - BVerwG 4 C 177.62 - (NJW 1963, 1890) ab.Allerdings hat das Bundesverwaltungsgericht in dem von ihr zitierten Urteil vom 12. Juli 1963 - BVerwG 4 C 177.62 - (NJW 1963, 1890) den Rechtssatz aufgestellt, daß das Verwaltungsgericht auch im Bereich der Ermessensverwaltung zum Erlaß eines bestimmten Verwaltungsaktes verpflichten darf, wenn der Behörde für eine anderweitige Ausübung des Ermessens kein Raum bleibt.
- BVerwG, 18.08.1960 - I C 42.59
Baupolizei, Einschreiten gegen baurechtswidrige Zustände, Nachbarschutz, Ermessen
Auszug aus BVerwG, 24.04.1992 - 4 CB 12.91
Nur dann, wenn besonders hochwertige Rechtsgüter gefährdet werden, etwa Leben oder Gesundheit der Nachbarn auf dem Spiele stehen, läßt sich aus bundesrechtlichen Vorgaben ableiten, daß von der Ermessensermächtigung einzig und allein die Entscheidung gedeckt wird, mit einer Beseitigungsanordnung gegen den illegalen Zustand vorzugehen (vgl. Urteil vom 18. August 1960 - BVerwG 1 C 42.59 - BVerwGE 11, 95 sowie die Beschlüsse vom 8. Juli 1981 - BVerwG 4 B 90.81 - und vom 24. Mai 1988 - BVerwG 4 B 93.88 -). - BVerwG, 08.07.1981 - 4 B 90.81
Auszug aus BVerwG, 24.04.1992 - 4 CB 12.91
Nur dann, wenn besonders hochwertige Rechtsgüter gefährdet werden, etwa Leben oder Gesundheit der Nachbarn auf dem Spiele stehen, läßt sich aus bundesrechtlichen Vorgaben ableiten, daß von der Ermessensermächtigung einzig und allein die Entscheidung gedeckt wird, mit einer Beseitigungsanordnung gegen den illegalen Zustand vorzugehen (vgl. Urteil vom 18. August 1960 - BVerwG 1 C 42.59 - BVerwGE 11, 95 sowie die Beschlüsse vom 8. Juli 1981 - BVerwG 4 B 90.81 - und vom 24. Mai 1988 - BVerwG 4 B 93.88 -).
- BVerwG, 24.05.1988 - 4 B 93.88
Baurecht - Nachbarschutz - Schwarzbau - Behördliches Einschreiten - …
Auszug aus BVerwG, 24.04.1992 - 4 CB 12.91
Nur dann, wenn besonders hochwertige Rechtsgüter gefährdet werden, etwa Leben oder Gesundheit der Nachbarn auf dem Spiele stehen, läßt sich aus bundesrechtlichen Vorgaben ableiten, daß von der Ermessensermächtigung einzig und allein die Entscheidung gedeckt wird, mit einer Beseitigungsanordnung gegen den illegalen Zustand vorzugehen (vgl. Urteil vom 18. August 1960 - BVerwG 1 C 42.59 - BVerwGE 11, 95 sowie die Beschlüsse vom 8. Juli 1981 - BVerwG 4 B 90.81 - und vom 24. Mai 1988 - BVerwG 4 B 93.88 -). - BVerwG, 22.07.1987 - 1 B 170.86
Ausländer - Abschiebungskosten - Arbeitgeber
Auszug aus BVerwG, 24.04.1992 - 4 CB 12.91
Eine Abweichung im Sinne des § 132 Abs. 2 Nr. 2 VwGO liegt nur dann vor, wenn die Vorinstanz in einer entscheidungserheblichen abstrakten Rechtsfrage eine der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts widersprechende Rechtsauffassung vertreten hat (vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 22. Juli 1987 - BVerwG 1 B 170.86 - <NVwZ 1987, 1086 [BVerwG 22.07.1987 - 1 B 170/86]> und vom 31. März 1908 - BVerwG 7 B 46.88 - ). - BVerwG, 31.03.1988 - 7 B 46.88
Divergenz - Abweichung
Auszug aus BVerwG, 24.04.1992 - 4 CB 12.91
Eine Abweichung im Sinne des § 132 Abs. 2 Nr. 2 VwGO liegt nur dann vor, wenn die Vorinstanz in einer entscheidungserheblichen abstrakten Rechtsfrage eine der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts widersprechende Rechtsauffassung vertreten hat (vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 22. Juli 1987 - BVerwG 1 B 170.86 - <NVwZ 1987, 1086 [BVerwG 22.07.1987 - 1 B 170/86]> und vom 31. März 1908 - BVerwG 7 B 46.88 - ).