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   BVerwG, 24.04.2003 - 7 B 23.02   

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BVerwG, 24.04.2003 - 7 B 23.02 (https://dejure.org/2003,31872)
BVerwG, Entscheidung vom 24.04.2003 - 7 B 23.02 (https://dejure.org/2003,31872)
BVerwG, Entscheidung vom 24. April 2003 - 7 B 23.02 (https://dejure.org/2003,31872)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Bundesverwaltungsgericht
  • Wolters Kluwer

    Zurückweisung einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision - Anforderungen an die Geltendmachung einer Rechtssache grundsätzlicher Bedeutung - Voraussetzungen des Abweichens eines Urteils von einer Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts - Verstoß gegen die ...

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (27)

  • BVerwG, 23.01.1984 - 4 B 157.83

    Wasserschutzgebiete - Ermessen der Wasserbehörden - Nutzungsbeschränkungen

    Auszug aus BVerwG, 24.04.2003 - 7 B 23.02
    b) Auch die gerügte Abweichung von dem Beschluss des Bundesverwaltungsgerichts vom 23. Januar 1984 - BVerwG 4 B 157.83 und 158.83 - (Buchholz 445.4 § 19 WHG Nr. 4) besteht nicht.

    Die Klägerin hat nicht verkannt, dass das Berufungsgericht zu der Frage des Ermessens die Rechtssätze zugrunde gelegt hat, die das Bundesverwaltungsgericht in der Entscheidung vom 23. Januar 1984 (BVerwG 4 B 157.83) aufgestellt hat.

  • BVerwG, 19.08.1997 - 7 B 261.97

    Begründung einer Nichtzulassungsbeschwerde - Darlegung der Grundsatzbedeutung -

    Auszug aus BVerwG, 24.04.2003 - 7 B 23.02
    Fehler in der Sachverhalts- und Beweiswürdigung sind revisionsrechtlich regelmäßig nicht dem Verfahrensrecht, sondern dem sachlichen Recht zuzuordnen (Beschluss vom 19. August 1997 - BVerwG 7 B 261.97 - Buchholz 310 § 133 VwGO Nr. 26 S. 15).

    Eine Divergenz im Sinne des § 132 Abs. 2 Nr. 2 VwGO setzt voraus, dass das Oberverwaltungsgericht mit einem seine Entscheidung tragenden Rechtssatz in Anwendung derselben Rechtsvorschrift einen in der angeführten Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts aufgestellten abstrakten Rechtssatz widersprochen hat (stRspr, z.B. Beschluss vom 19. August 1997 - BVerwG 7 B 261.97 - Buchholz 310 § 133 VwGO Nr. 26 S. 14).

  • BVerwG, 25.11.1964 - V C 60.63

    Unvorschriftsmäßige Besetzung eines Gerichts - Verletzung des Anspruchs auf den

    Auszug aus BVerwG, 24.04.2003 - 7 B 23.02
    Hierin liegt kein Verstoß gegen die Reihenfolge, in der die ehrenamtlichen Richter nach der Liste unter Berücksichtigung der getroffenen Vertretungsregelung heranzuziehen sind (zu den Voraussetzungen einer nicht vorschriftsmäßigen Besetzung im Sinne des § 138 Nr. 1 VwGO vgl. Urteil vom 25. November 1964 - BVerwG 5 C 60.63 - BVerwGE 20, 39 ; Urteil vom 26. April 1974 - BVerwG 7 C 77.72 - Buchholz 310 § 133 VwGO Nr. 11; Beschluss vom 14. Januar 1986 - BVerwG 6 C 35.84 - Buchholz 310 § 133 VwGO Nr. 62).

    Diese Entscheidungen hatten eine "unzulängliche Regelung der Geschäftsverteilung" im Fall einer personellen Überbesetzung der Strafkammer eines Landgerichts (BVerfGE 18, 65 ) und eine im Einvernehmen der beiden betroffenen Senate vorgenommene Abweichung von dem Geschäftsverteilungsplan zum Gegenstand (Urteil vom 25. November 1964 - BVerwG 5 C 60.63 - BVerwGE 20, 39 ).

  • BVerwG, 21.12.1999 - 7 B 155.99
    Auszug aus BVerwG, 24.04.2003 - 7 B 23.02
    Das Gericht hat bei seiner Entscheidung, ob bei Vorliegen erheblicher Gründe eine Verhandlung vertagt wird (§ 173 VwGO i.V.m. § 227 Abs. 1 Satz 1 ZPO), nach pflichtgemäßem Ermessen sowohl das Gebot der Beschleunigung des Verfahrens als auch den Anspruch der Beteiligten auf Gewährung rechtlichen Gehörs zu berücksichtigen (vgl. Beschluss vom 21. Dezember 1999 - BVerwG 7 B 155.99 - Buchholz 303 § 227 ZPO Nr. 29).

    Ebenso ist in der Rechtsprechung die Notwendigkeit einer Vertagung auf Antrag eines Beteiligten als erforderlich angesehen worden, wenn das Gericht erstmals in der mündlichen Verhandlung auf neue, aus seiner Sicht entscheidungserhebliche Gesichtspunkte tatsächlicher oder rechtlicher Art hinweist, mit denen ein Beteiligter nach dem bisherigen Verlauf des Verfahrens schlechterdings nicht zu rechnen brauchte (Beschluss vom 21. Dezember 1999 - BVerwG 7 B 155.99 - Buchholz 303 § 227 ZPO Nr. 29).

  • BVerwG, 25.05.2001 - 4 B 81.00

    Voraussetzungen für ein bauaufsichtliches Einschreiten - Rechtmäßigkeit von

    Auszug aus BVerwG, 24.04.2003 - 7 B 23.02
    Ein Überraschungsurteil liegt vor, wenn das Gericht einen bis dahin nicht erörterten rechtlichen oder tatsächlichen Gesichtspunkt zur Grundlage seiner Entscheidung macht und damit dem Rechtsstreit eine Wendung gibt, mit der nach dem bisherigen Verlauf des Verfahrens nicht zu rechnen war (Beschluss vom 25. Mai 2001 - BVerwG 4 B 81.00 - Buchholz 310 § 108 Abs. 2 VwGO Nr. 34 S. 20 f.).

    Ist ein Beteiligter anwaltlich vertreten, darf ein Gericht grundsätzlich davon ausgehen, dass sich der Prozessbevollmächtigte mit der maßgeblichen Sach- und Rechtslage hinreichend vertraut gemacht hat (Beschluss vom 25. Mai 2001 - BVerwG 4 B 81.00 - Buchholz 310 § 108 Abs. 2 VwGO Nr. 34 S. 21).

  • BVerfG, 15.07.1981 - 1 BvL 77/78

    Naßauskiesung

    Auszug aus BVerwG, 24.04.2003 - 7 B 23.02
    Dies stehe im Widerspruch zu dem Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 15. Juli 1981 - 1 BvL 77/78 - (BVerfGE 58, 300 ).
  • BVerwG, 19.11.1997 - 4 B 182.97

    Rechtswidrigkeit der Erhebung von Sanierungsabgaben - Unzureichende

    Auszug aus BVerwG, 24.04.2003 - 7 B 23.02
    Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts muss dieser Widerspruch offensichtlich sein, so dass es einer weiteren Beweiserhebung zur Klärung des richtigen Sachverhalts nicht bedarf; der Widerspruch muss also zweifelsfrei sein (Beschluss vom 19. November 1997 - BVerwG 4 B 182.97 - Buchholz 406.11 § 153 BauGB Nr. 1).
  • BVerwG, 12.04.2001 - 4 C 5.00

    Bauplanungsrecht; Wasserrecht - Anlage zum Lagern von Gülle; privilegiertes

    Auszug aus BVerwG, 24.04.2003 - 7 B 23.02
    Zum Inhalt etwaiger Schutzanordnungen verhält sich diese Vorschrift aber nicht (Urteil vom 12. April 2001 - BVerwG 4 C 5.00 - Buchholz 406.11 § 35 BauGB Nr. 346 S. 24 f.).
  • VGH Hessen, 17.05.2002 - 7 N 4645/98

    Festsetzung eines Wasserschutzgebietes; Grenzziehung; Einzugsbereich der Brunnen

    Auszug aus BVerwG, 24.04.2003 - 7 B 23.02
    Das Oberverwaltungsgericht hat insoweit zu Recht ausgeführt, dass die durch eine Bewilligung abgedeckte Wassergewinnung an einem Standort, der als solcher mit Blick auf die Nützlichkeit für die öffentliche Wasserversorgung ausgewählt worden ist, im Schutzgebietsverfahren nicht erneut zur Entscheidung gestellt werden kann, um Nutzungsbeschränkungen von privaten Grundstücken abzuwenden (ebenso für bestehende Wassergewinnungsanlagen Hess. VGH, ESVGH 52, 222 ; Breuer, Öffentliches und privates Wasserrecht, 2. Aufl., 1987, Rn. 604).
  • BVerfG, 02.06.1964 - 2 BvR 498/62

    Anspruch auf den gesetzlichen Richter bei Überbesetzung der Spruchkörper

    Auszug aus BVerwG, 24.04.2003 - 7 B 23.02
    Diese Entscheidungen hatten eine "unzulängliche Regelung der Geschäftsverteilung" im Fall einer personellen Überbesetzung der Strafkammer eines Landgerichts (BVerfGE 18, 65 ) und eine im Einvernehmen der beiden betroffenen Senate vorgenommene Abweichung von dem Geschäftsverteilungsplan zum Gegenstand (Urteil vom 25. November 1964 - BVerwG 5 C 60.63 - BVerwGE 20, 39 ).
  • BVerfG, 24.03.1976 - 2 BvR 804/75

    Zwangsversteigerung I

  • BVerfG, 19.05.1992 - 1 BvR 986/91

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch Übergehen

  • BVerwG, 14.01.1986 - 6 C 35.84

    Erfordernis des schlüssigen Vortragens revisionsbegründender Mängel - Annahme der

  • BVerwG, 30.10.1987 - 2 B 85.87

    Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der

  • BVerwG, 05.11.1987 - 3 C 21.86

    Verhältnismäßigkeit der Kosten nach der Gebührenverordnung-Geflügelfleischhygiene

  • BVerwG, 19.01.1990 - 4 C 28.89

    Indizienbeweis - Verstoß gegen die Denkgesetze - Beweiswürdigung -

  • BVerwG, 04.12.1991 - 2 B 135.91

    Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der

  • BVerwG, 06.03.1992 - 4 CB 2.91

    Bauantrag - Rücknahme - Änderung - Antragstellung - Landesrecht

  • BVerwG, 08.02.1993 - 8 B 170.92

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision - Vorliegen eines

  • BVerwG, 07.06.1995 - 5 B 141.94

    Nichtzulassung der Revision mangels Versäumung einer Frist für die Begründung

  • BVerwG, 20.11.1995 - 4 C 10.95

    Rechtliches Gehör - Nichtberücksichtigung entscheidungserheblichen

  • BVerwG, 03.04.1996 - 4 B 253.95

    Verwaltungsprozeßrecht: Tatrichterlicher Verstoß gegen Denkgesetze;

  • BVerwG, 05.06.1998 - 4 BN 20.98

    Verwaltungsprozeßrecht - Verfahrensmangel infolge der Verletzung der

  • BVerwG, 16.03.1999 - 9 B 73.99
  • BVerwG, 28.12.1999 - 9 B 467.99
  • BVerwG, 26.11.2001 - 1 B 347.01

    Rechtsmittel

  • BVerwG, 26.04.1974 - VII C 77.72

    Rüge der nicht vorschriftsmäßigen Besetzung des Gerichts - Verstoß gegen den

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