Rechtsprechung
   BVerwG, 24.04.2020 - 1 WDS-VR 3.20   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2020,12135
BVerwG, 24.04.2020 - 1 WDS-VR 3.20 (https://dejure.org/2020,12135)
BVerwG, Entscheidung vom 24.04.2020 - 1 WDS-VR 3.20 (https://dejure.org/2020,12135)
BVerwG, Entscheidung vom 24. April 2020 - 1 WDS-VR 3.20 (https://dejure.org/2020,12135)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2020,12135) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (6)

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (10)

  • BVerwG, 21.08.2003 - 2 C 14.02

    Bestenauslese; Bewerbungsverfahrensanspruch; materielle Beweislast;

    Auszug aus BVerwG, 24.04.2020 - 1 WDS-VR 3.20
    Die bisherige Rechtsprechung legt jedoch nahe, dass mit einem Auswahlverfahren gemäß Art. 33 Abs. 2 GG, § 3 SG für einen förderlichen Dienstposten eine Selbstbindung des Dienstherrn verbunden ist (BVerwG, Urteil vom 4. November 2010 - 2 C 16.09 - BVerwGE 138, 102 Rn. 27) und dass der Dienstherr sich seinen Pflichten aus Art. 33 Abs. 2 GG nicht unter Verletzung des Grundsatzes von Treu und Glauben entziehen darf (vgl. BVerwG, Urteil vom 21. August 2003 - 2 C 14.02 - BVerwGE 118, 370 ).

    Denn bei treuwidriger Vereitelung der gerichtlichen Durchsetzung eines Bewerbungsverfahrensanspruchs kann der Dienstherr dem übergangenen Bewerber nicht entgegenhalten, er könne den Bewerbungsverfahrensanspruch mangels Planstelle nicht mehr erfüllen (BVerwG, Urteil vom 21. August 2003 - 2 C 14.02 - BVerwGE 118, 370 ).

  • BVerwG, 25.04.2007 - 1 WB 31.06

    Verwendungsentscheidung; militärische Verwendung; Beurteilungsspielraum;

    Auszug aus BVerwG, 24.04.2020 - 1 WDS-VR 3.20
    Aus § 50 SG kann nicht gefolgert werden, es sei zulässig, die Auswahl der Angehörigen dieser Dienstgradgruppe nicht am Prinzip der Bestenauslese, sondern - alternativ - an politischen Zweckmäßigkeitserwägungen zu orientieren (BVerwG, Beschluss vom 25. April 2007 - 1 WB 31.06 - BVerwGE 128, 329 Rn. 45 m.w.N.).

    Vielmehr muss der Dienstherr jedenfalls bei nicht mehrfach vorhandenen Spitzendienstposten gegebenenfalls erneut über deren Besetzung entscheiden (BVerwG, Urteil vom 4. November 2010 - 2 C 16.09 - BVerwGE 138, 102 Rn. 38 - 40 und Beschluss vom 25. April 2007 - 1 WB 31.06 - BVerwGE 128, 329 Rn. 40 für die Verwendungsfrage auf dem Dienstposten).

  • BVerwG, 14.12.2017 - 1 WB 42.16

    Zuordnung zum Zukunftspersonal; Querversetzung

    Auszug aus BVerwG, 24.04.2020 - 1 WDS-VR 3.20
    Vielmehr entscheidet der zuständige Vorgesetzte oder die zuständige personalbearbeitende Stelle nach pflichtgemäßem Ermessen über die Verwendung eines Soldaten (stRspr, vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 25. September 2002 - 1 WB 30.02 - Buchholz 236.1 § 3 SG Nr. 30 S. 24 und vom 14. Dezember 2017 - 1 WB 42.16 - juris Rn. 32).

    Die gerichtliche Überprüfung richtet sich unter dem Blickwinkel der Gleichbehandlung (Art. 3 Abs. 1 GG) auch darauf, ob die vom Bundesministerium der Verteidigung oder nachgeordneten Stellen im Wege der Selbstbindung in Erlassen und Richtlinien - insbesondere in dem Zentralerlass B-1300/46 "Versetzung, Dienstpostenwechsel, Kommandierung" - festgelegten Maßgaben und Verfahrensvorschriften eingehalten sind (vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 27. Februar 2003 - 1 WB 57.02 - BVerwGE 118, 25 , vom 30. Juni 2016 - 1 WB 28.15 - juris Rn. 29 m.w.N. und vom 14. Dezember 2017 - 1 WB 42.16 - juris Rn. 32).

  • BVerwG, 04.11.2010 - 2 C 16.09

    Amt im statusrechtlichen Sinne; Ernennung; Beförderung; Bewerberauswahl;

    Auszug aus BVerwG, 24.04.2020 - 1 WDS-VR 3.20
    Die bisherige Rechtsprechung legt jedoch nahe, dass mit einem Auswahlverfahren gemäß Art. 33 Abs. 2 GG, § 3 SG für einen förderlichen Dienstposten eine Selbstbindung des Dienstherrn verbunden ist (BVerwG, Urteil vom 4. November 2010 - 2 C 16.09 - BVerwGE 138, 102 Rn. 27) und dass der Dienstherr sich seinen Pflichten aus Art. 33 Abs. 2 GG nicht unter Verletzung des Grundsatzes von Treu und Glauben entziehen darf (vgl. BVerwG, Urteil vom 21. August 2003 - 2 C 14.02 - BVerwGE 118, 370 ).

    Vielmehr muss der Dienstherr jedenfalls bei nicht mehrfach vorhandenen Spitzendienstposten gegebenenfalls erneut über deren Besetzung entscheiden (BVerwG, Urteil vom 4. November 2010 - 2 C 16.09 - BVerwGE 138, 102 Rn. 38 - 40 und Beschluss vom 25. April 2007 - 1 WB 31.06 - BVerwGE 128, 329 Rn. 40 für die Verwendungsfrage auf dem Dienstposten).

  • BVerwG, 25.09.2002 - 1 WB 30.02

    Versetzung; förderliche Verwendung; Verzicht auf laufbahnorientierte Förderung;

    Auszug aus BVerwG, 24.04.2020 - 1 WDS-VR 3.20
    Vielmehr entscheidet der zuständige Vorgesetzte oder die zuständige personalbearbeitende Stelle nach pflichtgemäßem Ermessen über die Verwendung eines Soldaten (stRspr, vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 25. September 2002 - 1 WB 30.02 - Buchholz 236.1 § 3 SG Nr. 30 S. 24 und vom 14. Dezember 2017 - 1 WB 42.16 - juris Rn. 32).
  • BVerwG, 01.03.2018 - 1 WB 38.17

    Truppendienstliche Personalmaßnahme; Zusage; Zusicherung; truppendienstliche

    Auszug aus BVerwG, 24.04.2020 - 1 WDS-VR 3.20
    Auf in Personalgesprächen mündlich getätigte Aussagen kommt es wegen des Schriftformerfordernisses nicht an (BVerwG, Beschluss vom 1. Mai 2018 - 1 WB 38.17 - Buchholz 316 § 38 VwVfG Nr. 23 Rn. 34 f.).
  • BVerwG, 27.02.2003 - 1 WB 57.02

    Antragsfrist; Beschwerdeanlass; Verwendung; Versetzung; Personalanpassungsgesetz;

    Auszug aus BVerwG, 24.04.2020 - 1 WDS-VR 3.20
    Die gerichtliche Überprüfung richtet sich unter dem Blickwinkel der Gleichbehandlung (Art. 3 Abs. 1 GG) auch darauf, ob die vom Bundesministerium der Verteidigung oder nachgeordneten Stellen im Wege der Selbstbindung in Erlassen und Richtlinien - insbesondere in dem Zentralerlass B-1300/46 "Versetzung, Dienstpostenwechsel, Kommandierung" - festgelegten Maßgaben und Verfahrensvorschriften eingehalten sind (vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 27. Februar 2003 - 1 WB 57.02 - BVerwGE 118, 25 , vom 30. Juni 2016 - 1 WB 28.15 - juris Rn. 29 m.w.N. und vom 14. Dezember 2017 - 1 WB 42.16 - juris Rn. 32).
  • BVerwG, 11.12.2014 - 2 C 51.13

    Amtsangemessene Beschäftigung; Amtsbezeichnung; Aufgabe; Aufstieg; Befähigung;

    Auszug aus BVerwG, 24.04.2020 - 1 WDS-VR 3.20
    Die Übertragung eines höherwertigen Dienstpostens begründet aber - für sich genommen - keinen Anspruch auf Beförderung (BVerwG, Urteil vom 11. Dezember 2014 - 2 C 51.13 - BVerwGE 151, 114 Rn. 16).
  • BVerfG, 07.03.2013 - 2 BvR 2582/12

    Zur Anwendung des Bestenauslesegrundsatz (Art 33 Abs 2 GG) auch im Falle einer

    Auszug aus BVerwG, 24.04.2020 - 1 WDS-VR 3.20
    Dabei ist es unerheblich, ob dieses höherwertige Amt sechs Monate, ein Jahr oder fünf Jahre ausgeübt wird, weil die Dauer einer Amtsausübung das nach Art. 33 Abs. 2 GG, § 3 Abs. 1 SG erforderliche Auswahlverfahren nach dem Prinzip der Bestenauslese nicht ersetzen kann (BVerfG, Kammerbeschluss vom 7. März 2013 - 2 BvR 2582/12 - NVwZ 2013, 1603 Rn. 22 f.).
  • BVerwG, 30.06.2016 - 1 WB 28.15

    Versetzungsverfügung; persönliche und familiäre Belange

    Auszug aus BVerwG, 24.04.2020 - 1 WDS-VR 3.20
    Die gerichtliche Überprüfung richtet sich unter dem Blickwinkel der Gleichbehandlung (Art. 3 Abs. 1 GG) auch darauf, ob die vom Bundesministerium der Verteidigung oder nachgeordneten Stellen im Wege der Selbstbindung in Erlassen und Richtlinien - insbesondere in dem Zentralerlass B-1300/46 "Versetzung, Dienstpostenwechsel, Kommandierung" - festgelegten Maßgaben und Verfahrensvorschriften eingehalten sind (vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 27. Februar 2003 - 1 WB 57.02 - BVerwGE 118, 25 , vom 30. Juni 2016 - 1 WB 28.15 - juris Rn. 29 m.w.N. und vom 14. Dezember 2017 - 1 WB 42.16 - juris Rn. 32).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht