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   BVerwG, 24.05.1967 - VIII C 76.67   

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BVerwG, 24.05.1967 - VIII C 76.67 (https://dejure.org/1967,2962)
BVerwG, Entscheidung vom 24.05.1967 - VIII C 76.67 (https://dejure.org/1967,2962)
BVerwG, Entscheidung vom 24. Mai 1967 - VIII C 76.67 (https://dejure.org/1967,2962)
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  • BVerwG, 20.02.1959 - VII C 92.58
    Auszug aus BVerwG, 24.05.1967 - VIII C 76.67
    Demnach unterliegen diejenigen Inlanddeutschen, die ihren ständigen Aufenthalt im Lande Berlin haben, nicht der Wehrpflicht (BVerwGE 8, 173).

    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. BVerwGE 8, 173 [174]) stimmt der Begriff des ständigen Aufenthaltes im Sinne von § 1 Abs. 1 Nr. 1 WehrPflG mit dem des gewillkürten Wohnsitzes im Sinne des § 7 BGB überein.

  • BVerfG, 05.08.1966 - 1 BvF 1/61

    Sammlungsgesetz

    Auszug aus BVerwG, 24.05.1967 - VIII C 76.67
    Die Rechtsunsicherheit, die sich hieraus für die Wehrpflichtigen der aufgerufenen Geburtsjahrgänge bis zur Vollendung ihres fünfundvierzigsten bzw. sechzigsten Lebensjahres (§ 3 Abs. 3 und 4 WehrPflG) ergeben würde, wäre mit den Grundsätzen eines Rechtsstaates unvereinbar (vgl. auch BVerFGE 8, 71 und das Urteil des BVerfG vom 5. August 1966, NJW 1966 S. 1651; ferner BVerwGE 10, 199 [201]) und kann vom Gesetzgeber nicht gewollt sein.
  • BVerfG, 20.01.1966 - 1 BvR 140/62

    Berlin-Vorbehalt II

    Auszug aus BVerwG, 24.05.1967 - VIII C 76.67
    Dieser Vorbehalt, der durch die Beendigung des Besatzungsregimes nicht beseitigt worden, sondern weiterhin verbindlich ist (vgl. BVerfGE 7, 1 [BVerfG 21.05.1957 - 2 BvL 6/56] [8]), dient dem Ziele, eine politisch bedeutsame Einwirkung der Verfassungsorgane des Bundes auf die Berliner Landesgewalt zu unterbinden (BVerfGE 19, 377 [BVerfG 20.01.1966 - 1 BvR 140/62]).
  • BVerwG, 01.03.1960 - I C 150.58

    Anspruch einer Vereinigung zur Unterstützung Blinder auf Genehmigung für den

    Auszug aus BVerwG, 24.05.1967 - VIII C 76.67
    Die Rechtsunsicherheit, die sich hieraus für die Wehrpflichtigen der aufgerufenen Geburtsjahrgänge bis zur Vollendung ihres fünfundvierzigsten bzw. sechzigsten Lebensjahres (§ 3 Abs. 3 und 4 WehrPflG) ergeben würde, wäre mit den Grundsätzen eines Rechtsstaates unvereinbar (vgl. auch BVerFGE 8, 71 und das Urteil des BVerfG vom 5. August 1966, NJW 1966 S. 1651; ferner BVerwGE 10, 199 [201]) und kann vom Gesetzgeber nicht gewollt sein.
  • BVerfG, 21.05.1957 - 2 BvL 6/56

    Berlin-Vorbehalt I

    Auszug aus BVerwG, 24.05.1967 - VIII C 76.67
    Dieser Vorbehalt, der durch die Beendigung des Besatzungsregimes nicht beseitigt worden, sondern weiterhin verbindlich ist (vgl. BVerfGE 7, 1 [BVerfG 21.05.1957 - 2 BvL 6/56] [8]), dient dem Ziele, eine politisch bedeutsame Einwirkung der Verfassungsorgane des Bundes auf die Berliner Landesgewalt zu unterbinden (BVerfGE 19, 377 [BVerfG 20.01.1966 - 1 BvR 140/62]).
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