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   BVerwG, 24.05.2012 - 2 WD 19.11   

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BVerwG, 24.05.2012 - 2 WD 19.11 (https://dejure.org/2012,21657)
BVerwG, Entscheidung vom 24.05.2012 - 2 WD 19.11 (https://dejure.org/2012,21657)
BVerwG, Entscheidung vom 24. Mai 2012 - 2 WD 19.11 (https://dejure.org/2012,21657)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StPO § 327; WDO § 91 Abs. 1 S. 1
    Angemessenheit der Disziplinarmaßnahme gegenüber einem Soldaten bei Errichtung einer Sauna auf einer Dienststelle aus Steuermitteln

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (18)

  • BVerwG, 16.12.2010 - 2 WD 43.09

    Anhörung der Vertrauensperson; Verfahrensmangel; Maßnahmebemessung;

    Auszug aus BVerwG, 24.05.2012 - 2 WD 19.11
    Ungeachtet dessen, dass es sich um eine auf die Anfechtung der Maßnahme beschränkte Berufung handelt, würde dies nach der Senatsrechtsprechung keinen zur Zurückverweisung führenden schweren Verfahrensfehler begründen (vgl. Urteil vom 16. Dezember 2010 - BVerwG 2 WD 43.09 - juris Rn. 28 = NZWehrr 2012, 122 S. 123).

    Soweit der Soldat darüber hinaus auch Personal des Dienstherrn in Anspruch genommen hat, bildet je nach Gewicht des Dienstvergehens eine Gehaltskürzung und/oder ein Beförderungsverbot, in schweren Fällen eine Herabsetzung um einen oder mehrere Dienstgrade den Ausgangspunkt der Zumessungserwägungen (Urteil vom 16. Dezember 2010 - BVerwG 2 WD 43.09 - juris Rn. 45 = NZWehrr 2012, 122 S. 124).

  • BVerwG, 26.04.2012 - 2 WD 6.11

    Ausgangspunkt der Zumessungserwägungen; Berufsförderungsmaßnahme; Fernbleiben vom

    Auszug aus BVerwG, 24.05.2012 - 2 WD 19.11
    Dessen Bestellung ist etwa dann geboten, wenn die Entfernung aus dem Dienst (Urteil vom 19. Januar 2012 - BVerwG 2 WD 5.11 - juris Rn. 13 f.) oder die prozessual komplexe Frage eines die erstinstanzlichen Tatsachenfeststellungen erschütternden Verwertungsverbots im Raum stehen (vgl. Urteile vom 26. April 2012 - BVerwG 2 WD 6.11 - Rn. 16 sowie vom 16. Mai 2012 - BVerwG 2 WD 8.11 - Rn. 17 f.).

    Gleichwohl erschüttert dies die Schuld- und Tatsachenfeststellungen deshalb nicht, weil der Soldat im gerichtlichen Verfahren anwaltlich vertreten war und er der Verwertung seines Geständnisses nicht widersprochen hat (vgl. Urteile vom 26. April 2012 a.a.O. und vom 16. Mai 2012 a.a.O. Rn. 17 ff.).

  • BVerwG, 16.05.2012 - 2 WD 8.11

    Aufhebung; Zurückverweisung; Pflichtverteidiger; schwierige rechtliche Fragen;

    Auszug aus BVerwG, 24.05.2012 - 2 WD 19.11
    Dessen Bestellung ist etwa dann geboten, wenn die Entfernung aus dem Dienst (Urteil vom 19. Januar 2012 - BVerwG 2 WD 5.11 - juris Rn. 13 f.) oder die prozessual komplexe Frage eines die erstinstanzlichen Tatsachenfeststellungen erschütternden Verwertungsverbots im Raum stehen (vgl. Urteile vom 26. April 2012 - BVerwG 2 WD 6.11 - Rn. 16 sowie vom 16. Mai 2012 - BVerwG 2 WD 8.11 - Rn. 17 f.).

    Gleichwohl erschüttert dies die Schuld- und Tatsachenfeststellungen deshalb nicht, weil der Soldat im gerichtlichen Verfahren anwaltlich vertreten war und er der Verwertung seines Geständnisses nicht widersprochen hat (vgl. Urteile vom 26. April 2012 a.a.O. und vom 16. Mai 2012 a.a.O. Rn. 17 ff.).

  • BVerwG, 16.03.2011 - 2 WD 40.09

    Dienstpflichtverletzung; private Nutzung von Material der Bundeswehr;

    Auszug aus BVerwG, 24.05.2012 - 2 WD 19.11
    Erfolgt der vorsätzliche Zugriff im Bereich der dienstlichen Kernpflichten, so ist bei der gebotenen objektiven Betrachtungsweise in der Regel die Entfernung aus dem Dienstverhältnis Ausgangspunkt der Zumessungserwägungen (vgl. Urteil vom 16. März 2011 - BVerwG 2 WD 40.09 - juris Rn. 66 m.w.N.).
  • BVerwG, 13.02.2008 - 2 WD 5.07

    Reisekostenbetrug; Gehaltskürzung; Einstellung des Verfahrens; Vermögen des

    Auszug aus BVerwG, 24.05.2012 - 2 WD 19.11
    Damit wird den Besonderheiten des Einzelfalls Rechnung getragen (Urteil vom 13. Februar 2008 - BVerwG 2 WD 5.07 - Buchholz 450.2 § 58 WDO 2002 Nr. 3 Rn. 56 f. m.w.N., sowie vom 14. April 2011 - BVerwG 2 WD 7.10 - juris Rn. 15 = NZWehrr 2012, 35 S. 36).
  • BVerwG, 25.06.2009 - 2 WD 7.08

    S 4-Versorgungsoffizier im Beschaffungswesen; Betrügereien gegenüber der

    Auszug aus BVerwG, 24.05.2012 - 2 WD 19.11
    Die Uneigennützigkeit seines Handelns verliert dadurch teilweise und in erheblichem Umfang auch dadurch an Gewicht, dass er den Einbau in einer "Personalversammlung" beschließen ließ und dadurch sein Ansehen steigerte, wodurch eine Art ideeller Eigennutz zum Vorschein kommt (vgl. Urteil vom 25. Juni 2009 - BVerwG 2 WD 7.08 - Buchholz 450.2 § 38 WDO 2002 Nr. 29 Rn. 40).
  • BVerwG, 10.02.2010 - 2 WD 9.09

    Auswirkung; außerdienstlich; Baumarkt; Beförderungsverbot; Bemessungskriterium;

    Auszug aus BVerwG, 24.05.2012 - 2 WD 19.11
    f) Bei der konkreten Bemessung der Disziplinarmaßnahme geht der Senat in seiner gefestigten Rechtsprechung von einem zweistufigen Prüfungsschema aus (Urteil vom 10. Februar 2010 - BVerwG 2 WD 9.09 - juris Rn. 35 ff.):.
  • BVerwG, 13.01.2011 - 2 WD 20.09

    Dienstvergehen; Bereich der Beschaffung und Materialbewirtschaftung;

    Auszug aus BVerwG, 24.05.2012 - 2 WD 19.11
    b) Das Dienstvergehen hatte auch nachteilige Auswirkungen dergestalt, dass dem Bund Vermögenswerte in beträchtlicher Höhe entzogen wurden; der Soldat selbst hat einen Schaden in Höhe etwa 1 000 EUR und somit jenseits eines Bagatellbetrags anerkannt (vgl. Urteil vom 13. Januar 2011 - BVerwG 2 WD 20.09 - juris Rn. 29).
  • BVerwG, 14.04.2011 - 2 WD 7.10

    Unterscheidung fahrlässig und vorsätzlich begangener Dienstvergehen; reduziertes

    Auszug aus BVerwG, 24.05.2012 - 2 WD 19.11
    Damit wird den Besonderheiten des Einzelfalls Rechnung getragen (Urteil vom 13. Februar 2008 - BVerwG 2 WD 5.07 - Buchholz 450.2 § 58 WDO 2002 Nr. 3 Rn. 56 f. m.w.N., sowie vom 14. April 2011 - BVerwG 2 WD 7.10 - juris Rn. 15 = NZWehrr 2012, 35 S. 36).
  • BVerwG, 16.06.2011 - 2 WD 11.10

    Soldatendisziplinarrecht; Versuch; Regelmaßnahme bei Bestechung und

    Auszug aus BVerwG, 24.05.2012 - 2 WD 19.11
    Der Verstoß gegen die Wahrheitspflicht, der wegen des auch strafrechtlich relevanten Verschaffens von zusätzlichem Gewicht hinzu tritt, begründet denselben Ausgangspunkt der Zumessungserwägung (vgl. Urteil vom 16. Juni 2011 - BVerwG 2 WD 11.10 - juris Rn. 36).
  • BVerwG, 04.05.1988 - 2 WD 64.87

    Drogenhandel als Dienstvergehen - Unterschlagung von Bundeswehrmunition als

  • BVerwG, 24.08.1999 - 2 WD 8.99

    Tätigkeit eines Soldaten für den ehemaligen Staatssicherheitsdienst der DDR -

  • BVerwG, 11.06.2008 - 2 WD 11.07

    Umzugskostenvergütung; Mietentschädigung; falsche Angaben; Betrug; treues Dienen;

  • BVerwG, 19.08.2009 - 2 WD 31.08

    Aufhebung eines Urteils; Zurückverweisung der Sache; schwerer Verfahrensfehler;

  • BVerwG, 24.03.2010 - 2 WD 10.09

    Gerichtliches Disziplinarverfahren; beschränkte Berufung; Bindung an Tat- und

  • BVerwG, 19.01.2012 - 2 WD 5.11

    Fahren ohne Fahrerlaubnis im Dienst; Ausgangspunkt der Zumessungserwägungen;

  • BVerwG, 16.02.2012 - 2 WD 7.11

    Folgen der Disziplinarmaßnahme; Nebeneinander von Beförderungsverbot und

  • BVerwG, 24.05.2012 - 2 WD 18.11

    Ausgangspunkt der Zumessungserwägungen; gefährliche Körperverletzung; körperliche

  • BVerwG, 18.07.2019 - 2 WD 19.18

    Eigenmächtige Abwesenheit; Heranwachsender; Jugendverfehlung; überlange

    Demgemäß muss er die Verwertung dieser Wahrheitspflichtverletzung gegen sich gelten lassen (vgl. BVerwG, Urteil vom 24. Mai 2012 - 2 WD 19.11 - juris Rn. 24).
  • BVerwG, 17.01.2013 - 2 WD 25.11

    Maßnahmebemessung; Alkoholmissbrauch; verminderte Schuldfähigkeit; Absehen von

    Selbst dies hätte der Einleitung und Durchführung des gerichtlichen Disziplinarverfahrens gemäß § 96 Abs. 1 Satz 1 WDO nicht entgegen gestanden (vgl. Urteile vom 24. Mai 2012 - BVerwG 2 WD 19.11 - juris Rn. 26 m.w.N. und vom 19. Februar 2004 - BVerwG 2 WD 14.03 -).
  • BVerwG, 01.12.2022 - 2 WD 1.22

    Entfernung eines Soldaten aus dem Dienstverhältnis wegen Verletzung der

    Ein zur Zurückverweisung führender schwerer Verfahrensmangel im Sinne des § 121 Abs. 2 WDO, der die tatsächlichen und disziplinarrechtlichen Feststellungen zur Schuld des Soldaten erschüttert (BVerwG, Urteil vom 24. Mai 2012 - 2 WD 19.11 - juris Rn. 23), liegt auch nicht etwa deshalb vor, weil ein Beweisverwertungsverbot bestanden hätte.
  • BVerwG, 12.07.2012 - 2 WD 31.11

    Ordnungsgemäße Bemessung der Disziplinarmaßnahme eines Soldaten bei Begehung

    Zum einen hat der anwaltlich vertretene Soldat einer Verwertung seiner Aussagen erstinstanzlich nicht widersprochen; zum anderen hat das Truppendienstgericht die Ahndung der Körperverletzung nicht auf geständige Einlassungen des Soldaten, sondern allein auf bindende strafgerichtliche Feststellungen gestützt, und der Soldat sich beim Tatkomplex unerlaubtes Fernbleiben vom Dienst nach ordnungsgemäßer Belehrung geständig eingelassen, nachdem er zuvor nicht ausgesagt hatte (vgl. Urteile vom 28. Juni 2012 - BVerwG 2 WD 34.10 -, vom 26. April 2012 - BVerwG 2 WD 6.11 - Rn. 16, vom 16. Mai 2012 - BVerwG 2 WD 8.11 - und vom 24. Mai 2012 - BVerwG 2 WD 19.11 - Rn. 24).
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