Rechtsprechung
BVerwG, 24.05.2012 - 5 B 4.12 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- lexetius.com
- Bundesverwaltungsgericht
- Wolters Kluwer
Vorliegen einer Überraschungsentscheidung wegen unterlassen Hinweises durch das Gericht bei Abstellen auf einen bereits in der Vorinstanz erörterten Gesichtspunkt
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Vorliegen einer Überraschungsentscheidung wegen unterlassen Hinweises durch das Gericht bei Abstellen auf einen bereits in der Vorinstanz erörterten Gesichtspunkt
- datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Karlsruhe, 10.12.2009 - 9 K 1990/09
- VGH Baden-Württemberg, 28.09.2011 - 2 S 1082/11
- BVerwG, 24.05.2012 - 5 B 4.12
Wird zitiert von ... (2)
- BVerwG, 05.06.2014 - 5 B 75.13
Beihilfeberechtigung eines Contergan-Geschädigten für Rehabilitationsmaßnahmen in …
Wie bereits in dem gegenüber dem Beklagten ergangenen Beschluss vom 24. Mai 2012 (BVerwG 5 B 4.12 - juris Rn. 8 f.) ausgeführt, steht es im tatrichterlichen Ermessen des Berufungsgerichts darüber zu befinden, ob es zur Entscheidung des Rechtsstreits die Hilfe eines Sachverständigen benötigt.Das Begründungserfordernis gebietet auch, dass sich die Beschwerde substantiiert mit den die angebliche Frage von grundsätzlicher Bedeutung betreffenden Erwägungen in der angefochtenen Entscheidung auseinandersetzt (…vgl. Beschlüsse vom 11. November 2011 - BVerwG 5 B 45.11 - juris Rn. 3 und vom 24. Mai 2012 - BVerwG 5 B 4.12 - juris Rn. 11).
- BSG, 05.06.2014 - 5 B 75.13 Wie bereits in dem gegenüber dem Beklagten ergangenen Beschluss vom 24. Mai 2012 (BVerwG 5 B 4.12 - juris Rn. 8 f.) ausgeführt, steht es im tatrichterlichen Ermessen des Berufungsgerichts darüber zu befinden, ob es zur Entscheidung des Rechtsstreits die Hilfe eines Sachverständigen benötigt.
Das Begründungserfordernis gebietet auch, dass sich die Beschwerde substantiiert mit den die angebliche Frage von grundsätzlicher Bedeutung betreffenden Erwägungen in der angefochtenen Entscheidung auseinandersetzt (…vgl. Beschlüsse vom 11. November 2011 - BVerwG 5 B 45.11 - juris Rn. 3 und vom 24. Mai 2012 - BVerwG 5 B 4.12 - juris Rn. 11).