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   BVerwG, 24.05.2018 - 3 C 18.16   

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BVerwG, 24.05.2018 - 3 C 18.16 (https://dejure.org/2018,21414)
BVerwG, Entscheidung vom 24.05.2018 - 3 C 18.16 (https://dejure.org/2018,21414)
BVerwG, Entscheidung vom 24. Mai 2018 - 3 C 18.16 (https://dejure.org/2018,21414)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • openjur.de
  • Bundesverwaltungsgericht

    GG Art. 14 Abs. 1, Art. 19 Abs. 4; VwGO § 42 Abs. 2; WHG § 4 Abs. 2 und 4, § 25; BGB § 903; BayWG Art. 18, 23, 28 Abs. 1 und 2, Art. 36
    Abwehrrechte des Gewässereigentümers; Allgemeine Schiffbarkeitserklärung; Drittschutz; Eigentum; Gewässerbett; Gewässereigentum; Gewässereigentümer; Inhalts- und Schrankenbestimmung des Eigentums; Klagebefugnis; Schiffbarkeit eines Gewässers; Unterhaltungslast des ...

  • Wolters Kluwer

    Klagebefugnis des Gewässereigentümers gegen die Zulassung der Schifffahrt auf einem vom Main abgehenden Stichkanal; Beschränkung der Rechtsstellung eines Gewässereigentümers

  • Landesanwaltschaft Bayern PDF

    Art. 14 Abs. 1, Art. 19 Abs. 4 GG, § 42 Abs. 2 VwGO, § 4 Abs. 2 und 4, § 25 WHG, §§ 903, 905 BGB, Art. 28 Abs. 1 und 2 BayWG
    Wasserrecht: Klagebefugnis des Gewässereigentümers gegen eine allgemeine Schiffbarkeitserklärung | Anfechtungsklage eins Gewässereigentümers gegen eine allgemeine Schiffbarkeitserklärung; Klagebefugnis (bejaht); Fehlende Eigentumsfähigkeit der fließenden Welle; ...

  • Landesanwaltschaft Bayern PDF (Entscheidungsbesprechung und Volltext)

    Art. 14 Abs. 1, Art. 19 Abs. 4 GG, § 42 Abs. 2 VwGO, § 4 Abs. 2 und 4, § 25 WHG, §§ 903, 905 BGB, Art. 28 Abs. 1 und 2 BayWG
    Wasserrecht: Klagebefugnis des Gewässereigentümers gegen eine allgemeine Schiffbarkeitserklärung | Anfechtungsklage eins Gewässereigentümers gegen eine allgemeine Schiffbarkeitserklärung; Klagebefugnis (bejaht); Fehlende Eigentumsfähigkeit der fließenden Welle; ...

  • doev.de PDF

    Klagebefugnis des Gewässereigentümers gegen eine allgemeine Schiffbarkeitserklärung

  • rewis.io

    Klagebefugnis des Gewässereigentümers gegen eine allgemeine Schiffbarkeitserklärung

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Klagebefugnis des Gewässereigentümers gegen die Zulassung der Schifffahrt auf einem vom Main abgehenden Stichkanal; Beschränkung der Rechtsstellung eines Gewässereigentümers

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • Landesanwaltschaft Bayern PDF (Entscheidungsbesprechung und Volltext)

    Art. 14 Abs. 1, Art. 19 Abs. 4 GG, § 42 Abs. 2 VwGO, § 4 Abs. 2 und 4, § 25 WHG, §§ 903, 905 BGB, Art. 28 Abs. 1 und 2 BayWG
    Wasserrecht: Klagebefugnis des Gewässereigentümers gegen eine allgemeine Schiffbarkeitserklärung | Anfechtungsklage eins Gewässereigentümers gegen eine allgemeine Schiffbarkeitserklärung; Klagebefugnis (bejaht); Fehlende Eigentumsfähigkeit der fließenden Welle; ...

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerwGE 162, 135
  • NVwZ 2019, 86
  • DVBl 2019, 171
  • DÖV 2018, 878
 
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Wird zitiert von ... (22)Neu Zitiert selbst (10)

  • BVerfG, 15.07.1981 - 1 BvL 77/78

    Naßauskiesung

    Auszug aus BVerwG, 24.05.2018 - 3 C 18.16
    bb) Nicht zu beanstanden ist der verfassungsrechtliche Ausgangspunkt des Berufungsgerichts, das - gestützt auf den sog. Nassauskiesungsbeschluss des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG, Beschluss vom 15. Juli 1981 - 1 BvL 77/78 - BVerfGE 58, 300) - den Schutzbereich von Art. 14 Abs. 1 Satz 1 GG in Bezug auf das Gewässereigentum unter Berücksichtigung der die Eigentümerstellung regelnden und ausformenden gesetzlichen Bestimmungen sowohl des Privat- als auch des öffentlichen Rechts bestimmt.

    Ergibt sich dabei, dass der Eigentümer eine bestimmte Befugnis nicht hat, gehört sie nicht zu seinem Eigentumsrecht (BVerfG, Beschluss vom 15. Juli 1981 - 1 BvL 77/78 - a.a.O. S. 336).

    Zu beantworten war die Frage, ob der Eigentümer eines Grundstücks kraft seines durch Art. 14 Abs. 1 GG geschützten Eigentums das Recht hat, auf seinem Grundstück bis in den Grundwasserbereich hinein Sand und Kies abzubauen (BVerfG, Beschluss vom 15. Juli 1981 - 1 BvL 77/78 - BVerfGE 58, 300 ).

    Dem Grundstückseigentümer stehe kein Recht zu, im Rahmen der Grundstücksnutzung auf das Grundwasser einzuwirken (BVerfG, Beschluss vom 15. Juli 1981 - 1 BvL 77/78 - a.a.O. S. 336 f.); so wie seine Befugnisse an den Grundstücksgrenzen endeten, ende seine Rechtsstellung in der Tiefe prinzipiell dort, wo er mit dem Grundwasser in Berührung komme (BVerfG, Beschluss vom 15. Juli 1981 - 1 BvL 77/78 - a.a.O. S. 329).

  • BVerwG, 21.02.2013 - 7 C 4.12

    Bundesrecht; Landesrecht; Verweisung; Bezugnahme; Rezeption; Anknüpfung;

    Auszug aus BVerwG, 24.05.2018 - 3 C 18.16
    Doch unterliegt der revisionsgerichtlichen Überprüfung, ob diese Auslegung des Landesrechts mit Bundesrecht, namentlich den im Grundgesetz gewährleisteten Grundrechten und sonstigem Bundesrecht, hier den Bestimmungen des Wasserhaushaltsgesetzes und des Bürgerlichen Gesetzbuches, vereinbar ist (stRspr, vgl. u.a. BVerwG, Urteile vom 12. Februar 1998 - 3 C 55.96 - BVerwGE 106, 177 und vom 21. Februar 2013 - 7 C 4.12 - Buchholz 406.27 § 149 BBergG Nr. 3 Rn. 18).
  • BVerwG, 12.02.1998 - 3 C 55.96

    "Republikaner" -Stiftung nicht zugelassen

    Auszug aus BVerwG, 24.05.2018 - 3 C 18.16
    Doch unterliegt der revisionsgerichtlichen Überprüfung, ob diese Auslegung des Landesrechts mit Bundesrecht, namentlich den im Grundgesetz gewährleisteten Grundrechten und sonstigem Bundesrecht, hier den Bestimmungen des Wasserhaushaltsgesetzes und des Bürgerlichen Gesetzbuches, vereinbar ist (stRspr, vgl. u.a. BVerwG, Urteile vom 12. Februar 1998 - 3 C 55.96 - BVerwGE 106, 177 und vom 21. Februar 2013 - 7 C 4.12 - Buchholz 406.27 § 149 BBergG Nr. 3 Rn. 18).
  • BVerwG, 27.11.1996 - 11 A 100.95

    Verwaltungsprozeßrecht - Klagebefugnis, Klagefrist und Grundsatz von Treu und

    Auszug aus BVerwG, 24.05.2018 - 3 C 18.16
    Zur Geltendmachung ist in tatsächlicher Hinsicht erforderlich, aber auch ausreichend, dass er Tatsachen vorträgt, die es denkbar und möglich erscheinen lassen, dass er durch den Verwaltungsakt in einer eigenen rechtlich geschützten Position beeinträchtigt ist (stRspr, vgl. u.a. BVerwG, Urteil vom 27. November 1996 - 11 A 100.95 - Buchholz 442.09 § 18 AEG Nr. 18 S. 70).
  • BVerwG, 10.10.2002 - 6 C 8.01

    Telekommunikation; Klagebefugnis; Sprungrevision und Verfahrensfehler;

    Auszug aus BVerwG, 24.05.2018 - 3 C 18.16
    Diese Möglichkeit ist nur dann auszuschließen, wenn offensichtlich und nach keiner Betrachtungsweise subjektive Rechte des Klägers verletzt sein können (stRspr, vgl. u.a. BVerwG, Urteil vom 10. Oktober 2002 - 6 C 8.01 - BVerwGE 117, 93 m.w.N.).
  • RG, 11.10.1918 - VII 138/18

    Verletzung des Fischereiprivilegs durch unbefugte Ausübung der Fischerei seitens

    Auszug aus BVerwG, 24.05.2018 - 3 C 18.16
    Diese Regelung schließt nur Eigentum an der fließenden Welle aus; das Eigentum am Gewässergrundstück (vgl. § 4 Abs. 5 WHG, Art. 6 f. BayWG) und die aus ihm folgenden Abwehrrechte gegen eine Inanspruchnahme des Gewässerbetts und des Raums über dem Gewässergrundstück (§ 903 Satz 1, §§ 905, 1004 BGB; vgl. hierzu bereits BGH, Urteil vom 25. Juni 1958 - V ZR 275/56 - BGHZ 28, 34 im Anschluss an RG, Urteil vom 11. Oktober 1918 - VII 138/18 - RGZ 94, 33 ) bleiben unberührt.
  • BVerwG, 02.11.2011 - 3 B 54.11

    Berufliche Rehabilitierung; Widerspruch; Versäumung der Widerspruchsfrist;

    Auszug aus BVerwG, 24.05.2018 - 3 C 18.16
    Ist eine Klage bereits unzulässig, ist dem Gericht eine Prüfung der Rechtmäßigkeit des angefochtenen Bescheids grundsätzlich verwehrt (vgl. BVerwG, Beschluss vom 2. November 2011 - 3 B 54.11 - Buchholz 310 § 133 VwGO Nr. 96 Rn. 6 m.w.N.).
  • BGH, 25.06.1958 - V ZR 275/56

    Wasserentnahme aus dem Rhein

    Auszug aus BVerwG, 24.05.2018 - 3 C 18.16
    Diese Regelung schließt nur Eigentum an der fließenden Welle aus; das Eigentum am Gewässergrundstück (vgl. § 4 Abs. 5 WHG, Art. 6 f. BayWG) und die aus ihm folgenden Abwehrrechte gegen eine Inanspruchnahme des Gewässerbetts und des Raums über dem Gewässergrundstück (§ 903 Satz 1, §§ 905, 1004 BGB; vgl. hierzu bereits BGH, Urteil vom 25. Juni 1958 - V ZR 275/56 - BGHZ 28, 34 im Anschluss an RG, Urteil vom 11. Oktober 1918 - VII 138/18 - RGZ 94, 33 ) bleiben unberührt.
  • BVerwG, 20.12.2011 - 9 A 30.10

    Klagebefugnis; Eigentumsgarantie; Grundeigentum; Grundwasser; Lagevorteil;

    Auszug aus BVerwG, 24.05.2018 - 3 C 18.16
    Der 9. Senat des Bundesverwaltungsgerichts hat der Entscheidung des Gesetzgebers, das Grundwasser einer vom Grundeigentum getrennten öffentlich-rechtlichen Benutzungsordnung zu unterstellen, in seinem Urteil vom 20. Dezember 2011 - 9 A 30.10 - (Buchholz 310 § 42 Abs. 2 VwGO Nr. 33) keine weiterreichende Bedeutung beigemessen.
  • BVerwG, 21.07.2014 - 3 B 70.13

    Tierseuchenrechtliche Tötungsanordnung; Erledigung; tierseuchenrechtliche

    Auszug aus BVerwG, 24.05.2018 - 3 C 18.16
    Verkennt ein Gericht die prozessuale Bedeutung des § 42 Abs. 2 VwGO und weist es daher eine Anfechtungsklage wegen des Fehlens der Klagebefugnis als unzulässig ab, liegt darin ein Verfahrensmangel im Sinne des § 132 Abs. 2 Nr. 3 VwGO, wenn in der Sache hätte entschieden werden müssen (vgl. BVerwG, Beschluss vom 21. Juli 2014 - 3 B 70.13 - Buchholz 310 § 132 Abs. 2 Ziff. 3 VwGO Nr. 68 Rn. 18 f. m.w.N.).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 29.09.2022 - 3 L 179/19

    Wasserverkehrsrecht: Einsatz einer schwimmenden Konstruktion auf einem

    Die Erteilung einer Genehmigung der Benutzung eines bestimmten Schiffs genüge hierfür nicht, da es in Bezug auf das Gewässer an einer Regelung der Schiffbarkeit fehle, die im Übrigen nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (Urteil vom 24. Mai 2018 - 3 C 18/16 - juris Rn.12 ff.) tief in die Rechtssphäre des Eigentümers eingreife.

    Auch das Bundesverwaltungsgericht stärke in dem Urteil vom 24. Mai 2018 (a.a.O.) die Eigentümerbelange in Bezug auf die Erklärung der Schiffbarkeit als die Rechtssphäre des Eigentümers in erheblichem Maße berührenden Realakt.

    Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts darf die allgemeine Schifffahrt auf einem oberirdischen Gewässer im Hinblick auf den Maßstab des Art. 14 Abs. 1 und 2 GG jedenfalls nur dann zugelassen werden, wenn dies durch die Belange des Gewässereigentümers überwiegende Gründe des Wohls der Allgemeinheit gerechtfertigt ist (BVerwG, Urteil vom 24. Mai 2018 - 3 C 18.16 - juris Rn. 30).

    Im Hinblick auf die mit der Zulassung der Schifffahrt verbundenen Einschränkungen gebietet es Art. 19 Abs. 4 Satz 1 GG, dem Gewässereigentümer die Klagebefugnis nach § 42 Abs. 2 VwGO für eine gegen die Zulassungsentscheidung gerichtete Klage zuzuerkennen (vgl. BVerwG, Urteil vom 24. Mai 2018, a.a.O. für die allgemeine Zulassung der Schifffahrt), jedenfalls wenn er geltend macht, dass er durch die damit verbundene Geltung der Landesschifffahrts- und Hafenverordnung Beschränkungen unterworfen ist.

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 05.07.2019 - 20 A 1165/16

    Tierschutzvereinigung hat keinen Anspruch auf Einsicht in Akten über

    vgl. BVerwG, Urteile vom 24. Mai 2018 - 3 C 18.16 - DVBl. 2019, 171, und vom 20. April 1994 - 11 C 17.93 -, BVerwGE 95, 333.
  • OVG Sachsen-Anhalt, 29.09.2022 - 3 K 213/19

    Normenkontrolle gegen die Schifffahrts- und Hafenverordnung des Landes

    Die Erteilung einer Genehmigung der Benutzung eines bestimmten Schiffs genüge hierfür nicht, da es in Bezug auf das Gewässer an einer Regelung der Schiffbarkeit fehle, die im Übrigen nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (Urteil vom 24. Mai 2018 - 3 C 18/16 - juris Rn.12 ff.) tief in die Rechtssphäre des Eigentümers eingreife.

    Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts darf die allgemeine Schifffahrt auf einem oberirdischen Gewässer im Hinblick auf den Maßstab des Art. 14 Abs. 1 und 2 GG jedenfalls nur dann zugelassen werden, wenn dies durch die Belange des Gewässereigentümers überwiegende Gründe des Wohls der Allgemeinheit gerechtfertigt ist (BVerwG, Urteil vom 24. Mai 2018 - 3 C 18.16 - juris Rn. 30).

    Im Hinblick auf die mit der Zulassung der Schifffahrt verbundenen Einschränkungen gebietet es Art. 19 Abs. 4 Satz 1 GG, dem Gewässereigentümer die Klagebefugnis nach § 42 Abs. 2 VwGO für eine gegen die Zulassungsentscheidung gerichtete Klage zuzuerkennen (vgl. BVerwG, Urteil vom 24. Mai 2018, a.a.O. für die allgemeine Zulassung der Schifffahrt), jedenfalls wenn er geltend macht, dass er durch die damit verbundene Geltung der Landesschifffahrts- und Hafenverordnung Beschränkungen unterworfen ist.

  • VG Düsseldorf, 06.04.2022 - 4 L 2626/21

    Erfolgloser Eilantrag auf Widerruf eines ministeriellen Runderlasses; Prüfung von

    stRspr, vgl. etwa BVerwG, Urteil vom 27. Februar 2019 - 6 C 1.18 -, juris Rn. 14 m.w.N.; Urteil vom 24. Mai 2018 - 3 C 18.16 -, juris Rn. 9 m.w.N.
  • VG Koblenz, 03.07.2020 - 4 K 907/17

    Klage eines Einwohners gegen Errichtung und den Betrieb von Windenergieanlagen in

    Diese Möglichkeit ist nur dann auszuschließen, wenn offensichtlich und nach keiner Betrachtungsweise subjektive Rechte des Klägers verletzt sein können (stRspr., vgl. u.a. BVerwG, Urteil vom 10. Oktober 2002 - 6 C 8.01 - BVerwGE 117, 93 m.w.N., Urteil vom 24. Mai 2018 - 3 C 18/16 -, juris).
  • VGH Bayern, 20.05.2021 - 8 B 19.1587

    Wasserrechtliche Erlaubnis zur Einleitung gereinigter häuslicher Abwässer aus

    Solche Auswirkungen durch die streitgegenständliche Kleinkläranlage sind nicht von vornherein auszuschließen; ob sie tatsächlich - wie die Klägerin geltend macht - vorliegen, ist keine Frage der Zulässigkeit, sondern der Begründetheit der Klage (vgl. BVerwG, U.v. 24.5.2018 - 3 C 18.16 - BVerwGE 162, 135 - juris Rn. 24; B.v. 26.3.2007 - 7 B 75.06 - juris Rn. 6).
  • BVerwG, 05.03.2019 - 7 B 3.18

    Unzulässigkeit der Klage eines Hafenbetreibers gegen die Genehmigung der

    Zwar genügt für die im Rahmen der Zulässigkeit zu prüfende Möglichkeit einer Rechtsverletzung, dass der Kläger Tatsachen behauptet, die - wenn sie sich als zutreffend erweisen - eine Rechtsverletzung ergeben können; sind die zur Begründung der Rechtsverletzung vorgebrachten Tatsachen streitig oder sonst zweifelhaft, ist die Klärung ihrer Richtigkeit im Rahmen der Prüfung der Begründetheit vorzunehmen (BVerwG, Urteil vom 24. Mai 2018 - 3 C 18.16 - NVwZ 2019, 86 Rn. 24).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 30.11.2018 - 3 M 381/18

    Vorerst keine Bernsteinförderung im Goitzschesee

    Auch die von der Antragstellerin zitierte Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichtes zum bayerischen Wasserrecht (Urteil vom 24. Mai 2018 - 3 C 18.16 -, juris) offenbart ein vergleichbares Regelungsgefüge im Landesrecht des Freistaates Bayern.

    Zweifellos beschränkt eine behördliche Zulassung der Schifffahrt die Rechtsstellung des Gewässereigentümers (vgl. zum fließenden Gewässer: BVerwG, Urteil vom 24. Mai 2018 - 3 C 18.16 -, juris).

  • VGH Bayern, 09.11.2021 - 8 CS 21.2166

    Vorläufiger Rechtsschutz, Drittanfechtungsklage eines Nachbarn, beschränkte

    Solche Auswirkungen sind nicht von vornherein ausgeschlossen; ob sie tatsächlich - was die Beschwerdeführer bestreiten - eintreten, ist keine Frage der Zulässigkeit, sondern der Begründetheit des Antrags (vgl. BVerwG, U.v. 24.5.2018 - 3 C 18.16 - BVerwGE 162, 135 - juris Rn. 24; B.v. 26.3.2007 - 7 B 75.06 - juris Rn. 6).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 14.03.2019 - 10 S 17.18

    Verletzung subjektiver Rechte des im Innenbereich wohnenden Nachbarn durch ein

    Der Senat kann dabei offen lassen, ob für das Bauvorhaben der Beigeladenen gemäß § 7 Abs. 1 UVPG i.V.m. Ziffern 18.6.2 der Anlage 1 Liste "UVP-pflichtige Vorhaben" eine allgemeine Vorprüfung zur Feststellung der UVP-Pflicht erforderlich war, denn die Antragstellerin kann als Drittbetroffene die Aufhebung der der Beigeladenen erteilten Baugenehmigung nicht allein wegen des Unterlassens einer allgemeinen Vorprüfung zur Feststellung der UVP-Pflicht verlangen, da sie insoweit nicht in eigenen Rechten verletzt sein kann (vgl. auch Hamburgisches OVG, Beschluss vom 15. August 2018 - 1 Es 1/18.P -, UPR 2019, 79 Ls. 2).
  • VG Düsseldorf, 24.01.2020 - 23 K 8014/17

    Klage von Animal Rights Watch auf Erlass eines Verbots der Haltung lebender

  • VGH Bayern, 20.05.2021 - 8 B 19.1590

    Befreiung von Verboten einer Wasserschutzgebietsverordnung

  • VGH Bayern, 20.05.2021 - 8 B 19.1589

    Drittanfechtungsklage eines Trägers der öffentlichen Wasserversorgung gegen

  • OVG Berlin-Brandenburg, 12.04.2019 - 10 N 54.17

    Anfechtung einer Eintragungsverfügung; Eintragung des von George Grosz stammenden

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 06.06.2019 - 20 D 33/18
  • VG Koblenz, 19.09.2018 - 4 L 796/18

    Aufschiebende Wirkung des Widerspruch einer nach dem UmwRG anerkannten

  • OVG Sachsen-Anhalt, 03.11.2022 - 1 L 93/22

    Kein Anspruch auf Daueranerkennung eines erheblichen dienstlichen Interesses an

  • VG Koblenz, 20.08.2020 - 4 L 555/20

    Betrieb zweier Windenergieanlagen in Wiebelsheim (Rhein-Hunsrück-Kreis) vorerst

  • VG Koblenz, 30.04.2020 - 4 K 406/19

    Klagen gegen den Bau von Windenergieanlagen in Pferdsfeld abgewiesen

  • VG Düsseldorf, 24.01.2020 - 23 K 1830/17

    Tierschutz

  • VG Stuttgart, 27.02.2019 - 8 K 8311/18

    Persönliche Zuverlässigkeit eines als BGB-Gesellschaft organisierten

  • VG Neustadt, 06.06.2023 - 5 K 1042/22

    Nachbarklage gegen die Errichtung einer Mobilfunkanlage

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