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   BVerwG, 24.06.2016 - 6 B 52.15   

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https://dejure.org/2016,20393
BVerwG, 24.06.2016 - 6 B 52.15 (https://dejure.org/2016,20393)
BVerwG, Entscheidung vom 24.06.2016 - 6 B 52.15 (https://dejure.org/2016,20393)
BVerwG, Entscheidung vom 24. Juni 2016 - 6 B 52.15 (https://dejure.org/2016,20393)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    Art 3 Abs 1 GG, Art 7 Abs 4 S 1 GG, § 144 Abs 3 SchulG ND, § 145 Abs 1 Nr 2 Buchst a SchulG ND, § 167 Abs 2 SchulG ND
    Übertragung der Aufgaben der Schulleitung an Ersatzschulen

  • Wolters Kluwer

    Klage der Trägerin einer Berufsfachschule (Ersatzschule) auf Erteilung der Genehmigung für die Übertragung der Aufgaben der Schulleitung; Bestimmung der Eignung für die Schulleitung einer anerkannten Ersatzschule anhand der beamtenrechtlichen Einstellungsvoraussetzungen ...

  • rewis.io

    Übertragung der Aufgaben der Schulleitung an Ersatzschulen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Klage der Trägerin einer Berufsfachschule (Ersatzschule) auf Erteilung der Genehmigung für die Übertragung der Aufgaben der Schulleitung; Bestimmung der Eignung für die Schulleitung einer anerkannten Ersatzschule anhand der beamtenrechtlichen Einstellungsvoraussetzungen ...

  • rechtsportal.de

    Klage der Trägerin einer Berufsfachschule (Ersatzschule) auf Erteilung der Genehmigung für die Übertragung der Aufgaben der Schulleitung; Bestimmung der Eignung für die Schulleitung einer anerkannten Ersatzschule anhand der beamtenrechtlichen Einstellungsvoraussetzungen ...

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (6)

  • BVerfG, 14.11.1969 - 1 BvL 24/64

    Anerkannte Privatschulen

    Auszug aus BVerwG, 24.06.2016 - 6 B 52.15
    Diese Genehmigungsbedingungen sichern das Interesse der Allgemeinheit daran, dass private Schulen anstelle öffentlicher Schulen ohne Einbuße an schulischen Standards besucht werden können, die im Bereich des öffentlichen Schulwesens in Bezug auf Lehrerausbildung, Einrichtungen und Lehrziele bestehen (stRspr, vgl. grundlegend BVerfG, Beschluss vom 14. November 1969 - 1 BvL 24/64 - BVerfGE 27, 195 ; s. auch BVerwG, Beschluss vom 6. April 1990 - 7 B 44.90 - Buchholz 11 Art. 7 Abs. 4 GG Nr. 33 m.w.N.).

    Es liegt im Wesen dieser Öffentlichkeitsrechte, dass das für die Ersatzschulgenehmigung maßgebende Prinzip der Gleichwertigkeit gegenüber dem Prinzip der Gleichartigkeit weitgehend zurücktreten muss (stRspr, vgl. BVerfG, Beschlüsse vom 14. November 1969 - 1 BvL 24/64 - BVerfGE 27, 195 und vom 11. Juni 1974 - 1 BvR 82/71 - BVerfGE 37, 314 ; BVerwG, Urteile vom 18. November 1983 - 7 C 114.81 - BVerwGE 68, 185 und vom 13. Dezember 2000 - 6 C 5.00 - BVerwGE 112, 263 ; BVerwG, Beschluss vom 1. Oktober 2015 - 6 B 15.15 [ECLI:DE:BVerwG:2015:011015B6B15.15.0] - NVwZ-RR 2016, 182 Rn. 12).

    Es würde mit Art. 7 Abs. 4 GG nicht zu vereinbaren sein, wenn die Ersatzschulen ohne sachlichen Grund zur Aufgabe ihrer Selbstbestimmung veranlasst würden (BVerfG, Beschluss vom 14. November 1969 - 1 BvL 24/64 - BVerfGE 27, 195 ; BVerwG, Beschluss vom 1. Oktober 2015 - 6 B 15.15 - NVwZ-RR 2016, 182 Rn. 12).

  • BVerwG, 06.04.1990 - 7 B 44.90

    Schulaufsichtliche Genehmigung für

    Auszug aus BVerwG, 24.06.2016 - 6 B 52.15
    Diese Genehmigungsbedingungen sichern das Interesse der Allgemeinheit daran, dass private Schulen anstelle öffentlicher Schulen ohne Einbuße an schulischen Standards besucht werden können, die im Bereich des öffentlichen Schulwesens in Bezug auf Lehrerausbildung, Einrichtungen und Lehrziele bestehen (stRspr, vgl. grundlegend BVerfG, Beschluss vom 14. November 1969 - 1 BvL 24/64 - BVerfGE 27, 195 ; s. auch BVerwG, Beschluss vom 6. April 1990 - 7 B 44.90 - Buchholz 11 Art. 7 Abs. 4 GG Nr. 33 m.w.N.).

    Denn die Lehrkräfte, denen Leitungsfunktionen an den Ersatzschulen obliegen, tragen ebenso wie andere Lehrkräfte, wenn nicht sogar besondere Verantwortung dafür, dass der Unterricht dem Gleichwertigkeitspostulat des Art. 7 Abs. 4 Satz 3 GG genügt (vgl. BVerwG, Beschluss vom 6. April 1990 - 7 B 44.90 - Buchholz 11 Art. 7 Abs. 4 GG Nr. 33 S. 23).

  • BVerwG, 01.10.2015 - 6 B 15.15

    Orientierung an Einstellungsvoraussetzungen für öffentlichen Schuldienst als

    Auszug aus BVerwG, 24.06.2016 - 6 B 52.15
    Es liegt im Wesen dieser Öffentlichkeitsrechte, dass das für die Ersatzschulgenehmigung maßgebende Prinzip der Gleichwertigkeit gegenüber dem Prinzip der Gleichartigkeit weitgehend zurücktreten muss (stRspr, vgl. BVerfG, Beschlüsse vom 14. November 1969 - 1 BvL 24/64 - BVerfGE 27, 195 und vom 11. Juni 1974 - 1 BvR 82/71 - BVerfGE 37, 314 ; BVerwG, Urteile vom 18. November 1983 - 7 C 114.81 - BVerwGE 68, 185 und vom 13. Dezember 2000 - 6 C 5.00 - BVerwGE 112, 263 ; BVerwG, Beschluss vom 1. Oktober 2015 - 6 B 15.15 [ECLI:DE:BVerwG:2015:011015B6B15.15.0] - NVwZ-RR 2016, 182 Rn. 12).

    Es würde mit Art. 7 Abs. 4 GG nicht zu vereinbaren sein, wenn die Ersatzschulen ohne sachlichen Grund zur Aufgabe ihrer Selbstbestimmung veranlasst würden (BVerfG, Beschluss vom 14. November 1969 - 1 BvL 24/64 - BVerfGE 27, 195 ; BVerwG, Beschluss vom 1. Oktober 2015 - 6 B 15.15 - NVwZ-RR 2016, 182 Rn. 12).

  • OVG Sachsen-Anhalt, 14.01.2019 - 3 L 342/18

    Anerkennung einer Ersatzschule unter Auflagen; Anwendung von

    Es liegt im Wesen der Öffentlichkeitsrechte, dass das für die Ersatzschulgenehmigung maßgebende Prinzip der Gleichwertigkeit gegenüber dem Prinzip der Gleichartigkeit weitgehend zurücktreten muss (stRspr., vgl. BVerwG, Beschluss vom 24. Juni 2016 - 6 B 52.15 -, juris Rn. 11 m. w. N.; BVerfG, Beschluss vom 14. November 1969 - 1 BvL 24/64 -, juris Rn. 34).

    Es würde mit Art. 7 Abs. 4 GG nicht zu vereinbaren sein, wenn die Ersatzschulen ohne sachlichen Grund zur Aufgabe ihrer Selbstbestimmung veranlasst würden (BVerwG, Beschluss vom 24. Juni 2016, a. a. O., R. 12 m. w. N.).

  • BVerwG, 11.04.2018 - 6 B 77.17

    Unterrichtsgenehmigung für eine Lehrkraft an einer Waldorfschule

    Die staatliche Schulhoheit aus Art. 7 Abs. 1 GG ist im Wirkbereich der Privatschulfreiheit nach Art. 7 Abs. 4 GG zwar abgeschwächt, aber nicht aufgehoben (vgl. zum Ganzen aus der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts grundlegend: BVerfG, Beschluss vom 14. November 1969 - 1 BvL 24/64 - BVerfGE 27, 195 ; zusammenfassend: BVerfG, Kammerbeschluss vom 8. Juni 2011 - 1 BvR 759/08 u.a. [ECLI:DE:BVerfG:2011:rk20110608.1bvr075908] - NVwZ 2011, 1384 Rn. 15 ff.; aus der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts: BVerwG, Beschluss vom 6. April 1990 - 7 B 44.90 - Buchholz 11 Art. 7 Abs. 4 GG Nr. 33 S. 22; Urteile vom 13. Dezember 2000 - 6 C 5.00 - BVerwGE 112, 263 und vom 30. Januar 2013 - 6 C 6.12 - BVerwGE 145, 333 Rn. 9, 11, 18 f., 27; Beschluss vom 24. Juni 2016 - 6 B 52.15 [ECLI:DE:BVerwG:2016:240616B6B52.15.0] - juris Rn. 10).
  • VG Schleswig, 08.06.2023 - 9 B 19/23

    Schließung der Freien Dorfschule Lübeck rechtmäßig

    Daher sichert der Vorbehalt mit den Genehmigungsbedingungen das Interesse von Schüler*innen und der Allgemeinheit daran, dass private Schulen anstelle öffentlicher Schulen ohne Einbuße an schulischen Standards, die im Bereich des öffentlichen Schulwesens in Bezug auf Lehrerausbildung, Einrichtungen und Lehrziele bestehen, besucht werden können (BVerwG, Beschluss vom 24. Juni 2016 - 6 B 52.15 -, juris Rn. 10).
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