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   BVerwG, 24.07.2002 - 4 B 37.02   

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https://dejure.org/2002,14965
BVerwG, 24.07.2002 - 4 B 37.02 (https://dejure.org/2002,14965)
BVerwG, Entscheidung vom 24.07.2002 - 4 B 37.02 (https://dejure.org/2002,14965)
BVerwG, Entscheidung vom 24. Juli 2002 - 4 B 37.02 (https://dejure.org/2002,14965)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Bundesverwaltungsgericht
  • Wolters Kluwer

    Anforderungen an eine Beschwerdebegründung bei Anwendung von Landesrecht - Denkmalrechtliches Erhaltungsgebot / Beseitigungsverbot und der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit als Bestandteil der Eigentumsgarantie des Art. 14 Abs. 1 GG - Sinnvolle Nutzung eines ...

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (6)

  • BVerwG, 09.10.1997 - 6 B 42.97

    Grundrechtswidrige Entziehung des gesetzlichen Richters - Anforderungen an die

    Auszug aus BVerwG, 24.07.2002 - 4 B 37.02
    Näher darzulegen ist, inwiefern die gegenüber dem Landesrecht als korrigierender Maßstab angeführte bundesverfassungsrechtliche Norm ihrerseits Fragen von grundsätzlicher Bedeutung aufwirft (BVerwG, Beschluss vom 9. Oktober 1997 - BVerwG 6 B 42.97 - Buchholz 406.39 Denkmalschutzrecht Nr. 8. Diesem Erfordernis wird die Beschwerde nicht gerecht.
  • BVerwG, 12.01.1995 - 4 B 197.94

    Geschlossene Bauweise - Seitlicher Grenzabstand - Abstandsfläche - Abweichung -

    Auszug aus BVerwG, 24.07.2002 - 4 B 37.02
    Sie übersieht dabei, dass Fehler in der Sachverhalts- und Beweiswürdigung einen Verfahrensfehler im Sinne des § 132 Abs. 2 Nr. 3 VwGO grundsätzlich nicht begründen können, sondern dem sachlichen Recht zuzuordnen sind (BVerwG, Beschluss vom 12. Januar 1995 - BVerwG 4 B 197.94 - Buchholz 406.12 § 22 BauNVO Nr. 4; Beschluss vom 10. August 2001 - BVerwG 9 B 43.01 - juris).
  • BVerwG, 10.08.2001 - 9 B 43.01

    Grundsätzliche Bedeutung einer Rechtsfrage als Revisionszulassungsgrund bei Rüge

    Auszug aus BVerwG, 24.07.2002 - 4 B 37.02
    Sie übersieht dabei, dass Fehler in der Sachverhalts- und Beweiswürdigung einen Verfahrensfehler im Sinne des § 132 Abs. 2 Nr. 3 VwGO grundsätzlich nicht begründen können, sondern dem sachlichen Recht zuzuordnen sind (BVerwG, Beschluss vom 12. Januar 1995 - BVerwG 4 B 197.94 - Buchholz 406.12 § 22 BauNVO Nr. 4; Beschluss vom 10. August 2001 - BVerwG 9 B 43.01 - juris).
  • BVerwG, 11.02.2002 - 4 B 58.01

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision - Grundsätzliche Bedeutung der

    Auszug aus BVerwG, 24.07.2002 - 4 B 37.02
    Die Prüfung der verfassungsrechtlichen Vereinbarkeit einer landesrechtlichen Rechtsvorschrift oder ihrer Handhabung mit Bundesrecht als solche zielt auf keine klärungsfähige Rechtsfrage gerade des revisiblen Rechts (BVerwG, Beschlüsse vom 6. September 2001 - BVerwG 4 B 66.01 - und 11. Februar 2002 - BVerwG 4 B 58.01 -).
  • BVerwG, 06.09.2001 - 4 B 66.01

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision - Grundsatzrüge - Prüfung der

    Auszug aus BVerwG, 24.07.2002 - 4 B 37.02
    Die Prüfung der verfassungsrechtlichen Vereinbarkeit einer landesrechtlichen Rechtsvorschrift oder ihrer Handhabung mit Bundesrecht als solche zielt auf keine klärungsfähige Rechtsfrage gerade des revisiblen Rechts (BVerwG, Beschlüsse vom 6. September 2001 - BVerwG 4 B 66.01 - und 11. Februar 2002 - BVerwG 4 B 58.01 -).
  • BVerwG, 09.03.1984 - 7 B 238.81

    Autoradios als Rundfunkempfangsgeräte im Sinne von Art. 2 Abs. 1 des

    Auszug aus BVerwG, 24.07.2002 - 4 B 37.02
    Der als gegeben unterstellte Klärungsbedarf, welche Anforderungen der Verhältnismäßigkeitsgrundsatz an die Vorschriften des Niedersächsischen Denkmalschutzgesetzes und seine Auslegung und Anwendung stellt, betrifft trotz seines bundesrechtlichen Bezuges Landesrecht (vgl. BVerwG, Beschluss vom 9. März 1984 - BVerwG 7 B 238.81 - Buchholz 401.84 Rundfunkgebühren Nr. 49).
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