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   BVerwG, 24.08.1983 - 1 WB 35.81   

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https://dejure.org/1983,1787
BVerwG, 24.08.1983 - 1 WB 35.81 (https://dejure.org/1983,1787)
BVerwG, Entscheidung vom 24.08.1983 - 1 WB 35.81 (https://dejure.org/1983,1787)
BVerwG, Entscheidung vom 24. August 1983 - 1 WB 35.81 (https://dejure.org/1983,1787)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Befehl - Dienstlicher Zweck - Repräsentationsveranstaltung der Bundeswehr - Unzumutbarkeit von Tätigkeiten

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    SG § 11 Abs. 1; WStG § 22 Abs. 1

Papierfundstellen

  • BVerwGE 76, 110
 
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerwG, 10.06.1969 - I WB 18.69

    Dienstlicher Arbeitseinsatz von Soldaten bei öffentlichen oder privaten

    Auszug aus BVerwG, 24.08.1983 - 1 WB 35.81
    Zur Frage, unter welchen Voraussetzungen ein Befehl dienstlichen Zwecken dient (Anschluß BDH, 10.06.1969, 1 WB 18/69, BDHE 6, 160).

    Zu den Aufgaben der Bundeswehr gehören nicht nur der eigentliche Verteidigungsauftrag, sondern auch alle der Erfüllung dieses Auftrags unmittelbar oder mittelbar zugeordneten Angelegenheiten (BDHE 6, 160; BVerwG Beschluß vom 10. Juni 1969 - 1 WB 18/69).

  • BVerwG, 08.10.1968 - I WDB 10.68

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 24.08.1983 - 1 WB 35.81
    Der Umstand, daß der Empfang letztlich nur einem beschränkten Personenkreis zugute gekommen ist, macht ihn ebenfalls nicht zu einer privaten Veranstaltung (vgl. BVerwG Beschlüsse vom 16. Februar 1967 - 1 (2) WB 73/64 -, vom 8. Oktober 1968 - 1 WDB 10/68 - und vom 10. Juni 1969 a.a.O.).
  • BVerwG, 08.12.1982 - 1 WB 62.81

    Verbot der Teilnahme an Informationsveranstaltungen des Deutschen

    Auszug aus BVerwG, 24.08.1983 - 1 WB 35.81
    Ein besonderes Feststellungsinteresse (vgl. § 113 Abs. 1 Satz 4 VwGO) braucht der Antragsteller nicht darzutun, weil es sich bei den angefochtenen Maßnahmen um Befehle handelt (BVerwG Beschluß vom 8. Dezember 1982 - 1 WB 62/81 - BVerwG NZWehrr 1977, 186).
  • BVerwG, 18.07.1977 - 2 WD 57.76

    Vorwurf der Abwesenheit von der Truppe - Verurteilung bei Abwesenheit des

    Auszug aus BVerwG, 24.08.1983 - 1 WB 35.81
    Ein besonderes Feststellungsinteresse (vgl. § 113 Abs. 1 Satz 4 VwGO) braucht der Antragsteller nicht darzutun, weil es sich bei den angefochtenen Maßnahmen um Befehle handelt (BVerwG Beschluß vom 8. Dezember 1982 - 1 WB 62/81 - BVerwG NZWehrr 1977, 186).
  • BVerwG, 26.09.2006 - 2 WD 2.06

    Zulässige Aufgaben der Bundeswehrstreitkräfte; Grenzen der Befehlsbefugnis;

    Die Öffentlichkeitsarbeit ist nach der Rechtsprechung der Wehrdienstsenate darauf gerichtet, der Öffentlichkeit einen "Einblick in das Leben der Truppe" zu vermitteln, die "Verbundenheit der Bundeswehr mit der Bevölkerung" zu pflegen sowie das "Verständnis und das Gefühl für die Mitverantwortung der Bevölkerung für die Aufgaben der Streitkräfte" zu wecken und zu festigen (vgl. Beschlüsse vom 16. November 1961 a.a.O., vom 16. Februar 1967 a.a.O., vom 10. Juni 1969 - BVerwG 1 WB 18.69 -, vom 20. September 1978 - BVerwG 2 WDB 26.76 - NZWehrr 1978, 224 und vom 24. August 1983 - BVerwG 1 WB 35.81 - BVerwGE 76, 110 = NZWehrr 1984, 76).
  • BVerwG, 14.11.1991 - 2 WD 12.91

    Wehrrecht - Disziplinarrecht - Alkoholgenuß - Dienstgradherabsetzung

    Befehle, die solchen Funktionsbehinderungen und Gefährdungen entgegenwirken, dienen unmittelbar militärischen Belangen und damit dienstlichen Zwecken (BVerwGE 76, 110).
  • BVerwG, 08.11.1990 - 1 WB 86.89

    Alkoholverbot für Luftfahrzeugführer und Besatzungsangehörige der Bundeswehr

    Befehle, die solchen Funktionsbehinderungen und Gefährdungen entgegenwirken, dienen unmittelbar militärischen Belangen und damit dienstlichen Zwecken (BVerwGE 76, 110).
  • BVerwG, 04.07.2001 - 2 WD 52.00

    Disziplinarverfahren gegen Soldaten wegen Missachtung mehrerer Befehle -

    Bei der Beurteilung der Frage, ob ein Befehl zu dienstlichen Zwecken erteilt worden ist, muss davon ausgegangen werden, dass der Begriff "Dienst" die Gesamtheit der Verrichtungen umfasst, denen sich die Soldaten zu unterziehen haben, um ihre Aufgaben in der Bundeswehr zu erfüllen; dazu gehören nicht nur der eigentliche Verteidigungsauftrag, sondern auch alle der Erfüllung dieses Auftrages unmittelbar oder mittelbar zugeordneten Angelegenheiten (Beschluss vom 24. August 1983 - 1 WB 35.81 - < BVerwGE 76, 110 [f.] > m.w.N.).
  • BVerwG, 03.08.1994 - 2 WD 18.94

    Dienstpflichtverletzung eines Soldaten - Verhängen von Disziplinarmaßnahmen -

    Befehle, die solchen Funktionsbehinderungen und Gefährdungen entgegenwirken, dienen unmittelbar militärischen Belangen und damit dienstlichen Zwecken (BVerwGE 76, 110).".
  • BVerwG, 27.11.1990 - 1 WB 84.89

    Generelles Verbot des Alkoholgenusses zwölf Stunden vor Flugbeginn für Führer und

    Befehle, die solchen Funktionsbehinderungen und Gefährdungen entgegenwirken, dienen unmittelbar militärischen Belangen und damit dienstlichen Zwecken (BVerwGE 76, 110).
  • BVerwG, 08.11.1990 - 1 WB 88.89

    Generelles Verbot des Alkoholgenusses zwölf Stunden vor Flugbeginn gegenüber den

    Befehle, die solchen Funktionsbehinderungen und Gefährdungen entgegenwirken, dienen unmittelbar militärischen Belangen und damit dienstlichen Zwecken (BVerwGE 76, 110).
  • BVerwG, 06.11.1990 - 1 WB 85.89

    Recht der Soldaten: Befristetes Alkoholverbot vor Dienstbeginn

    Befehle, die solchen Funktionsbehinderungen und Gefährdungen entgegenwirken, dienen unmittelbar militärischen Belangen und damit dienstlichen Zwecken (BVerwGE 76, 110).
  • BVerwG, 08.11.1990 - 1 WB 87.89

    Beschwerde gegen ein Fernschreiben des Verteidigungsministers - Alkoholverbot

    Befehle, die solchen Funktionsbehinderungen und Gefährdungen entgegenwirken, dienen unmittelbar militärischen Belangen und damit dienstlichen Zwecken (BVerwGE 76, 110).
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