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   BVerwG, 24.08.2000 - 7 C 85.99   

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BVerwG, 24.08.2000 - 7 C 85.99 (https://dejure.org/2000,8272)
BVerwG, Entscheidung vom 24.08.2000 - 7 C 85.99 (https://dejure.org/2000,8272)
BVerwG, Entscheidung vom 24. August 2000 - 7 C 85.99 (https://dejure.org/2000,8272)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • lexetius.com

    VermG § 1 Abs. 6; REAO Art. 3 Abs. 2
    Zwangsverkauf; Vermutung der Verfolgungsbedingtheit; Widerlegung der Vermutung; angemessener Kaufpreis; Verhältnis Einheitswert/Verkehrswert; Erfahrungssatz; andere Tatsachen; Zusammenhang zwischen Auswanderung und Veräußerung

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Rückübertragungsanspruch; Restitutionsanspruch; Schädigungstatbestand; verfolgungsbedingter Vermögensverlust; Zwangsverkauf; Angemesssenheit des Verkaufspreises; Verfolgungsvermutung; Widerlegung; Kausalität

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (20)Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerwG, 16.12.1998 - 8 C 14.98

    Teltow-Seehof: Grünflächen- und Straßenlandgrundstücke müssen nicht an die

    Auszug aus BVerwG, 24.08.2000 - 7 C 85.99
    Von einer solchen Zurückverweisung kann auch nicht deshalb abgesehen werden, weil die Ursächlichkeit der Verfolgung für den Abschluss des Kaufvertrages durch andere Tatsachen im Sinne von § 1 Abs. 6 Satz 2 VermG, Art. 3 Abs. 2 REAO bewiesen ist oder doch andere Tatsachen für einen solchen Ursachenzusammenhang in dem Sinne sprechen, dass sie die Verfolgungsbedingtheit des Vermögensverlustes überwiegend wahrscheinlich machen (vgl. BVerwG, Urteil vom 18. Dezember 1998 - BVerwG 8C 14.98 - BVerwGE 108, 157, 168).
  • BVerwG, 24.02.1999 - 8 C 15.98

    Teltow-Seehof: Urteile des VG Potsdam zu Bauparzellen aufgehoben

    Auszug aus BVerwG, 24.08.2000 - 7 C 85.99
    Dieser bildet regelmäßig die unterste Grenze des Verkehrswertes (vgl. dazu das die bisherige Rechtsprechung zusammenfassende Urteil des BVerwG vom 24. Februar 1999 - BVerwG 8C 15.98 - BVerwGE 108, 301, 306 ff.).
  • BVerwG, 23.07.1999 - 7 B 52.99

    Schädigung während der NS-Zeit; Judenverfolgung; ausländische

    Auszug aus BVerwG, 24.08.2000 - 7 C 85.99
    Einer solchen kollektiven Verfolgung waren ab dem Tag der "Machtübernahme" alle Angehörigen des jüdischen Glaubens, also auch die Eheleute K. ausgesetzt, und zwar unabhängig davon, ob sie eine deutsche oder eine fremde Staatsangehörigkeit besaßen (BVerwG, Beschluss vom 23. Juli 1999 - BVerwG 7B 52.99 - ZOV 1999, 398).
  • BVerwG, 26.02.1970 - III C 84.68

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 24.08.2000 - 7 C 85.99
    Nur von einem solchen Erfahrungssatz ist das Bundesverwaltungsgericht auch in seiner Rechtsprechung zum Lastenausgleichsrecht (§ 2 Abs. 2 der 7. FeststellungsDV) ausgegangen (vgl. insbesondere Urteil vom 26. Februar 1970 - BVerwG 3C 84.68 - RzW 1970, 522; die Entscheidung wird deshalb zu Unrecht in Heft 6 der Schriftenreihe des Bundesamtes zur Regelung offener Vermögensfragen, Behandlung der vermögensrechtlichen Ansprüche der NS-Verfolgten, S. 49, für die dort vertretene 120 % -Formel in Anspruch genommen.
  • BVerwG, 24.06.2004 - 7 C 20.03

    Zwangsverkauf; Restitutionsausschluss; redlicher Erwerb; Erwerb vor dem 8. Mai

    Aus Gründen der Vereinfachung sind die Tatsachengerichte nicht gehindert, bei der Bestimmung der Angemessenheit des Kaufpreises als Indiz auf den damaligen Einheitswert des Grundstücks abzustellen, der regelmäßig die unterste Grenze des Verkehrswerts bildete (Urteil vom 24. Februar 1999 - BVerwG 8 C 15.98 - BVerwGE 108, 301 ; Urteil vom 24. August 2000 - BVerwG 7 C 85.99 - Buchholz 428 § 1 Abs. 6 VermG Nr. 7).

    Zwar hat der Senat in seinem Urteil vom 24. August 2000 (a.a.O.) darauf hingewiesen, dass die Rückerstattungsgerichte durchgängig verlangt hätten, über die Angemessenheit eines Kaufpreises in der Regel auf der Grundlage eines Sachverständigengutachtens zu entscheiden, und dass auch das Schrifttum durchweg auf diesem Standpunkt gestanden habe (a.a.O. unter Hinweis auf Schwarz, Rückerstattung nach den Gesetzen der Alliierten Mächte, 1974, S. 161); schematische Ansätze mit 20 bis 30 % über Einheitswert seien ausdrücklich als zu ungenau zurückgewiesen worden (Goetze, Rückerstattung in Westdeutschland und Berlin, 1950, Art. 3 USREG Anm. 8; Harmening/Hartenstein/Osthoff, Rückerstattungsgesetz, 1950, Band II Art. 3 Anm. IV.1).

  • BVerwG, 06.06.2002 - 7 C 25.01

    Schädigung in NS-Zeit; Vermögensverlust, verfolgungsbedingter; angemessener

    Dabei kann von einem Erfahrungssatz ausgegangen werden, dass der Einheitswert die unterste Grenze des Verkehrswerts darstellt (Urteil vom 27. Mai 1997 - BVerwG 7 C 67.96 - Buchholz 428 § 1 VermG Nr. 112; Urteil vom 24. August 2000 - BVerwG 7 C 85.99 - Buchholz 428 § 1 Abs. 6 VermG Nr. 7; Urteil vom 17. Januar 2002 - BVerwG 7 C 13.01 - Buchholz 428 § 1 Abs. 6 VermG Nr. 12).

    Danach dürfen sich die Verwaltungsgerichte die allgemeine Erfahrungstatsache, dass der Einheitswert in der fraglichen Zeit regelmäßig die unterste Grenze des Verkehrswerts bildete, schon dann zunutze machen, wenn die vereinbarte Gegenleistung den Einheitswert unterschritt, und nicht erst dann, wenn sich der Verkehrswert anders nicht mehr ermitteln lässt (Urteil vom 24. August 2000 a.a.O.).

  • BVerwG, 29.03.2007 - 5 C 22.06

    Arisierungskauf; Ausschluss von Entschädigungsleistungen; Eigentum, jüdisches -,

    Bei einem Rückgriff auf diesen Hilfsmaßstab ist allerdings zu berücksichtigen, dass der Einheitswert ungeachtet der anzuwendenden Bewertungsvorschriften typischerweise nicht mit dem Verkehrswert identisch ist, sondern lediglich als dessen unterste Grenze anzusehen ist (Urteil vom 20. Januar 1972 - BVerwG 3 C 98.70 - Buchholz 427.207 § 2 7. FeststellungsDV Nr. 14; Beschluss vom 3. Mai 1982 - BVerwG 3 B 96.81 - Buchholz 427.7 § 15 RepG Nr. 12; Urteil vom 24. August 2000 - BVerwG 7 C 85.99 - Buchholz 428 § 1 Abs. 6 VermG Nr. 7; Urteil vom 29. März 2006 - BVerwG 8 C 15.05 - BVerwGE 125, 359 = ZOV 2006, 150).
  • BVerwG, 19.09.2002 - 7 C 21.01

    Singularrestitution; ehemaliger Unternehmensträger als Berechtigter;

    Die Vermutung der Verfolgungsbedingtheit des Vermögensverlustes kann aber, was das Verwaltungsgericht nicht richtig erkannt hat, nur durch den Beweis widerlegt werden, dass der Veräußerer einen angemessenen Kaufpreis erhalten hat und dass er - was hier der Fall war - frei über ihn verfügen konnte (Art. 3 Abs. 2 REAO); andere Umstände können eine Verfolgung nicht widerlegen (Urteil vom 16. Dezember 1998 - BVerwG 8 C 14.98 - BVerwGE 108, 157 ; Urteil vom 24. August 2000 - BVerwG 7 C 85.99 - Buchholz 428 § 1 Abs. 6 VermG Nr. 7; Beschluss vom 20. Dezember 2000 - BVerwG 7 B 113.00 -).
  • VG Potsdam, 02.10.2002 - 1 K 458/97

    Termin zur mündlichen Verhandlung in den Verfahren Seehof am 29. November 2001

    BVerwG, Urt. v. 24. August 2000, - 7 C 85.99 - VIZ 2001, 94.

    BVerwG; Urt. v. 24. August 2000, 7 C 85.99- VIZ 2001, 94.

  • BVerwG, 27.09.2004 - 7 B 77.04

    Grundsätzliche Bedeutung der Ermittlung des Verkehrswertes eines Grundstücks ;

    4 Die weitere Frage, ob "eine formularmäßig erteilte Antwort eines Katasteramts, die auf Anfrage eines Grundbuchamts zwecks Kostenberechnung einer einzutragenden Vormerkung erteilt wird und lediglich die Höhe des Einheitswertes als die des gemeinen Wertes eines Grundstücks angibt, ein von einem Gericht in Auftrag gegebenes umfangreiches Sachverständigengutachten der Oberfinanzdirektion zum Verkehrswert (verdrängt)", beschränkt sich auf die einzelfallbezogene Ermittlung des Verkehrswerts nach Vorschriften und Maßgaben, die für sich genommen in der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts geklärt sind (vgl. Urteil vom 24. Februar 1999 BVerwG 8 C 15.98 BVerwGE 108, 301 ; Urteil vom 24. August 2000 BVerwG 7 C 85.99 Buchholz 428 § 1 Abs. 6 VermG Nr. 7; Urteil vom 17. Januar 2002 BVerwG 7 C 13.01 Buchholz 428 § 1 Abs. 6 VermG Nr. 12).

    Die allgemeine Erfahrungstatsache, dass dieser regelmäßig die unterste Grenze des Verkehrswerts bildete, darf sich das Tatsachengericht schon dann zunutze machen, wenn die vereinbarte Gegenleistung den Einheitswert unterschritt, und nicht erst dann, wenn sich der Verkehrswert anders nicht mehr ermitteln lässt (Urteil vom 24. August 2000 a.a.O.).

  • VG Cottbus, 16.04.2009 - 1 K 829/02

    Rückübertragungsanspruch - Anspruch auf Auskehr des Veräußerungserlöses

    Auf der anderen Seite kann ein bei der Veräußerung eines Grundstücks nach dem 30. Januar 1933 erzielter Kaufpreis nicht allein deswegen als angemessen im Sinne von § 1 Abs. 6 Satz 2 VermG, Art. 3 Abs. 2 REAO, angesehen werden, weil er den Einheitswert des Grundstücks um mehr als 20 % überstieg (BVerwG, Urteil vom 24. August 2000 - BVerwG 7 C 85.99).

    Bereits die Verordnung vom 26. April 1938 steht der Annahme entgegen, jüdische Bürger hätten auch über die Kaufpreisforderung, etwa durch Abtretung, frei verfügen können und die Forderung damit - zumal zu einem angemessenen Gegenwert - wirtschaftlich verwerten können (in diesem Sinne auch BVerwG, Urteil vom 15. Januar 1981 - BVerwG 3 C 31.80 - Bh 427.207 § 6 FeststellungsDV 7 Nr. 28 für einen Verkauf im September 1938 unter Hinweis auf den als "vertraulich" gekennzeichneten Erlass des Reichs- und Preußischen Wirtschaftsministers vom 14. Mai 1938; offen gelassen noch von BVerwG, Urteil vom 11. März 1971 - III C 78.69 - Juris; vgl. auch BVerwG, Urteil vom 4. August 2000 - BVerwG 7 C 85.99 - Juris unter Rn. 25 ff. zur "anderen Tatsache" im Sinne von Art. 3 Abs. 2 REAO; BVerwG, Urteil vom 25. Juni 1987 - BVerwG 3C 29.86 - Juris; in diesem Sinne auch VG Meiningen, Urteil vom 29. Mai 2007 - 2. K 177/07 Me - Juris).

  • BVerwG, 29.03.2006 - 8 C 15.05

    Erbengemeinschaft; rassisch gemischte Erbengemeinschaft; Miterbenanteil;

    Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (Urteil vom 24. August 2000 - BVerwG 7 C 85.99 - Buchholz 428 § 1 Abs. 6 VermG Nr. 7) bildet aber der Einheitswert regelmäßig die unterste Grenze des Verkehrswertes, der als angemessener Kaufpreis anzusehen ist.
  • BVerwG, 24.01.2002 - 8 C 12.01

    Zwangsverkauf; gesetzliche Vermutung; Gegenbeweis; Abschluss des Rechtsgeschäfts

    Hinzu kommt, dass das Verwaltungsgericht mit rechtlich nicht tragfähiger Begründung angenommen hat, der vom Vater des Klägers gezahlte Kaufpreis sei angemessen gewesen (vgl. dazu Urteil vom 24. August 2000 - BVerwG 7 C 85.99 - Buchholz 428 § 1 Abs. 6 VermG Nr. 7).
  • BVerwG, 17.01.2002 - 7 C 13.01

    Rückübertragung eines Grundstücks; verfolgungsbedingter Vermögensverlust;

    Diese allgemeine Erfahrungstatsache kann sich das Tatsachengericht schon dann zunutze machen, wenn die vereinbarte Gegenleistung den Einheitswert unterschritt, und nicht erst dann, wenn sich der Verkehrswert anders nicht mehr ermitteln lässt (vgl. BVerwG, Urteil vom 24. August 2000 - BVerwG 7 C 85.99 - Buchholz 428 § 1 Abs. 6 VermG Nr. 7).
  • VG Gera, 24.04.2001 - 3 K 265/98

    Anspruch auf Entschädigung nach dem NS-Verfolgtenentschädigungsgesetz

  • VG Cottbus, 30.03.2012 - 1 K 392/08
  • BVerwG, 14.05.2003 - 7 B 37.03

    Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der

  • BVerwG, 15.05.2003 - 7 B 9.03

    Vermögensrechtliche Rückübertragung der Miteigentumshälfte eines Grundstücks;

  • BVerwG, 20.12.2000 - 7 B 113.00

    Gesetzliche Vermutung der Verfolgungsbedingtheit des rechtsgeschäftlichen

  • BVerwG, 06.10.2000 - 7 B 54.00

    Vorliegen eines verfolgungsbedingten Zwangsverkaufs - Verletzung der

  • BVerwG, 08.05.2003 - 7 B 33.03

    Beanspruchung der Rückübertragung eines Grundstücks nach dem Vermögensgesetz

  • BVerwG, 01.03.2004 - 7 B 36.03

    Anforderungen an die Begründung einer Nichtzulassungsbeschwerde - Darlegung der

  • VG Gera, 14.08.2003 - 5 K 1854/01

    Rückübertragungsrecht; Rückübertragungsrecht; Zwangsverkauf; Vermutung der

  • VG Frankfurt/Oder, 07.03.2001 - 6 K 1417/97

    Rückübertragung eines Grundstücks als Vermögenswert; Durchführung der

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