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   BVerwG, 24.08.2006 - 7 B 39.06   

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https://dejure.org/2006,13265
BVerwG, 24.08.2006 - 7 B 39.06 (https://dejure.org/2006,13265)
BVerwG, Entscheidung vom 24.08.2006 - 7 B 39.06 (https://dejure.org/2006,13265)
BVerwG, Entscheidung vom 24. August 2006 - 7 B 39.06 (https://dejure.org/2006,13265)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • lexetius.com
  • Bundesverwaltungsgericht
  • Wolters Kluwer

    Klage gegen die atomrechtliche Genehmigung zur Aufbewahrung von Kernbrennstoffen aus den Blöcken B und C des Kernkraftwerks Gundremmingen II im Standortzwischenlager Gundremmingen; Revision wegen der geltend gemachten grundsätzlichen Bedeutung der Rechtssache (§ 132 Abs. 2 ...

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (9)

  • BVerwG, 19.01.1989 - 7 C 31.87

    ausreichende Ermittlungen

    Auszug aus BVerwG, 24.08.2006 - 7 B 39.06
    Das bedeutet indes nicht, dass zur Abwehr einer von solchen Störmaßnahmen ausgehenden Gefahr nicht auch von Privaten zu treffende Schutzmaßnahmen in Betracht kämen (Urteil vom 19. Januar 1989 BVerwG 7 C 31.87 BVerwGE 81, 185 = Buchholz 451.171 AtG Nr. 27).
  • BVerwG, 24.08.2006 - 7 B 35.06
    Auszug aus BVerwG, 24.08.2006 - 7 B 39.06
    Da Störmaßnahmen oder sonstige Einwirkungen Dritter nicht allein dem von der Anlage ausgehenden Betriebsrisiko zuzurechnen sind, sondern maßgeblich durch das Verhalten Dritter bestimmt werden, ist der vorsorgende Schutz durch aufeinander abgestimmte Maßnahmen des Kraftwerkbetreibers und der staatlichen Sicherheitskräfte nach einem integrierten Sicherungs- und Schutzkonzept zu gewährleisten (Stellungnahme des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit vom 22. November 2005, vorgelegt im Ausgangsverfahren zu BVerwG 7 B 35.06).
  • BVerwG, 14.01.1998 - 11 C 11.96

    Bundesverwaltungsgericht bestätigt die Aufhebung der neuen Ersten Teilgenehmigung

    Auszug aus BVerwG, 24.08.2006 - 7 B 39.06
    Aus der Normstruktur der §§ 6 und 7 AtG ergibt sich, dass die Exekutive die Verantwortung für die Risikoermittlung und Risikobewertung trägt; das gilt auch für die Zuordnung eines Szenarios zum Restrisikobereich (Urteil vom 14. Januar 1998 BVerwG 11 C 11.96 BVerwGE 106, 115 m.w.N. = Buchholz 451.171 § 7 AtG Nr. 5).
  • BVerwG, 22.10.1987 - 7 C 4.85

    Umfang und Grenzen verwaltungsgerichtlicher Kontrollbefugnis bei der Überprüfung

    Auszug aus BVerwG, 24.08.2006 - 7 B 39.06
    Die Gerichte sind darauf beschränkt zu überprüfen, ob die der behördlichen Beurteilung zugrunde liegende Risikoermittlung und Risikobewertung auf einer ausreichenden Datenbasis beruht und dem Stand von Wissenschaft und Technik im Zeitpunkt der Behördenentscheidung Rechnung trägt, die Behörde also im Hinblick auf die Ergebnisse des von ihr durchgeführten Genehmigungsverfahrens diese Überzeugung von Rechts wegen haben durfte (Urteil vom 22. Oktober 1987 BVerwG 7 C 4.85 BVerwGE 78, 177 = Buchholz 451.171 AtG Nr. 20).
  • BVerwG, 19.12.1985 - 7 C 65.82

    Wyhl

    Auszug aus BVerwG, 24.08.2006 - 7 B 39.06
    Die Minimierung der Strahlenexposition kann ein Dritter nicht beanspruchen (Urteil vom 19. Dezember 1985 BVerwG 7 C 65.82 BVerwGE 72, 300 = Buchholz 451.171 AtG Nr. 15).
  • BVerfG, 05.12.2001 - 2 BvG 1/00

    'Moratorium Gorleben'

    Auszug aus BVerwG, 24.08.2006 - 7 B 39.06
    Das Bundesverfassungsgericht hat entschieden, dass der Bund gemäß Art. 87 Abs. 3 Satz 1 GG berechtigt ist, für Angelegenheiten auf dem Gebiet der Erzeugung und Nutzung der Kernenergie zu friedlichen Zwecken einschließlich der Beseitigung radioaktiver Stoffe selbständige Bundesoberbehörden durch Bundesgesetz zu errichten (BVerfGE 104, 238 ).
  • BVerwG, 06.02.1985 - 8 C 15.84

    Zeugenbeweis - Sachverständiger Zeuge - Sachverständiger - Abgrenzung

    Auszug aus BVerwG, 24.08.2006 - 7 B 39.06
    Da aus der materiellrechtlichen Sicht des Verwaltungsgerichtshofs die vorliegenden Gutachten ausreichten, ihn zur sachkundigen Beurteilung der entscheidungserheblichen Fragen in die Lage zu versetzen, war die Einholung eines weiteren Gutachtens weder notwendig noch veranlasst (Urteil vom 6. Februar 1971 BVerwG 8 C 15.84 BVerwGE 71, 38 = Buchholz 303 § 414 ZPO Nr. 1).
  • BVerwG, 30.06.2005 - 7 C 26.04

    Treibhausgas-Emissionen; Emissionshandel; Einführung eines

    Auszug aus BVerwG, 24.08.2006 - 7 B 39.06
    Ebenso ist geklärt, dass der Standortbezug einer behördlichen Aufgabe ihrer Eignung zur zentralen Erledigung durch eine Bundesbehörde nicht entgegensteht, wenn die Aufgabe ohne Mittel- und Unterbehörden sowie ohne Inanspruchnahme von Verwaltungsbehörden der Länder wahrgenommen werden kann (Urteil vom 30. Juni 2005 BVerwG 7 C 26.04 BVerwGE 124, 47 = Buchholz 451.91 Europ UmweltR Nr. 19).
  • Drs-Bund, 18.08.2004 - BT-Drs 15/3650
    Auszug aus BVerwG, 24.08.2006 - 7 B 39.06
    Der Verwaltungsgerichtshof ist davon ausgegangen, dass die Genehmigungsbehörde das Risiko eines gezielten Flugzeugabsturzes der so genannten Sicherheitsebene 4 zugeordnet hat, die auslegungsüberschreitende spezielle, sehr seltene Ereignisse wie Flugzeugabsturz erfasst (BTDrucks 15/3650 S. 65 f.) und jedenfalls unter dem Aspekt des Drittschutzes zum Bereich des Restrisikos gehört.
  • BVerfG, 12.11.2008 - 1 BvR 2492/06

    Keine verfassungsrechtlichen Bedenken gegen atomrechtliche Genehmigung zur

    a) den Beschluss des Bundesverwaltungsgerichts vom 24. August 2006 - BVerwG 7 B 39.06 -,.
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