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   BVerwG, 24.08.2010 - 3 B 41.10   

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https://dejure.org/2010,19938
BVerwG, 24.08.2010 - 3 B 41.10 (https://dejure.org/2010,19938)
BVerwG, Entscheidung vom 24.08.2010 - 3 B 41.10 (https://dejure.org/2010,19938)
BVerwG, Entscheidung vom 24. August 2010 - 3 B 41.10 (https://dejure.org/2010,19938)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 39 Abs 2 S 1 LFGB, § 39 Abs 2 S 2 Nr 4 LFGB
    Maßnamen nach Feststellung einer nicht gesundheitsgefährdenden Nikotinbelastung in Lebensmitteln; Verhältnismäßigkeit

  • Wolters Kluwer

    Rechtmäßigkeit einer Anordnung eines sog. internen Rückrufs infolge einer verunreinigten Lieferung eines Volleipulvers mit Nikotin

  • rewis.io

    Maßnamen nach Feststellung einer nicht gesundheitsgefährdenden Nikotinbelastung in Lebensmitteln; Verhältnismäßigkeit

  • ra.de
  • rewis.io

    Maßnamen nach Feststellung einer nicht gesundheitsgefährdenden Nikotinbelastung in Lebensmitteln; Verhältnismäßigkeit

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    LFGB § 39 Abs. 2 S. 2 Nr. 4
    Rechtmäßigkeit einer Anordnung eines sog. internen Rückrufs infolge einer verunreinigten Lieferung eines Volleipulvers mit Nikotin

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (2)

  • VG Augsburg, 19.06.2020 - Au 9 S 20.847

    Lebensmittelrechtliche Anordnung des öffentlichen Rückrufs

    Im Verhältnis zu einander stellt die Rücknahme das gegenüber dem Rückruf mildere Mittel dar (vgl. BVerwG, B.v. 24.8.2010 - 3 B 41.10 - juris Rn. 3).
  • VG München, 03.02.2022 - M 26a S 21.6633

    Lebensmittelrecht, Ethylenoxid, 2-Chlorethanol, Untersagung des

    Dabei sei von der Rechtsprechung anerkannt, dass insbesondere dann, wenn der Lebensmittelunternehmer den Vorfall nicht schuldhaft herbeigeführt und nach Bekanntwerden umgehend reagiert habe und anderenfalls einen schwerwiegenden Imageschaden zu befürchten hätte, die Rücknahme oder ein Rückruf nicht veranlasst sei (BVerwG, B.v. 24.08.2020 - 3 B 41/10; VGH Baden-Württemberg, U.v. 2.3.2020 - 9 S 171/09).
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