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   BVerwG, 24.08.2016 - 9 B 56.15   

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BVerwG, 24.08.2016 - 9 B 56.15 (https://dejure.org/2016,34848)
BVerwG, Entscheidung vom 24.08.2016 - 9 B 56.15 (https://dejure.org/2016,34848)
BVerwG, Entscheidung vom 24. August 2016 - 9 B 56.15 (https://dejure.org/2016,34848)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • Wolters Kluwer

    Anforderungen an die Inanspruchnahme für Abfallentsorgungsgebühren; Beanstandung der Vorhaltekosten für eine Abfallverbrennungsanlage

  • rewis.io
  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anforderungen an die Inanspruchnahme für Abfallentsorgungsgebühren; Beanstandung der Vorhaltekosten für eine Abfallverbrennungsanlage

  • rechtsportal.de

    KAG NW § 6 Abs. 2
    Anforderungen an die Inanspruchnahme für Abfallentsorgungsgebühren; Beanstandung der Vorhaltekosten für eine Abfallverbrennungsanlage

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (17)

  • BVerwG, 19.02.1982 - 8 C 27.81

    Berichtigung eines verkündeten Urteils wegen offenbarer Unrichtigkeit

    Auszug aus BVerwG, 24.08.2016 - 9 B 56.15
    Die von der Beschwerdebegründung angeführten Entscheidungen des Bundesverwaltungsgerichts, wonach die Bindung des Revisionsgerichts an die dem Bereich der Tatsachenfeststellung zuzuordnenden Feststellung des Inhalts einer Willenserklärung entfalle, wenn die Auslegung des Tatsachengerichts einen Rechtsirrtum oder einen Verstoß gegen allgemeine Erfahrungssätze, Denkgesetze oder Auslegungsregeln erkennen lasse (u.a. BVerwG, Urteil vom 19. Februar 1982 - 8 C 27.81 - BVerwGE 65, 61 ), können nicht für eine Zulassung der Revision nach § 132 Abs. 2 Nr. 1 VwGO herangezogen werden.

    Vielmehr setzt eine eigene Feststellung des Inhalts einer Erklärung durch das Revisionsgericht eine entsprechende erfolgreiche Verfahrensrüge nach § 132 Abs. 2 Nr. 3 VwGO voraus (Kraft in: Eyermann, VwGO, 14. Aufl. 2014, § 137 Rn. 68) und erfolgt im dann gegebenenfalls durchzuführenden Revisionsverfahren (vgl. BVerwG, Urteil vom 19. Februar 1982 - 8 C 27.81 - BVerwGE 65, 61 ).

  • BVerwG, 18.02.2016 - 3 B 10.15

    Vermittlungsentgelt bei Einsätzen im Rettungsdienst nach § 6 Abs. 3 RettDG BW

    Auszug aus BVerwG, 24.08.2016 - 9 B 56.15
    Die Beschwerdeberechtigung eines Beigeladenen erfordert nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwG, grundlegend Urteil vom 31. Januar 1969 - 4 C 83.66 - BVerwGE 31, 233 ; zuletzt etwa Beschluss vom 18. Februar 2016 - 3 B 10.15 - juris Rn. 5) ungeachtet seiner Beteiligtenstellung eine materielle Beschwer.

    Diese liegt vor, wenn die mit seiner Stellung als Beteiligter verknüpfte Bindung an ein rechtskräftiges Urteil (§ 121 Nr. 1, § 63 Nr. 3 VwGO) für ihn von sachlicher Bedeutung ist, der Beigeladene also geltend machen kann, aufgrund der Bindungswirkung des angefochtenen Urteils möglicherweise präjudiziell und unmittelbar in eigenen Rechten beeinträchtigt zu werden (BVerwG, vgl. auch Urteil vom 16. September 1981 - 8 C 1.81 - BVerwGE 64, 67 , Beschluss vom 18. Februar 2016 - 3 B 10.15 - juris Rn. 5).

  • BVerwG, 31.01.1969 - IV C 83.66

    Beschwer durch die Stellung als Beigeladener - Rechtsmittel der Hauptbeteiligten

    Auszug aus BVerwG, 24.08.2016 - 9 B 56.15
    Die Beschwerdeberechtigung eines Beigeladenen erfordert nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwG, grundlegend Urteil vom 31. Januar 1969 - 4 C 83.66 - BVerwGE 31, 233 ; zuletzt etwa Beschluss vom 18. Februar 2016 - 3 B 10.15 - juris Rn. 5) ungeachtet seiner Beteiligtenstellung eine materielle Beschwer.
  • BVerwG, 18.10.2006 - 9 B 6.06

    Erschließungsbeitrag; Beitrittsgebiet; bereits hergestellte Erschließungsanlage;

    Auszug aus BVerwG, 24.08.2016 - 9 B 56.15
    Die Begründungspflicht ist immer dann verletzt, wenn die Entscheidungsgründe rational nicht nachvollziehbar, sachlich inhaltslos oder sonst wie unbrauchbar sind (stRspr, vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 18. Oktober 2006 - 9 B 6.06 - Buchholz 310 § 108 Abs. 2 VwGO Nr. 66 Rn. 24 und vom 14. August 2014 - 9 B 5.14 - juris Rn. 11).
  • BVerwG, 22.07.1987 - 1 B 170.86

    Ausländer - Abschiebungskosten - Arbeitgeber

    Auszug aus BVerwG, 24.08.2016 - 9 B 56.15
    Ist ein Urteil auf mehrere voneinander unabhängige Begründungen gestützt, die den Entscheidungsausspruch jeweils selbständig tragen, so ist die Revision nur zuzulassen, wenn hinsichtlich jeder einzelnen Begründung ein Zulassungsgrund vorliegt (stRspr, vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 22. Juli 1987 - 1 B 170.86 - Buchholz 402.24 § 24 AuslG Nr. 8 S. 2 und vom 20. Februar 1998 - 11 B 37.97 - NVwZ 1998, 850 ).
  • BVerwG, 06.05.2010 - 6 B 73.09

    Entlassung aus dem Wehrdienst; fremdenfeindliches Verhalten

    Auszug aus BVerwG, 24.08.2016 - 9 B 56.15
    Eine Rechtsfrage, die sich für die Vorinstanz nicht gestellt hat oder auf die diese nicht entscheidend abgehoben hat, kann grundsätzlich - und auch hier - nicht zur Zulassung der Revision führen (stRspr, BVerwG, Beschlüsse vom 5. Oktober 2009 - 6 B 17.09 - Buchholz 442.066 § 24 TKG Nr. 4 Rn. 7 und vom 6. Mai 2010 - 6 B 73.09 - juris Rn. 4).
  • BVerwG, 11.04.2003 - 7 B 141.02

    Nichtzulassungsbeschwerde; rechtliches Gehör; Doppelbegründung Urteil;

    Auszug aus BVerwG, 24.08.2016 - 9 B 56.15
    Dies soll allerdings dann nicht gelten, wenn verschiedene Begründungsstränge des Berufungsurteils wegen unterschiedlicher Rechtskraftwirkung nicht gleichwertig sind (so BVerwG, Beschluss vom 11. April 2003 - 7 B 141.02 - NJW 2003, 2255 für den Fall einer Ordnungsverfügung, die sowohl wegen Nichtvorliegens der Tatbestandsvoraussetzungen als auch wegen eines Ermessensfehlers aufgehoben worden war).
  • BVerwG, 16.09.1981 - 8 C 1.81

    Verpflichtung der Gemeinde zur Rückzahlung von Vorausleistungen auf

    Auszug aus BVerwG, 24.08.2016 - 9 B 56.15
    Diese liegt vor, wenn die mit seiner Stellung als Beteiligter verknüpfte Bindung an ein rechtskräftiges Urteil (§ 121 Nr. 1, § 63 Nr. 3 VwGO) für ihn von sachlicher Bedeutung ist, der Beigeladene also geltend machen kann, aufgrund der Bindungswirkung des angefochtenen Urteils möglicherweise präjudiziell und unmittelbar in eigenen Rechten beeinträchtigt zu werden (BVerwG, vgl. auch Urteil vom 16. September 1981 - 8 C 1.81 - BVerwGE 64, 67 , Beschluss vom 18. Februar 2016 - 3 B 10.15 - juris Rn. 5).
  • BVerwG, 07.08.2008 - 7 C 7.08

    Bindungswirkung; Rechtskraft; tragende Gründe; Auslegung von Bescheid;

    Auszug aus BVerwG, 24.08.2016 - 9 B 56.15
    Bei einem einer Anfechtungsklage stattgebenden Urteil geben erst die tragenden Gründe Aufschluss darüber, weshalb der geltend gemachte Aufhebungsanspruch durchgreift; deshalb nehmen diese im Sinne von § 121 VwGO an der Rechtskraft des Urteils teil (stRspr, vgl. BVerwG, Urteil vom 7. August 2008 - 7 C 7.08 - BVerwGE 131, 346 Rn. 18 m.w.N.).
  • BVerwG, 14.08.2014 - 9 B 5.14

    Wertgleiche Abfindung eines Teilnehmers eines Bodenordnungsverfahrens bei einem

    Auszug aus BVerwG, 24.08.2016 - 9 B 56.15
    Die Begründungspflicht ist immer dann verletzt, wenn die Entscheidungsgründe rational nicht nachvollziehbar, sachlich inhaltslos oder sonst wie unbrauchbar sind (stRspr, vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 18. Oktober 2006 - 9 B 6.06 - Buchholz 310 § 108 Abs. 2 VwGO Nr. 66 Rn. 24 und vom 14. August 2014 - 9 B 5.14 - juris Rn. 11).
  • BVerwG, 12.05.2016 - 9 C 11.15

    Erschließungsbeitrag; Erschließungseinheit; Erschließungsaufwand;

  • BVerwG, 20.08.2015 - 9 B 13.15

    Kommunalabgaben; Rechtsprechungsänderung und Vertrauensschutz

  • BVerwG, 20.02.1998 - 11 B 37.97

    Nachtflugbeschränkungen; Widerruf einer Flughafengenehmigung; Fluglärm;

  • BVerwG, 08.12.1992 - 1 C 12.92

    Rechtskraftwirkung; Rechtskraftbindung; Anfechtungsklage; erfolgreiche

  • BVerwG, 04.05.1999 - 1 B 34.99

    Preise, Preisrecht, Preise bei öffentlichen Aufträgen, öffentliche Aufträge,

  • BVerwG, 01.06.2011 - 10 C 25.10

    Rechtskraft; Wiederholungsverbot; Rücknahme; Widerruf; Widerruf der

  • BVerwG, 05.10.2009 - 6 B 17.09

    Beurteilungsspielraum der Regulierungsbehörde bei der Bestimmung des Invests für

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