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   BVerwG, 24.09.1965 - VII C 184.63   

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BVerwG, 24.09.1965 - VII C 184.63 (https://dejure.org/1965,615)
BVerwG, Entscheidung vom 24.09.1965 - VII C 184.63 (https://dejure.org/1965,615)
BVerwG, Entscheidung vom 24. September 1965 - VII C 184.63 (https://dejure.org/1965,615)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerwGE 22, 73
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (1)

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 18.09.1963 - IV A 325/63
    Auszug aus BVerwG, 24.09.1965 - VII C 184.63
    In der Begründung des Berufungsurteils vom 18. September 1963 (OVGE Münster/Lüneburg Bd. 19 S. 90 = DVBl. 1964 S. 41 = GewArch. 1964 S. 110) ist ausgeführt: Die von der klagenden allgemeinen Ortskrankenkasse erhobene Verpflichtungsklage sei unzulässig, da sich aus ihrem eigenen Vortrage ergebe, daß sie durch die Ablehnung der von ihr verlangten Löschung der Kommanditgesellschaft in der Handwerksrolle nicht in ihren eigenen Rechten verletzt werde.
  • BSG, 22.10.1986 - 9a RVs 3/84

    Anerkennung der Schwerbehinderteneigenschaft - Persönlichkeitsrecht -

    Nicht jeder Verwaltungsakt kann durch jedermann, der durch ihn irgendwie berührt wird, ohne daß er an ihn gerichtet war, angefochten werden (vgl. z.B. BVerwGE 21, 338, 340; 22, 73, 74 ff; 31, 359, 367; 44, 235, 237 f; 54, 211, 218 ff; 60, 154, 156 ff; DVBl 1961, 34; BSG SozR Nr. 141 zu § 54 SGG; 1500 § 54 Nr. 44; Redeker/von Oertzen, Verwaltungsgerichtsordnung, 8. Aufl. 1985, § 42, Anm. 16, 132 ff; Kopp, Verwaltungsgerichtsordnung, 7. Aufl. 1986, § 42, Rz. 80 ff; § 80, Rz. 22).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 20.02.2002 - 8 A 11243/01

    Ein in der Denkmalzone gelegenes Haus kann unter Einzelschutz gestellt werden

    Zweck der Unterschutzstellung einer Denkmalzone durch Rechtsverordnung ist demnach in der Mehrzahl der Fälle die Erhaltung der Ensemblewirkung unabhängig von der Schutzwürdigkeit der einzelnen Bestandteile der Gesamtanlage (vgl. OVG Rheinland-Pfalz, AS 20, 153, 155 und AS 22, 73, 75).

    Soweit der 1. Senat des erkennenden Gerichts in seinem Urteil vom 18. Dezember 1987 (AS 22, 73, 77) den Sinn der zusätzlichen Einzelunterschutzstellung in einer Denkmalzone liegender Kulturdenkmäler mit der Begründung in Zweifel gezogen hat, dass "die einzelnen Bestandteile einer Denkmalzone denselben Substanzschutz genießen wie Einzeldenkmäler", vermag der erkennende Senat sich dieser Rechtsauffassung aus den vorstehend dargelegten Gründen nicht anzuschließen.

  • OVG Rheinland-Pfalz, 03.07.2008 - 1 A 10125/08

    Wohnbebauung in der Nähe der Burg Rheinfels in St. Goar zulässig

    Schutzzweck der Denkmalzone ist vorliegend nicht nur die ausdrücklich genannte Erhaltung und Sicherung der baulichen Gesamtanlage (§ 2 Abs. 2 RVO), in die hier durch das Vorhaben nicht unmittelbar eingegriffen wird, sondern auch insbesondere die Erhaltung der "Ensemblewirkung", was in der Mehrzahl der Fälle unabhängig von der Schutzwürdigkeit der einzelnen Bestandteile der Gesamtanlage regelmäßig Zweck einer Unterschutzstellung als Denkmalzone ist (vgl. OVG RP, Urteil vom 20. Februar 2002, AS 29, 355 unter Bezugnahme auf Entscheidungen des Gerichts in AS 20, 153 und AS 22, 73).
  • BVerwG, 23.09.1999 - 6 BN 12.98

    Einbeziehung von nicht denkmalgeschützten Gegenständen in eine Denkmalzone -

    Für die Ausweisung einer Denkmalzone ist entscheidend, ob gerade das G e s a m t b i l d unabhängig von der Schutzwürdigkeit der einzelnen Bestandteile der Gesamtanlage unter Schutz gestellt werden soll ("Ensemblewirkung"; vgl. OVG Koblenz, NJW 1988, 2916, 2917 = AS 22, 73, 75; DVBl 1986, 189, 190).
  • BSG, 22.04.1986 - 8 RK 4/85

    Aufnahme in eine Trägerinnung - Innungskrankenkasse - Handwerkliche Tätigkeit -

    Der Senat läßt die Frage offen, ob in diesem Zusammenhang zu unterscheiden ist zwischen einer von Anfang an bestehenden oder erst später (vgl hierzu BVerWGE 22, 73, 74: Löschung in der Handwerksrolle führt automatisch zur Beendigung der Innungsmitgliedschaft; BSGE 28, 111, 112; 5 aber auch Siegert/ Musielak, % 58 RdNr 8: Ausschluß aus der Innungsmitgliedschaft muß in der Satzung gemäß 5 55 Abs. 2 Nr. 3 Hw0 vorgesehen werden) eintretenden Nichtigkeit.
  • BSG, 18.06.1968 - 3 RK 11/65

    Eintragung in die Handwerksrolle als Voraussetzung der Zugehörigkeit zu einer IKK

    Das bedeutet, daß mit der Löschung in der Handwerksrolle jetzt kraft Gesetzes nicht nur die Handwerkereigenschaft, sondern auch eine bisherige Mitgliedschaft in einer Innung endet (BVerwG 22, 73 = DOK 1966, 259 mit Literaturnachweisen).
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