Rechtsprechung
BVerwG, 24.09.1965 - VII C 185.63 |
Zitiervorschläge
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1965,7738) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Rechtsmittel
Verfahrensgang
- OVG Nordrhein-Westfalen, 18.09.1963 - IV A 326/63
- BVerwG, 24.09.1965 - VII C 185.63
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (1)
- OVG Nordrhein-Westfalen, 18.09.1963 - IV A 325/63
Auszug aus BVerwG, 24.09.1965 - VII C 185.63
In der Begründung des Berufungsurteils vom 18. September 1963, die sich mit der Begründung der am gleichen Tage in einer gleichgelagerten Streitsache ergangenen Entscheidung (OVGE Münster/Lüneburg Bd. 19 S. 90 = DVBl. 1964 S. 41 = GewArch. 1964 S. 110) deckt, ist ausgeführt: Die von der klagenden allgemeinen Ortskrankenkasse erhobene Verpflichtungsklage sei unzulässig, da sich aus ihrem eigenen Vortrage ergebe, daß sie durch die Ablehnung der von ihr verlangten Löschung der GmbH in der Handwerksrolle nicht in ihren eigenen Rechten verletzt werde.