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BVerwG, 24.09.1965 - VII C 186.63 |
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Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Rechtsmittel
Verfahrensgang
- OVG Nordrhein-Westfalen, 18.09.1963 - IV A 596/63
- BVerwG, 24.09.1965 - VII C 186.63
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- EuGH, 28.04.1988 - 86/87
Auszug aus BVerwG, 24.09.1965 - VII C 186.63
Da mithin die Löschung eines Handwerkers in der Handwerksrolle zur Beendigung seiner Mitgliedschaft in der Handwerksinnung führen muß (so auch Eyermann-Fröhler, Kommentar zur Handwerksordnung, Anm. III zu § 53 und Fröhler, Das Recht der Handwerksinnung, 1959, S. 86/87) und damit auch die Zugehörigkeit seiner versicherungspflichtigen Arbeitnehmer zur Innungskrankenkasse endet, werden diese nunmehr kraft Gesetzes Mitglieder der allgemeinen Ortskrankenkasse (§ 234 RVO). - OVG Nordrhein-Westfalen, 18.09.1963 - IV A 325/63
Auszug aus BVerwG, 24.09.1965 - VII C 186.63
In der Begründung des Berufungsurteils vom 18. September 1963, die sich mit der Begründung der am gleichen Tage in einer gleichgelagerten Streitsache ergangenen Entscheidung (OVGE Münster/Lüneburg Bd. 19 S. 90 = DVBl. 1964 S. 41 = GewArch. 1964 S. 110) deckt, ist ausgeführt: Die von der klagenden allgemeinen Ortskrankenkasse erhobene Verpflichtungsklage sei unzulässig, da sich aus ihrem eigenen Vortrage ergebe, daß sie durch die Ablehnung der von ihr verlangten Löschung der GmbH in der Handwerksrolle nicht in ihren eigenen Rechten verletzt werde.