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   BVerwG, 24.09.1987 - 8 C 75.86   

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BVerwG, 24.09.1987 - 8 C 75.86 (https://dejure.org/1987,97)
BVerwG, Entscheidung vom 24.09.1987 - 8 C 75.86 (https://dejure.org/1987,97)
BVerwG, Entscheidung vom 24. September 1987 - 8 C 75.86 (https://dejure.org/1987,97)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Erschließungsanlage - Beitragsfähigkeit - Erschließungsfunktion - Abrechnungsgebiet - Beitragsfähige Grundstücke - Abgrenzungskriterium - Selbstständige Parkfläche

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Hinreichend genaue und überzeugende Abgrenzung der Erschließungsfunktion einer Anlage [hier: Parkfläche]

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerwGE 78, 125
  • NVwZ 1988, 359
  • ZMR 1988, 25
  • DVBl 1988, 239
  • DÖV 1988, 173
  • BauR 1988, 198
 
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Wird zitiert von ... (85)Neu Zitiert selbst (6)

  • BVerwG, 25.04.1975 - IV C 37.73

    Erschlossensein von Grundstücken durch eine Grünanlage

    Auszug aus BVerwG, 24.09.1987 - 8 C 75.86
    Vor diesem Hintergrund hat der 4. Senat des Bundesverwaltungsgerichts bei selbständigen Grünanlagen (§ 127 Abs. 2 Nr. 3 BBauG) im Hinblick auf deren Funktion als "Gartenersatz" für die Beantwortung der Frage, welche Grundstücke durch eine solche Anlage erschlossen werden, maßgebend auf die räumliche Entfernung der Grundstücke von der Erschließungsanlage abgehoben (vgl. u.a. Urteile vom 21. Oktober 1970 - BVerwG IV C 72.69 - BVerwGE 36, 155 und vom 25. April 1975 - BVerwG IV C 37.73 - BVerwGE 48, 205 ).

    Ausgehend von der Überlegung, daß es die Rechtsordnung jedem Eigentümer freistellt, auf seinem Grundstück eine hinreichende Möglichkeit zur psychischen und physischen Erholung im Freien zu schaffen, sind Grünanlagen vom Grundsatz her dazu bestimmt, für die Bewohner von Grundstücken, die eine solche Erholungsmöglichkeit nicht bieten, vornehmlich für Kinder und ältere Menschen, an die Stelle eines privaten Gartens zu treten (vgl. Urteil vom 25. April 1975, a.a.O. S. 208).

  • BVerwG, 11.10.1985 - 8 C 26.84

    Erschließung durch Kinderspielplätze; Getrennte Aufwandsermittlung;

    Auszug aus BVerwG, 24.09.1987 - 8 C 75.86
    Anknüpfend an diese Rechtsprechung, die - wie gesagt - ausschlaggebend darauf abstellt, welcher Anmarschweg den Benutzern bestimmter Grundstücke noch zumutbar ist, hat der erkennende Senat für selbständige, nicht als Grünanlagen zu qualifizierende Kinderspielplätze (§ 127 Abs. 2 Nr. 4 BBauG) entschieden, daß durch sie räumlich grundsätzlich alle Grundstücke erschlossen werden, die von der Anlage nicht weiter als 200 m Luftlinie entfernt sind (vgl. Urteil vom 11. Oktober 1985 - BVerwG 8 C 26.84 - BVerwGE 72, 143 ).
  • BVerwG, 26.05.1955 - I C 86.54
    Auszug aus BVerwG, 24.09.1987 - 8 C 75.86
    Vielmehr ordnen - anknüpfend an die nach dem Inkrafttreten des Grundgesetzes als landesrechtliche Regelung fortgeltende (vgl. Urteil vom 26. Mai 1955 - BVerwG I C 86.54 - BVerwGE 2, 122 ) Vorschrift des § 2 der Verordnung über Garagen und Einstellplätze vom 17. Februar 1939 (RGBl. I S. 219) mit Änderung vom 13. September 1944 (RABl. I S. 325) - (in ihrem rechtlichen Gehalt im wesentlichen übereinstimmende) Vorschriften des Bauordnungsrechts der Länder an, daß "für bauliche Anlagen, die einen Zu- und Abgangsverkehr mit Kraftfahrzeugen erwarten lassen, ... Einstellplätze in solcher Anzahl und Größe zur Verfügung stehen" müssen, "daß sie die vorhandenen oder zu erwartenden Kraftfahrzeuge der ständigen Benutzer und Besucher der baulichen Anlagen aufnehmen können" (§ 47 Abs. 2 Satz 1 der für den vorliegenden Fall einschlägigen Niedersächsischen Bauordnung in der Fassung vom 6. Juni 1986 ).
  • BVerwG, 05.09.1975 - IV CB 75.73

    Tilgende Wirkung der Vorausleistung auf Erschließungsbeitrag; Merkmale der

    Auszug aus BVerwG, 24.09.1987 - 8 C 75.86
    Da die der Erschließungsbeitragspflicht korrespondierende Erschließungsbeitragsforderung der Gemeinde dem Grunde und der Höhe nach im Zeitpunkt ihres Entstehens bereits derart voll als Anspruch ausgestaltet ist, daß sie z. B. schon den Lauf der Verjährungsfrist in Gang setzt (vgl. u.a. Urteil vom 5. September 1975 - BVerwG IV CB 75.73 - Buchholz 406.11 § 133 BBauG Nr. 55 S. 15 ), muß in diesem (frühen) Zeitpunkt unveränderlich auch bereits der Kreis der erschlossenen Grundstücke feststehen.
  • BVerwG, 21.10.1970 - IV C 72.69

    Erschließungsbeitragspflicht für Grünanlagen

    Auszug aus BVerwG, 24.09.1987 - 8 C 75.86
    Vor diesem Hintergrund hat der 4. Senat des Bundesverwaltungsgerichts bei selbständigen Grünanlagen (§ 127 Abs. 2 Nr. 3 BBauG) im Hinblick auf deren Funktion als "Gartenersatz" für die Beantwortung der Frage, welche Grundstücke durch eine solche Anlage erschlossen werden, maßgebend auf die räumliche Entfernung der Grundstücke von der Erschließungsanlage abgehoben (vgl. u.a. Urteile vom 21. Oktober 1970 - BVerwG IV C 72.69 - BVerwGE 36, 155 und vom 25. April 1975 - BVerwG IV C 37.73 - BVerwGE 48, 205 ).
  • BVerwG, 18.04.1986 - 8 C 51.85

    Zulässigkeit eines zur Hälfte nach Frontlängen und zur anderen Hälfte nach

    Auszug aus BVerwG, 24.09.1987 - 8 C 75.86
    Durch ihre erstmalige Herstellung werden die Grundstücke im Sinne des § 131 Abs. 1 BBauG erschlossen, denen die Anlage ihrer bestimmungsgemäßen Funktion entsprechend das vermittelt, was für ihre Bebaubarkeit an wegemäßiger Erschließung erforderlich ist (vgl. im einzelnen Urteil vom 18. April 1986 - BVerwG 8 C 51 und 52.85 - BVerwGE 74, 149 ).
  • BVerwG, 01.03.1991 - 8 C 59.89

    Erschließungsbeitragsrecht: Begriff des "Heranfahrenkönnens" an ein Grundstück

    Auf diese Rechtslage ist ungeachtet dessen abzustellen, daß am 1. Juli 1987 das Gesetz über das Baugesetzbuch vom 8. Dezember 1986 (BGBl. I S. 2191) in Kraft getreten ist (vgl. u.a. Urteil vom 24. September 1987 - BVerwG 8 C 75.86 - BVerwGE 78, 125 ).
  • BVerwG, 11.12.1987 - 8 C 85.86

    Erschließungsbeitragspflicht der Deutschen Bundesbahn für ein als Bahnhofsgelände

    Für die Beantwortung der Frage, ob dieser Bescheid rechtmäßig ist, ist abzustellen auf das Recht, das im Zeitpunkt seines Erlasses maßgebend war, d.h. - soweit es die erschließungsbeitragsrechtlichen Vorschriften betrifft - auf die §§ 127 ff. BBauG (vgl. Urteil vom 24. September 1987 - BVerwG 8 C 75.86 - Urteilsabdruck S. 6).

    Angesichts dessen vermittelt die jeweilige Funktion von auf bestimmten Flächen des Bahnhofsgrundstücks errichteten Anlagen kein Kriterium, das es gestattet, hinreichend eindeutig und überzeugend zu differenzieren zwischen Flächen, die weil erschließungsbeitragsrechtlich als dem Schienengelände zuzurechnen, aus dem sonstigen Bahnhofsgelände auszusondern sind, und solchen, auf die dies nicht zutrifft (vgl. zur Erforderlichkeit eines solchen Kriteriums u.a. Urteil vom 24. September 1987 - BVerwG 8 C 75.86 - Urteilsabdruck S. 7 ff.).

  • BVerwG, 07.06.1996 - 8 C 30.94

    Erschließungsbeitragsrecht: Abgrenzung zwischen einzelner Erschließungsanlage und

    Zutreffend meint das Berufungsgericht, auf diese Rechtslage sei ungeachtet dessen abzustellen, daß am 1. Juli 1987 das Gesetz über das Baugesetzbuch vom 8. Dezember 1986 (BGBl I S. 2191) in Kraft getreten ist (vgl. u.a. Urteil vom 24. September 1987 - BVerwG 8 C 75.86 - BVerwGE 78, 125 (126) [BVerwG 24.09.1987 - 8 C 75/86]).
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