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   BVerwG, 24.10.1977 - II B 46.76   

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https://dejure.org/1977,3029
BVerwG, 24.10.1977 - II B 46.76 (https://dejure.org/1977,3029)
BVerwG, Entscheidung vom 24.10.1977 - II B 46.76 (https://dejure.org/1977,3029)
BVerwG, Entscheidung vom 24. Oktober 1977 - II B 46.76 (https://dejure.org/1977,3029)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Voraussetzungen für eine Verbesserung des Beförderungsdienstalters - Anforderungen an die Geheimhaltung von Personalakten

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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • BVerwG, 04.08.1975 - VI C 30.72

    Vollständige Personalakten - Bewerbung - Recht auf Einsichtnahme

    Auszug aus BVerwG, 24.10.1977 - 2 B 46.76
    Abgesehen davon, daß nach dem unwidersprochen gebliebenen Vorbringen des Klägers im Schriftsatz vom 14. März 1977 inzwischen - außer einem - alle beteiligten Beamten sich mit der Vorlegung einverstanden erklärt haben, hat das Berufungsgericht im Ergebnis zutreffend auf das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 4. August 1975 - BVerwG VI C 30.72 - (BVerwGE 49, 89) hingewiesen.
  • BVerwG, 04.06.1970 - II C 5.68

    Voraussetzungen, Form und Umfang der Auskunftserteilung eines

    Auszug aus BVerwG, 24.10.1977 - 2 B 46.76
    Es entfällt jedenfalls, wenn und soweit nach den Umständen des Einzelfalls dem schutzwürdigen Geheimhaltungsinteresse ein überwiegendes schutzwürdiges Interesse der Allgemeinheit oder auch eines Dritten an der Auskunftserteilung gegenübersteht (Urteil des Senats vom 4. Juni 1970 - BVerwG II C 5.68 - [BVerwGE 35, 225/228]).
  • BVerwG, 24.03.1982 - 2 B 75.80

    Besetzung der Stelle mit einem Mitbewerber (Richter)

    Eine Abweichung vom Beschluß des Bundesverwaltungsgerichts vom 24. Oktober 1977 - BVerwG 2 B 46.76 - kommt nicht in Betracht, weil es dort um die prozeßrechtliche Auskunftspflicht der Behörde nach § 99 VwGO im Rahmen eines verwaltungsgerichtlichen Verfahren zur Klärung der dort erhobenen anderweitigen materiellrechtlichen Ansprüche ging, während hier ein Anspruch auf Einsicht als Hauptsache des vorliegenden Verfahrens geltend gemacht und zu prüfen war.
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