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   BVerwG, 24.10.1984 - 1 B 22.84   

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BVerwG, 24.10.1984 - 1 B 22.84 (https://dejure.org/1984,6258)
BVerwG, Entscheidung vom 24.10.1984 - 1 B 22.84 (https://dejure.org/1984,6258)
BVerwG, Entscheidung vom 24. Oktober 1984 - 1 B 22.84 (https://dejure.org/1984,6258)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Nichtzulassung einer Revision - Grundsätzliche Bedeutung der Rechtssache - Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör - Beachtung von Umständen in den Heimatländern der Asylbewerber

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (8)

  • BVerwG, 14.01.1982 - 1 CB 64.81

    Anforderungen an die Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache im

    Auszug aus BVerwG, 24.10.1984 - 1 B 22.84
    Insoweit genügt die Beschwerde ebenfalls nicht den Anforderungen des § 132 Abs. 3 Satz 3 VwGO an die Bezeichnung eines Verfahrensmangels, Dazu gehören bei der Rüge der Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör grundsätzlich Darlegungen u.a. darüber, was der Beteiligte noch hätte vortragen wollen und daß dies zur Klärung des geltend gemachten Anspruchs geeignet gewesen wäre (vgl. z.B. Urteil vom 10. August 1978 - BVerwG 2 C 36.77 - Buchholz 310 § 108 VwGO Nr. 105; Beschluß Vom 14. Januar 1982 - BVerwG 1 CB 64.81 -).
  • BVerwG, 02.10.1961 - VIII B 78.61

    Umfang der Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache -

    Auszug aus BVerwG, 24.10.1984 - 1 B 22.84
    Das Darlegungserfordernis des § 132 Abs. 3 Satz 3 VwGO verlangt insoweit die Bezeichnung einer konkreten, für die Revisionsentscheidung erheblichen Rechtsfrage und einen Hinweis auf den Grund, der ihre Anerkennung als grundsätzlich bedeutsam rechtfertigen soll (BVerwGE 13, 90).
  • BVerwG, 18.10.1983 - 9 C 127.83

    Gewährung rechtlichen Gehörs - Mündliche Verhandlung - Verfahrensmangel - Tag der

    Auszug aus BVerwG, 24.10.1984 - 1 B 22.84
    Anderes würde allerdings gelten, wenn der Beteiligte zu Angaben der erwähnten Art nicht in der Lage wäre, wie etwa im Falle der Verhinderung der Teilnahme an einer mündlichen Verhandlung z.B. aufgrund fehlerhafter Ladung (Urteil vom 18. Oktober 1983 - BVerwG 9 C 127.83 - Buchholz 310 § 108 VwGO Nr. 140).
  • BVerwG, 23.01.1984 - 6 C 143.81

    Bedeutung der dem Urteil zugrunde liegenden Rechtsauffassung bei der Prüfung

    Auszug aus BVerwG, 24.10.1984 - 1 B 22.84
    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ist bei der Prüfung einer Aufklärungsrüge von der sachlichrechtlichen Auffassung des Berufungsgerichts auszugehen, und zwar ohne Rücksicht darauf, ob diese rechtlichen Bedenken begegnet oder nicht (vgl. z.B. Beschluß vom 9. November 1972 - BVerwG 2 CB 30.72 - Buchholz 310 § 132 VwGO Nr. 96; Urteil vom 23. Januar 1984 - BVerwG 6 C 143.81 - Buchholz 310 § 108 VwGO Nr. 143).
  • BVerwG, 10.08.1978 - 2 C 36.77

    Prozessrecht - Vereinbarkeit der Unterlassung der Einholung amtlicher Auskünfte

    Auszug aus BVerwG, 24.10.1984 - 1 B 22.84
    Insoweit genügt die Beschwerde ebenfalls nicht den Anforderungen des § 132 Abs. 3 Satz 3 VwGO an die Bezeichnung eines Verfahrensmangels, Dazu gehören bei der Rüge der Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör grundsätzlich Darlegungen u.a. darüber, was der Beteiligte noch hätte vortragen wollen und daß dies zur Klärung des geltend gemachten Anspruchs geeignet gewesen wäre (vgl. z.B. Urteil vom 10. August 1978 - BVerwG 2 C 36.77 - Buchholz 310 § 108 VwGO Nr. 105; Beschluß Vom 14. Januar 1982 - BVerwG 1 CB 64.81 -).
  • BVerwG, 24.02.1977 - 2 B 60.76

    Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der

    Auszug aus BVerwG, 24.10.1984 - 1 B 22.84
    Damit allein kann die grundsätzliche Bedeutung einer Rechtssache nicht dargetan werden (Beschluß vom 24. Februar 1977 - BVerwG 2 B 60.76 - Buchholz 310 § 132 VwGO Nr. 151).
  • BVerwG, 17.01.1980 - 5 C 32.79

    Frage nach der Zulässigkeit einer bedingten Rechtsmitteleinlegung -

    Auszug aus BVerwG, 24.10.1984 - 1 B 22.84
    Ist die Beschwerde bereits aus den vorgenannten Gründen zu verwerfen, so kommt es nicht darauf an, ob das Berufungsgericht die Zulässigkeit der Klage im Ergebnis zutreffend bejaht hat, obwohl nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen Versäumung der Klagefrist nicht stillschweigend gewährt werden kann (Urteil vom 17. Januar 1980 - BVerwG 5 C 32.79 - Buchholz 310 § 81 VwGO Nr. 7).
  • BVerwG, 09.11.1972 - II CB 30.72

    Verstoß gegen den Grundsatz auf Gewährung rechtlichen Gehörs - Antrag auf

    Auszug aus BVerwG, 24.10.1984 - 1 B 22.84
    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ist bei der Prüfung einer Aufklärungsrüge von der sachlichrechtlichen Auffassung des Berufungsgerichts auszugehen, und zwar ohne Rücksicht darauf, ob diese rechtlichen Bedenken begegnet oder nicht (vgl. z.B. Beschluß vom 9. November 1972 - BVerwG 2 CB 30.72 - Buchholz 310 § 132 VwGO Nr. 96; Urteil vom 23. Januar 1984 - BVerwG 6 C 143.81 - Buchholz 310 § 108 VwGO Nr. 143).
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