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   BVerwG, 24.10.1989 - 2 B 112.89   

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https://dejure.org/1989,4403
BVerwG, 24.10.1989 - 2 B 112.89 (https://dejure.org/1989,4403)
BVerwG, Entscheidung vom 24.10.1989 - 2 B 112.89 (https://dejure.org/1989,4403)
BVerwG, Entscheidung vom 24. Oktober 1989 - 2 B 112.89 (https://dejure.org/1989,4403)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Begriff der "grundsätzlichen Bedeutung" im Rahmen einer Nichtzulassungsbeschwerde - Dauer der Amtszeit der zu Beamten auf Zeit ernannten Hochschulassistenten in Hamburg

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (6)

  • BVerwG, 26.05.1971 - VI C 24.68

    Voraussetzungen der Schulbeihilfe nach dem Landesrecht in Niedersachsen - Begriff

    Auszug aus BVerwG, 24.10.1989 - 2 B 112.89
    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts können aus der Fürsorgepflicht des Dienstherrn keine Ansprüche hergeleitet werden, die über die Ansprüche hinausgehen, die im Gesetz selbst speziell und abschließend - hier hinsichtlich der Voraussetzungen für die Annahme eines besonders begründeten Falles im Sinne von § 20 Abs. 1 Satz 7 HmbHG - geregelt sind (BVerwGE 24, 92 [BVerwG 12.05.1966 - II C 197/62] ; 38, 134 ; Beschluß vom 5. August 1971 - BVerwG 6 B 21.71 - sowie Urteil vom 2. April 1981 - BVerwG 2 C 1.81 - ).
  • BVerwG, 12.05.1966 - II C 197.62
    Auszug aus BVerwG, 24.10.1989 - 2 B 112.89
    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts können aus der Fürsorgepflicht des Dienstherrn keine Ansprüche hergeleitet werden, die über die Ansprüche hinausgehen, die im Gesetz selbst speziell und abschließend - hier hinsichtlich der Voraussetzungen für die Annahme eines besonders begründeten Falles im Sinne von § 20 Abs. 1 Satz 7 HmbHG - geregelt sind (BVerwGE 24, 92 [BVerwG 12.05.1966 - II C 197/62] ; 38, 134 ; Beschluß vom 5. August 1971 - BVerwG 6 B 21.71 - sowie Urteil vom 2. April 1981 - BVerwG 2 C 1.81 - ).
  • BVerwG, 02.10.1961 - VIII B 78.61

    Umfang der Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache -

    Auszug aus BVerwG, 24.10.1989 - 2 B 112.89
    Grundsätzliche Bedeutung kommt einer Rechtssache nur zu, wenn sie eine - vom Beschwerdeführer zu bezeichnende - grundsätzliche, höchstrichterlich bisher nicht beantwortete Rechtsfrage aufwirft, die im Interesse der Einheitlichkeit der Rechtsprechung oder der Fortbildung des Rechts revisionsgerichtlicher Klärung bedarf (vgl. u.a. BVerwGE 13, 90 [BVerwG 02.10.1961 - VIII C 78/61] ).
  • BVerwG, 02.04.1981 - 2 C 1.81

    Keine rückwirkende Anordnung oder Genehmigung von Mehrarbeit

    Auszug aus BVerwG, 24.10.1989 - 2 B 112.89
    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts können aus der Fürsorgepflicht des Dienstherrn keine Ansprüche hergeleitet werden, die über die Ansprüche hinausgehen, die im Gesetz selbst speziell und abschließend - hier hinsichtlich der Voraussetzungen für die Annahme eines besonders begründeten Falles im Sinne von § 20 Abs. 1 Satz 7 HmbHG - geregelt sind (BVerwGE 24, 92 [BVerwG 12.05.1966 - II C 197/62] ; 38, 134 ; Beschluß vom 5. August 1971 - BVerwG 6 B 21.71 - sowie Urteil vom 2. April 1981 - BVerwG 2 C 1.81 - ).
  • BVerwG, 20.12.1962 - VIII C 78.61
    Auszug aus BVerwG, 24.10.1989 - 2 B 112.89
    Grundsätzliche Bedeutung kommt einer Rechtssache nur zu, wenn sie eine - vom Beschwerdeführer zu bezeichnende - grundsätzliche, höchstrichterlich bisher nicht beantwortete Rechtsfrage aufwirft, die im Interesse der Einheitlichkeit der Rechtsprechung oder der Fortbildung des Rechts revisionsgerichtlicher Klärung bedarf (vgl. u.a. BVerwGE 13, 90 [BVerwG 02.10.1961 - VIII C 78/61] ).
  • BVerwG, 05.08.1971 - VI B 21.71

    Anspruch eines Rechtsreferendars auf Zahlung eines Unterhaltszuschusses über den

    Auszug aus BVerwG, 24.10.1989 - 2 B 112.89
    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts können aus der Fürsorgepflicht des Dienstherrn keine Ansprüche hergeleitet werden, die über die Ansprüche hinausgehen, die im Gesetz selbst speziell und abschließend - hier hinsichtlich der Voraussetzungen für die Annahme eines besonders begründeten Falles im Sinne von § 20 Abs. 1 Satz 7 HmbHG - geregelt sind (BVerwGE 24, 92 [BVerwG 12.05.1966 - II C 197/62] ; 38, 134 ; Beschluß vom 5. August 1971 - BVerwG 6 B 21.71 - sowie Urteil vom 2. April 1981 - BVerwG 2 C 1.81 - ).
  • BVerwG, 23.09.2004 - 2 C 61.03

    Arbeitszeit; Ausgleichsmaßnahmen; außerunterrichtliche Verpflichtungen;

    Soweit es um die Alimentierung des Beamten geht, geschieht dies abschließend durch die Vorschriften über die Besoldung und über die Vergütung von Mehrarbeit, die - wie dargelegt - einen solchen Anspruch nicht ergeben (vgl. Urteil vom 21. Dezember 2000 - BVerwG 2 C 39.99 - BVerwGE 112, 308 ; Beschluss vom 24. Oktober 1989 - BVerwG 2 B 112.89 - Buchholz 421.20 Hochschulpersonalrecht Nr. 46 S. 52).
  • BVerwG, 21.06.2007 - 2 C 17.06

    Auslandsdienstbezüge; Mietzuschuss; Teilzeitbeschäftigung; Altersteilzeit;

    Soweit es um die Alimentierung des Beamten geht, geschieht dies abschließend durch die Besoldungsvorschriften, die - wie dargelegt - einen solchen Anspruch nicht ergeben (Urteil vom 21. Dezember 2000 - BVerwG 2 C 39.99 - BVerwGE 112, 308 ; Beschluss vom 24. Oktober 1989 - BVerwG 2 B 112.89 - Buchholz 421.20 Hochschulpersonalrecht Nr. 46 S. 52).
  • BVerwG, 23.09.2004 - 2 C 50.03

    Arbeitszeit; Ausgleichsmaßnahmen; außerunterrichtliche Verpflichtungen;

    Soweit es um die Alimentierung des Beamten geht, geschieht dies abschließend durch die Vorschriften über die Besoldung und über die Vergütung von Mehrarbeit, die - wie dargelegt - einen solchen Anspruch nicht ergeben (vgl. Urteil vom 21. Dezember 2000 - BVerwG 2 C 39.99 - BVerwGE 112, 308 ; Beschluss vom 24. Oktober 1989 - BVerwG 2 B 112.89 - Buchholz 421.20 Hochschulpersonalrecht Nr. 46 S. 52).
  • BVerwG, 23.09.2004 - 2 C 52.03

    Arbeitszeit; Ausgleichsmaßnahmen; außerunterrichtliche Verpflichtungen;

    Soweit es um die Alimentierung des Beamten geht, geschieht dies abschließend durch die Vorschriften über die Besoldung und über die Vergütung von Mehrarbeit, die - wie dargelegt - einen solchen Anspruch nicht ergeben (vgl. Urteil vom 21. Dezember 2000 - BVerwG 2 C 39.99 - BVerwGE 112, 308 ; Beschluss vom 24. Oktober 1989 - BVerwG 2 B 112.89 - Buchholz 421.20 Hochschulpersonalrecht Nr. 46 S. 52).
  • BVerwG, 19.12.2007 - 2 B 35.07

    Verletzung der Fürsorgepflicht des Dienstherren bei Ausübung von Tätigkeiten

    Ansonsten wird dem Beamten auferlegt, den höherwertigen Dienstposten aufgrund seiner Pflicht zum vollen Einsatz im Beruf wahrzunehmen (§ 54 Satz 1 BBG, § 62 Satz 1 NBG; vgl. Urteile vom 21. Dezember 2000 - BVerwG 2 C 39.99 - a.a.O. S. 310 und vom 23. September 2004 - BVerwG 2 C 61.03 - BVerwGE 122, 65 = Buchholz 240 § 6 BBesG Nr. 23; Beschluss vom 24. Oktober 1989 - BVerwG 2 B 112.89 - Buchholz 421.20 Hochschulpersonalrecht Nr. 46, stRspr).
  • BVerwG, 31.01.1996 - 2 B 5.96

    Ernennung eines Hochschuldozenten zum Beamten auf Lebenszeit - Erfordernis eines

    Auch die beamtenrechtliche Fürsorgepflicht (§ 95 LBG, § 48 BRRG, Art. 33 Abs. 5 GG) ist grundsätzlich nicht geeignet, ein Absehen vom Erfordernis des dienstlichen Bedürfnisses für eine Beschäftigung im Beamtenverhältnis auf Lebenszeit zu rechtfertigen oder sonst Ansprüche gegen den Dienstherrn zu begründen, die über eine - wie hier - im Gesetz selbst speziell und abschließend getroffene Regelung hinausgehen (vgl. BVerwGE 24, 92 [BVerwG 12.05.1966 - II C 197/62]; 38, 134 ; Beschluß vom 24. Oktober 1989 - BVerwG 2 B 112.89 - ).
  • VGH Hessen, 04.03.1991 - 1 TG 3306/90

    Anspruch auf Berufung als Professor in ein Beamtenverhältnis auf Lebenszeit

    Daraus folgt zwingend, daß der Antragsteller auch aus der Fürsorgepflicht heraus keinen Anspruch auf Übernahme in das Beamtenverhältnis auf Lebenszeit haben kann, da ihm dieser Anspruch selbst nach den spezialgesetzlichen beamtenrechtlichen Regeln nicht zusteht (vgl.hierzu BVerwG, Beschluß vom 24.10.1989 -- 2 B 112.89 --, Buchholz 421.20 -- Hochschulpersonalrecht Nr. 46).
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