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   BVerwG, 24.10.1996 - 2 C 23.96   

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BVerwG, 24.10.1996 - 2 C 23.96 (https://dejure.org/1996,566)
BVerwG, Entscheidung vom 24.10.1996 - 2 C 23.96 (https://dejure.org/1996,566)
BVerwG, Entscheidung vom 24. Oktober 1996 - 2 C 23.96 (https://dejure.org/1996,566)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Berufung in das Dienstverhältnis eines Soldaten auf Zeit - Unvollständige oder wahrheitswidrige Angaben über eine Zusammenarbeit mit dem Ministerium für Staatssicherheit - Entlassung eines Soldaten aus seinem Dienstverhältnis

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Recht der Soldatenr - Entlassung wegen Herbeiführung der Ernennung durch arglistige Täuschung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerwGE 102, 178
  • NJ 1997, 158
  • DVBl 1997, 374
 
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Wird zitiert von ... (47)Neu Zitiert selbst (10)

  • BVerwG, 18.09.1985 - 2 C 30.84

    Beamtenrecht - Arglistige Täuschung - Rücknahme der Ernennung

    Auszug aus BVerwG, 24.10.1996 - 2 C 23.96
    Das Verschweigen von Tatsachen ist eine Täuschung, wenn die Ernennungsbehörde nach Tatsachen gefragt hat oder der Ernannte auch ohne Befragung weiß oder in Kauf nimmt, daß die verschwiegenen Tatsachen für ihre Entscheidung erheblich sind oder sein können (vgl. u.a. Urteil vom 18. September 1985 - BVerwG 2 C 30.84 - [Buchholz 237.5 § 14 Nr. 2] m.w.N.).

    Diese rechtliche Würdigung steht im Einklang mit der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts zur Kausalität zwischen Täuschungshandlung und Ernennung (vgl. Urteil vom 18. September 1985 - BVerwG 2 C 30.84 - [a.a.O.] m.w.N.).

  • BVerwG, 06.02.1975 - II C 68.73

    Beamtenverhältnis auf Probe - Ausbildungsabschnitte - Ausbildungsstätte -

    Auszug aus BVerwG, 24.10.1996 - 2 C 23.96
    Ein Verstoß gegen Denkgesetze liegt nur vor, wenn ein Schluß aus Gründen der Logik schlechthin nicht gezogen werden kann, nicht aber schon dann, wenn das Gericht andere Schlüsse gezogen hat, als sie nach Auffassung eines der Verfahrensbeteiligten hätten gezogen werden müssen, selbst wenn der von letzterem gezogene Schluß sogar näherliegt als der vom Gericht gezogene (stRspr, vgl. u.a. BVerwGE 47, 330 [361] und Urteil vom 19. Januar 1990 - BVerwG 4 C 28.89 - [Buchholz 310 § 108 Nr. 225]).
  • BVerwG, 12.09.1963 - II C 195.61

    Rücknahme einer Ernennung zum Beamten auf Lebenszeit wegen arglistiger Täuschung

    Auszug aus BVerwG, 24.10.1996 - 2 C 23.96
    Er ist insbesondere auf die Wiederherstellung der Entschließungsfreiheit der Ernennungsbehörde und auch auf die Reinhaltung des öffentlichen Dienstes von Personen gerichtet, die durch unlauteres Verhalten diese Entschließungsfreiheit eingeschränkt haben (stRspr, vgl. u.a. BVerwGE 16, 340 [342]; 31, 1 [4]).
  • BVerwG, 19.01.1990 - 4 C 28.89

    Indizienbeweis - Verstoß gegen die Denkgesetze - Beweiswürdigung -

    Auszug aus BVerwG, 24.10.1996 - 2 C 23.96
    Ein Verstoß gegen Denkgesetze liegt nur vor, wenn ein Schluß aus Gründen der Logik schlechthin nicht gezogen werden kann, nicht aber schon dann, wenn das Gericht andere Schlüsse gezogen hat, als sie nach Auffassung eines der Verfahrensbeteiligten hätten gezogen werden müssen, selbst wenn der von letzterem gezogene Schluß sogar näherliegt als der vom Gericht gezogene (stRspr, vgl. u.a. BVerwGE 47, 330 [361] und Urteil vom 19. Januar 1990 - BVerwG 4 C 28.89 - [Buchholz 310 § 108 Nr. 225]).
  • BVerfG, 21.05.1996 - 2 BvE 1/95

    Abgeordnetenprüfung

    Auszug aus BVerwG, 24.10.1996 - 2 C 23.96
    Dazu hat das Bundesverfassungsgericht in seinem Beschluß vom 21. Mai 1996 - 2 BvE 1/95 - (DVBl 1996 S. 985 f.) u.a. ausgeführt:.
  • BVerfG, 21.02.1995 - 1 BvR 1397/93

    Sonderkündigung

    Auszug aus BVerwG, 24.10.1996 - 2 C 23.96
    Auf die Bewahrung dieser Anforderungen konnte daher auch bei der Eingliederung des öffentlichen Dienstes der Deutschen Demokratischen Republik bzw. der Soldaten der Nationalen Volksarmee in den der Bundesrepublik Deutschland nicht verzichtet werden (vgl. BVerfGE 92, 140 [152]).
  • BVerwG, 25.10.1968 - VI C 95.67

    Rücknahme der Ernennung eines Beamten wegen arglistiger Täuschung -

    Auszug aus BVerwG, 24.10.1996 - 2 C 23.96
    Er ist insbesondere auf die Wiederherstellung der Entschließungsfreiheit der Ernennungsbehörde und auch auf die Reinhaltung des öffentlichen Dienstes von Personen gerichtet, die durch unlauteres Verhalten diese Entschließungsfreiheit eingeschränkt haben (stRspr, vgl. u.a. BVerwGE 16, 340 [342]; 31, 1 [4]).
  • Drs-Bund, 31.08.1990 - BT-Drs 11/7760
    Auszug aus BVerwG, 24.10.1996 - 2 C 23.96
    Sie erfordern aber für die Begründung eines Dienstverhältnisses nach dem Soldatengesetz zutreffend gemäß Art. 33 Abs. 2 GG eine Einzelfallprüfung nach Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung (vgl. Denkschrift zum Einigungsvertrag, B. Besonderer Teil, Kapitel V zu Art. 20, B., zu Absatz 3 in Verbindung mit a.a.O. zu Art. 20, A., letzter Absatz [BTDrucks 11/7760 S. 365]).
  • BVerwG, 06.12.1961 - VI C 81.59

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 24.10.1996 - 2 C 23.96
    Denn die Frist beginnt zu laufen, wenn ein für die Willensbildung in Personalsachen zuständiger Bediensteter der zur Entlassung befugten Stelle von dem Entlassungsgrund Kenntnis besitzt (stRspr des BVerwG, vgl. u.a. Urteil vom 6. Dezember 1961 - BVerwG 6 C 81.59 - [Buchholz 238.4 § 46 Nr. 2]).
  • BVerwG, 26.09.1963 - VIII C 32.63

    Entlassung eines Berufssoldaten wegen Herbeiführung der Ernennung durch

    Auszug aus BVerwG, 24.10.1996 - 2 C 23.96
    Denn nur, wenn dies bejaht werden kann, ist Raum für Ermessenserwägungen und deren richterliche Nachprüfung (vgl. Urteil vom 26. September 1963 - BVerwG 8 C 32.63 - [Buchholz 238.4 § 46 Nr. 3] a.E.).
  • VG Neustadt, 25.09.2015 - 1 L 657/15

    Rücknahme der Ernennung eines Beamten auf Lebenszeit wegen arglistiger Täuschung

    Die hierin zu sehende Täuschungshandlung ist arglistig erfolgt, weil er sich - wie oben ausgeführt - der Bedeutung der psychischen Beschwerden für die amtsärztliche Begutachtung bewusst sein musste - und war - und trotzdem unvollständige Angaben gemacht und so sein Problem allenfalls teilweise offenbart hat mit dem Vorsatz, auf die Willensbildung der für die Ernennung zuständigen Stelle einzuwirken (vgl. OVG MV, a.a.O. mit Hinweis auf BVerwG, Urteil vom 24. Oktober 1996, BVerwGE 102, 178).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 10.12.2015 - 19 A 254/13

    Prof. Dr. Margarita Mathiopoulos verliert Doktorgrad

    BVerwG, Beschluss vom 13. Juni 2007 - 5 B 132.07 -, juris, Rdn. 4; Urteil vom 24. Oktober 1996 - 2 C 23.96 -, BVerwGE 102, 178, juris, Rdn. 14; Urteil vom 18. September 1985 - 2 C 30.84 -, DVBl. 1986, 148, juris, Rdn. 24; vgl. auch VGH Bad.-Württ., Urteil vom 14. August 2015 - 2 S 384/14 -, juris, Rdn. 28.
  • BVerwG, 14.03.2013 - 5 C 10.12

    Rücknahme; Rücknahmetatbestand; Bewilligungsbescheid; rechtswidriger

    Unrichtige Angaben sind stets eine Täuschung, unabhängig davon, ob die Behörde hiernach gefragt hat oder nicht (vgl. Urteil vom 24. Oktober 1996 - BVerwG 2 C 23.96 - BVerwGE 102, 178 = Buchholz 236.1 § 55 SG Nr. 16 S. 11 f. m.w.N.).
  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 23.04.1998 - 2 M 168/97

    Rücknahme einer Ernennung, arglistige Täuschung, gesundheitliche Eignung

    Unrichtige Angaben über für die Ernennung wesentliche Umstände sind stets eine Täuschung, unabhängig davon, ob die Ernennungsbehörde hiernach gefragt hat oder nicht (vgl. BVerwG, Urteil vom 24.10.1996 - 2 C 23.96 -, DtZ 1997, 140 m.w.N.).

    Grundsätzlich muss ein Bewerber für ein öffentliches Amt (nachteilige) Auskünfte zu seiner Person aber nur geben, wenn und soweit er danach gefragt wird oder ungefragt weiß bzw. jedenfalls in Kauf nimmt, dass die verschwiegenen Tatsachen für die Entscheidung der Ernennungsbehörde erheblich sind oder sein können (vgl. BVerwG, Urteil vom 24.10.1996, aaO.).

    Die Täuschung ist arglistig, wenn dem zu Ernennenden die Unrichtigkeit seiner Angaben bewusst ist oder er die Unrichtigkeit zumindest für möglich hält und billigend in Kauf nimmt, und er außerdem den Vorsatz hat, auf die Willensbildung der für die Ernennung zuständigen Stelle einzuwirken (vgl. BVerwG, Urteil vom 24.10.1996, aaO.; zu § 15 Abs. 1 Nr. 1 SächsBG : BVerwG, Beschluss vom 14.11.1996 - 2 B 16.96 - OVG M-V, Urteil vom 06.06.1996 - 2 L 1/96 -).

  • VG Cottbus, 10.01.2013 - 5 K 322/12

    Rücknahme der Ernennung

    Arglistig ist die Täuschung, wenn der Täuschende wusste oder jedenfalls billigend in Kauf nahm, dass die unwahre oder verschwiegene Tatsache für die Entscheidung der Ernennungsbehörde von Bedeutung ist (vgl. Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom 24. Oktober 1996 - 2 C 23/96 -, BVerwGE 102, 178, hier zitiert nach juris, dort Rdn. 14; Beschluss vom 16. Oktober 1979 - 2 B 61/79 - a. a. O.; dort Rdn. 6).
  • VGH Baden-Württemberg, 24.01.2012 - 4 S 1239/11

    Entlassung aus der Bundeswehr wegen Verschweigens eines Ermittlungsverfahrens

    Dass die Voraussetzungen dieser Reglung erfüllt sind, weil der Kläger entgegen der von ihm am 01.09.2008 unterzeichneten Information und Belehrung vor seinem Eintritt in die Bundeswehr zum 01.01.2009 die Stammdienststelle der Bundeswehr als Einstellungsbehörde nicht über das im Anschluss an den Vorfall vom 10.07.2008 gegen ihn geführte Ermittlungs- bzw. Strafverfahren (das mit rechtskräftigem Strafurteil des Amtsgerichts H..., Jugendrichter, vom 02.04.2009 endete) unterrichtet und damit seine Ernennung durch arglistige Täuschung herbeigeführt hat, hat das Verwaltungsgericht im angefochtenen Urteil in Einklang mit der höchstrichterlichen Rechtsprechung (vgl. BVerwG, Urteil vom 24.10.1996 - 2 C 23.96 -, BVerwGE 102, 178 und Beschluss vom 09.12.1998 - 2 B 100.98 -, Juris) zutreffend dargelegt.

    Diese Sicht der Normstruktur hat das Bundesverwaltungsgericht im Urteil vom 24.10.1996 (a.a.O.) nicht geteilt, sondern erkannt, dass nach Wortlaut, Sinn und Zweck sowie Systematik des § 46 Abs. 2 Nr. 2 SG die Verwaltungsgerichte zu prüfen haben, ob überhaupt eine besondere Härte vorliegt; denn nur wenn dies bejaht werden kann, ist Raum für Ermessenserwägungen und deren richterliche Nachprüfung.

    Bereits zu der bis 31.12.2000 geltenden Regelung des § 46 Abs. 2 Nr. 2 Halbsatz 2 SG hat das Bundesverwaltungsgericht (vgl. Urteil vom 24.10.1996, a.a.O.) entschieden, dass nach Wortlaut, Sinn und Zweck sowie Systematik der Vorschrift die Verwaltungsgerichte vor allem zu prüfen haben, ob überhaupt eine besondere Härte vorliegt.

    Eine "besondere Härte" im Sinne der Ausnahmeregelung liegt nur vor, wenn sie über die mit einer Entlassung regelmäßig verbundene Belastung hinausgeht (vgl. BVerwG, Urteil vom 24.10.1996, a.a.O.).

    Dieser Entlassungstatbestand ist insbesondere auf die Wiederherstellung der Entschließungsfreiheit der Ernennungsbehörde und auch auf die Reinhaltung des öffentlichen Dienstes von Personen gerichtet, die durch unlauteres Verhalten diese Entschließungsfreiheit eingeschränkt haben (vgl. BVerwG, Urteil vom 24.10.1996, a.a.O., m.w.N.).

  • OVG Berlin-Brandenburg, 30.11.2006 - 4 B 11.06

    Rücknahme der Ernennung, arglistige Täuschung, psychische Störung,

    Das Verschweigen von Tatsachen ist eine Täuschung, wenn die Ernennungsbehörde nach Tatsachen gefragt hat oder der Ernannte auch ohne Befragung weiß oder in Kauf nimmt, dass die verschwiegenen Tatsachen für ihre Entscheidung erheblich sind oder sein können (vgl. zum Vorstehenden BVerwG, Urteil vom 24. Oktober 1996 - BVerwG 2 C 23.96 - Buchholz 236.1 § 55 SG Nr. 16, S. 11 f. m.w.N.; Summer in: Weiß/Niedermaier/Summer, BayBG, Stand: Juli 2006, Art. 15 S. 6 ff.).
  • VG Minden, 17.04.2020 - 12 K 896/18
    vgl. BVerwG, Urteil vom 24. Oktober 1996 - 2 C 23.96 -, juris Rn. 14; OVG Sachsen, Beschluss vom 20. Juli 2011 - 2 B 45/11 -, juris Rn. 13; VG Trier, Urteil vom 30. Oktober 2008 - 1 K 537/08 -, juris Rn. 21; VG Minden, Beschluss vom 4. November 2013 - 4 L 639/13 -, juris Rn. 7; Walz/Eichen/Sohm, Kommentar zum SG, 3. Aufl. 2016, § 46 Rn. 33 ff.

    Bereits zur Vorgängerregelung des § 46 Abs. 2 Nr. 2 Halbs. 2 SG hat das Bundesverwaltungsgericht - vgl. Urteil vom 24. Oktober 1996 - 2 C 23.96 -, juris Rn. 25 - entschieden, dass die Verwaltungsgerichte zu prüfen haben, ob überhaupt eine besondere Härte vorliegt.

    vgl. BVerwG, Urteil vom 24. Oktober 1996 - 2 C 23.96 -, juris Rn. 25; VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 24. Januar 2012 - 4 S 1239/11 - , juris Rn. 28 ff.; Bayerischer VGH, Beschluss vom 15. Dezember 1998 - 3 B 96.586 -, juris Rn. 57 ff.

  • VG Cottbus, 22.11.2012 - 5 L 319/11

    Rücknahme der Ernennung

    Arglistig ist die Täuschung, wenn der Täuschende wusste oder jedenfalls billigend in Kauf nahm, dass die unwahre oder verschwiegene Tatsache für die Entscheidung der Ernennungsbehörde von Bedeutung ist (vgl. Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom 24. Oktober 1996 - 2 C 23/96 -, BVerwGE 102, 178, hier zitiert nach juris, dort Rdn. 14; Beschluss vom 16. Oktober 1979 - 2 B 61/79 - a. a. O.; dort Rdn. 6).
  • OVG Thüringen, 15.05.1997 - 2 EO 260/95

    Recht der Landesbeamten; Recht der Landesbeamten; Beamter auf Probe; Rücknahme

    Nach der neueren Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. Urteil vom 24. Oktober 1996 - 2 C 23.96 -, DVBl 1997, 374; Beschluß vom 14. November 1996 - 2 B 16.96 - DtZ 1997, 143) hat ein Beamter seine Ernennung durch arglistige Täuschung dann herbeigeführt, wenn er bei seiner Bewerbung auf die Frage nach einem Dienst-, Arbeits- oder sonstigen Verhältnis bzw. Kontakten zu Nachrichtendiensten der DDR bewußt nur Angaben zu seiner dienstlichen, nicht aber zu seiner außerdienstlichen informellen Zusammenarbeit mit dem früheren Ministerium für Staatssicherheit gemacht hat und die Ernennung bei Kenntnis der Zusammenarbeit nicht erreicht hätte.

    Das Verschweigen von Tatsachen ist eine Täuschung, wenn die Ernennungsbehörde nach Tatsachen gefragt hat oder der Ernannte auch ohne Befragung weiß oder in Kauf nimmt, daß die verschwiegenen Tatsachen für ihre Entscheidung erheblich sind oder sein können (vgl. BVerwG, Urteil vom 24. Oktober 1996 - 2 C 23.96 -, DVBl 1997, 374 = ZBR 1997, 97 = NJ 1997, 158).

    Die Einstellungsbehörde befindet sich mit ihrer Verwaltungspraxis, bei Dienstverhältnissen sowie Kontakten zu Nachrichtendiensten der ehemaligen DDR, die - wie hier - über die dienstliche Verpflichtung hinausgingen, von einer Ernennung abzusehen, im Einklang mit der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. Urteil vom 24. Oktober 1996 - 2 C 23.96 -, a.a.O.) zur Kausalität zwischen Täuschungshandlung und Ernennung.

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 17.03.2016 - 19 A 2330/11

    Rücknahme der Einbürgerung eines Ausländers wegen Unterstützung einer

  • BVerwG, 10.06.1999 - 2 C 20.98

    Einstellung als Beamter auf Probe, Rücknahme wegen arglistiger Täuschung;

  • VG Freiburg, 13.03.2023 - 3 K 2900/22

    Rücknahme; Ernennung; freiheitlich-demokratische Grundordnung; arglistige

  • BVerwG, 03.12.1998 - 2 C 26.97

    Beamter auf Probe, Entlassung wegen Tätigkeit für das MfS; Entlassung eines

  • OVG Brandenburg, 10.09.1998 - 2 A 266/96

    Tätigkeit für das Ministerium für Staatssicherheit / Amt für Nationale Sicherheit

  • BAG, 01.06.2006 - 6 AZR 730/05

    DO-Angestellte: Rücknahme der Berufung in das DO-Verhältnis

  • VG Gelsenkirchen, 05.08.2009 - 12 L 721/09

    Technischer Beigeordneter der Stadt Marl weiterhin im Amt

  • BVerwG, 29.07.1998 - 2 B 63.98

    Einigungsvertrag und beamtenrechtliche Rücknahmeregelung wegen arglistiger

  • VG Meiningen, 29.05.2006 - 1 K 58/02

    Recht der Landesbeamten; Nichteinhaltung der Frist für die Rücknahme einer

  • VGH Bayern, 01.02.2024 - 6 ZB 23.237

    Bundesbeamtenrecht, Bundespolizei, Rücknahme der Ernennung zum Beamten auf

  • VG Meiningen, 04.11.2005 - 1 E 627/05

    Recht der Landesbeamten; Rücknahme der Ernenung wegen unwahrer Angaben über eine

  • BVerwG, 26.10.1999 - 1 WB 13.99

    Feststellung eines Sicherheitsrisikos im Fall der Verpflichtung eines

  • BVerwG, 03.09.1997 - 2 WD 54.96

    Recht der Soldaten - Verstoß gegen die Treuepflicht bei wahrheitswidriger

  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 23.04.1997 - 2 M 76/96

    Frist für das Gebrauchmachen von einem Entlassungsgrund im Sinne von Abs. 5 Ziff.

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 13.04.2021 - 1 B 1807/20

    Entlassung eines Soldaten auf Zeit wegen der Herbeiführung seiner Ernennung durch

  • VG Gießen, 22.08.2019 - 3 K 2499/17

    Entziehung des Doktorgrades bestätigt

  • BVerwG, 14.11.1996 - 2 B 16.96

    Beamtenrecht - Rücknahme der Ernennung zum Beamten auf Probe, Herbeiführung der

  • VG Ansbach, 11.03.2015 - AN 11 K 14.00127

    Entlassung eines Soldaten auf Zeit

  • VerfGH Berlin, 17.12.1997 - VerfGH 2/96

    Ordentliche Kündigung eines Angestellten im öffentlichen Dienst nach KSchG § 1

  • VG Potsdam, 20.02.2013 - 2 L 233/12

    Recht der Landesbeamten

  • VG Augsburg, 16.12.2014 - Au 3 K 14.921

    Ausbildungsförderung; Rücknahme für die Vergangenheit; Rückforderung; Anrechnung

  • OVG Thüringen, 16.11.1999 - 2 KO 219/97

    Recht der Landesbeamten; Recht der Landesbeamten; Recht der Landesbeamten

  • OVG Sachsen, 14.04.2003 - 2 B 380/02

    Rücknahme der Ernennung, Tätigkeit für das MfS, Arglist, Rechtsmissbrauch

  • VG Saarlouis, 13.07.2021 - 2 L 575/21

    Ernennung als Soldat auf zeit, arglistige Täuschung, Verschweigen von

  • BVerwG, 24.03.2003 - 2 B 14.03

    Rücknahme der Ernennung zum Beamten wegen arglistiger Täuschung - Entlassung

  • VG Augsburg, 13.10.2022 - Au 2 K 21.643

    Keine Ernennung als Beamtin auf Probe wegen Verschweigens eines strafrechtlichen

  • VG Greifswald, 18.06.2015 - 6 A 5/13

    Rücknahme der Ernennung eines ehrenamtlichen Bürgermeisters zum Ehrenbeamten

  • BVerwG, 21.01.1997 - 2 B 129.96

    Offenbarungspflichten bei der Untersuchung beim Amtsarzt im Hinblick auf die

  • VG Trier, 30.10.2008 - 1 K 537/08

    Arglistige Täuschung im Bewerbungsverfahren

  • VG Stade, 16.07.2004 - 3 A 1793/03

    Klage gegen die Entlassung aus der Bundeswehr; Falsche Angaben im Antrag auf

  • BVerwG, 24.07.1998 - 2 B 50.98

    Voraussetzungen für die Rückanhme einer Ernennung zum Beamten - Herbeiführung der

  • VG Chemnitz, 03.08.2006 - 3 K 691/06
  • OVG Brandenburg, 22.12.1998 - 2 A 88/98

    Rücknahme der Ernennung zum Probebeamten; Lebenszeiternennung durch das

  • BVerwG, 30.04.1998 - 2 B 150.97

    Entlassung als Berufssoldat wegen einer durch arglistige Täuschung

  • BVerwG, 29.08.1997 - 2 B 91.97

    Begründung einer inoffiziellen Tätigkeit bei Zusammenarbeit mit dem Ministerium

  • VG Braunschweig, 29.01.2007 - 7 B 485/06

    Anwärterbezüge; Arglist; arglistige Täuschung; Beamter; Begründung; Bezüge;

  • VG Cottbus, 25.08.2016 - 5 K 879/14

    Ausbildungs- und Studienförderungsrecht: Rückforderung von Leistungen nach dem

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