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   BVerwG, 24.10.2002 - 7 C 11.02   

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BVerwG, 24.10.2002 - 7 C 11.02 (https://dejure.org/2002,1818)
BVerwG, Entscheidung vom 24.10.2002 - 7 C 11.02 (https://dejure.org/2002,1818)
BVerwG, Entscheidung vom 24. Oktober 2002 - 7 C 11.02 (https://dejure.org/2002,1818)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • lexetius.com

    VermG § 1 Abs. 2; VwGO § 88
    Eigentumsverzicht; Gehöft, landwirtschaftliches; Wohnhausflurstück; Überschuldung; nicht kostendeckende Mieten; Kausalität; gemischte Nutzung.

  • Bundesverwaltungsgericht

    VermG § 1 Abs. 2
    Eigennutzung; Eigentumsverzicht; Eigentumsverzicht; Fremdnutzung; Gehöft, landwirtschaftliches; Kausalität; Kausalität; Kostenunterdeckung; Niedrigmiete; Ursachenzusammenhang; Wohnhausflurstück; Wohnhausflurstück; gemischte Nutzung; gemischte Nutzung; ...

  • Wolters Kluwer

    Ursachenzusammenhang zwischen Niedrigmieten und Überschuldung eines Grundstücks bei gemischt genutztem Wohnraum - Überschuldungsbedingte Kausalität bei teilweiser Eigennutzung - Rückübertragung eines Grundstücks - Eigentumsverzicht wegen unmittelbar bevorstehender ...

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Rückübertragungsanspruch; Restitutionsanspruch; Schädigungstatbestand; Ursachenzusammenhang zwischen Niedrigmieten und Überschuldung; Aufwendungen auf den eigengenutzten Gebäudeteil; überschuldungsbedingte Kausalität bei teilweiser Eigennutzung

  • Judicialis

    VermG § 1 Abs. 2; ; VwGO § 88

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    VermG § 1 Abs. 2; VwGO § 88
    Offene Vermögensfragen - Eigentumsverzicht; Gehöft, landwirtschaftliches; Wohnhausflurstück; Überschuldung; nicht kostendeckende Mieten; Kausalität; gemischte Nutzung

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Vermögensrecht - Überschuldungsbedingten Kausalität bei teilweiser Eigennutzung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä. (2)

  • nomos.de PDF, S. 56 (Entscheidungsbesprechung)

    § 1 Abs. 2 VermG
    Vermögensrecht - Eigentumsverzicht

  • nomos.de PDF, S. 55 (Entscheidungsbesprechung)

    § 1 Abs. 2 VermG
    Vermögensrecht/Eigentumsverzicht/gemischt genutzte Wohngebäude/Überschuldung/nicht kostendeckende Mieten/Kausalität

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZM 2003, 285
  • NJ 2003, 270
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (7)

  • BVerwG, 15.05.1997 - 7 C 50.96

    Voraussetzungen für die Zulassung einer Revision - Anforderungen an die Darlegung

    Auszug aus BVerwG, 24.10.2002 - 7 C 11.02
    Bei gemischt genutzten Wohngebäuden kann der Ursachenzusammenhang zwischen Niedrigmieten und Überschuldung des Grundstücks nicht allein deswegen ausgeschlossen werden, weil schon die auf den eigengenutzten Gebäudeteil entfallenden Aufwendungen zur bevorstehenden Überschuldung geführt haben (Einschränkung der Rechtsprechung des Senats zur überschuldungsbedingten Kausalität bei teilweiser Eigennutzung, vgl. Urteil des Senats vom 15. Mai 1997 - BVerwG 7 C 50.96 - Buchholz 428 § 1 VermG Nr. 111).

    Ob das Buchgrundstück neben der Vermietung zu Wohnzwecken auch zu landwirtschaftlichen Zwecken genutzt wurde, ist nach der Rechtsprechung des Senats nicht erheblich; entscheidend ist die Nutzung des Wohngebäudes (Urteil vom 15. Mai 1997 - BVerwG 7 C 50.96 - Buchholz 428 § 1 VermG Nr. 111 S. 332 ).

    Bei Anhaltspunkten für die Annahme, dass der Beleihungswert des Grundstücks dem Einheitswert nicht entspricht, ist jedoch der Zeitwert konkret zu ermitteln; das kommt namentlich dann in Betracht, wenn der unbebaute Teil des Buchgrundstücks mangels eines Nutzungsrechts des Grundstückseigentümers nicht beleihbar war (Urteil vom 22. August 1996 - BVerwG 7 C 74.94 - Buchholz 428 § 1 VermG Nr. 85 S. 256 ; Urteil vom 15. Mai 1997 - BVerwG 7 C 50.96 - a.a.O. S. 335).

    Für die Fälle eines zugleich eigen- und fremdgenutzten Wohngebäudes hat der Senat den Ursachenzusammenhang allerdings verneint, wenn die Überschuldung auch ohne Berücksichtigung der auf den vermieteten Teil entfallenden Aufwendungen eingetreten war oder unmittelbar bevorstand (Urteil vom 15. Mai 1997 - BVerwG 7 C 50.96 - a.a.O. S. 332 ).

    Maßgebend für die Aufteilung sind dabei die Grundsätze, die der Senat in seinem Urteil vom 15. Mai 1997 - BVerwG 7 C 50.96 - (a.a.O. S. 336) entwickelt hat.

    Auf der anderen Seite ist eine Aufteilung der Aufwendungen entbehrlich, wenn offensichtlich ist, dass ein Abzug der auf die eigengenutzte Wohnung entfallenden Aufwendungen nichts an der Überschuldungslage ändern würde, wie dies bei größeren Mehrfamilienhäusern der Fall ist (Urteil vom 15. Mai 1997 - BVerwG 7 C 50.96 - a.a.O. S. 336).

  • BVerwG, 11.02.1999 - 7 C 4.98

    Eigentumsverzicht; Überschuldung; nicht kostendeckende Mieten; Verbindlichkeiten

    Auszug aus BVerwG, 24.10.2002 - 7 C 11.02
    An dieser Auffassung hält der Senat insbesondere in Ansehung seines Urteils vom 11. Februar 1999 - BVerwG 7 C 4.98 - BVerwGE 108, 281 nicht mehr fest.
  • BVerwG, 22.08.1996 - 7 C 74.94

    Offene Vermögensfragen - Buchgrundstück als überschuldetes Grundstück, Zeitwert

    Auszug aus BVerwG, 24.10.2002 - 7 C 11.02
    Bei Anhaltspunkten für die Annahme, dass der Beleihungswert des Grundstücks dem Einheitswert nicht entspricht, ist jedoch der Zeitwert konkret zu ermitteln; das kommt namentlich dann in Betracht, wenn der unbebaute Teil des Buchgrundstücks mangels eines Nutzungsrechts des Grundstückseigentümers nicht beleihbar war (Urteil vom 22. August 1996 - BVerwG 7 C 74.94 - Buchholz 428 § 1 VermG Nr. 85 S. 256 ; Urteil vom 15. Mai 1997 - BVerwG 7 C 50.96 - a.a.O. S. 335).
  • BVerwG, 17.12.1998 - 7 B 327.98
    Auszug aus BVerwG, 24.10.2002 - 7 C 11.02
    Der Schädigungstatbestand des § 1 Abs. 2 VermG wäre nicht erfüllt, wenn der Rechtsvorgänger der Beigeladenen das Grundstück insgesamt in die LPG eingebracht hätte; da dann dem privaten Eigentümer auch die Bewirtschaftung der Wohnhausflurstücke entzogen gewesen und ihm darum keine Miete zugeflossen wäre, hätte sein Eigentumsverzicht nicht auf mietenbedingter Überschuldung beruht (vgl. Beschluss vom 17. Dezember 1998 - BVerwG 7 B 327.98 - Buchholz 428 § 1 VermG Nr. 168 S. 532 f.).
  • BVerwG, 05.03.1998 - 7 C 13.97

    Eigentumsaufgabe wegen Überschuldung; bebautes Grundstück i.S.d. § 1 Abs. 2

    Auszug aus BVerwG, 24.10.2002 - 7 C 11.02
    Gegen-stand einer solchen Schädigung ist das Grundstück im Rechtssinne, also ein bestimmter Teil der Erdoberfläche, der im Grundbuch als selbständiges Grundstück eingetragen war; denn allein das Buchgrundstück war beleihbar und konnte deshalb i.S. des § 1 Abs. 2 VermG überschuldet sein (Urteil vom 5. März 1998 - BVerwG 7 C 13.97 - Buchholz 428 § 1 VermG Nr. 141 S. 428 m.w.N.).
  • BVerwG, 20.11.2000 - 7 B 147.00

    Anforderungen an die Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache -

    Auszug aus BVerwG, 24.10.2002 - 7 C 11.02
    Waren die landwirtschaftlichen Nutzflächen eines teilweise bebauten Grundstücks in eine LPG eingebracht, bestimmt sich der Zeitwert des Buchgrundstücks allein nach dem Beleihungswert des bebauten Flurstücks; der Wert des landwirtschaftlich genutzten Restgrundstücks bleibt unberücksichtigt, weil er zum Zeitpunkt des Eigentumsverzichts nicht realisiert werden konnte (Beschluss vom 20. November 2000 - BVerwG 7 B 147.00 - Buchholz 428 § 1 Abs. 2 VermG Nr. 11 S. 33).
  • BVerwG, 03.01.1996 - 7 B 361.95

    Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der

    Auszug aus BVerwG, 24.10.2002 - 7 C 11.02
    Kam bei wirtschaftlicher Betrachtungsweise der Vermietung neben der Eigennutzung keine selbständige Bedeutung zu, wie es z.B. bei einer vermieteten Einliegerwohnung in einem Eigenheim anzunehmen ist, wird das Gebäude vom Schutzbereich des Schädigungstatbestands von vornherein nicht erfasst (Beschluss vom 3. Januar 1996 - BVerwG 7 B 361.95 - Buchholz 428 § 1 VermG Nr. 60).
  • BVerwG, 14.02.2014 - 8 B 69.13

    Zurückweisung einer Nichtzulassungsbeschwerde

    Im Übrigen ist das Verwaltungsgericht in Übereinstimmung mit der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts davon ausgegangen, dass sich der Beleihungswert regelmäßig am Einheitswert orientiert und nur bei Anhaltspunkten für die Annahme, dass der Beleihungswert des Grundstücks dem Einheitswert nicht entspricht, der Zeitwert konkret zu ermitteln ist (vgl. Urteil vom 24. Oktober 2002 - BVerwG 7 C 11.02 - Buchholz 428 § 1 Abs. 2 VermG Nr. 26 = ZOV 2003, 114).
  • BVerwG, 20.02.2003 - 7 C 14.02

    Vermögensrechtliche Rückübertragung eines Grundstückes - Auskehr des nach

    17 b) Das Verwaltungsgericht durfte aber den erforderlichen Ursachenzusammenhang zwischen der bevorstehenden Überschuldung des Grundstücks und den nicht kostendeckenden Mieten nicht schon deshalb verneinen, weil bereits der notwendige Instandsetzungsaufwand, der auf den eigengenutzten Teil des Wohnhauses entfiel, den Zeitwert des Grundstücks überschritt (so in Abgrenzung zum Urteil vom 15. Mai 1997 - BVerwG 7 C 50.96 - Buchholz 428 § 1 VermG Nr. 111 nunmehr Urteil vom 24. Oktober 2002 - BVerwG 7 C 11.02 ).
  • BVerwG, 11.02.2003 - 7 B 38.02

    Vermögensrechtliche Rückübertragung eines Grundstücks; Vorliegen des

    Entsprechendes gilt für eine bereits bei Gründung der DDR bestehende Überschuldung wegen vorhandener Altschäden (vgl. auch Urteil vom 24. Oktober 2002 BVerwG 7 C 11.02 zur Veröffentlichung vorgesehen).
  • BVerwG, 19.02.2002 - 7 B 87.01

    Annahme des Ursachenzusammenhangs zwischen nicht kostendeckenden Mieten und

    Das Beschwerdeverfahren wird als Revisionsverfahren unter dem Aktenzeichen BVerwG 7 C 11.02 fortgesetzt; der Einlegung einer Revision durch die Beschwerdeführer bedarf es nicht.
  • BVerwG, 21.09.2007 - 8 B 38.07

    Voraussetzungen des Zulassungsgrundes der Divergenz i.S.d. § 132 Abs. 2 Nr. 2

    Das angefochtene Urteil weicht entgegen der Auffassung der Beschwerde nicht von den Urteilen des Bundesverwaltungsgerichts vom 24. Juli 2003 - BVerwG 7 C 1.03 - (BVerwGE 118, 337 ff. = Buchholz 428 § 1 Abs. 1 VermG Nr. 18), vom 24. Oktober 2002 - BVerwG 7 C 11.02 - (Buchholz 428 § 1 Abs. 2 VermG Nr. 26) oder vom 16. März 1995 - BVerwG 7 C 39.93 - (BVerwGE 98, 87 ff. = Buchholz 428 § 1 VermG Nr. 39) ab.
  • VG Gera, 15.02.2007 - 6 K 363/03

    Rückübertragungsrecht; Überschuldung; Niedrigmieten; Mitursächlichkeit

    Bei dieser Sachlage kann nicht angenommen werden, dass die Aufwendungen der Kläger für den selbst genutzten Teil des Anwesens und für dessen gewerblich vermieteten Teil jeweils den Beleihungswert überstiegen (vgl. dazu BVerwG, Urteil vom 24. Oktober 2002 - 7 C 11/02 - VIZ 2003, 184- 186, zitiert nach juris, Rdnr. 12-15).
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