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   BVerwG, 24.10.2006 - 6 B 54.06   

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BVerwG, 24.10.2006 - 6 B 54.06 (https://dejure.org/2006,9563)
BVerwG, Entscheidung vom 24.10.2006 - 6 B 54.06 (https://dejure.org/2006,9563)
BVerwG, Entscheidung vom 24. Oktober 2006 - 6 B 54.06 (https://dejure.org/2006,9563)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • lexetius.com
  • Bundesverwaltungsgericht
  • Wolters Kluwer

    Voraussetzungen für die Bildung eines einheitlichen Streitgegenstandes im verwaltungsgerichtlichen Verfahren; Anforderungen an den Verpflichtungsanspruch eines entgeltregulierten Unternehmens auf Genehmigung höherer Entgelte; Bedeutung und Umfang der materiellen ...

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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (19)

  • BVerwG, 18.09.2001 - 1 C 4.01

    Auslegung eines Urteils, Feststellung von Abschiebungshindernissen, Umdeutung,

    Auszug aus BVerwG, 24.10.2006 - 6 B 54.06
    Die materielle Rechtskraft einer Entscheidung in einem Vorprozess bewirkt nach § 121 VwGO, dass eine Klage in einem späteren Prozess mit demselben Streitgegenstand wie demjenigen des Vorprozesses ohne Sachprüfung wegen entgegenstehender Rechtskraft abzuweisen ist (vgl. Urteil vom 3. Februar 1988 BVerwG 6 C 49.86 BVerwGE 79, 33 ; Urteil vom 18. September 2001 BVerwG 1 C 4.01 BVerwGE 115, 111 = Buchholz 310 § 121 VwGO Nr. 82 S. 9 m.w.N.).

    Danach tritt eine Bindung auch in den Fällen ein, in denen in einem weiteren Verfahren zwischen denselben Beteiligten die rechtskräftig entschiedene Frage vorgreiflich für die Beurteilung des nunmehr zur Entscheidung stehenden Streitgegenstandes ist (vgl. Urteil vom 24. November 1998 BVerwG 9 C 53.97 BVerwGE 108, 30 ; Urteil vom 18. September 2001 a.a.O.).

  • BVerwG, 21.05.1999 - 7 B 16.99

    Grundstücksrestitution; Unternehmensrestitution; Klageänderung; Klagegrund;

    Auszug aus BVerwG, 24.10.2006 - 6 B 54.06
    11 Eine Klageänderung im Sinne von § 91 VwGO liegt vor, wenn nach Rechtshängigkeit der Klage der Streitgegenstand geändert wird (vgl. Beschluss vom 21. Mai 1999 BVerwG 7 B 16.99 Buchholz 428 § 30 VermG Nr. 11 S. 3).

    Der Streitgegenstand wird also durch den prozessualen Anspruch (Klagebegehren) sowie den zugrunde liegenden Sachverhalt (Klagegrund) bestimmt (vgl. Beschluss vom 21. Mai 1999 a.a.O. S. 3).

  • BVerwG, 19.08.1997 - 7 B 261.97

    Begründung einer Nichtzulassungsbeschwerde - Darlegung der Grundsatzbedeutung -

    Auszug aus BVerwG, 24.10.2006 - 6 B 54.06
    Das Darlegungserfordernis des § 133 Abs. 3 Satz 3 VwGO setzt insoweit die Formulierung einer bestimmten, höchstrichterlich noch ungeklärten und für die Revisionsentscheidung erheblichen Rechtsfrage des revisiblen Rechts und außerdem die Angabe voraus, worin die allgemeine, über den Einzelfall hinausgehende Bedeutung bestehen soll (vgl. Beschluss vom 19. August 1997 BVerwG 7 B 261.97 Buchholz 310 § 133 VwGO Nr. 26 S. 14).

    Das Aufzeigen einer fehlerhaften oder unterbliebenen Anwendung von Rechtssätzen, die eines der in § 132 Abs. 2 Nr. 2 VwGO aufgeführten Gerichte in seiner Rechtsprechung aufgestellt hat, genügt nicht (vgl. Beschluss vom 19. August 1997 a.a.O. S. 14 m.w.N.).

  • BVerwG, 27.01.1995 - 8 C 8.93

    Bewilligung eines erhöhten Wohngeldes - Gewährung von Hilfe zum Lebensunterhalt -

    Auszug aus BVerwG, 24.10.2006 - 6 B 54.06
    Der Umfang der materiellen Rechtskraft und damit der Bindungswirkung ergibt sich aus den Entscheidungsgründen, die die nach dem Urteilstenor zu beachtende Rechtsauffassung des Gerichts im Einzelnen darlegen (vgl.; Beschluss vom 22. Januar 2001 BVerwG 1 WB 38.03 NZWehrr 2004, 126 ; Urteil vom 27. Januar 1995 BVerwG 8 C 8.93 Buchholz 310 § 121 VwGO Nr. 70 S. 7; Urteil vom 19. Juni 1968 BVerwG 5 C 85.67 Buchholz 310 § 121 VwGO Nr. 31 S. 12 f.; Urteil vom 12. Dezember 1967 BVerwG 8 C 2.67 BVerwGE 29, 1 ).

    Dementsprechend unterliegt das erstinstanzliche Bescheidungsurteil, wenn ein Rechtsmittel eingelegt wird, mangels Teilbarkeit des Streitgegenstandes der uneingeschränkten materiellrechtlichen Überprüfung durch das Rechtsmittelgericht (vgl. Urteil vom 13. Juli 2000 BVerwG 2 C 34.99 BVerwGE 111, 318 = Buchholz 310 § 113 Abs. 5 VwGO Nr. 2; Urteil vom 27. Januar 1995 BVerwG 8 C 8.93 Buchholz 310 § 121 VwGO Nr. 70).

  • BVerwG, 13.07.2000 - 2 C 34.99

    Berufung gegen ein Bescheidungsurteil, mit dem der Dienstherr zur Neuerstellung

    Auszug aus BVerwG, 24.10.2006 - 6 B 54.06
    Das Verwaltungsgericht ist bei seiner Entscheidungsfindung an das im Streitgegenstand zum Ausdruck kommende Klagebegehren gebunden, nicht jedoch an die Klagegründe (vgl. Urteil vom 13. Juli 2000 BVerwG 2 C 34.99 BVerwGE 111, 318 = Buchholz 310 § 113 Abs. 5 VwGO Nr. 2 S. 2).

    Dementsprechend unterliegt das erstinstanzliche Bescheidungsurteil, wenn ein Rechtsmittel eingelegt wird, mangels Teilbarkeit des Streitgegenstandes der uneingeschränkten materiellrechtlichen Überprüfung durch das Rechtsmittelgericht (vgl. Urteil vom 13. Juli 2000 BVerwG 2 C 34.99 BVerwGE 111, 318 = Buchholz 310 § 113 Abs. 5 VwGO Nr. 2; Urteil vom 27. Januar 1995 BVerwG 8 C 8.93 Buchholz 310 § 121 VwGO Nr. 70).

  • BVerwG, 31.03.2004 - 6 C 11.03

    Telekommunikation; Zusammenschaltungsanordnung; Bedingungen der

    Auszug aus BVerwG, 24.10.2006 - 6 B 54.06
    Begehrt ein Kläger statt der Verpflichtung zum Erlass eines Verwaltungsakts nur die Verpflichtung zur Neubescheidung, wogegen keine prozessualen Bedenken bestehen (vgl. Urteil vom 31. März 2004 BVerwG 6 C 11.03 BVerwGE 120, 263 m.w.N.), entspricht der Streitgegenstand einer solchen Klage im Wesentlichen demjenigen der Verpflichtungsklage (vgl. Detterbeck, Streitgegenstand und Entscheidungswirkungen im öffentlichen Recht, 1995, S. 220 f.).

    Dies ergibt sich schon daraus, dass der Bescheidungsantrag regelmäßig in der in dieselbe Richtung weisenden Verpflichtungsklage enthalten ist und nur inhaltlich hinter dem Antrag auf Verpflichtung zurückbleibt (vgl. Urteil vom 31. März 2004 a.a.O. S. 275 f.).

  • BVerwG, 03.02.1988 - 6 C 49.86

    Kriegsdienstverweigerung - Materielle Rechtskraft - Gewissensentscheidung -

    Auszug aus BVerwG, 24.10.2006 - 6 B 54.06
    Die materielle Rechtskraft einer Entscheidung in einem Vorprozess bewirkt nach § 121 VwGO, dass eine Klage in einem späteren Prozess mit demselben Streitgegenstand wie demjenigen des Vorprozesses ohne Sachprüfung wegen entgegenstehender Rechtskraft abzuweisen ist (vgl. Urteil vom 3. Februar 1988 BVerwG 6 C 49.86 BVerwGE 79, 33 ; Urteil vom 18. September 2001 BVerwG 1 C 4.01 BVerwGE 115, 111 = Buchholz 310 § 121 VwGO Nr. 82 S. 9 m.w.N.).
  • BVerwG, 03.11.2000 - 6 B 2.00

    Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der

    Auszug aus BVerwG, 24.10.2006 - 6 B 54.06
    Aus diesem Grund muss eine von der Vorinstanz der Prozessabweisung beigefügte Sachbeurteilung bei der Bestimmung des maßgeblichen Urteilsinhalts als nicht geschrieben behandelt werden (vgl. Beschluss vom 3. November 2000 BVerwG 6 B 2.00 juris; Urteil vom 12. Juli 2000 BVerwG 7 C 3.00 BVerwGE 111, 306 ).
  • BVerwG, 24.11.1998 - 9 C 53.97

    Asylverfahrensrecht; Verwaltungsprozeßrecht - Asylanerkennung, unrichtige

    Auszug aus BVerwG, 24.10.2006 - 6 B 54.06
    Danach tritt eine Bindung auch in den Fällen ein, in denen in einem weiteren Verfahren zwischen denselben Beteiligten die rechtskräftig entschiedene Frage vorgreiflich für die Beurteilung des nunmehr zur Entscheidung stehenden Streitgegenstandes ist (vgl. Urteil vom 24. November 1998 BVerwG 9 C 53.97 BVerwGE 108, 30 ; Urteil vom 18. September 2001 a.a.O.).
  • BVerwG, 12.07.2000 - 7 C 3.00

    Feststellungsklage; Subsidiarität; Unterlassungsklage; Erledigung;

    Auszug aus BVerwG, 24.10.2006 - 6 B 54.06
    Aus diesem Grund muss eine von der Vorinstanz der Prozessabweisung beigefügte Sachbeurteilung bei der Bestimmung des maßgeblichen Urteilsinhalts als nicht geschrieben behandelt werden (vgl. Beschluss vom 3. November 2000 BVerwG 6 B 2.00 juris; Urteil vom 12. Juli 2000 BVerwG 7 C 3.00 BVerwGE 111, 306 ).
  • BVerwG, 08.12.1992 - 1 C 12.92

    Rechtskraftwirkung; Rechtskraftbindung; Anfechtungsklage; erfolgreiche

  • BVerwG, 22.01.2004 - 1 WB 38.03

    Materielle Rechtskraft; Bescheidungsbeschluss; Rechtskraftwirkung;

  • BVerwG, 09.08.2000 - 8 B 72.00

    Rechtskraft eines Urteils; Streitgegenstand

  • BVerwG, 21.12.1967 - VIII C 2.67

    Versorgungsansprüche eines Beamten - Bemessung von Versorgungsbezügen

  • BVerwG, 07.11.2001 - 6 B 55.01

    Anforderungen an die Geltendmachung einer Rechtssache grundsätzlicher Bedeutung -

  • BVerwG, 10.05.1994 - 9 C 501.93

    Ausländer - Rechtskraft des Urteils - Anspruch auf Anerkennung - Asylberechtigter

  • BVerwG, 04.07.1968 - VIII B 110.67

    Zurückstellung vom Wehrdienst - Verfahrensmängel als Zulassungsgrund im

  • BVerwG, 08.12.1988 - 3 C 45.87

    Zielmenge - Entwicklungsplan - Milchkühe - Geplante Kuhplätze

  • BVerwG, 19.06.1968 - V C 85.67
  • VG Köln, 22.10.2008 - 21 K 405/07

    Entgeltgenehmigung im Rahmen des Zugangs zu elektronischen Kommunikationsnetzen;

    Auf die gegen die Nichtzulassung der Revision erhobene Beschwerde hat das Bundesverwaltungsgericht durch Beschluss vom 24. Oktober 2006 - 6 B 54.06 - das Urteil vom 22. März 2006 aufgehoben und die Sache zur anderweitigen Verhandlung und Entscheidung an das Gericht zurückverwiesen.

    Soweit die Klägerin die Klage zurückgenommen hat, ist im Hinblick darauf, dass das Urteil der Kammer vom 22. März 2006 - 21 K 128/04 - durch Beschluss des Bundesverwaltungsgerichts vom 24. Oktober 2006 - 6 B 54.06 - in vollem Umfang aufgehoben worden ist, (aus Gründen der Klarstellung erneut) die Einstellung des Verfahrens nach § 92 Abs. 3 Satz 1 Verwaltungsgerichtsordnung - VwGO - auszusprechen.

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