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   BVerwG, 24.10.2011 - 9 B 12.11   

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BVerwG, 24.10.2011 - 9 B 12.11 (https://dejure.org/2011,2409)
BVerwG, Entscheidung vom 24.10.2011 - 9 B 12.11 (https://dejure.org/2011,2409)
BVerwG, Entscheidung vom 24. Oktober 2011 - 9 B 12.11 (https://dejure.org/2011,2409)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 133 Abs 3 S 5 BauGB, § 132 Abs 2 Nr 1 VwGO, Art 34 S 3 GG, § 17 Abs 2 S 2 GVG, § 17a Abs 2 GVG
    Nichtzulassungsbeschwerde; Rechtsfrage durch anderes Bundesgericht geklärt; Begriff des Streitgegenstands

  • Wolters Kluwer

    Vorliegen einer Amtspflichtverletzung bei der fehlerhaften Berechnung eines Ablösungsbetrages als entscheidungserhebliche Rechtsfrage

  • rewis.io

    Nichtzulassungsbeschwerde; Rechtsfrage durch anderes Bundesgericht geklärt; Begriff des Streitgegenstands

  • ra.de
  • rewis.io

    Nichtzulassungsbeschwerde; Rechtsfrage durch anderes Bundesgericht geklärt; Begriff des Streitgegenstands

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    VwGO § 132 Abs. 2 Nr. 1
    Vorliegen einer Amtspflichtverletzung bei der fehlerhaften Berechnung eines Ablösungsbetrages als entscheidungserhebliche Rechtsfrage

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (21)Neu Zitiert selbst (15)

  • BGH, 12.11.1992 - III ZR 178/91

    Amtspflichten der Kassenärztlichen Vereinigung bei Sicherstellung des

    Auszug aus BVerwG, 24.10.2011 - 9 B 12.11
    Er hat insoweit auf die dahin gehende Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs Bezug genommen (vgl. BGH, Urteile vom 10. Februar 1983 - III ZR 151/81 - BGHZ 87, 9 und vom 12. November 1992 - III ZR 178/91 - BGHZ 120, 184 m.w.N.).

    Entgegen dem Einwand der Beschwerde hat der Bundesgerichtshof die Anwendung der Grundsätze der Amtshaftung nicht nur bei einer Nicht- oder Schlechterfüllung, sondern auch "beim Scheitern (...) eines öffentlich-rechtlichen Vertrages" abgelehnt (vgl. das Urteil vom 12. November 1992 a.a.O.), also auch bei der hier gegebenen Fallkonstellation der Nichtigkeit eines öffentlich-rechtlichen Vertrages.

  • BGH, 10.02.1983 - III ZR 151/81

    Amtshaftung und öffentlich-rechtlicher Vertrag

    Auszug aus BVerwG, 24.10.2011 - 9 B 12.11
    Er hat insoweit auf die dahin gehende Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs Bezug genommen (vgl. BGH, Urteile vom 10. Februar 1983 - III ZR 151/81 - BGHZ 87, 9 und vom 12. November 1992 - III ZR 178/91 - BGHZ 120, 184 m.w.N.).

    Denn der Verwaltungsgerichtshof hat mit der in Bezug genommenen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs eine Anwendung der Grundsätze der Amtshaftung deshalb abgelehnt, weil der von der Klägerin angestrebte "Vermögensausgleich jedenfalls nicht über die Amtshaftung stattzufinden" habe (vgl. BGH, Urteil vom 10. Februar 1983 a.a.O.).

  • BVerwG, 21.01.2010 - 9 B 66.08

    Rückabwicklung eines nichtigen Ablösungsvertrags über Erschließungsbeiträge;

    Auszug aus BVerwG, 24.10.2011 - 9 B 12.11
    b) Die von der Beschwerde in diesem Zusammenhang geltend gemachte Divergenz (§ 132 Abs. 2 Nr. 2 VwGO) zu einer früheren Entscheidung des Senats betreffend Ablösungsverträge der Beklagten zu anderen Grundstücken desselben Baugebiets (Beschluss vom 21. Januar 2010 - BVerwG 9 B 66.08 - Buchholz 310 § 137 Abs. 1 VwGO Nr. 39 S. 12) ist nicht in der erforderlichen Weise dargetan (§ 133 Abs. 3 Satz 3 VwGO).

    Insoweit liege ein anderer, von der Bindungswirkung des Verweisungsbeschlusses des Landgerichts vom 6. Oktober 2005 nicht erfasster Streitgegenstand vor, da der Anspruch nach eigener Ansicht der Klägerin (erst) mit Rechtskraft des Urteils des Verwaltungsgerichtshofs im Parallelverfahren 6 BV 05.3193 durch Zurückweisung der gegen die Nichtzulassung der Revision gerichteten Beschwerde durch den Beschluss des Senats vom 21. Januar 2010 (BVerwG 9 B 66.08 a.a.O.) entstanden sein soll.

  • VGH Bayern, 21.10.2010 - 6 BV 06.3254

    Erschließungsbeitragsrecht; Rechtsweg; Ablösungsvereinbarung;

    Auszug aus BVerwG, 24.10.2011 - 9 B 12.11
    Die Beschwerde der Klägerin gegen die Nichtzulassung der Revision in dem Urteil des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs vom 21. Oktober 2010 - 6 BV 06.3254 - wird zurückgewiesen.
  • BVerwG, 28.12.1999 - 9 B 467.99
    Auszug aus BVerwG, 24.10.2011 - 9 B 12.11
    Insbesondere muss das Gericht die Beteiligten nicht vorab auf seine Rechtsauffassung oder die beabsichtigte Würdigung des Prozessstoffs hinweisen, weil sich die tatsächliche und rechtliche Würdigung regelmäßig erst aufgrund der abschließenden Beratung ergibt (vgl. Beschluss vom 28. Dezember 1999 - BVerwG 9 B 467.99 - Buchholz 310 § 86 Abs. 3 VwGO Nr. 51 S. 2 m.w.N.).
  • OLG Frankfurt, 10.08.2000 - 1 U 172/99

    Amtshaftung einer Gemeinde für aufmassfehler bei der Berechnung von

    Auszug aus BVerwG, 24.10.2011 - 9 B 12.11
    Soweit die Beschwerde in diesem Zusammenhang auf von der Klägerin bereits im Berufungsverfahren angeführte Entscheidungen zweier Oberlandesgerichte verweist (OLG Frankfurt a.M., Urteil vom 10. August 2000 - 1 U 172/99 - NVwZ-RR 2001, 150; OLG Naumburg, Urteil vom 18. Oktober 2005 - 3 U 38/05 - BauR 2007, 83), verhilft ihr auch dies nicht zum Erfolg.
  • OLG Naumburg, 18.10.2005 - 3 U 38/05

    Haftung einer Gemeinde aus einem Verschulden bei Vertragsverhandlungen (c.i.c.)

    Auszug aus BVerwG, 24.10.2011 - 9 B 12.11
    Soweit die Beschwerde in diesem Zusammenhang auf von der Klägerin bereits im Berufungsverfahren angeführte Entscheidungen zweier Oberlandesgerichte verweist (OLG Frankfurt a.M., Urteil vom 10. August 2000 - 1 U 172/99 - NVwZ-RR 2001, 150; OLG Naumburg, Urteil vom 18. Oktober 2005 - 3 U 38/05 - BauR 2007, 83), verhilft ihr auch dies nicht zum Erfolg.
  • BVerwG, 06.03.2006 - 10 B 80.05

    Revisionszulassung; grundsätzliche Bedeutung; höchstrichterlicher Klärungsbedarf;

    Auszug aus BVerwG, 24.10.2011 - 9 B 12.11
    Eine grundsätzliche Bedeutung i.S.v. § 132 Abs. 2 Nr. 1 VwGO ist nicht gegeben, wenn die aufgeworfene Rechtsfrage durch die Rechtsprechung eines anderen obersten Bundesgerichts geklärt ist, das aufgrund seiner originären Zuständigkeit mit dieser oder einer gleichgelagerten Rechtsfrage bereits befasst war und das angerufene oberste Bundesgericht dem folgt (Beschluss vom 6. März 2006 - BVerwG 10 B 80.05 - Buchholz 424.01 § 29 FlurbG Nr. 1 Rn. 5).
  • BVerwG, 08.11.2006 - 10 B 37.06

    Zulässigkeit baulicher Maßnahmen zur Rückgängigmachung infolge von

    Auszug aus BVerwG, 24.10.2011 - 9 B 12.11
    Etwas anderes gilt allerdings dann, wenn das Gericht einen bis dahin nicht erörterten rechtlichen oder tatsächlichen Gesichtspunkt zur Grundlage seiner Entscheidung macht und damit dem Rechtsstreit eine Wendung gibt, mit welcher auch ein gewissenhafter und kundiger Prozessbeteiligter nach dem bisherigen Prozessverlauf - selbst unter Berücksichtigung der Vielfalt vertretbarer Rechtsauffassungen - nicht zu rechnen brauchte (stRspr, vgl. etwa Beschluss vom 8. November 2006 - BVerwG 10 B 37.06 - Buchholz 424.01 § 144 FlurbG Nr. 19 Rn. 4 m.w.N.).
  • VGH Bayern, 29.09.2008 - 6 BV 05.3193

    Rechtsweg (partielle Unzulässigkeit der Klage hinsichtlich der Geltendmachung von

    Auszug aus BVerwG, 24.10.2011 - 9 B 12.11
    Insoweit liege ein anderer, von der Bindungswirkung des Verweisungsbeschlusses des Landgerichts vom 6. Oktober 2005 nicht erfasster Streitgegenstand vor, da der Anspruch nach eigener Ansicht der Klägerin (erst) mit Rechtskraft des Urteils des Verwaltungsgerichtshofs im Parallelverfahren 6 BV 05.3193 durch Zurückweisung der gegen die Nichtzulassung der Revision gerichteten Beschwerde durch den Beschluss des Senats vom 21. Januar 2010 (BVerwG 9 B 66.08 a.a.O.) entstanden sein soll.
  • BVerwG, 10.05.1994 - 9 C 501.93

    Ausländer - Rechtskraft des Urteils - Anspruch auf Anerkennung - Asylberechtigter

  • BVerwG, 19.03.2009 - 9 C 10.08

    Vorausleistung; Verrechnung; endgültiger Erschließungsbeitrag; Tilgungswirkung;

  • BVerwG, 19.08.1997 - 7 B 261.97

    Begründung einer Nichtzulassungsbeschwerde - Darlegung der Grundsatzbedeutung -

  • BVerwG, 18.05.1995 - 4 C 20.94

    Autolackiererei im allgemeinen Wohngebiet?

  • BVerwG, 26.10.2006 - 10 C 12.05

    Flurbereinigung; Flurbereinigungsplan; Wegefläche; Grunddienstbarkeit; Geh- und

  • BVerwG, 24.10.2011 - 9 B 13.11

    Fehlerhafte Anwendung der Verjährungsvorschriften der §§ 228 , 230 der

    Die von der Beschwerde als überraschend kritisierte Begründung des Berufungsurteils, dass die Grundsätze der Amtshaftung im Streitfall nicht zur Anwendung kommen, findet sich im Übrigen bereits im Verweisungsbeschluss des Landgerichts Passau vom 13. April 2006 (3 O 702/05); in dem dort zitierten Beschluss des Oberlandesgerichts München vom 8. März 2006 (22 AR 132/05), ergangen zum Parallelverfahren BVerwG 9 B 12.11, wird im Übrigen auch bereits auf die (später vom Verwaltungsgerichtshof in Bezug genommene) Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs hingewiesen.
  • VG Münster, 26.05.2021 - 5 L 339/21

    Gerichtszuständigkeit für Verfahren wegen angeblich kindeswohlgefährdender

    Maßgeblich für die Rechtswegfrage ist allein, ob die gerichtliche Entscheidung über den Klageanspruch, d. h. über den geltend gemachten materiell-rechtlichen Anspruch, nach öffentlichem Recht oder aber nach bürgerlichem Recht zu treffen ist - vgl. Ehlers/Schneider, in: Schoch/Schneider, VwGO, 39. EL Juli 2020, § 40 Rn. 202 unter Hinweis auf den Streitgegenstandsbegriff des BVerwG, Beschluss vom 24. Oktober 2011 - 9 B 12.11 -, juris, Rn. 17, wonach dieser durch Klageanspruch und Klagegrund bestimmt wird, also durch den geltend gemachten materiell-rechtlichen Anspruch und durch den ihm zugrunde liegenden, d. h. zu seiner Begründung vorgetragenen Sachverhalt (Hervorhebung durch das beschließende Gericht) - und nicht, ob das von der Antragstellerin angestrebte Vorgehen mangels Kompetenz des angegangenen Familiengerichts in der Sache erfolglos sein wird.
  • BVerwG, 16.04.2013 - 2 B 145.11

    Entschädigung und Schadensersatz nach dem Allgemeinen Gleichheitsgesetz;

    Eine grundsätzliche Bedeutung der Rechtssache im Sinne von § 132 Abs. 2 Nr. 1 VwGO ist nicht gegeben, wenn die aufgeworfene Rechtsfrage in der Rechtsprechung eines anderen obersten Bundesgerichts bereits hinreichend geklärt ist und das angerufene oberste Bundesgericht dem folgt (Beschlüsse vom 6. März 2006 - BVerwG 10 B 80.05 - Buchholz 424.01 § 29 FlurbG Nr. 1 Rn. 5 und vom 24. Oktober 2011 - BVerwG 9 B 12.11 - Rn. 8).
  • VG Münster, 31.05.2021 - 5 L 344/21

    Gerichtszuständigkeit für Verfahren wegen angeblich kindeswohlgefährdender

    Maßgeblich für die Rechtswegfrage ist allein, ob die gerichtliche Entscheidung über den Klageanspruch, d. h. über den geltend gemachten materiell-rechtlichen Anspruch, nach öffentlichem Recht oder aber nach bürgerlichem Recht zu treffen ist - vgl. Ehlers/Schneider, in: Schoch/Schneider, VwGO, 39. EL Juli 2020, § 40 Rn. 202 f. unter Hinweis auf den Streitgegenstandsbegriff des BVerwG, Beschluss vom 24. Oktober 2011 - 9 B 12.11 -, juris, Rn. 17, wonach dieser durch Klageanspruch und Klagegrund bestimmt wird, also durch den geltend gemachten materiell-rechtlichen Anspruch und durch den ihm zugrunde liegenden, d. h. zu seiner Begründung vorgetragenen Sachverhalt (Hervorhebung durch das beschließende Gericht) - und nicht, ob das von den Antragstellern angestrebte Vorgehen mangels Kompetenz des angegangenen Familiengerichts in der Sache erfolglos sein wird.
  • OVG Rheinland-Pfalz, 28.01.2019 - 2 A 10719/18

    Beamtenrecht; unionsrechtlicher Haftungsanspruch; Mehrarbeitsvergütung;

    Nach ganz herrschenden Auffassung in der verwaltungsgerichtlichen Rechtsprechung und der Kommentarliteratur wird im Verwaltungsprozess der Streitgegenstand durch den Klageanspruch und den Klagegrund bestimmt, also durch den geltend gemachten materiell-rechtlichen Anspruch und durch den ihm zugrunde liegenden, d.h. zu seiner Begründung vorgetragenen Sachverhalt (sog. zweigliedriger Streitgegenstandsbegriff, vgl. etwa BVerwG, Urteile vom 10. Mai 1994 - 9 C 501.93 -, BVerwGE 96, 24 [25]; vom 26. Oktober 2006 - 10 C 12.05 -, juris; sowie Beschluss vom 24. Oktober 2011 - 9 B 12.11 -, juris; W.-R. Schenke, in: Kopp/Schenke [Hrsg.], VwGO, 24. Aufl. 2018, § 90 Rn.12; Haack, in: Gärditz [Hrsg.], VwGO, 2. Aufl. 2018, § 90 Rn. 11; Kilian/Hissnauer, in: Sodan/Ziekow [Hrsg.], VwGO, 5. Aufl. 2018, § 121 Rn. 45; Clausing, in: Schoch/Schneider/Bier, VwGO-Loseblattkomm. Stand Mai 2018, § 121 Rn. 56).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 06.03.2023 - 6 A 1652/20

    Zurruhesetzung eines Stadtoberinspektors wegen Dienstunfähigkeit; Regelungen zum

    vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 4.7.2013 - 9 A 7.13 -, Buchholz 310 § 104 VwGO Nr. 36 = juris Rn. 10, und vom 24.10.2011 - 9 B 12.11 -, juris Rn. 15 m. w. N.
  • OVG Niedersachsen, 17.01.2012 - 10 LB 88/10

    Beachtung der Klagefrist des § 74 Abs. 2 VwGO bei Aufhebung eines Bescheids unter

    Er ist identisch mit dem prozessualen Anspruch, der seinerseits durch die erstrebte, im Klageantrag zum Ausdruck zu bringende Rechtsfolge sowie den Klagegrund, nämlich den Sachverhalt, aus dem sich die Rechtsfolge ergeben soll, gekennzeichnet ist (BVerwG, Beschl. v. 24.10.2006 - 6 B 47.06 -, NVwZ 2007, 104, 105, m.w.N.; Beschl. v. 24.10.2011 - 9 B 12.11 -, juris, Rz. 17; Redeker/v. Oertzen. 15. Aufl. 2010, § 121 Rz. 7).
  • BVerwG, 25.01.2022 - 9 B 20.21

    Nichtzulassungsbeschwerde im Zusammenhang mit der Festsetzung von

    Die unterschiedliche Rechtsauslegung durch ein Oberverwaltungsgericht einerseits und ein - nicht im Sinne der Divergenzrüge nach § 132 Abs. 2 Nr. 2 VwGO divergenzfähiges - oberstes Bundesgericht andererseits kann zwar Anlass zu einer Revisionszulassung wegen grundsätzlicher Bedeutung nach § 132 Abs. 2 Nr. 1 VwGO geben (vgl. BVerwG, Beschluss vom 8. April 2021 - 9 B 28.20 - NVwZ-RR 2021, 647 Rn. 6), sofern nicht die aufgeworfene Rechtsfrage durch die Rechtsprechung des anderen Bundesgerichts geklärt ist und der angerufene Senat ihr folgt (vgl. BVerwG, Beschluss vom 24. Oktober 2011 - 9 B 12.11 - juris Rn. 8).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 02.11.2015 - 20 A 2105/12

    Prüfung der Zulässigkeit des Rechtswegs im Rechtsmittelverfahren;

    vgl. BVerwG, Urteil vom 30. Januar 2013 - 8 C 2.12 -, NVwZ-RR 2013, 489, und Beschluss vom 24. Oktober 2011 - 9 B 12.11 -, juris.
  • BVerwG, 16.04.2013 - 2 B 150.11

    Wirbelsäulenerkrankung; Anerkennung als Berufskrankheit; Rumpfbeugehaltung

    Daran fehlt es, wenn die aufgeworfene Rechtsfrage in der Rechtsprechung eines anderen obersten Bundesgerichts bereits hinreichend geklärt ist und das angerufene oberste Bundesgericht dem folgt (Beschlüsse vom 6. März 2006 - BVerwG 10 B 80.05 - Buchholz 424.01 § 29 FlurbG Nr. 1 Rn. 5 und vom 24. Oktober 2011 - BVerwG 9 B 12.11 - juris Rn. 8).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 02.11.2015 - 20 A 2106/12

    Eröffnung des Verwaltungsrechtswegs i.R.e. Zahlungsanspruchs aus Geschäftsführung

  • BVerwG, 16.06.2015 - 9 B 72.14

    Verjährung von vermögenszuordnungsrechtlichen Erstattungsansprüchen wegen

  • BVerwG, 31.01.2012 - 9 B 58.11

    Parteigutachten; Ladung des Gutachters zur mündlichen Verhandlung

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 19.11.2018 - 6 E 379/18

    Rechtsweg; Verwaltungsrechtsweg; Öffentlich-rechtliche; Streitigkeit;

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 11.07.2017 - 2 A 2260/15

    Erheben eines Rundfunkbeitrags im privaten Bereich durch das Innehaben einer

  • VG Ansbach, 05.03.2015 - AN 3 K 13.01480

    Nichtige Vorauszahlungsvereinbarung; Erstattungsanspruch verjährt

  • VG Hamburg, 30.10.2013 - 13 K 2920/12
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 17.04.2023 - 6 A 76/21

    Übernahme eines Lehrers in das Beamtenverhältnis auf Probe bei Überschreitung der

  • VG Hamburg, 30.10.2013 - 13 K 2072/11
  • VG Ansbach, 23.03.2023 - AN 4 K 22.02123

    Gebot der parteipolitischen Neutralität, Gebot der Chancengleichheit im

  • VG Schleswig, 14.03.2012 - 9 A 70/11

    G9 am Gymnasium in Wentorf bei Hamburg weiter unklar

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