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   BVerwG, 24.10.2018 - 4 B 15.18   

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BVerwG, 24.10.2018 - 4 B 15.18 (https://dejure.org/2018,40526)
BVerwG, Entscheidung vom 24.10.2018 - 4 B 15.18 (https://dejure.org/2018,40526)
BVerwG, Entscheidung vom 24. Oktober 2018 - 4 B 15.18 (https://dejure.org/2018,40526)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • openjur.de
  • Bundesverwaltungsgericht

    BauGB § 2 Abs. 2 Satz 1, § 34 Abs. 1 und 3
    Abwehranspruch; Behördliche Normverwerfungskompetenz; Einzelhandel; Interkommunales Abstimmungsgebot; Normverwerfungskompetenz; Planungspflicht; Rücknahme; Unbeplanter Innenbereich; Zentrale Versorgungsbereiche

  • Wolters Kluwer

    Folgen eines Abwehranspruchs gegen ein Einzelvorhaben im unbeplanten Innenbereich aus dem Gebot interkommunaler Abstimmung zu Gunsten einer Nachbargemeinde; Erteilung eines Bauvorbescheids für die Erweiterung eines Einkaufszentrums; Aktives Einwirken der Gemeinde auf den ...

  • zfir-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)

    BauGB § 2 Abs. 2 Satz 1, § 34 Abs. 1, 3
    Zum Abwehranspruch der Nachbargemeinde gegen Bauvorhaben im unbeplanten Innenbereich bei unwirksamem Bebauungsplan

  • doev.de PDF

    Abwehranspruch einer Nachbargemeinde gegen ein Einzelvorhaben im unbeplanten Innenbereich

  • rewis.io

    Vorhaben im unbeplanten Innenbereich bei Missachtung des Gebots der interkommunalen Abstimmung

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Interkommunales Abstimmungsgebot; Unbeplanter Innenbereich; Abwehranspruch; Einzelhandel; Zentrale Versorgungsbereiche; Planungspflicht; Normverwerfungskompetenz; Behördliche Normverwerfungskompetenz; Rücknahme

  • rechtsportal.de

    Folgen eines Abwehranspruchs gegen ein Einzelvorhaben im unbeplanten Innenbereich aus dem Gebot interkommunaler Abstimmung zu Gunsten einer Nachbargemeinde; Erteilung eines Bauvorbescheids für die Erweiterung eines Einkaufszentrums; Aktives Einwirken der Gemeinde auf den ...

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Abwehranspruch der Nachbargemeinde gegen Einzelvorhaben im unbeplanten Innenbereich?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Abwehranspruch gegen ein Einzelvorhaben im unbeplanten Innenbereich

Besprechungen u.ä.

  • Wolters Kluwer (Entscheidungsbesprechung)

    Nachbargemeinde kann nicht gegen Einzelhandelsvorhaben wegen des Unterlassens erforderlicher Bauleitplanung vorgehen

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ 2019, 318
  • ZfBR 2019, 155
 
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Wird zitiert von ... (29)Neu Zitiert selbst (21)

  • BVerwG, 11.02.1993 - 4 C 15.92

    Müssen die Ziele der Raumordnung und Landesplanung bei Entscheidungen gemäß § 34

    Auszug aus BVerwG, 24.10.2018 - 4 B 15.18
    Es erscheint zweifelhaft, ob nach Inkrafttreten des § 34 Abs. 3 BauGB aus dem Gebot interkommunaler Abstimmung nach § 2 Abs. 2 Satz 1 BauGB zu Gunsten einer Nachbargemeinde ein Abwehranspruch gegen ein Einzelvorhaben im unbeplanten Innenbereich folgen kann, wenn die Standortgemeinde dem Bauinteressenten unter Missachtung des § 2 Abs. 2 Satz 1 BauGB einen Zulassungsanspruch verschafft (so erwogen in BVerwG, Urteil vom 11. Februar 1993 - 4 C 15.92 - Buchholz 406.11 § 34 BauGB Nr. 156 S. 96).

    Der Senat hat in seinem Urteil vom 11. Februar 1993 - 4 C 15.92 - (Buchholz 406.11 § 34 BauGB Nr. 156 S. 94, 96) betont, dass bei einem Vorhaben im unbeplanten Innenbereich, das sich in den Rahmen der vorhandenen Umgebungsbebauung einfügt, ein etwaiges Planungserfordernis nicht als Zulassungshindernis durchschlägt.

    Zudem lässt das Senatsurteil vom 11. Februar 1993 - 4 C 15.92 - (Buchholz 406.11 § 34 BauGB Nr. 156 S. 96) nicht erkennen, wie den Interessen des Bauantragstellers Rechnung zu tragen sein könnte, wenn der Genehmigungsbehörde eine Bescheidung nach § 34 BauGB untersagt sein sollte, die Gemeinde aber kein Verfahren einleitet, um einen Bebauungsplan zu erlassen.

    Dass allein das Unterlassen einer Bauleitplanung kein Abwehrrecht der Nachbargemeinde gegen ein nach § 34 BauGB zulässiges Vorhaben begründet, ist in dem Senatsurteil vom 11. Februar 1993 - 4 C 15.92 - (Buchholz 406.11 § 34 BauGB Nr. 156 S. 96) geklärt.

  • BVerwG, 21.06.2017 - 6 C 3.16

    Entziehung des Doktorgrades wegen Täuschung bei Anfertigung der Dissertation

    Auszug aus BVerwG, 24.10.2018 - 4 B 15.18
    Der Verwaltungsakt muss zum Zeitpunkt seines Erlasses objektiv rechtswidrig gewesen sein, falls sich aus dem Fachrecht kein anderer Zeitpunkt ergibt (BVerwG, Urteile vom 9. Mai 2012 - 6 C 3.11 - BVerwGE 143, 87 Rn. 43, vom 28. April 2016 - 4 A 2.15 - BVerwGE 155, 81 Rn. 27 und vom 21. Januar 2017 - 6 C 3.16 - BVerwGE 159, 148 Rn. 19).

    Nach dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 21. Juni 2017 - 6 C 3.16 - (BVerwGE 159, 148 Rn. 19) setzt eine auf § 48 Abs. 1 VwVfG des jeweiligen Landes gestützte Rücknahme voraus, dass der Verwaltungsakt zum Zeitpunkt seines Erlasses objektiv rechtswidrig gewesen ist, falls sich aus dem Fachrecht kein anderer Zeitpunkt ergibt.

  • BVerwG, 21.11.1986 - 4 C 22.83

    Nichtigkeitsdogma

    Auszug aus BVerwG, 24.10.2018 - 4 B 15.18
    Allerdings kann eine Gemeinde, aus der Erkenntnis, dass ein Bebauungsplan rechtswidrig ist, verpflichtet sein, den Bebauungsplan aufzuheben oder die Fehler zu heilen (BVerwG, Urteil vom 21. November 1986 - 4 C 22.83 - BVerwGE 75, 142 und BGH, Urteil vom 25. Oktober 2012 - III ZR 29/12, NVwZ 2013, 167 Rn. 20).

    Die Beschwerdeführerin zieht diese Überlegungen in Zweifel und möchte insoweit die Frage nach einer behördlichen Verwerfungskompetenz beantworten lassen, mithin die Frage, ob und ggf. unter welchen Voraussetzungen eine Behörde - hier die Beklagte als Baugenehmigungsbehörde -, die einen Bebauungsplan für unwirksam hält, befugt ist, bei ihren Entscheidungen von einer Nichtigkeit auszugehen und unter Nichtbeachtung des Bebauungsplans zu entscheiden (offen gelassen in BVerwG, Urteile vom 21. November 1986 - 4 C 22.83 - BVerwGE 75, 142 und vom 31. Januar 2001 - 6 CN 2.00 - BVerwGE 112, 374 ; eine solche Kompetenz ablehnend BGH, Urteil vom 25. Oktober 2012 - III ZR 29/12 - NVwZ 2013, 167 Rn. 19; zum Streitstand vgl. Gaentzsch, in: Berliner Kommentar zum BauGB, Stand Juni 2018, § 10 Rn. 39 ff.; Maurer/Waldhoff, Allgemeines Verwaltungsrecht, 19. Aufl. 2017, § 4 Rn. 67 ff.; Bracher, in: Bracher/Reidt/Schiller, Bauplanungsrecht, 8. Aufl. 2014, Rn. 1170 jeweils m.w.N.).

  • BGH, 25.10.2012 - III ZR 29/12

    Amtshaftung einer bayrischen Gemeinde wegen Verweigerung des Einvernehmens mit

    Auszug aus BVerwG, 24.10.2018 - 4 B 15.18
    Allerdings kann eine Gemeinde, aus der Erkenntnis, dass ein Bebauungsplan rechtswidrig ist, verpflichtet sein, den Bebauungsplan aufzuheben oder die Fehler zu heilen (BVerwG, Urteil vom 21. November 1986 - 4 C 22.83 - BVerwGE 75, 142 und BGH, Urteil vom 25. Oktober 2012 - III ZR 29/12, NVwZ 2013, 167 Rn. 20).

    Die Beschwerdeführerin zieht diese Überlegungen in Zweifel und möchte insoweit die Frage nach einer behördlichen Verwerfungskompetenz beantworten lassen, mithin die Frage, ob und ggf. unter welchen Voraussetzungen eine Behörde - hier die Beklagte als Baugenehmigungsbehörde -, die einen Bebauungsplan für unwirksam hält, befugt ist, bei ihren Entscheidungen von einer Nichtigkeit auszugehen und unter Nichtbeachtung des Bebauungsplans zu entscheiden (offen gelassen in BVerwG, Urteile vom 21. November 1986 - 4 C 22.83 - BVerwGE 75, 142 und vom 31. Januar 2001 - 6 CN 2.00 - BVerwGE 112, 374 ; eine solche Kompetenz ablehnend BGH, Urteil vom 25. Oktober 2012 - III ZR 29/12 - NVwZ 2013, 167 Rn. 19; zum Streitstand vgl. Gaentzsch, in: Berliner Kommentar zum BauGB, Stand Juni 2018, § 10 Rn. 39 ff.; Maurer/Waldhoff, Allgemeines Verwaltungsrecht, 19. Aufl. 2017, § 4 Rn. 67 ff.; Bracher, in: Bracher/Reidt/Schiller, Bauplanungsrecht, 8. Aufl. 2014, Rn. 1170 jeweils m.w.N.).

  • BVerwG, 28.06.2000 - 11 C 13.99

    Flugverfahren; Abflugroute; Abflugstrecken; Abwägungsgebot; Schutznorm;

    Auszug aus BVerwG, 24.10.2018 - 4 B 15.18
    Denn es gehört zur richterlichen Prüfungskompetenz, auch die Gültigkeit einer Rechtsnorm, insbesondere ihre Vereinbarkeit mit höherrangigem Recht zu überprüfen, sofern es für den Ausgang des Rechtsstreits hierauf ankommt (BVerwG, Urteil vom 28. Juni 2000 - 11 C 13.99 - BVerwGE 111, 276 ; vgl. auch BVerfG, Beschluss vom 12. Dezember 1984 - 1 BvR 1249/83 u.a. - BVerfGE 68, 319 ).
  • BVerwG, 25.11.1999 - 4 CN 17.98

    Normenkontrolle; Bebauungsplan; Feststellung der Nichtigkeit;

    Auszug aus BVerwG, 24.10.2018 - 4 B 15.18
    Die Beklagte habe zu Unrecht angenommen, durch weitere Maßfaktoren die Einhaltung der höchstzulässigen Geschossflächenzahl von 2, 4 zu gewährleisten (im Anschluss an BVerwG, Urteil vom 25. November 1999 - 4 CN 17.98 - Buchholz 406.12 § 17 BauNVO Nr. 8 S. 3).
  • BVerwG, 06.05.1993 - 4 C 15.91

    Überplanung eines überwiegend bebauten Gebietes

    Auszug aus BVerwG, 24.10.2018 - 4 B 15.18
    Die Vorinstanz habe in Anschluss an das Urteil des Senats vom 6. Mai 1993 - 4 C 15.91 - (Buchholz 406.11 § 1 BauGB Nr. 66 S. 66) einen Abwägungsfehler erkennen müssen, weil die Gemeinde die Möglichkeit einer Ausnahme nach § 17 Abs. 2 BauNVO übersehen habe.
  • BVerfG, 12.12.1984 - 1 BvR 1249/83

    Bundesärzteordnung

    Auszug aus BVerwG, 24.10.2018 - 4 B 15.18
    Denn es gehört zur richterlichen Prüfungskompetenz, auch die Gültigkeit einer Rechtsnorm, insbesondere ihre Vereinbarkeit mit höherrangigem Recht zu überprüfen, sofern es für den Ausgang des Rechtsstreits hierauf ankommt (BVerwG, Urteil vom 28. Juni 2000 - 11 C 13.99 - BVerwGE 111, 276 ; vgl. auch BVerfG, Beschluss vom 12. Dezember 1984 - 1 BvR 1249/83 u.a. - BVerfGE 68, 319 ).
  • BVerwG, 03.02.1984 - 4 C 25.82

    Bebauungsrecht - Großhandel - Einzelhandel - Wechsel - Nutzungsänderung -

    Auszug aus BVerwG, 24.10.2018 - 4 B 15.18
    Dies hält die Beschwerde im Hinblick auf den ausgelösten Verkehr für verfahrensfehlerhaft (unter Berufung auf BVerwG, Urteil vom 3. Februar 1984 - 4 C 25.82 - BVerwGE 68, 360 ).
  • BVerwG, 19.08.1997 - 7 B 261.97

    Begründung einer Nichtzulassungsbeschwerde - Darlegung der Grundsatzbedeutung -

    Auszug aus BVerwG, 24.10.2018 - 4 B 15.18
    Eine die Revision gemäß § 132 Abs. 2 Nr. 2 VwGO eröffnende Divergenz zu einer Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts ist nur dann im Sinne des § 133 Abs. 3 Satz 3 VwGO hinreichend bezeichnet, wenn die Beschwerde einen inhaltlich bestimmten, die angefochtene Entscheidung tragenden abstrakten Rechtssatz benennt, mit dem die Vorinstanz einem in der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts aufgestellten ebensolchen die Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts tragenden Rechtssatz in Anwendung derselben Rechtsvorschrift widersprochen hat (BVerwG, Beschluss vom 19. August 1997 - 7 B 261.97 - Buchholz 310 § 133 VwGO Nr. 26 S. 14).
  • BVerfG, 10.12.2009 - 1 BvR 3151/07

    Recht auf effektiven Rechtsschutz nicht generell, sondern nur durch konkrete

  • OVG Rheinland-Pfalz, 14.05.2013 - 8 A 10043/13

    Baurecht - Normverwerfungskompetenz von Behörden bei funktionslosen

  • BVerwG, 31.01.2001 - 6 CN 2.00

    Abwägungsgebot; Anpassungspflicht; Ausgleichsregelungen; Bebauungsplan;

  • BVerwG, 17.09.2003 - 4 C 14.01

    Erstplanungspflicht der Gemeinde; Planungsgebot; großflächiger Einzelhandel;

  • BVerwG, 01.08.2002 - 4 C 5.01

    Factory Outlet Center; Einkaufszentrum; Außenbereichsvorhaben; Beeinträchtigung

  • BVerwG, 02.10.1961 - VIII B 78.61

    Umfang der Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache -

  • BVerwG, 22.12.2009 - 4 B 25.09

    Geeignetheit von lediglich untergeordneten Sachverständigengutachten zum

  • BVerwG, 09.05.2012 - 6 C 3.11

    Telekommunikation; Carrier-Festverbindungen (CFV); Entgeltgenehmigung;

  • BVerwG, 18.12.2012 - 4 B 3.12

    Zum baunutzungsrechtlichen Begriff eines Einkaufszentrums

  • BVerwG, 28.04.2016 - 4 A 2.15

    Verkehrswegeplanungsbeschleunigungsgesetz; gerichtliche Zuständigkeit; Rücknahme

  • VGH Baden-Württemberg, 07.11.2017 - 5 S 1003/16

    Rücknahme eines Bauvorbescheides für Einkaufszentrum

  • OVG Rheinland-Pfalz, 13.12.2023 - 8 A 10011/23

    Klage einer Nachbarkommune gegen die Verlängerung eines Bauvorbescheides für die

    Eine Nachbargemeinde kann sich gegenüber der Zulassung eines großf (Rn.86) lächigen Einzelhandelsvorhabens nach § 34 Abs. 1 BauGB über den ihr aus § 34 Abs. 3 BauGB vermittelten Schutz hinaus nicht auch auf eine Verletzung des Abstimmungsgebots nach § 2 Abs. 2 BauGB berufen (Fortentwicklung aus BVerwG, Beschluss vom 24. Oktober 2018 4 B 15.18 , ZfBR 2019, 155).

    Ein Abwehrrecht einer Gemeinde gegen ein Einzelvorhaben ist nach der Rechtsprechung dann anzuerkennen, wenn die Standortgemeinde durch einen nicht abgestimmten Bebauungsplan oder im Fall des Fehlens eines solchen auf andere zurechenbare Weise unter Missachtung des materiellen Gehalts des Abstimmungsgebots dem Bauantragsteller einen Zulassungsanspruch verschafft hat (vgl. BVerwG, Urteil vom 1. August 2002 - 4 C 5.01 -, BVerwGE 117, 25 und juris, Rn. 20; Beschluss vom 24. Oktober 2018 - 4 B 15.18 -, NVwZ 2019, 318 und juris, Rn. 7; Beschluss vom 18. Dezember 2012 - 4 B 3.12 -, BauR 2013, 558 und juris, Rn. 7; OVG RP, Urteil vom 3. November 2011 - 1 A 10270/11.OVG -, UPR 2012, 76 und juris, Rn. 44 ; VGH BW, Beschluss vom 31. August 2016 - 8 S 1323/16 -, juris, Rn. 31; Wahl/Schütz, a.a.O., § 42 Abs. 2 VwGO, Rn. 113).

    Insoweit bedarf es im Rahmen der Prüfung der Klagebefugnis keiner abschließenden Feststellung, ob der Bebauungsplan "I. ?I. G.', ?K. A.', ?I. B.', ?G. A.'" wirksam ist und inwieweit, soweit dies nicht der Fall sein sollte, bei einer Zulassung nach § 34 Abs. 1 BauGB überhaupt auf die Vorschrift des § 2 Abs. 2 BauGB zurückgegriffen werden kann (vgl. dies in Zweifel ziehend: BVerwG, Beschluss vom 24. Oktober 2018, a.a.O., juris, Rn. 8).

    Da insoweit gleichermaßen in Betracht kommt, dass sich die bauplanungsrechtliche Zulässigkeit des Vorhabens nach § 34 Abs. 1 BauGB bestimmen könnte, ergibt sich die Klagebefugnis in diesem Fall im Übrigen auch aus der die Nachbargemeinde schützenden Regelung des § 34 Abs. 3 BauGB (vgl. BVerwG, Beschluss vom 24. Oktober 2018, a.a.O., juris, Rn. 8; Söfker, a.a.O., § 34 BauGB, Rn. 86m).

    Sie dient auch dem Schutz zentraler Versorgungsbereiche anderer Gemeinden als derjenigen Gemeinden, in der das Vorhaben verwirklicht werden soll (vgl. Söfker, a.a.O., § 34 BauGB, Rn. 86m; BVerwG, Beschluss vom 24. Oktober 2018 - 4 B 15.18 -, NVwZ 2019, 318 und juris, Rn. 8).

    109 Hinzu kommt, dass für eine Anwendung des § 2 Abs. 2 BauGB im Falle einer auf der Grundlage des § 34 Abs. 1 BauGB erteilten Genehmigung kein Bedürfnis besteht, da dem Schutz der Nachbargemeinden durch die - ebenfalls ihrem Schutz dienende - Regelung des § 34 Abs. 3 BauGB hinreichend Rechnung getragen wird (die Anwendbarkeit von § 2 Abs. 2 BauGB in dieser Konstellation in Zweifel ziehend: BVerwG, Beschluss vom 24. Oktober 2018 - 4 B 15.18 -, ZfBR 2019, 155 und juris, Rn. 8).

  • OVG Niedersachsen, 09.02.2023 - 1 LC 83/22

    Baugenehmigung; Bebauungsplan; Decathlon; Einzelhandel; großflächiger

    Das Bundesverwaltungsgericht habe es in seinem Beschluss vom 24. Oktober 2018 (- 4 B 15.18 -, BauR 2019, 470 = BRS 86 Nr. 133 = juris Rn. 6 ff.) ausdrücklich als zweifelhaft bezeichnet, ob nach Inkrafttreten des § 34 Abs. 3 BauGB im unbeplanten Innenbereich noch Bedarf für eine Missbrauchsabwehr bestehe.

    Dieses Gebot kann einen Abwehranspruch gegen ein für die klagende Gemeinde mit unmittelbaren Auswirkungen gewichtiger Art verbundenes Bauvorhaben - und damit einen Anspruch auf Aufhebung einer Baugenehmigung - dann begründen, wenn eine Gemeinde dem Bauinteressenten unter Missachtung des § 2 Abs. 2 Satz 1 BauGB einen Zulassungsanspruch verschafft hat (vgl. BVerwG, Urt. v. 11.2.1993 - 4 C 15.92 -, NVwZ 1994, 285 = BRS 55 Nr. 174 = juris Rn. 26; Urt. v. 1.8.2002 - 4 C 5.01 -, BVerwGE 117, 25 = BRS 65 Nr. 10 = juris Rn. 22; Beschl. v. 24.10.2018 - 4 B 15.18 -, BauR 2019, 470 = BRS 86 Nr. 133 = juris Rn. 7).

    In der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. Urt. v. 11.2.1993 - 4 C 15.92 -, NVwZ 1994, 285 = BRS 55 Nr. 174 = juris Rn. 26; Urt. v. 1.8.2002 - 4 C 5.01 -, BVerwGE 117, 25 = BRS 65 Nr. 10 = juris Rn. 22; Beschl. v. 24.10.2018 - 4 B 15.18 -, BauR 2019, 470 = BRS 86 Nr. 133 = juris Rn. 7) und des Senats (vgl. Beschl. v. 15.11.2002 - 1 ME 151/02 -, BauR 2003, 659 = BRS 65 Nr. 69 = juris Rn. 26; v. 30.11.2005 - 1 ME 172/05 -, ZfBR 2006, 168 = juris Rn. 31; v. 18.2.2011 - 1 ME 252/10 -, BRS 78 Nr. 184 = juris Rn. 90) ist anerkannt, dass sich eine Nachbargemeinde unter Berufung auf das interkommunale Abstimmungsgebot nicht nur gegen eine nicht abgestimmte Bauleitplanung wehren, sondern in bestimmten Fallkonstellationen auch Einzelgenehmigungen abwehren kann.

    Die analoge Anwendung des § 2 Abs. 2 Satz 1 BauGB , der nach Wortlaut und Systematik unmittelbar nur für die Bauleitplanung gilt, im Anfechtungsklageverfahren dient insofern - wie insbesondere die Beigeladene in der mündlichen Verhandlung überzeugend ausgeführt hat - der Missbrauchsabwehr (vgl. BVerwG, Beschl. v. 24.10.2018 - 4 B 15.18 -, BauR 2019, 470 = BRS 86 Nr. 133 = juris Rn. 8).

    Fehlt es daran und beurteilt sich die Rechtmäßigkeit des Vorhabens anhand von Vorschriften, die keinen Bezug zu § 2 Abs. 2 Satz 1 BauGB aufweisen, kann von einer solchen Umgehung ebenso wenig die Rede sein wie davon, die Vorhaben-Gemeinde habe die Weichen in Richtung Vorhaben gestellt und dieses vorzubereiten geholfen (vgl. Senatsbeschl. v. 30.11.2005 - 1 ME 172/05 -, ZfBR 2006, 168 = juris Rn. 31; der Sache nach ebenso BVerwG, Beschl. v. 24.10.2018 - 4 B 15.18 -, BauR 2019, 470 = BRS 86 Nr. 133 = juris Rn. 7 ff.).

  • VG Stuttgart, 12.03.2021 - 18 K 641/21

    Corona-Krise; Testpflicht für alle Pflegeheimmitarbeiter in Baden-Württemberg

    § 1h Abs. 3 Satz 2 Halbsatz 1 Alt. 1 CoronaVO ist jedoch aller Voraussicht nach rechtswidrig und deshalb ungültig (vgl. zur gerichtlichen Normverwerfungskompetenz BVerwG, Beschl. v. 24.10.2018 - 4 B 15.18 -, juris Rn. 14, und Urt. v. 28.06.2000 - 11 C 13.99 -, juris Rn. 29).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 07.05.2019 - 2 A 2995/17

    Zivile Nachnutzung von ehemals von Angehörigen der britischen Streitkräfte

    BVerwG, Beschluss vom 24. Oktober 2018 - 4 B 15.18 -, BauR 2019, 470 = juris Rn. 7 ff.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 27.02.2023 - 10 A 1136/22

    Drittrechtsschutz einer Nachbargemeinde gegen an Beigeladenen erteilten

    vgl. in diesem Zusammenhang BVerwG, Beschlüsse vom 24. Oktober 2018 - 4 B 15.18 -, juris, Rn. 7 ff., und vom 18. Dezember 2012 - 4 B 3.12 -, juris, Rn. 7, jeweils mit weiteren Nachweisen.

    Nach Auffassung des Senats ist die von dem Bundesverwaltungsgericht in einer späteren Entscheidung offen gelassene Frage, ob nach Einfügen des § 34 Abs. 3 BauGB durch das Europarechtsanpassungsgesetz Bau - EAG Bau - vom 24. Juni 2004 (BGBl. I Seite 1359) in den von ihm bisher angenommenen Ausnahmefällen eine Nachbargemeinde weiterhin ein Abwehrrecht gegen ein Einzelvorhaben im unbeplanten Innenbereich aus dem interkommunalen Abstimmungsgebot herleiten kann, vgl. BVerwG, Beschluss vom 24. Oktober 2018 - 4 B 15.18 -, juris, Rn. 7 ff., und hierzu die Anmerkung von Külpmann, jurisPR-BVerwG 6/2019 Anm. 3 unter B. II., zu verneinen.

  • BVerwG, 05.03.2019 - 4 BN 18.18

    Bestimmung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplans durch die Gemeinde für ein mit

    Sie zielt auf eine mögliche behördliche Normverwerfungskompetenz, also darauf, ob eine Behörde, die einen Bebauungsplan für unwirksam hält, befugt ist, bei ihren Entscheidungen von dessen Unwirksamkeit auszugehen und unter Nichtbeachtung des Bebauungsplans zu entscheiden (offen gelassen in BVerwG, Urteile vom 21. November 1986 - 4 C 22.83 - BVerwGE 75, 142 und vom 31. Januar 2001 - 6 CN 2.00 - BVerwGE 112, 373 ; eine solche Kompetenz ablehnend BGH, Urteil vom 25. Oktober 2012 - III ZR 29/12 - NVwZ 2013, 167 Rn. 19; zum Streitstand BVerwG, Beschluss vom 24. Oktober 2018 - 4 B 15.18 - KommJur 2019, 28 = juris Rn. 13).
  • VG Stuttgart, 21.10.2020 - 15 K 10385/18
    Hat die Gemeinde indes auf die Genehmigungsvoraussetzung nicht aktiv eingewirkt, kann von einer Umgehung des § 2 Abs. 2 BauGB keine Rede sein (so im Falle eines unbeplanten Innenbereichs nach § 34 BauGB BVerwG, Beschluss vom 24.10.2018 - 4 B 15.18 -, juris Rn. 7, 9; VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 07.11.2017 - 5 S 1003/16 -, juris Rn. 49).

    d) Dessen ungeachtet stellt das schlichte Unterlassen der Festsetzung einer etwaigen Verkaufsflächen- oder Sortimentsbeschränkung in einem rechtsgültigen Bebauungsplan oder in einem Bauvorbescheid, der auf Grundlage eines, eine derartige Beschränkung nicht festsetzenden Bebauungsplans ergangen ist, keinen Fall des (aktiven) Verschaffens eines Zulassungsanspruchs im Sinne der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts dar (ein aktives Verschaffen im Falle eines unbeplanten Innenbereichs nach § 34 BauGB fordernd BVerwG, Beschluss vom 24.10.2018 - 4 B 15.18 -, juris Rn. 7 ff.).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 21.12.2023 - 2 D 135/22

    Zulässiger Normenkontrollantrag?

    Ferner gilt es zu beachten, dass die immissionsschutzrechtliche Genehmigungsbehörde - vorliegend der U. - nicht ohne weiteres zur Nichtanwendung oder gar Verwerfung der Außenbereichssatzung der Antragsgegnerin berechtigt gewesen sein dürfte, zum Streitstand betreffend eine behördliche Normverwerfungskompetenz vgl. BVerwG, Beschluss vom 24. Oktober 2018 - 4 B 15.18 -, juris Rn. 13 m.w.N.
  • BVerwG, 11.02.2019 - 4 B 28.18

    Beschränkung der Befugnis zur Geltendmachung der Unwirksamkeit eines

    Denn es gehört zur richterlichen Prüfungskompetenz, die Gültigkeit einer Rechtsnorm, insbesondere ihre Vereinbarkeit mit höherrangigem Recht, zu überprüfen, sofern es für den Ausgang des Rechtsstreits hierauf ankommt (BVerwG, Urteil vom 28. Juni 2000 - 11 C 13.99 - BVerwGE 111, 276 und Beschluss vom 24. Oktober 2018 - 4 B 15.18 - juris Rn. 14).
  • VG Düsseldorf, 08.04.2022 - 25 K 6111/19
    Dass eine Beurteilung auf der Grundlage des § 34 BauGB für die Beigeladene jedoch günstiger ist als eine solche auf der Grundlage des § 35 BauGB, folgt nicht nur daraus, dass eine Zulassung eines nicht privilegierten Vorhabens im Außenbereich nur nach den strengen Anforderungen des § 35 Abs. 2, 3 BauGB zulässig wäre, sondern auch aus nachbarrechtlicher Perspektive wirkt sich die nunmehrige Innenbereichslage zugunsten der Bauherrin aus, denn ungeachtet der Frage, ob sich eine Nachbargemeinde angesichts des § 34 Abs. 3 BauGB (weiterhin) gegenüber einem Einzelvorhaben auf einen Abwehranspruch aus dem interkommunalen Abstimmungsgebot des § 2 Abs. 2 BauGB berufen kann, vgl. dazu BVerwG Beschluss vom 24. Oktober 2018, 4 B 15.18, juris, eröffnet § 34 Abs. 3 BauGB jedenfalls die grundsätzliche Möglichkeit, ein Vorhaben ohne Durchführung eines Planaufstellungsverfahrens zu genehmigen, während sich die Nachbargemeinde allein auf schädliche Auswirkungen berufen kann.

    vgl. BVerwG, Beschluss vom 24. Oktober 2018, 4 B 15.18, juris (Rn. 10), sowie Urteil vom 1. August 2002, 4 C 5.01, juris (Rn. 18 ff.).

  • VGH Baden-Württemberg, 07.11.2023 - 5 S 1164/23

    Rechtswidrige Erteilung einer Baugenehmigung für ein Einkaufszentrum;

  • VG Freiburg, 05.07.2023 - 13 K 1387/23

    Baurecht: Eilrechtsschutz einer Nachbargemeinde gegen eine Baugenehmigung eines

  • VG Schleswig, 08.04.2020 - 1 B 28/20

    SARS-CoV-Bekämpfungsverordnung: Verbot des Verkaufs von Hähnchen aus mobilem

  • BVerwG, 26.07.2021 - 4 B 32.20

    Rücksichtnahmegebot bei bereits vorhandenen schutzbedürftigen Nutzungen;

  • VG Frankfurt/Main, 29.01.2020 - 8 L 3606/19

    Veränderungssperre formell rechtswidrig durch Beauftragung des Magistrats

  • VG Hannover, 27.10.2020 - 4 B 3898/20

    Beeinträchtigungsverbot; Einzelhandelsbetrieb; Einzelhandelskonzept;

  • BVerwG, 10.02.2022 - 4 B 20.21

    Unwirksamkeit eines Bebauungsplans; inzidente Normenkontrolle; erfolglose

  • VG Neustadt, 10.12.2021 - 5 K 392/21

    Rücknahme eines Bauvorbescheides

  • OVG Sachsen-Anhalt, 02.07.2020 - 2 M 33/20

    Ersetzung des gemeindlichen Einvernehmens; Anhörungspflicht

  • VG Hannover, 09.02.2022 - 4 A 3897/20

    Abwägung; Beeinträchtigungsverbot; großflächiger Einzelhandelsbetrieb;

  • OVG Saarland, 24.01.2022 - 2 B 264/21

    Beschwerde, Teilbaugenehmigung, Aushub einer Baugrube für die Errichtung einer

  • VG Frankfurt/Main, 29.01.2020 - 8 K 3606/19

    Rechtliche Anforderungen an den Beschluss einer Veränderungssperre

  • OVG Sachsen-Anhalt, 03.05.2021 - 2 R 9/21

    Widerspruch einer Gemeinde gegen die immissionsschutzrechtliche Genehmigung von

  • VG München, 16.10.2019 - M 9 K 19.1245

    Bindungswirkung eines Bauvorbescheids

  • BVerwG, 22.07.2022 - 4 B 12.22

    Zulassung der Revision wegen eines Verfahrensfehlers hinsichtlich

  • VG Schleswig, 04.06.2020 - 2 A 307/03

    Gewerbegebiet Peiner Hag, Prisdorf: Keine Erweiterungen oder Umnutzungen

  • VGH Bayern, 23.09.2021 - 22 A 20.40011

    Zulassung des vorzeitigen Beginns von Errichtungsmaßnahmen

  • VG Trier, 17.03.2020 - 7 K 4875/19

    Stadt Trier obsiegt im Streit über Kosten für Schwangerschaftskonfliktberatung

  • VGH Bayern, 07.03.2022 - 22 A 21.40009

    Kostenentscheidung nach Erledigterklärung bei genehmigtem Probebetrieb eines

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