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   BVerwG, 24.10.2019 - 2 WD 25.18   

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BVerwG, 24.10.2019 - 2 WD 25.18 (https://dejure.org/2019,49974)
BVerwG, Entscheidung vom 24.10.2019 - 2 WD 25.18 (https://dejure.org/2019,49974)
BVerwG, Entscheidung vom 24. Oktober 2019 - 2 WD 25.18 (https://dejure.org/2019,49974)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • rewis.io

    Griff in die Kameradenkasse; Dienstgradherabsetzung; Kürzung des Ruhegehalts

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de

    Disziplinarverfahren wegen des Zugriffs auf Gelder einer Offizierskasse durch den für diese zuständigen Offizier; Beschränkung des Rechtsmittels auf die Bemessung der Disziplinarmaßnahme; Berücksichtigung von Eigenart und Schwere des Dienstvergehens, seine Auswirkungen, ...

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (11)Neu Zitiert selbst (17)

  • BVerwG, 12.07.2018 - 2 WD 1.18

    Anstiften eines Untergebenen zum Dienstvergehen; Gestaltungszeitraum; Griff in

    Auszug aus BVerwG, 24.10.2019 - 2 WD 25.18
    Die zweithöchste gerichtliche Disziplinarmaßnahme kann grundsätzlich dem Unrechtsgehalt der in Rede stehenden Pflichtverletzungen Rechnung tragen, der zum einen durch das hohe Gewicht der Kameradschaftspflicht für die Funktionsfähigkeit der Streitkräfte, zum anderen aber auch durch den mildernden Gesichtspunkt bestimmt wird, dass kein Fehlverhalten bei der Erfüllung der dienstlichen Aufgaben im engeren Sinne und nicht zulasten des Dienstherrn in Rede steht (BVerwG, Urteil vom 12. Juli 2018 - 2 WD 1.18 - juris Rn. 38 m.w.N.).

    Zum anderen belegt die Dokumentation der Entnahme des Geldes die mildernd zu berücksichtigende Absicht des früheren Soldaten, es wieder an die Kameradenkasse zurückzuführen (vgl. BVerwG, Urteil vom 12. Juli 2018 - 2 WD 1.18 - juris Rn. 41 m.w.N.).

    Vor dem Hintergrund eines Verfahrens von allenfalls durchschnittlicher Komplexität (vgl. BVerwG, Urteil vom 12. Juli 2018 - 2 WD 1.18 - juris Rn. 46), bei dem auch der Ausgangspunkt der Zumessungserwägungen durch die Rechtsprechung des Senats bereits geklärt war, ist das erstinstanzliche Verfahren somit jedenfalls um 12 Monate überlang.

    c) Die Kürzung des Ruhegehalts ist gemäß § 58 Abs. 2 Nr. 1, § 64 Satz 2 i.V.m. § 59 Satz 1 WDO im gesetzlich höchst zulässigen Ausmaß auszusprechen (vgl. auch BVerwG, Urteil vom 12. Juli 2018 - 2 WD 1.18 - juris Rn. 48).

  • BVerwG, 16.05.2012 - 2 WD 8.11

    Aufhebung; Zurückverweisung; Pflichtverteidiger; schwierige rechtliche Fragen;

    Auszug aus BVerwG, 24.10.2019 - 2 WD 25.18
    Denn er hat ein im Kameradenkreis erhebliche Unruhe verursachendes Dienstvergehen begangen, das wegen seiner Folgen, Eigenart und Schwere (dazu: BVerwG, Urteil vom 16. Mai 2012 - 2 WD 8.11 - juris Rn. 26) von solchem Gewicht war, das an sich das Ruhegehalt (nach § 58 Abs. 2 Nr. 4 WDO) hätte aberkannt werden müssen, wenn nicht besondere Milderungsgründe in der Person und den Umständen der Tat vorgelegen hätten.
  • BVerwG, 07.03.2013 - 2 WD 28.12

    Brutale außerdienstliche Körperverletzung; Bemessung der Disziplinarmaßnahme;

    Auszug aus BVerwG, 24.10.2019 - 2 WD 25.18
    Von einer disziplinarischen Sanktion abzusehen, würde daher dazu führen, die bereits massiv zugunsten des früheren Soldaten berücksichtigten Milderungsumstände doppelt zu gewichten (BVerwG, Urteil vom 7. März 2013 - 2 WD 28.12 - juris Rn. 56), und im Kameradenkreis zudem den Eindruck der Bagatellisierung eines schweren Dienstvergehens entstehen lassen.
  • BVerwG, 18.07.2019 - 2 WD 19.18

    Eigenmächtige Abwesenheit; Heranwachsender; Jugendverfehlung; überlange

    Auszug aus BVerwG, 24.10.2019 - 2 WD 25.18
    Verzögerungen im Zeitraum bis zur Einleitung des gerichtlichen Disziplinarverfahrens (vgl. BVerwG, Urteil vom 18. Juli 2019 - 2 WD 19.18 - Rn. 43) sind hier nicht zu berücksichtigen, weil sie sich auf die Gesamtverfahrensdauer nicht auswirkten.
  • BVerwG, 15.03.2012 - 2 WD 9.11

    Veruntreuung dienstlich anvertrauter Gelder; wirtschaftliche Notlage; zeitlich

    Auszug aus BVerwG, 24.10.2019 - 2 WD 25.18
    Ebenso wenig greift der Aspekt der unverschuldeten wirtschaftlichen Notlage (vgl. BVerwG, Urteile vom 15. März 2012 - 2 WD 9.11 - Buchholz 450.2 § 58 WDO 2002 Nr. 10 Rn. 20 und vom 27. September 2012 - 2 WD 22.11 - juris Rn. 45).
  • BVerwG, 02.05.2019 - 2 WD 15.18

    Aberkennung des Ruhegehalts; Disziplinarmaßnahme; außerdienstliche

    Auszug aus BVerwG, 24.10.2019 - 2 WD 25.18
    Dabei müssen die Milderungsgründe umso gewichtiger sein, je schwerer das Dienstvergehen wiegt (BVerwG, Urteil vom 2. Mai 2019 - 2 WD 15.18 - juris Rn. 24).
  • BVerwG, 07.02.2013 - 2 WD 36.12

    Maßnahmebemessung; Alkoholkonsum; verminderte Schuldfähigkeit;

    Auszug aus BVerwG, 24.10.2019 - 2 WD 25.18
    Eine Ansehensschädigung tritt durch ein Bekanntwerden allein bei den Strafverfolgungsorganen nicht ein (BVerwG, Urteil vom 7. Februar 2013 - 2 WD 36.12 - juris Rn. 43).
  • BVerwG, 19.06.2019 - 2 WD 21.18

    Strafrechtliche Verjährung einer außerdienstlichen Pflichtverletzung eines

    Auszug aus BVerwG, 24.10.2019 - 2 WD 25.18
    bb) Zwar sprechen diese erheblich erschwerenden Umstände für den Übergang zur nächsthöheren Maßnahmeart in Form der Aberkennung des Ruhegehalts nach § 58 Abs. 2 Nr. 4 WDO, wobei insoweit ohne Bedeutung bliebe, dass der frühere Soldat seinen bisherigen Dienstgrad wegen Erreichens der Altersgrenze nicht wiedererlangen würde (vgl. etwa BVerwG, Urteil vom 4. Mai 2011 - 2 WD 2.10 - juris Rn. 50 ff.); kompensatorisch wirkt jedoch zu seinen Gunsten, dass er ausweislich des Sachverständigengutachtens während des Tatzeitraums in seiner Steuerungsfähigkeit nach § 21 StGB analog erheblich eingeschränkt war, womit ein klassischer Schuldmilderungsgrund vorliegt (BVerwG, Urteil vom 19. Juni 2019 - 2 WD 21.18 - juris Rn. 35).
  • BVerwG, 19.05.2016 - 2 WD 13.15

    Überlange Verfahrensdauer; Verfahrenshindernis; Milderungsgrund; Entzug aus

    Auszug aus BVerwG, 24.10.2019 - 2 WD 25.18
    Das Vorliegen dieses Schuldmilderungsgrundes verbietet jedoch, zusätzlich noch den Milderungsgrund des Handelns in einer seelischen Ausnahmesituation anzuerkennen, weil dies zur doppelten Berücksichtigung eines in der Sache nur einmal vorliegenden Milderungsgrundes führte (vgl. BVerwG, Urteil vom 19. Mai 2016 - 2 WD 13.15 - juris Rn. 50).
  • BVerwG, 14.05.2019 - 2 WD 24.18

    Herabsetzung eines Soldaten im Dienstgrad als Ausgangspunkt der

    Auszug aus BVerwG, 24.10.2019 - 2 WD 25.18
    Das wäre nur der Fall, wenn der betreffende Soldat als "Repräsentant" der Bundeswehr oder eines bestimmten Truppenteils anzusehen ist und sein Verhalten negative Rückschlüsse auf die Streitkräfte als Angehörige eines - an Recht und Gesetz (Art. 20 Abs. 3 GG), insbesondere an die Grundrechte (Art. 1 Abs. 3 GG) gebundenen - Organs des sozialen und demokratischen Rechtsstaats zulässt; hierbei muss die Ansehensschädigung im konkreten Fall tatsächlich eingetreten sein (BVerwG, Urteil vom 14. Mai 2019 - 2 WD 24.18 - juris Rn. 35 m.w.N.).
  • BVerwG, 14.02.2019 - 2 WD 18.18

    Belassung eines Dienstgrades; Entfernung; Mannschaftssoldat; Milderungsgründe in

  • BVerwG, 17.05.2018 - 2 WD 2.18

    Kürzung des Ruhegehalts eines Soldaten aufgrund eines Dienstvergehens;

  • BVerwG, 28.08.2014 - 2 WD 20.13

    Berücksichtigung einer posttraumatischen Belastungsstörung (PTBS) bei der

  • BVerwG, 04.05.2011 - 2 WD 2.10

    Soldat auf Zeit (Stabsunteroffizier, jetzt: der Reserve); eigenmächtige

  • BVerwG, 11.06.2008 - 2 WD 11.07

    Umzugskostenvergütung; Mietentschädigung; falsche Angaben; Betrug; treues Dienen;

  • BVerwG, 27.09.2012 - 2 WD 22.11

    Offizierheimgesellschaft; OHG; Geschäftsführer; Kameradendiebstahl; Griff in die

  • BVerwG, 12.03.2015 - 2 WD 3.14

    Bemessung der Schwere des Dienstvergehens eines Zeitsoldaten

  • BVerwG, 18.06.2020 - 2 WD 17.19

    "Hitlergruß"; Bagatellisierung des Nationalsozialismus; Freiheitliche

    Damit liegt ein klassischer Milderungsgrund vor, der regelmäßig den Übergang zu einer milderen Maßnahme veranlasst (vgl. BVerwG, Urteile vom 24. Oktober 2019 - 2 WD 25.18 - juris Rn. 24 und vom 7. Mai 2020 - 2 WD 13.19 - juris Rn. 40).
  • BVerwG, 15.04.2021 - 2 WD 14.20

    Einstellung eines wehrdisziplinargerichtlichen Verfahrens wegen Besitzes kinder-

    Das wäre nur der Fall, wenn der frühere Soldat als "Repräsentant" der Bundeswehr oder eines bestimmten Truppenteils anzusehen wäre und sein Verhalten negative Rückschlüsse auf die Streitkräfte zuließe, wobei die Ansehensschädigung im konkreten Fall tatsächlich eingetreten sein muss (vgl. BVerwG, Urteil vom 24. Oktober 2019 - 2 WD 25.18 - juris Rn. 27 m.w.N.).

    Eine Ansehensschädigung tritt durch ein Bekanntwerden allein bei den Strafverfolgungsorganen nicht ein (BVerwG, Urteil vom 24. Oktober 2019 - 2 WD 25.18 - juris Rn. 27 m.w.N.).

  • BVerwG, 15.07.2021 - 2 WD 6.21

    Anpassungsstörung; Anschuldigungsschrift; Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen;

    Da Milderungsgründe umso gewichtiger sein müssen je schwerer ein Dienstvergehen wiegt (BVerwG, Urteil vom 24. Oktober 2019 - 2 WD 25.18 - juris Rn. 19 m.w.N.), liegt bei Abwägung aller be- und entlastenden Umstände kein minderschwerer Fall vor.

    Das Vorliegen dieses Schuldmilderungsgrundes verbietet, für diese Tage zusätzlich noch den Milderungsgrund des Handelns in einer seelischen Ausnahmesituation (vgl. BVerwG, Urteile vom 28. März 2019 - 2 WD 13.18 - Buchholz 450.2 § 38 WDO 2002 Nr. 62 Rn. 28 und vom 8. Oktober 2020 - 2 WD 22.19 - juris Rn. 30), anzuerkennen, weil dies zur doppelten Berücksichtigung eines in der Sache nur einmal vorliegenden Milderungsgrundes führte (BVerwG, Urteil vom 24. Oktober 2019 - 2 WD 25.18 - juris Rn. 22 m.w.N.).

  • BVerwG, 30.06.2022 - 2 WD 14.21

    Degradierung eines Soldaten wegen sexueller Belästigung einer Schülerpraktikantin

    Dementsprechend sind die bis dahin eingetretenen Verzögerungen nicht zu berücksichtigen (vgl. BVerwG, Urteile vom 24. Oktober 2019 - 2 WD 25.18 - juris Rn. 25 und vom 14. Oktober 2021 - 2 WD 26.20 - juris Rn. 54).
  • BVerwG, 14.10.2021 - 2 WD 26.20

    Degradierung wegen Ermöglichens des Zugriffs auf eine kinderpornographische Datei

    Da die Sachaufklärung erst ab Kenntnis des Strafurteils vom 30. April 2018 gesichert war, sind die bis dahin eingetretenen Verzögerungen bis zur Einleitung des gerichtlichen Disziplinarverfahrens nicht zu berücksichtigen, weil sie sich auf die Gesamtverfahrensdauer nicht ausgewirkt haben (vgl. BVerwG, Urteil vom 24. Oktober 2019 - 2 WD 25.18 - juris Rn. 25).
  • BVerwG, 15.10.2020 - 2 WD 1.20

    Disziplinarische Ahndung des Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte

    Einer Kürzung des Ruhegehalts steht auch nicht § 16 Abs. 1 Nr. 2 WDO entgegen (vgl. BVerwG, Urteil vom 24. Oktober 2019 - 2 WD 25.18 - juris Rn. 26), da die Einstellung im Strafverfahren nicht den Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte betraf, der vorliegend den Schwerpunkt des Dienstvergehens bildet.
  • BVerwG, 07.05.2020 - 2 WD 13.19

    Wehrdisziplinarverfahren wegen Vorwürfen verbaler sexueller Belästigungen und

    Er gebietet, zur nach § 58 Abs. 1 Nr. 1 WDO zulässigen Kürzung der Dienstbezüge als nächstmildere Maßnahmeart überzugehen (vgl. BVerwG, Urteil vom 24. Oktober 2019 - 2 WD 25.18 - Rn. 23 f.).
  • BVerwG, 07.10.2021 - 2 WD 23.20

    Achtung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts eines anderen Soldaten unabhängig

    So hält er etwa bei einem vorsätzlichen Zugriff auf Eigentum und Vermögen von Kameraden - wie einem mit einer Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren bewerteten Diebstahl (§ 242 StGB) - als Regelmaßnahme eine Dienstgradherabsetzung für angemessen (vgl. BVerwG, Urteile vom 12. Juli 2018 - 2 WD 1.18 - Buchholz 450.2 § 38 WDO 2002 Nr. 58 Rn. 38 und vom 24. Oktober 2019 - 2 WD 25.18 - juris Rn. 18).
  • BVerwG, 02.07.2020 - 2 WD 9.19

    Einstellung des Verfahrens bei rechtswidriger Inanspruchnahme dienstlichen

    Die kontinuierliche Erbringung von Spitzenleistungen steht einer Nachbewährung gleich (BVerwG, Urteil vom 24. Oktober 2019 - 2 WD 25.18 - Rn. 24).
  • BVerwG, 03.12.2020 - 2 WD 4.20

    Entfernung aus dem Dienstverhältnis wegen eigenmächtiger Abwesenheiten,

    Disziplinarrechtlich wird ein vorsätzlicher Zugriff auf Eigentum und Vermögen von Kameraden schon für sich genommen im Regelfall mit einer Dienstgradherabsetzung, gegebenenfalls bis in den Mannschaftsdienstgrad, geahndet (vgl. BVerwG, Urteil vom 24. Oktober 2019 - 2 WD 25.18 - juris Rn. 18 m.w.N.).
  • BVerwG, 02.02.2023 - 2 WD 3.22

    Unerlaubtes Fernbleiben eines Soldaten vom Dienst; Vorsätzliche Verletzung der

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