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   BVerwG, 24.10.2019 - 2 C 4.18   

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BVerwG, 24.10.2019 - 2 C 4.18 (https://dejure.org/2019,35087)
BVerwG, Entscheidung vom 24.10.2019 - 2 C 4.18 (https://dejure.org/2019,35087)
BVerwG, Entscheidung vom 24. Oktober 2019 - 2 C 4.18 (https://dejure.org/2019,35087)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de

    Disziplinare Ahndung des außerdienstlichen Besitzes kinderpornographischen Bildmaterials bei verbeamteten Lehrern; Dienstbezug über indizierten Persönlichkeitsmangel; Vertrauensverlust beim Dienstherrn; Entfernung aus dem Beamtenverhältnis; Verhältnis von Straf- und ...

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • Bundesverwaltungsgericht (Pressemitteilung)

    Besitz von Kinderpornographie mit dem Beruf des Lehrers unvereinbar

  • Bundesverwaltungsgericht (Pressemitteilung)

    Besitz von Kinderpornographie mit dem Beruf des Lehrers unvereinbar

  • datev.de (Kurzinformation)

    Besitz von Kinderpornographie mit dem Beruf des Lehrers unvereinbar

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Wird zitiert von ... (14)Neu Zitiert selbst (32)

  • BVerwG, 19.08.2010 - 2 C 5.10

    Außerdienstliches Dienstvergehen; Disziplinarwürdigkeit; Besitz

    Auszug aus BVerwG, 24.10.2019 - 2 C 4.18
    Insoweit genügt die bloße Eignung; zu einem konkreten Ansehensschaden oder konkreten Übergriffen muss es nicht gekommen sein (vgl. BVerwG, Urteil vom 19. August 2010 - 2 C 5.10 - Buchholz 235.2 LDisziplinarG Nr. 12 Rn. 15; zuletzt Beschluss vom 17. Juni 2019 - 2 B 82.18 - juris Rn. 16).

    Zudem degradiert der Täter die sexuell missbrauchten kindlichen Opfer zum bloßen auswechselbaren Objekt geschlechtlicher Begierde oder Erregung (BVerwG, Urteil vom 19. August 2010 - 2 C 5.10 - Buchholz 235.2 LDisziplinarG Nr. 12 Rn. 16 m.w.N.).

    Mit der Anknüpfung an die (im Tatzeitpunkt geltende) Strafandrohung wird zugleich verhindert, dass die Disziplinargerichte ihre jeweils eigene Einschätzung des Unwertgehalts eines Delikts an die Stelle der Bewertung des Gesetzgebers setzen (BVerwG, Urteile vom 19. August 2010 - 2 C 5.10 - Buchholz 235.2 LDisziplinarG Nr. 12 Rn. 22 und - 2 C 13.10 - Buchholz 235.1 § 13 BDG Nr. 12 Rn. 25).

    cc) Weist ein Dienstvergehen indes - wie hier bei Lehrern - einen hinreichenden Bezug zum Statusamt des Beamten auf, reicht der Orientierungsrahmen für die mögliche Disziplinarmaßnahme auch für mittelschwere Straftaten, für die eine Strafandrohung von Freiheitsstrafen bis zu zwei Jahren gilt, bis zur Entfernung aus dem Beamtenverhältnis (BVerwG, Urteil vom 19. August 2010 - 2 C 5.10 - Buchholz 235.2 LDisziplinarG Nr. 12 Rn. 24; Beschlüsse vom 25. Mai 2012 - 2 B 133.11 - NVwZ-RR 2012, 607 Rn. 9 ff. und vom 23. Januar 2014 - 2 B 52.13 - juris Rn. 8).

    Insoweit genügt die bloße Eignung für einen solchen Vertrauensverlust, ohne dass dieser konkret eingetreten sein muss (BVerwG, Urteil vom 19. August 2010 - 2 C 5.10 - Buchholz 235.2 LDisziplinarG Nr. 12 Rn. 15, Beschlüsse vom 21. Dezember 2010 - 2 B 29.10 - NVwZ-RR 2011, 413 Rn. 6, vom 4. April 2019 - 2 B 32.18 - Buchholz 235.2 LDisziplinarG Nr. 66 Rn. 18 und vom 17. Juni 2019 - 2 B 82.18 - juris Rn. 16).

  • BVerwG, 18.06.2015 - 2 C 9.14

    Amtsbezug; außerdienstliches Verhalten; berufserforderliches Vertrauen; Besitz

    Auszug aus BVerwG, 24.10.2019 - 2 C 4.18
    Dieses Fehlverhalten lag außerhalb des Dienstes, weil es weder formell in das Amt des Beklagten noch materiell in die damit verbundene dienstliche Tätigkeit eingebunden war (BVerwG, Urteil vom 18. Juni 2015 - 2 C 9.14 - BVerwGE 152, 228 Rn. 10).

    Als Dienstvergehen ist das außerdienstliche Verhalten von Beamten gemäß § 47 Abs. 1 Satz 2 BeamtStG nur zu qualifizieren, wenn es nach den Umständen des Einzelfalls in besonderem Maße geeignet ist, das Vertrauen in einer für ihr Amt bedeutsamen Weise zu beeinträchtigen (BVerwG, Urteil vom 18. Juni 2015 - 2 C 9.14 - BVerwGE 152, 228 Rn. 12).

    Je näher der Bezug des außerdienstlichen Fehlverhaltens des Beamten zu dem ihm übertragenen Aufgabenbereich ist, umso eher kann davon ausgegangen werden, dass sein Verhalten geeignet ist, das Vertrauen zu beeinträchtigen, das sein Beruf erfordert (BVerwG, Urteile vom 8. Mai 2001 - 1 D 20.00 - BVerwGE 114, 212 und vom 18. Juni 2015 - 2 C 9.14 - BVerwGE 152, 228 Rn. 20).

    Die mit § 77 Abs. 1 Satz 2 BBG und § 47 Abs. 1 Satz 2 BeamtStG beabsichtigte Begrenzungswirkung für die disziplinarrechtliche Relevanz außerdienstlicher Pflichtenverstöße kommt bei Lehrern als Beamten mit einer besonderen Aufgaben- und Vertrauensstellung gegenüber einer besonders verletzlichen Personengruppe - den ihnen anvertrauten Schülern - daher nicht zum Tragen (vgl. BVerwG, Urteil vom 18. Juni 2015 - 2 C 9.14 - BVerwGE 152, 228 Rn. 39 für von Polizeibeamten begangene Straftaten).

    aa) An den Ausführungen im Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 18. Juni 2015 - 2 C 9.14 - BVerwGE 152, 228 Rn. 38 und im Beschluss vom 28. Februar 2017 - 2 B 85.16 - Buchholz 235.2 LDisziplinarG Nr. 49 Rn. 11, wonach eine Geldstrafe eine Art mindere Strafe sei, hält der Senat nicht fest.

  • BVerwG, 17.06.2019 - 2 B 82.18

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision; Entlassung eines verbeamteten

    Auszug aus BVerwG, 24.10.2019 - 2 C 4.18
    Insoweit genügt die bloße Eignung; zu einem konkreten Ansehensschaden oder konkreten Übergriffen muss es nicht gekommen sein (vgl. BVerwG, Urteil vom 19. August 2010 - 2 C 5.10 - Buchholz 235.2 LDisziplinarG Nr. 12 Rn. 15; zuletzt Beschluss vom 17. Juni 2019 - 2 B 82.18 - juris Rn. 16).

    Insoweit genügt die bloße Eignung für einen solchen Vertrauensverlust, ohne dass dieser konkret eingetreten sein muss (BVerwG, Urteil vom 19. August 2010 - 2 C 5.10 - Buchholz 235.2 LDisziplinarG Nr. 12 Rn. 15, Beschlüsse vom 21. Dezember 2010 - 2 B 29.10 - NVwZ-RR 2011, 413 Rn. 6, vom 4. April 2019 - 2 B 32.18 - Buchholz 235.2 LDisziplinarG Nr. 66 Rn. 18 und vom 17. Juni 2019 - 2 B 82.18 - juris Rn. 16).

    Diese Sicht der Dinge entspricht auch der jüngeren Rechtsprechung des Senats in Beschlussverfahren, wonach die konkrete Ausurteilung von Geldstrafen gerade in Fällen des außerdienstlichen Besitzes von kinder- und jugendpornographischen Schriften für die disziplinare Maßnahmebemessung regelmäßig ohne Relevanz ist (vgl. z.B. BVerwG, Beschlüsse vom 16. März 2017 - 2 B 42.16 - Buchholz 235.1 § 13 BDG Nr. 40 S. 107 , vom 17. Juni 2019 - 2 B 82.18 - juris Rn. 1 und vom 15. Juli 2019 - 2 B 8.19 - juris Rn. 2 ).

  • BVerwG, 25.03.2010 - 2 C 83.08

    Disziplinarbefugnis der Verwaltungsgerichte; außerdienstliches Fehlverhalten;

    Auszug aus BVerwG, 24.10.2019 - 2 C 4.18
    Sie sind dabei an die tatsächlichen Feststellungen und rechtlichen Wertungen des klagenden Dienstherrn nicht gebunden (BVerwG, Urteile vom 3. Mai 2007 - 2 C 9.06 - Buchholz 235.1 § 13 BDG Nr. 3 Rn. 11 und vom 25. März 2010 - 2 C 83.08 - BVerwGE 136, 173 Rn. 9 sowie Beschluss vom 14. Juni 2005 - 2 B 108.04 - Buchholz 235.1 § 58 BDG Nr. 1 S. 2).

    Zwar trägt die Nachfrage nach derartigen Bild- und Videodateien zum schweren sexuellen Missbrauch von Kindern und damit zum Verstoß gegen ihre körperliche Unversehrtheit und Menschenwürde bei (vgl. BVerwG, Urteil vom 25. März 2010 - 2 C 83.08 - BVerwGE 136, 173 Rn. 19).

  • BVerwG, 25.05.2012 - 2 B 133.11

    Außerdienstlicher Besitz kinderpornografischen Materials; Dienstbezug

    Auszug aus BVerwG, 24.10.2019 - 2 C 4.18
    Aus der Höhe der verhängten Strafe hat der Gesetzgeber unwiderleglich auf das Ausmaß der Vertrauensbeeinträchtigung geschlossen (vgl. zur Berücksichtigung der Höhe der gegen den Beamten verhängten Strafe auch BVerwG, Beschluss vom 25. Mai 2012 - 2 B 133.11 - NVwZ-RR 2012, 607 Rn. 10).

    cc) Weist ein Dienstvergehen indes - wie hier bei Lehrern - einen hinreichenden Bezug zum Statusamt des Beamten auf, reicht der Orientierungsrahmen für die mögliche Disziplinarmaßnahme auch für mittelschwere Straftaten, für die eine Strafandrohung von Freiheitsstrafen bis zu zwei Jahren gilt, bis zur Entfernung aus dem Beamtenverhältnis (BVerwG, Urteil vom 19. August 2010 - 2 C 5.10 - Buchholz 235.2 LDisziplinarG Nr. 12 Rn. 24; Beschlüsse vom 25. Mai 2012 - 2 B 133.11 - NVwZ-RR 2012, 607 Rn. 9 ff. und vom 23. Januar 2014 - 2 B 52.13 - juris Rn. 8).

  • BVerwG, 15.11.2018 - 2 C 60.17

    Maßnahmemilderung wegen verspäteter Einleitung des Disziplinarverfahrens und

    Auszug aus BVerwG, 24.10.2019 - 2 C 4.18
    Dies beruht auf dem Schuldprinzip und dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit, die auch im Disziplinarverfahren zu beachten sind (BVerfG, Kammerbeschluss vom 8. Dezember 2004 - 2 BvR 52/02 - BVerfGK 4, 243 ; BVerwG, Urteil vom 15. November 2018 - 2 C 60.17 - BVerwGE 163, 356 Rn. 34).

    Die gegen den Beamten ausgesprochene Disziplinarmaßnahme muss unter Berücksichtigung aller be- und entlastenden Umstände des Einzelfalls in einem gerechten Verhältnis zur Schwere des Dienstvergehens und zum Verschulden des Beamten stehen (BVerwG, Urteile vom 20. Oktober 2005 - 2 C 12.04 - BVerwGE 124, 252 und vom 15. November 2018 - 2 C 60.17 - BVerwGE 163, 356 Rn. 34).

  • BVerfG, 08.12.2004 - 2 BvR 52/02

    Verletzung des Anspruchs auf faires disziplinarrechtliches Verfahren vor

    Auszug aus BVerwG, 24.10.2019 - 2 C 4.18
    Dies beruht auf dem Schuldprinzip und dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit, die auch im Disziplinarverfahren zu beachten sind (BVerfG, Kammerbeschluss vom 8. Dezember 2004 - 2 BvR 52/02 - BVerfGK 4, 243 ; BVerwG, Urteil vom 15. November 2018 - 2 C 60.17 - BVerwGE 163, 356 Rn. 34).

    Umgekehrt rechtfertigt ein außerdienstliches Verhalten, das keinen Straftatbestand erfüllt, die Höchstmaßnahme regelmäßig nicht (BVerfG, Kammerbeschlüsse vom 14. Juni 2000 - 2 BvR 993/94 - ZBR 2001, 208 Rn. 11 und vom 8. Dezember 2004 - 2 BvR 52/02 - BVerfGK 4, 243 ).

  • BVerwG, 29.10.2013 - 1 D 1.12

    Altfall nach der BDO; Polizeihauptkommissar; Bundesgrenzschutz; Bundespolizei;

    Auszug aus BVerwG, 24.10.2019 - 2 C 4.18
    Das Gewicht der Pflichtverletzung ist danach Ausgangspunkt und richtungweisendes Bemessungskriterium für die Bestimmung der erforderlichen Disziplinarmaßnahme (BVerwG, Urteil vom 29. Oktober 2013 - 1 D 1.12 - BVerwGE 148, 192 Rn. 39 f.).

    Schwerwiegende Straftaten können deliktsbezogen identifiziert werden (vgl. zur Zuordnung bestimmter Straftaten zu einer der im Katalog des § 5 BDG aufgeführten Disziplinarmaßnahmen: BVerwG, Urteil vom 29. Oktober 2013 - 1 D 1.12 - BVerwGE 148, 192 Rn. 40 m.w.N.).

  • BVerfG, 19.02.2003 - 2 BvR 1413/01

    Verletzung des Schuldprinzips durch Aberkennung des Ruhegehalts eines

    Auszug aus BVerwG, 24.10.2019 - 2 C 4.18
    Ob und in welchem Umfang durch das außerdienstliche Verhalten eines Beamten das für sein Amt erforderliche Vertrauen beeinträchtigt wird, hängt in maßgeblicher Weise von Art und Intensität der jeweiligen Verfehlung ab (vgl. BVerfG, Kammerbeschluss vom 19. Februar 2003 - 2 BvR 1413/01 - NVwZ 2003, 1504 Rn. 30).

    Lässt sich ein Beamter bestechen, ist er als Sachwalter einer gesetzestreuen und unabhängigen Verwaltung nicht mehr denkbar (BVerfG, Kammerbeschluss vom 19. Februar 2003 - 2 BvR 1413/01 - NVwZ 2003, 1504 Rn. 30; BVerwG, Urteil vom 28. Februar 2013 - 2 C 3.12 - BVerwGE 146, 98 Rn. 29).

  • BVerwG, 28.07.2011 - 2 C 16.10

    Außerdienstliche Steuerhinterziehung; Hinterziehungsbetrag in siebenstelliger

    Auszug aus BVerwG, 24.10.2019 - 2 C 4.18
    b) Ein Beamter ist auch außerhalb seines Dienstes verpflichtet, der Achtung und dem Vertrauen gerecht zu werden, die sein Beruf erfordert (§ 34 Satz 3 BeamtStG; BVerwG, Urteil vom 28. Juli 2011 - 2 C 16.10 - BVerwGE 140, 185 Rn. 21).

    Dabei kommt vorsätzlichen Straftaten eine besondere Bedeutung zu (BVerwG, Urteil vom 28. Juli 2011 - 2 C 16.10 - BVerwGE 140, 185 Rn. 24; vgl. auch § 24 Abs. 1 Satz 1 BeamtStG).

  • BVerwG, 30.08.2000 - 1 D 37.99

    Materielles Beamtendisziplinarrecht - Postbetriebsassistent bei der Deutschen

  • BVerwG, 21.12.2010 - 2 B 29.10

    Disziplinarbefugnis der Verwaltungsgerichte; außerdienstliches Fehlverhalten;

  • BVerfG, 08.10.1997 - 1 BvR 9/97

    Integrative Beschulung

  • BVerwG, 03.05.2007 - 2 C 9.06

    Disziplinarbefugnis der Verwaltungsgerichte; Zugriffsdelikt;

  • BVerwG, 23.01.1973 - I D 25.72

    Rechtsmittel

  • BVerwG, 04.04.2019 - 2 B 32.18

    Ansehensverlust; Ausnahmefall; Beamter; Beleidigung; Chat; Chatroom;

  • BVerwG, 23.01.2014 - 2 B 52.13

    Entfernung einer Polizisten aus dem Dienst wegen Kinderpornographie

  • BVerfG, 14.06.2000 - 2 BvR 993/94

    Verletzung des Grundrechts auf ein faires gerichtliches Verfahren im

  • BVerwG, 27.02.2014 - 2 C 1.13

    Hergebrachte Grundsätze des Berufsbeamtentums; Tarifbeschäftigte; Angehörige des

  • BVerwG, 14.06.2005 - 2 B 108.04

    Beihilfebetrug; Beweisangebot; Erschwerungsgründe; Milderungsgründe; rechtliches

  • BVerwG, 28.02.2017 - 2 B 85.16

    Verminderung der Schuldfähigkeit des Beamten bei Begehung der Tat (hier: Besitz

  • BVerwG, 20.10.2005 - 2 C 12.04

    Postbeamter; Disziplinarklage; Mitwirkung des Personalrats (Betriebsrats);

  • BVerfG, 21.12.1977 - 1 BvL 1/75

    Sexualkundeunterricht

  • BVerwG, 25.07.2013 - 2 C 63.11

    Kollegendiebstahl; Geringwertigkeit; Vorbelastung; Verwertungsverbot;

  • BVerwG, 16.03.2017 - 2 B 42.16

    Anzahl und Inhalt kinderpornografischer Schriften können eine besondere

  • BVerwG, 28.02.2013 - 2 C 3.12

    Uneigennützige Amtsführung; Verbot der Vorteilsannahme; Bestechlichkeit; Anschein

  • BVerfG, 12.06.2018 - 2 BvR 1738/12

    Streikverbot für Beamte verfassungsgemäß

  • BVerwG, 11.09.2013 - 6 C 12.12

    Erziehungsrecht der Eltern in religiöser Hinsicht; staatliche Schulaufsicht;

  • BVerwG, 15.07.2019 - 2 B 8.19

    Begehen eines schwerwiegenden einheitlichen Dienstvergehens eines Beamten durch

  • BVerwG, 27.06.2013 - 2 A 2.12

    Beamter; Disziplinarverfügung; Disziplinarbefugnis; Disziplinarmaßnahme;

  • BVerwG, 08.05.2001 - 1 D 20.00

    Postbeamter a.D.; Postzusteller im Bereich der Fußzustellung; Präzisierung der

  • BVerwG, 11.12.2014 - 2 C 51.13

    Amtsangemessene Beschäftigung; Amtsbezeichnung; Aufgabe; Aufstieg; Befähigung;

  • VG Wiesbaden, 17.10.2022 - 28 K 854/20

    Entfernung eines Förderschullehrers aus dem Beamtenverhältnis

    Mit dem Erziehungsauftrag und der Erziehungsaufgabe eines Lehrers ist jeder Besitz kinderpornographischer Schriften unvereinbar (vgl. BVerwG, Urteil vom 24.10.2019 - 2 C 4/18 -, juris).

    Der Beklagte verweist hierzu auf die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (Urteil vom 24. Oktober 2019 - 2 C 4.18 -).

    Insoweit genügt bereits die bloße Eignung für eine Vertrauensbeeinträchtigung, zu einem konkreten Ansehensschaden oder konkreten Übergriffen muss es nicht gekommen sein (vgl. BVerwG, Urteil vom 24. Oktober 2019 - 2 C 4/18 -, juris Rn. 16, Beschlüsse vom 17. Juni 2019 - 2 B 82/18 -, juris Rn. 16, und vom 22. Dezember 2010 - 2 B 18/10 -, juris Rn. 15).

    Anknüpfungspunkt für die Bewertung ist sein Amt im statusrechtlichen Sinn (vgl. BVerwG, Urteil vom 24. Oktober 2019 - 2 C 4/18 -, juris Rn. 13 m.w.N.).

    Weist ein Dienstvergehen indes - wie hier bei Lehrern - einen hinreichenden Bezug zum Statusamt des Beamten auf, reicht der Orientierungsrahmen für die mögliche Disziplinarmaßnahme auch für mittelschwere Straftaten, für die eine Strafandrohung von Freiheitsstrafen bis zu zwei Jahren gilt, bis zur Entfernung aus dem Beamtenverhältnis (BVerwG, Urteil vom 24. Oktober 2019 - 2 C 4/18 -, juris Rn. 30, Beschluss vom 23. Januar 2014 - 2 B 52.13 -, juris Rn. 8).

    Das gilt - im Hinblick auf das Schuldprinzip und den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit - nur dann nicht, wenn außergewöhnliche Umstände des Einzelfalles die Annahme des vollständigen Vertrauensverlusts in die Person des Beamten ausnahmsweise widerlegen (BVerwG, Urteil vom 24. Oktober 2019 - 2 C 4/18 -, juris Rn. 31).

    Insoweit genügt die bloße Eignung für einen solchen Vertrauensverlust, ohne dass dieser konkret eingetreten sein muss (BVerwG, Urteil vom 24. Oktober 2019 - 2 C 4/18 -, juris Rn. 32).

    Für die Gruppe der beamteten Lehrer gilt insoweit - eben wegen der mit ihrem Statusamt verbundenen besonderen Aufgaben- und Pflichtenstellung - ein besonders strenger Maßstab (BVerwG, Urteil vom 24. Oktober 2019 - 2 C 4/18 -, juris Rn. 33).

    Denn mit dem Erziehungsauftrag und der Erziehungsaufgabe eines Lehrers ist jeder Besitz kinderpornographischer Schriften unvereinbar (BVerwG, Urteil vom 24. Oktober 2019 - 2 C 4/18 -, juris Rn. 40).

  • OVG Niedersachsen, 14.03.2023 - 3 LD 7/22

    Bill Gates; great reset; Reichsbürger; Reichsbürgerideologie;

    Mit der Vorgabe, dass ein Verhalten außerhalb des Dienstes nur dann ein Dienstvergehen darstellt, wenn es nach den Umständen des Einzelfalls in besonderem Maße geeignet ist, das Vertrauen in einer für das Amt des Beamten bedeutsamen Weise zu beeinträchtigen, hat der Gesetzgeber zum Ausdruck gebracht, von einem Beamten unterhalb dieser "Erheblichkeitsschwelle" kein wesentlich anderes Sozialverhalten zu erwarten als von jedem anderen Bürger ( BVerwG, Urteil vom 18.6.2015 - BVerwG 2 C 9.14 -, juris Rn. 14 m. w. Nw.; Urteil vom 24.10.2019 - BVerwG 2 C 4.18 -, juris Rn. 11).

    Dabei kommt vorsätzlichen Straftaten eine besondere Bedeutung zu ( BVerwG, Urteil vom 28.7.2011 - BVerwG 2 C 16.10 -, juris Rn. 24; Urteil vom 18.6.2015 - BVerwG 2 C 9.14 -, juris Rn. 15; Urteil vom 24.10.2019 - BVerwG 2 C 4.18 -, juris Rn. 12).

    Dabei ist in der älteren Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts auf das konkret-funktionelle Amt des Beamten - also seinen Dienstposten - abgestellt worden (vgl. etwa BVerwG, Urteil vom 8.5.2001 - BVerwG 1 D 20.00 -, juris Rn. 25); in seiner jüngeren Rechtsprechung hat das Bundesverwaltungsgericht hieran jedoch nicht mehr festgehalten und sieht seither das dem Beamten verliehene Amt im statusrechtlichen Sinne als Bezugspunkt des § 47 Abs. 1 Satz 2 BeamtStG an ( BVerwG, Urteil vom 18.6.2015 - BVerwG 2 C 9.14 -, juris Rn. 16 ff.; Urteil vom 24.10.2019 - BVerwG 2 C 4.18 -, juris Rn. 13).

    Je näher der Bezug des außerdienstlichen Fehlverhaltens eines Beamten zu dem ihm übertragenen Aufgabenbereich ist, umso eher kann davon ausgegangen werden, dass sein Verhalten geeignet ist, das Vertrauen zu beeinträchtigen, welches sein Beruf erfordert ( BVerwG, Urteil vom 18.6.2015 - BVerwG 2 C 9.14 -, juris Rn. 20; Urteil vom 24.10.2019 - BVerwG 2 C 4.18 -, juris Rn. 13).

  • OVG Niedersachsen, 20.04.2021 - 3 LD 1/20

    Recht auf Beweisteilnahme; Reichsbürger; Reichsbürgerideologie;

    Mit der Vorgabe, dass ein Verhalten außerhalb des Dienstes nur dann ein Dienstvergehen ist, wenn es nach den Umständen des Einzelfalls in besonderem Maße geeignet ist, das Vertrauen in einer für das Amt des Beamten bedeutsamen Weise zu beeinträchtigen, hat der Gesetzgeber zum Ausdruck gebracht, von einem Beamten unterhalb dieser "Erheblichkeitsschwelle" kein wesentlich anderes Sozialverhalten zu erwarten als von jedem anderen Bürger (BVerwG, Urteil vom 18.6.2015 - BVerwG 2 C 9.14 -, juris Rn. 14 m. w. Nw.; Urteil vom 24.10.2019 - BVerwG 2 C 4.18 -, juris Rn. 11).

    Dabei kommt vorsätzlichen Straftaten eine besondere Bedeutung zu (BVerwG, Urteil vom 28.7.2011 - BVerwG 2 C 16.10 -, juris Rn. 24; Urteil vom 18.6.2015, a. a. O., Rn. 15; Urteil vom 24.10.2019, a. a. O., Rn. 12); maßgeblich ist auch, ob der Pflichtenverstoß des Beamten einen Bezug zu seinem Amt aufweist (BVerwG, Urteil vom 18.6.2015, a. a. O., Rn. 15).

    Dabei ist in der älteren Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts auf das konkret-funktionelle Amt des Beamten - also seinen Dienstposten - abgestellt worden (vgl. etwa BVerwG, Urteil vom 8.5.2001 - BVerwG 1 D 20.00 -, juris Rn. 25); in seiner jüngeren Rechtsprechung hat das Bundesverwaltungsgericht hieran jedoch nicht mehr festgehalten und sieht seither das dem Beamten verliehene Amt im statusrechtlichen Sinne als Bezugspunkt des § 47 Abs. 1 Satz 2 BeamtStG an (BVerwG, Urteil vom 18.6.2015, a. a. O., Rn. 16ff.; Urteil vom 24.10.2019, a. a. O., Rn. 13).

    Je näher der Bezug des außerdienstlichen Fehlverhaltens eines Beamten zu dem ihm übertragenen Aufgabenbereich ist, umso eher kann davon ausgegangen werden, dass sein Verhalten geeignet ist, das Vertrauen zu beeinträchtigen, welches sein Beruf erfordert (BVerwG, Urteil vom 18.6.2015, a. a. O., Rn. 20; Urteil vom 24.10.2019, a. a. O., Rn. 13).

  • OVG Schleswig-Holstein, 17.12.2020 - 14 LB 1/20

    Entfernung aus dem Dienst

    Bereits der Besitz kinder- und jugendpornographischer Schriften trägt mit der damit verbundenen Nachfrage nach derartigen Bild- und Videodateien zum schweren sexuellen Missbrauch von Kindern und damit zum Verstoß gegen ihre körperliche Unversehrtheit und Menschenwürde bei (vgl. BVerwG, Urteil vom 24. Oktober 2019 - 2 C 4.18 -, Rn. 27, juris; Urteil vom 18. Juni 2015 - 2 C 9.14 -, Rn. 30, juris).
  • VGH Bayern, 06.03.2024 - 16a D 22.422

    Besitz kinderpornographischer Schriften, Übermäßige Nutzung des Dienstcomputers

    Auch die Geldstrafe ist eine Hauptstrafe von Gewicht (vgl. ausführlich BVerwG, U.v. 24.10.2019 - 2 C 4.18 - juris Rn. 35 ff.).
  • VG Hannover, 28.04.2022 - 18 A 3735/21

    Ausschluss der Öffentlichkeit; Entfernung aus dem Beamtenverhältnis;

    Mit dieser Vorgabe hat der Gesetzgeber zum Ausdruck gebracht, von einem Beamten unterhalb dieser "Erheblichkeitsschwelle" kein wesentlich anderes Sozialverhalten zu erwarten als von jedem anderen Bürger (BVerwG, Urteil vom 18. Juni 2015 - BVerwG 2 C 9.14 -, juris Rn. 14 m. w. Nw.; Urteil vom 24.Oktober 2019 - BVerwG 2 C 4.18 -, juris Rn. 11).
  • OVG Schleswig-Holstein, 14.11.2019 - 14 LB 1/19

    In den USA verurteilter Lehrer ist aus dem Beamtenverhältnis entfernt

    In Ausschöpfung des Orientierungsrahmens ist die Höchstmaßnahme zu verhängen, da dies dem Schweregehalt des vom Beklagten begangenen Dienstvergehens entspricht (vgl. BVerwG, Urteil vom 18.06.2015 - 2 C 9.14 -, Rn. 36, juris; dafür, dass die Bemessungsentscheidung beim Besitz von Kinderpornographie durch Lehrer in aller Regel zur Entfernung aus dem Beamtenverhältnis führt: BVerwG, Urteile vom 24.10.2019 - 2 C 3.18 und 2 C 4.18 -, Entscheidungsgründe derzeit noch nicht veröffentlicht, vgl. aber Pressemitteilung des BVerwG Nr. 74/2019 vom 24.10.2019 unter juris oder https://www.bverwg.de/de/pm/2019/74 [abgerufen am 14.11.2019]).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 16.09.2020 - 3d A 2713/19
    vgl. BVerwG, Urteile vom 14.10.2003 - 1 D 2.03 -, juris Rn. 49, und vom 24.10.2019 - 2 C 4.18 -, juris Rn. 31.
  • VGH Bayern, 06.04.2022 - 16a D 20.975

    Entfernung eines Verwaltungsbeamten (A 9) aus dem Beamtenverhältnis wegen

    Bereits der Besitz kinder- und jugendpornographischer Schriften trägt mit der damit verbundenen Nachfrage nach derartigen Bild- und Videodateien zum schweren sexuellen Missbrauch von Kindern und damit zum Verstoß gegen ihre körperliche Unversehrtheit und Menschenwürde bei (vgl. BVerwG, U.v. 24.10.2019 - 2 C 4.18 - juris Rn. 27; U.v. 18.6.2015 - 2 C 9.14 - juris Rn. 30).
  • VGH Bayern, 28.09.2022 - 16a D 20.1901

    Aberkennung des Ruhegehaltes eines Leitenden Bewährungshelfers bei Besitz und

    Bereits der Besitz kinder- und jugendpornographischer Schriften trägt mit der damit verbundenen Nachfrage nach derartigen Bilddateien zum sexuellen Missbrauch von Kindern und damit zum Verstoß gegen ihre körperliche Unversehrtheit und Menschenwürde bei (vgl. BVerwG, U.v. 24.10.2019 - 2 C 4.18 - juris Rn. 27; U.v. 18.6.2015 - 2 C 9.14 - juris Rn. 30).
  • VG Mainz, 13.11.2019 - 3 K 1240/18

    Hochschulrecht, Beamtenrecht

  • BVerwG, 08.04.2021 - 2 B 2.21

    Verwertung einzelner negative Vorfälle bei der Festlegung einer

  • VG Wiesbaden, 27.05.2021 - 28 K 1979/19

    Entfernung eines Feuerwehrbeamten aus dem Dienst wegen Nötigung im besonders

  • VG Wiesbaden, 03.02.2022 - 28 K 470/18

    Entfernung eines Polizeibeamten aus dem Beamtenverhältnis - Kleptomanie

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