Rechtsprechung
   BVerwG, 24.11.1988 - 2 C 19.88   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1988,6201
BVerwG, 24.11.1988 - 2 C 19.88 (https://dejure.org/1988,6201)
BVerwG, Entscheidung vom 24.11.1988 - 2 C 19.88 (https://dejure.org/1988,6201)
BVerwG, Entscheidung vom 24. November 1988 - 2 C 19.88 (https://dejure.org/1988,6201)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1988,6201) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Beihilfeleistungen zugunsten eines freiwillig in der gesetzlichen Krankenversicherung versicherten Beamten - Berücksichtigung von Leistungen aus einer freiwilligen Versicherung in der gesetzlichen Krankenversicherung bei der Berechnung der beihilfefähigen Aufwendungen ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (8)

  • BVerwG, 25.06.1987 - 2 C 57.85

    Anrechnung von allein mit zusätzlichen eigenen Mitteln - über die zumutbare

    Auszug aus BVerwG, 24.11.1988 - 2 C 19.88
    Ein solcher Ausspruch entfällt zwar, wenn ablehnende Bescheide wegen Ungültigkeit einer ihnen zugrundeliegenden Rechtsnorm aufgehoben werden, so daß es für die erforderliche neue Bescheidung einer neuen Regelung durch Rechtsnorm bedarf; demgemäß hat sich der Senat in seinem Urteil vom 25. Juni 1977 - BVerwG 2 C 57.85 - (BVerwGE 77, 331) auf die Aufhebung der dort angegriffenen ablehnenden Bescheide beschränkt, denen eine vom Senat für ungültig erachtete Regelung durch Rechtsverordnung zugrunde lag.

    Der Senat hat in dem vorgenannten Urteil vom 25. Juni 1987 (BVerwGE 77, 331) zu § 12 Abs. 2 a der Beihilfenverordnung für das Land Nordrhein-Westfalen die Anrechnung der allein mit zusätzlichen eigenen Mitteln über die zumutbare Eigenbelastung hinaus finanzierten Leistungen einer privaten Krankenversicherung auf die einem Beamten sonst zustehende Beihilfe als rechtswidrig angesehen, weil sie deren Zusammenhang mit den Dienstbezügen, dem Sinn und Zweck der durch die Fürsorgepflicht des Dienstherrn geprägten Beihilfe und dem Gleichheitssatz widerspricht.

    Der Dienstherr gewährt diese Beihilfen - neben der eigentlichen Alimentation durch die Dienstbezüge - aufgrund seiner beamtenrechtlichen Fürsorgepflicht als ergänzende Hilfeleistung, die der Gesetzgeber bei der Festsetzung der Besoldung voraussetzt (vgl. BVerwGE 77, 331 [BVerwG 25.06.1987 - 2 C 57/85] mit weiteren Nachweisen).

  • BVerfG, 30.09.1987 - 2 BvR 933/82

    Beamtenversorgung

    Auszug aus BVerwG, 24.11.1988 - 2 C 19.88
    Die Verweisung auf Leistungen aus anderen öffentlichen Kassen ist sogar hinsichtlich der beamtenrechtlichen Versorgungsbezüge, die zur eigentlichen, durch Art. 33 Abs. 5 GG geschützten Alimentation gehören, verfassungsrechtlich zulässig (BVerfGE 76, 256 [BVerfG 30.09.1987 - 2 BvR 933/82]).

    Er ändert nichts am Charakter der Leistungen als Leistungen aus öffentlichen Kassen und am grundsätzlichen Unterschied gegenüber der privaten Krankenversicherung (vgl. entsprechend auch BVerfGE 76, 256 [BVerfG 30.09.1987 - 2 BvR 933/82] zur Rentenanrechnung).

    Eine Verletzung der Eigentumsgarantie des Art. 14 GG in bezug auf die Ansprüche aus der gesetzlichen Krankenversicherung kommt nicht in Betracht, da diese durch die Anrechnung weder in ihrem Bestand noch in ihrer Höhe entwertet oder sonstwie berührt werden, vielmehr von den Betroffenen weiterhin in Anspruch genommen werden können (vgl. entsprechend zur Rentenanrechnung BVerfGE 76, 256 [BVerfG 30.09.1987 - 2 BvR 933/82]).

  • BVerfG, 08.12.1982 - 2 BvL 12/79

    Heilfürsorgeansprüche der Soldaten

    Auszug aus BVerwG, 24.11.1988 - 2 C 19.88
    Die gesetzliche Krankenversicherung steht im deutlichen Gegensatz zu der auf dem überkommenen Grundsatz der Vorsorge des Staates für seine Beamten und deren Familien beruhenden beamtenrechtlichen Krankenfürsorge (BVerfGE 62, 354 [BVerfG 08.12.1982 - 2 BvL 12/79]).
  • BVerfG, 12.08.1977 - 2 BvR 1063/76
    Auszug aus BVerwG, 24.11.1988 - 2 C 19.88
    Zwar wäre eine nähere Regelung zumindest der Grundzüge der Beihilfegewährung durch Rechtsnormen "rechtsstaatlicher", jedoch genügt die derzeitige Form der Regelung (noch) rechtsstaatlichen Erfordernissen (vgl. BVerfG, Nichtannahmebeschluß vom 12. August 1977 - 2 BvR 1063/76 - <ZBR 1978, 37>).
  • BVerwG, 24.11.1988 - 2 C 17.88

    Anrechnung - Eigenleistung - Private Krankenversicherung - Beihilfe

    Auszug aus BVerwG, 24.11.1988 - 2 C 19.88
    Entsprechendes hat der Senat in seinem Urteil vom heutigen Tage - BVerwG 2 C 17.88 - zu § 15 BhV ausgesprochen.
  • OVG Rheinland-Pfalz, 10.02.1988 - 2 A 125/86
    Auszug aus BVerwG, 24.11.1988 - 2 C 19.88
    Vielmehr neige der Senat dazu - wie im Urteil vom selben Tag im Verfahren 2 A 125/86 zu § 15 Abs. 1 BhV ausgeführt -, diese Regelung für Rechtens zu halten.
  • BVerwG, 24.11.1988 - 2 C 18.88

    Berechnung - Beihilfefähige Aufwendungen - Freiwillige Weiterversicherung -

    Auszug aus BVerwG, 24.11.1988 - 2 C 19.88
    Die Berücksichtigung von Leistungen aus einer freiwilligen Versicherung in der gesetzlichen Krankenversicherung bei der Berechnung der beihilfefähigen Aufwendungen eines Bundesbeamten ist rechtlich zulässig (wie Urteil vom 24. November 1988 - BVerwG 2 C 18.88 -).
  • BVerwG, 08.07.1977 - 7 P 28.75

    Zulässigkeit des Hinzutretens durch Einlegung von Rechtsmitteln - Unmittelbare

    Auszug aus BVerwG, 24.11.1988 - 2 C 19.88
    Zwar wäre eine nähere Regelung zumindest der Grundzüge der Beihilfegewährung durch Rechtsnormen "rechtsstaatlicher", jedoch genügt die derzeitige Form der Regelung (noch) rechtsstaatlichen Erfordernissen (vgl. BVerfG, Nichtannahmebeschluß vom 12. August 1977 - 2 BvR 1063/76 - <ZBR 1978, 37>).
  • BVerfG, 13.11.1990 - 2 BvF 3/88

    100%-Grenze

    Der 2. Revisionssenat des Bundesverwaltungsgerichts verweist auf seine mit der Ausgangsentscheidung vom 25. Juni 1987 übereinstimmende Entscheidung vom 24. November 1988 -- 2 C 17.88 -- zu § 15 Abs. 1 BhV und auf zwei weitere Entscheidungen vom 24. November 1988 -- 2 C 18.88 (BVerwGE 81, 27) und 2 C 19.88 -- zur Anrechenbarkeit von Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung, die er für verfassungsgemäß hält.
  • OVG Sachsen, 20.12.2021 - 2 A 1428/18

    Beamter; Aufstieg; Praxisaufstieg; Klagebefugnis; Schutznormtheorie

    Vielmehr diene ein Verfahren zum Aufstieg in eine höhere Laufbahngruppe ungeachtet des persönlichen Interesses der Beamten an einer beruflichen Fortentwicklung in erster Linie dienstlichenInteressen (vgl. BVerwG, Urt. v. 22. September 1988 - 2 C 19.88 -, ZBR 1989, 183 - [...] Rn. 20).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht