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   BVerwG, 24.11.1992 - 9 C 3.92   

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https://dejure.org/1992,99
BVerwG, 24.11.1992 - 9 C 3.92 (https://dejure.org/1992,99)
BVerwG, Entscheidung vom 24.11.1992 - 9 C 3.92 (https://dejure.org/1992,99)
BVerwG, Entscheidung vom 24. November 1992 - 9 C 3.92 (https://dejure.org/1992,99)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Anforderungen an den Entzug der Asylberechtigung - Prognosemaßstab der beachtlichen Wahrscheinlichkeit im Hinblick auf die Wiederholung von Verfolgungsmaßnahmen - Charakter von Asylgrundrechten und Menschenrechten vor dem Hintergrund der Veränderbarkeit des durch sie ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GG Art. 16 Abs. 2 Satz 2

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (194)Neu Zitiert selbst (10)

  • BVerfG, 02.07.1980 - 1 BvR 147/80

    Wirtschaftsasyl

    Auszug aus BVerwG, 24.11.1992 - 9 C 3.92
    Daher konkretisiert der vom Berufungsgericht hier noch angewendete § 16 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 AsylVfG auf der Ebene des einfachen Rechts, was sich ohnehin aus der Verfassungsnorm ergibt, und zieht aus der in ihr vorausgesetzten gegenwärtigen Verfolgungsbetroffenheit die Konsequenz, daß politisch Verfolgte Asyl nur so lange genießen, als sie politisch verfolgt sind (BVerfGE 54, 341 ).

    Politisch Verfolgter ist, wem in seinem Heimatland bei verständiger Würdigung der gesamten Umstände seines Falles staatliche Verfolgung wegen seiner Rasse, Religion, Nationalität, Zugehörigkeit zu einer bestimmten sozialen Gruppe oder wegen seiner politischen Überzeugung mit beachtlicher Wahrscheinlichkeit droht, so daß ihm nicht zuzumuten ist, in seinem Heimatland zu bleiben oder dorthin zurückzukehren (vgl. BVerfGE 54, 341 ; BVerwGE 55, 82, stand. Rspr.).

  • BVerwG, 06.02.1975 - II C 68.73

    Beamtenverhältnis auf Probe - Ausbildungsabschnitte - Ausbildungsstätte -

    Auszug aus BVerwG, 24.11.1992 - 9 C 3.92
    Gegen diese - die Anerkennungsvoraussetzungen für die absehbare Zukunft ausschließende - tatrichterliche Beweiswürdigung wendet sich die Revision zwar und setzt ihr die eigene Sicht der innenpolitischen Lage in Uganda entgegen, ohne aber einen revisionsgerichtlich allein zu berücksichtigenden Verstoß gegen allgemeine Beweiswürdigungsgrundsätze (vgl. BVerwGE 47, 330 [BVerwG 06.02.1975 - II C 68/73]) hervortreten zu lassen.
  • BVerwG, 29.11.1977 - I C 33.71

    Politische Verfolgung - Verfolgerstaat - Asylbewerber - Beitritts zur

    Auszug aus BVerwG, 24.11.1992 - 9 C 3.92
    Politisch Verfolgter ist, wem in seinem Heimatland bei verständiger Würdigung der gesamten Umstände seines Falles staatliche Verfolgung wegen seiner Rasse, Religion, Nationalität, Zugehörigkeit zu einer bestimmten sozialen Gruppe oder wegen seiner politischen Überzeugung mit beachtlicher Wahrscheinlichkeit droht, so daß ihm nicht zuzumuten ist, in seinem Heimatland zu bleiben oder dorthin zurückzukehren (vgl. BVerfGE 54, 341 ; BVerwGE 55, 82, stand. Rspr.).
  • BVerwG, 23.07.1991 - 9 C 154.90

    Asylrecht - Ausreisedruck - Drittverfolgungsmaßnahmen auf den Staat - Fortbestand

    Auszug aus BVerwG, 24.11.1992 - 9 C 3.92
    In Konsequenz dieser Erkenntnis hat der Senat auch denjenigen als vorverfolgt angesehen, der unter dem Druck einer mit beachtlicher Wahrscheinlichkeit drohenden Individualverfolgung ausgereist ist (Urteil vom 23. Juli 1991 - BVerwG 9 C 154.90 - BVerwGE 88, 367 [BVerwG 23.07.1991 - 9 C 154/90] , Urteil vom 19. Mai 1992 - BVerwG 9 C 21.91 - Urteilsabdruck S. 11).
  • BVerwG, 02.12.1991 - 9 C 126.90

    Asylverfahren - Anerkennung als Asylberechtigter - Erlöschen

    Auszug aus BVerwG, 24.11.1992 - 9 C 3.92
    Er darf jedoch, wie der Senat mehrfach ausgesprochen hat, die tatbestandlichen Voraussetzungen des Grundrechts und damit die Grenzen seines Schutzbereichs im Wege legislatorischer Konkretisierung deklaratorisch nachzeichnen (Urteile vom 21. Juni 1988 - BVerwG 9 C 12.88 - BVerwGE 79, 347 [BVerwG 21.06.1988 - 9 C 12/88] = Buchholz 402.25 § 2 AsylVfG Nr. 8 S. 10 und vom 2. Dezember 1991 - BVerwG 9 C 126.90 - BVerwGE 89, 231 [BVerwG 02.12.1991 - 9 C 126/90] = Buchholz 402.25 § 15 AsylVfG Nr. 2 S. 8).
  • BVerwG, 23.02.1988 - 9 C 85.87

    Mittelbare staatliche Verfolgung - Gruppenverfolgung - Ahmadis - Moslems -

    Auszug aus BVerwG, 24.11.1992 - 9 C 3.92
    Mit Urteil vom 23. Februar 1988 - BVerwG 9 C 85.87 - (BVerwGE 79, 79 [BVerwG 23.02.1988 - 9 C 85/87]) hat der Senat ausgesprochen, daß bei einer früheren Gruppenverfolgung jeder Gruppenangehörige ohne Rücksicht darauf als vorverfolgt anzusehen ist, ob sich die Verfolgungsmaßnahmen in seiner Person verwirklicht hatten.
  • BVerwG, 24.07.1990 - 9 C 78.89

    Innerer Zusammenhang zwischen erlittener und drohender künftiger Verfolgungen -

    Auszug aus BVerwG, 24.11.1992 - 9 C 3.92
    Ob etwas anderes dann gilt, wenn für die Zukunft befürchtete Verfolgungsmaßnahmen keinerlei Verknüpfung mehr mit den früheren aufweisen, die zur Anerkennung geführt haben, bedarf hier keiner Erörterung (vgl. Urteile vom 27. April 1982 - BVerwG 9 C 308.81 - BVerwCE 65, 250 und vom 24. Juli 1990 - BVerwG 9 C 78.89 - BVerwGE 85, 266 [BVerwG 24.07.1990 - 9 C 78/89]).
  • BVerwG, 27.04.1982 - 9 C 308.81

    Antrag auf Anerkennung als Asylberechtigter - Voraussetzungen eines

    Auszug aus BVerwG, 24.11.1992 - 9 C 3.92
    Ob etwas anderes dann gilt, wenn für die Zukunft befürchtete Verfolgungsmaßnahmen keinerlei Verknüpfung mehr mit den früheren aufweisen, die zur Anerkennung geführt haben, bedarf hier keiner Erörterung (vgl. Urteile vom 27. April 1982 - BVerwG 9 C 308.81 - BVerwCE 65, 250 und vom 24. Juli 1990 - BVerwG 9 C 78.89 - BVerwGE 85, 266 [BVerwG 24.07.1990 - 9 C 78/89]).
  • BVerwG, 21.06.1988 - 9 C 12.88

    Bewilligung von Prozesskostenhilfe

    Auszug aus BVerwG, 24.11.1992 - 9 C 3.92
    Er darf jedoch, wie der Senat mehrfach ausgesprochen hat, die tatbestandlichen Voraussetzungen des Grundrechts und damit die Grenzen seines Schutzbereichs im Wege legislatorischer Konkretisierung deklaratorisch nachzeichnen (Urteile vom 21. Juni 1988 - BVerwG 9 C 12.88 - BVerwGE 79, 347 [BVerwG 21.06.1988 - 9 C 12/88] = Buchholz 402.25 § 2 AsylVfG Nr. 8 S. 10 und vom 2. Dezember 1991 - BVerwG 9 C 126.90 - BVerwGE 89, 231 [BVerwG 02.12.1991 - 9 C 126/90] = Buchholz 402.25 § 15 AsylVfG Nr. 2 S. 8).
  • BVerwG, 19.05.1992 - 9 C 21.91

    Erforderliche Intensität für eine Verfolgung im Sinne des Asylrechts -

    Auszug aus BVerwG, 24.11.1992 - 9 C 3.92
    In Konsequenz dieser Erkenntnis hat der Senat auch denjenigen als vorverfolgt angesehen, der unter dem Druck einer mit beachtlicher Wahrscheinlichkeit drohenden Individualverfolgung ausgereist ist (Urteil vom 23. Juli 1991 - BVerwG 9 C 154.90 - BVerwGE 88, 367 [BVerwG 23.07.1991 - 9 C 154/90] , Urteil vom 19. Mai 1992 - BVerwG 9 C 21.91 - Urteilsabdruck S. 11).
  • BVerwG, 01.11.2005 - 1 C 21.04

    Widerruf der Asylanerkennung; Widerruf der Flüchtlingsanerkennung;

    Die Vorschrift ist verfassungsgemäß (vgl. Urteil vom 24. November 1992 - BVerwG 9 C 3.92 - Buchholz 402.25 § 73 AsylVfG Nr. 1).

    Der Senat lässt offen, welcher Wahrscheinlichkeitsmaßstab gilt, wenn für die Zukunft befürchtete Verfolgungsmaßnahmen keinerlei Verknüpfung mehr mit den früheren aufweisen, die zur Anerkennung geführt haben (vgl. Urteil vom 24. November 1992 - BVerwG 9 C 3.92 - a.a.O.).

  • BVerwG, 18.07.2006 - 1 C 15.05

    Widerruf der Flüchtlingsanerkennung (Irak); Unverzüglichkeit des Widerrufs;

    Der Senat hat hierzu offen gelassen, welcher Prognosemaßstab gilt, wenn für die Zukunft befürchtete Verfolgungsmaßnahmen keinerlei Verknüpfung mehr mit den früheren aufweisen, die zur Anerkennung geführt haben (vgl. Urteil vom 1. November 2005 a.a.O. Rn. 17 unter Bezugnahme auf das Urteil vom 24. November 1992 - BVerwG 9 C 3.92 - Buchholz 402.25 § 73 AsylVfG Nr. 1).
  • BVerwG, 22.11.2011 - 10 C 29.10

    Widerruf der Asyl- und Flüchtlingsanerkennung (Türkei); Ermessen; Erlöschen der

    Das Bundesverwaltungsgericht hat schon in seiner bisherigen Rechtsprechung keinen sachlichen Grund dafür gesehen, unterschiedliche Anforderungen an die Anerkennungsvoraussetzungen einerseits und an die Widerrufsvoraussetzungen andererseits zu stellen (vgl. Urteil vom 24. November 1992 - BVerwG 9 C 3.92 - Buchholz 402.25 § 73 AsylVfG 1992 Nr. 1).

    Das bedeutet für das nationale Asylrecht: Ist der Ausländer als Asylberechtigter anerkannt worden, weil er vor seiner Ausreise Verfolgung erlitten hat oder als ihm bevorstehend befürchten musste, so sind die Anerkennungsvoraussetzungen nur dann als weggefallen anzusehen, wenn der Betroffene aufgrund der Veränderung der Umstände vor künftiger Verfolgung hinreichend sicher ist (vgl. Urteil vom 24. November 1992 a.a.O.).

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