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   BVerwG, 24.11.2011 - 2 C 66.10   

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BVerwG, 24.11.2011 - 2 C 66.10 (https://dejure.org/2011,20529)
BVerwG, Entscheidung vom 24.11.2011 - 2 C 66.10 (https://dejure.org/2011,20529)
BVerwG, Entscheidung vom 24. November 2011 - 2 C 66.10 (https://dejure.org/2011,20529)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • rechtsprechung-im-internet.de
  • Wolters Kluwer

    Voraussetzungen für die wirksame Überleitung eines Landesbeamten auf eine kommunale Körperschaft nach dem Gesetz zur verwaltungsrechtlichen Eingliederung der Versorgungsämter; Bedeutung eines vom zuständigen Ministerium zu erstellenden Zuordnungsplans als Grundlage für ...

  • rewis.io
  • ra.de
  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    VersÄEinglG,NW § 9
    Voraussetzungen für die wirksame Überleitung eines Landesbeamten auf eine kommunale Körperschaft nach dem Gesetz zur verwaltungsrechtlichen Eingliederung der Versorgungsämter; Bedeutung eines vom zuständigen Ministerium zu erstellenden Zuordnungsplans als Grundlage für ...

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (1)

  • BAG, 14.07.2010 - 10 AZR 182/09

    Personalgestellung durch Landesgesetz

    Auszug aus BVerwG, 24.11.2011 - 2 C 66.10
    Schließlich bedarf es auch keiner Anrufung des Gemeinsamen Senats im Hinblick auf das Urteil des Bundesarbeitsgerichts vom 14. Juli 2010 - 10 AZR 182/09 - (AP GG Art. 12 Nr. 143) zur Überleitung der nordrhein-westfälischen Tarifbeschäftigten.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 22.06.2016 - 1 A 67/14

    Gewährung von Trennungsentschädigung eines Beamten bei täglicher Rückkehr zum

    Das Bundesverwaltungsgericht wies die Revision des Beklagten im Verfahren der Klägerin mit Urteil vom 24. November 2011 - 2 C 66.10 - zurück.

    Dies steht - soweit die Übernahme kraft Gesetzes betroffen ist - zwischen den Beteiligten aufgrund des rechtskräftigen Urteils des Bundesverwaltungsgerichts vom 24. November 2011 - 2 C 66.10 - fest.

    Dies habe auch das Bundesverwaltungsgericht in seinem die Klägerin betreffenden Urteil vom 24. November 2011 - 2 C 66.10 - und den in den Parallelverfahren ergangenen Urteilen vom gleichen Tag ausgeführt.

    Nicht nachvollziehbar ist die Behauptung des Beklagten, das Bundesverwaltungsgericht habe in seinem die Klägerin betreffenden Urteil vom 24. November 2011 - 2 C 66.10 - und den in den Parallelverfahren ergangenen Urteilen ausgeführt, bei einer Übernahme von Beamten auf der Grundlage der §§ 128, 129 BRRG sei ein Schwebezustand gesetzlich gewollt und eine (vorsorgliche) Abordnung sei daher (auch) im vorliegenden Fall nicht erforderlich.

    Weiter heißt es in den genannten Entscheidungen: "In den Fällen der Anfechtung von Verwaltungsakten hätte die Wahrnehmung der versorgungsrechtlichen Aufgaben bei dem neuen Dienstherrn durch Abordnungen sichergestellt werden können , wie dies auch geschehen ist." vgl. BVerwG, Urteil vom 24. November 2011- 2 C 66.10 -, juris, Rn. 11, und etwa das vollständig dokumentierte Urteil vom gleichen Tag- 2 C 50.10 -, DÖD 2012, 223 = juris, Rn. 11 (Hervorhebung hier).

    vgl. BVerwG, Urteile vom 24. November 2011- 2 C 66.10 und 2 C 50.10 -, juris, jeweils Rn. 13 f.

    Die Klägerin hat sich sowohl mit einem auf die Gewährung von Eilrechtsschutz gerichteten Verfahren (Verwaltungsgericht Minden - 4 L 691/07 - sowie nachfolgend Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen - 6 B 59/08 -) als auch mit dem Klageverfahren, das rechtskräftig zu ihren Gunsten mit dem bereits genannten Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 24. November 2011 - 2 C 66.10 - abgeschlossen wurde, gegen die Annahme des Beklagten gewandt, sie sei infolge gesetzlicher Überleitung mit Wirkung vom 1. Januar 2008 aus seinem Dienst ausgeschieden.

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 22.06.2016 - 1 A 68/14

    Anspruch auf Fahrtkostenerstattung und einen Verpflegungszuschuss auf der

    Weiter heißt es in den genannten Entscheidungen: "In den Fällen der Anfechtung von Verwaltungsakten hätte die Wahrnehmung der versorgungsrechtlichen Aufgaben bei dem neuen Dienstherrn durch Abordnungen sichergestellt werden können , wie dies auch geschehen ist." vgl. BVerwG, Urteile vom 24. November 2011- 2 C 50.10 und etwa 2 C 66.10 -, juris, jeweils Rn. 11 (Hervorhebung hier).

    vgl. BVerwG, Urteile vom 24. November 2011- 2 C 50.10 und 2 C 66.10 -, juris, jeweils Rn. 13 f.

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 06.03.2024 - 1 A 1663/23
    Es sei höchstrichterlich geklärt (BVerwG, Urteil vom 24. November 2011 - 2 C 66.10 -, juris), dass die mit dem Gesetz zur Eingliederung der Versorgungsämter in die allgemeine Verwaltung des Landes Nordrhein-Westfalen (im Folgenden: EingliederungsG) beabsichtigte Überleitung der Beamten der Versorgungsämter auf die neuen Aufgabenträger kraft Gesetzes mit Wirkung zum 1. Januar 2008 nicht eingetreten sei.
  • VG Gelsenkirchen, 18.08.2023 - 3 K 3552/18

    Auslagenersatz, Trennungsentschädigung, Überleitung, Eingliederungsgesetz,

    Diese Rechtsauffassung wurde durch das Bundesverwaltungsgericht bestätigt (Urteil vom 24. November 2011, Az.: 2 C 66/10).

    Es ist höchstrichterlich geklärt, BVerwG, Urteil vom 24. November 2011 - 2 C 66/10 -, juris, dass die mit dem EingliederungsG beabsichtigte Überleitung der Beamten kraft Gesetzes nicht eingetreten ist.

  • VG Minden, 21.11.2013 - 4 K 3008/12

    Fortgewährung von Auslagenersatz nach einem fehlgeschlagenen Dienstherrnwechsel

    Das Bundesverwaltungsgericht wies mit Urteil vom 24. November 2011 - 2 C 66.10 - die Revision des beklagten Landes zurück.
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