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   BVerwG, 24.11.2020 - 10 C 13.19   

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https://dejure.org/2020,37195
BVerwG, 24.11.2020 - 10 C 13.19 (https://dejure.org/2020,37195)
BVerwG, Entscheidung vom 24.11.2020 - 10 C 13.19 (https://dejure.org/2020,37195)
BVerwG, Entscheidung vom 24. November 2020 - 10 C 13.19 (https://dejure.org/2020,37195)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Streit um den Zugang geschädigter Anleger zu Informationen über eine insolvent gewordene Wohnungsbaugesellschaft; Anspruch auf Informationszugang trotz rechtsmissbräuchlichen Verhaltens des Bevollmächtigten; Voraussetzungen des Einwands der unzulässigen Rechtsausübung

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • Bundesverwaltungsgericht (Pressemitteilung)

    Anspruch auf Informationszugang trotz rechtsmissbräuchlichen Verhaltens des Bevollmächtigten

  • Bundesverwaltungsgericht (Pressemitteilung)

    Anspruch auf Informationszugang trotz rechtsmissbräuchlichen Verhaltens des Bevollmächtigten

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Anspruch auf IFG-Informationszugang trotz rechtsmissbräuchlichen Verhaltens des Bevollmächtigten

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerwG, 17.01.1989 - 9 C 44.87

    Asylverfahren - Rechtsschutzinteresse - Leistungsklage - Verpflichtungsklage -

    Auszug aus BVerwG, 24.11.2020 - 10 C 13.19
    Das Rechtsschutzbedürfnis fehlt für eine vom Antragsteller erhobene Klage nur, wenn besondere Umstände vorliegen, die diesen Zusammenhang durchbrechen und das Interesse an der Durchführung des Rechtsstreits entfallen lassen (vgl. BVerwG, Urteil vom 17. Januar 1989 - 9 C 44.87 - BVerwGE 81, 164 ).

    Vielmehr gilt auch im Kontext des Informationsfreiheitsgesetzes der Grundsatz, dass ein Interesse an der Erlangung des Rechtsschutzes bei Leistungsklagen in aller Regel bereits aus dem Umstand folgt, dass der Kläger einen auf Leistung an sich selbst gerichteten, bislang nicht erfüllten Anspruch geltend macht (vgl. BVerwG, Urteil vom 17. Januar 1989 - 9 C 44.87 - BVerwGE 81, 164 ).

  • BVerwG, 28.07.2016 - 7 C 7.14

    Zurückverweisung; Rechtsänderung im Revisionsverfahren; missbräuchliche

    Auszug aus BVerwG, 24.11.2020 - 10 C 13.19
    Aus dem Umstand, dass das rheinland-pfälzische Landesrecht insofern Anderes regelt (vgl. § 14 Abs. 1 Satz 2 Nr. 12 Landestransparenzgesetz Rheinland-Pfalz und dazu LT-Drs. 16/5173 S. 45 sowie BVerwG, Urteil vom 28. Juli 2016 - 7 C 7.14 - NVwZ 2016, 1814 Rn. 18), folgt für das Bundesrecht nichts.
  • OVG Schleswig-Holstein, 06.12.2012 - 4 LB 11/12

    Auch Steuerakten können Informationszugangsgesetz unterliegen

    Auszug aus BVerwG, 24.11.2020 - 10 C 13.19
    Dies entspricht ganz überwiegender Rechtsansicht (etwa OVG Schleswig, Urteil vom 6. Dezember 2012 - 4 LB 11/12 - NVwZ 2013, 810 Rn. 53; VGH Kassel, Beschluss vom 24. März 2010 - 6 A 1832/09 - juris Rn. 8; Schirmer, in: Gersdorf/Paal, BeckOK Informations- und Medienrecht, Stand November 2020, § 3 IFG Rn. 28 f.; Schoch, IFG, 2. Aufl. 2016, § 1 Rn. 25) und fand schon in den Materialien zum Informationsfreiheitsgesetz seinen Niederschlag (BT-Drs. 15/4493 S. 16: "werden querulatorische Anträge weder entgegengenommen noch bearbeitet").
  • VGH Hessen, 24.03.2010 - 6 A 1832/09

    Informationsgesuch an die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht

    Auszug aus BVerwG, 24.11.2020 - 10 C 13.19
    Dies entspricht ganz überwiegender Rechtsansicht (etwa OVG Schleswig, Urteil vom 6. Dezember 2012 - 4 LB 11/12 - NVwZ 2013, 810 Rn. 53; VGH Kassel, Beschluss vom 24. März 2010 - 6 A 1832/09 - juris Rn. 8; Schirmer, in: Gersdorf/Paal, BeckOK Informations- und Medienrecht, Stand November 2020, § 3 IFG Rn. 28 f.; Schoch, IFG, 2. Aufl. 2016, § 1 Rn. 25) und fand schon in den Materialien zum Informationsfreiheitsgesetz seinen Niederschlag (BT-Drs. 15/4493 S. 16: "werden querulatorische Anträge weder entgegengenommen noch bearbeitet").
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