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   BVerwG, 24.11.2021 - 5 P 7.20   

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BVerwG, 24.11.2021 - 5 P 7.20 (https://dejure.org/2021,59071)
BVerwG, Entscheidung vom 24.11.2021 - 5 P 7.20 (https://dejure.org/2021,59071)
BVerwG, Entscheidung vom 24. November 2021 - 5 P 7.20 (https://dejure.org/2021,59071)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • openjur.de
  • Bundesverwaltungsgericht

    PersVG BE § 54 Abs. 1 Satz 1, § 83 Abs. 4 Satz 4, § 85 Abs. 1 Satz 1 Nr. 12
    Mitbestimmung des Personalrats bei der Beschaffung von Schusswaffen und Zubehör für den Einsatz von Polizeivollzugsbeamten

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 54 Abs 1 S 1 PersVG BE, § 83 Abs 4 S 4 PersVG BE, § 85 Abs 1 S 1 Nr 12 PersVG BE
    Mitbestimmung des Personalrats bei der Beschaffung von Schusswaffen und Zubehör für den Einsatz von Polizeivollzugsbeamten

  • Wolters Kluwer

    Mitbestimmung des Personalrats bei der Beschaffung von Schusswaffen und Zubehör für den Einsatz von Polizeivollzugsbeamten; Beschaffung der in Rede stehenden Ausrüstungsgegenstände als Akt der Gestaltung der Arbeitsplätze

  • rewis.io

    Mitbestimmung des Personalrats bei der Beschaffung von Schusswaffen und Zubehör für den Einsatz von Polizeivollzugsbeamten

  • doev.de PDF

    Mitbestimmung des Personalrats bei der Beschaffung von Schusswaffen und Zubehör für den Einsatz von Polizeivollzugsbeamten

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Die Beschaffung von Schusswaffen und Zubehör für den Einsatz von Polizeivollzugsbeamten unterliegt nach § 85 Abs. 1 Satz 1 Nr. 12 PersVG BE als Gestaltung mobiler Arbeitsplätze der Mitbestimmung des Personalrats.

  • rechtsportal.de

    Mitbestimmung des Personalrats bei der Beschaffung von Schusswaffen und Zubehör für den Einsatz von Polizeivollzugsbeamten; Beschaffung der in Rede stehenden Ausrüstungsgegenstände als Akt der Gestaltung der Arbeitsplätze

  • datenbank.nwb.de

    Mitbestimmung des Personalrats bei der Beschaffung von Schusswaffen und Zubehör für den Einsatz von Polizeivollzugsbeamten

Kurzfassungen/Presse (8)

  • Bundesverwaltungsgericht (Pressemitteilung)

    Mitbestimmung des Personalrats bei der Beschaffung von Schusswaffen sowie Zubehör für den Einsatz von Polizeivollzugsbeamten

  • Bundesverwaltungsgericht (Pressemitteilung)

    Mitbestimmung des Personalrats bei der Beschaffung von Schusswaffen sowie Zubehör für den Einsatz von Polizeivollzugsbeamten

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Die Bewaffnung Berliner Polizeibeamten - und die Mitbestimmung des Personalrates

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Mitbestimmung bei der Beschaffung von Schusswaffen sowie Zubehör für den Einsatz ...

  • dgbrechtsschutz.de (Kurzinformation)

    Personalrat bestimmt mit bei Beschaffung von Schusswaffen für Polizist*innen

  • haufe.de (Kurzinformation)

    Mitbestimmungsrecht bei der Beschaffung von Waffen und Ausrüstung für die Polizei

  • bund-verlag.de (Kurzinformation)

    Dienstwaffen unterliegen in Berlin der Mitbestimmung

  • dombert.de (Kurzinformation)

    Personalrat redet bei Beschaffung von Polizeiausrüstung mit

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA-RR 2022, 330
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (8)

  • BVerwG, 19.05.2003 - 6 P 16.02

    Schutzzweckgrenze; innerdienstliche Maßnahme; Dienstkraftfahrzeuge; Förderung des

    Auszug aus BVerwG, 24.11.2021 - 5 P 7.20
    Er umfasst insbesondere auch mobile Arbeitsplätze im Freien (vgl. BVerwG, Beschluss vom 19. Mai 2003 - 6 P 16.02 - Buchholz 250 § 78 BPersVG Nr. 19 S. 10 m.w.N.).

    Allein dieses Begriffsverständnis entspricht dem Sinn und Zweck des Mitbestimmungsrechts, durch eine menschengerechte Gestaltung des Arbeitsplatzes die schutzwürdigen Belange der Beschäftigten zu wahren (vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 15. Dezember 1978 - 6 P 13.78 - Buchholz 238 3a § 76 BPersVG Nr. 1 S. 13 und vom 19. Mai 2003 - 6 P 16.02 - Buchholz 250 § 78 BPersVG Nr. 19 S. 10).

    Die Mitbestimmung des Personalrats ist mithin unter dem Gesichtspunkt der Schutzzweckgrenze nur dann ausgeschlossen, wenn die in Rede stehende Maßnahme keinen innerdienstlichen Charakter aufweist (vgl. BVerwG, Beschluss vom 19. Mai 2003 - 6 P 16.02 - Buchholz 250 § 78 BPersVG Nr. 19 S. 5).

  • BVerwG, 30.08.1985 - 6 P 20.83

    Zur Beteiligung des Personalrates bei der Einrichtung von

    Auszug aus BVerwG, 24.11.2021 - 5 P 7.20
    Als Gestaltung ist nicht nur die erstmalige Festlegung, sondern auch jede nicht lediglich unbedeutende Änderung der räumlichen und sachlichen Arbeitsbedingungen sowie der Arbeitsumgebung anzusehen, die ihrer Eigenart nach oder wegen ihrer Auswirkungen objektiv geeignet ist, das Wohlbefinden oder die Leistungsfähigkeit derjenigen Beschäftigten zu beeinflussen, die auf dem Arbeitsplatz eingesetzt sind oder werden sollen (vgl. BVerwG, Beschluss vom 30. August 1985 - 6 P 20.83 - BVerwGE 72, 94 ).

    Dieser gebietet es vielmehr, dass die Mitbestimmung nicht daran scheitert, dass sachliche Arbeitsmittel von mehreren Beschäftigten zeitgleich oder - wie hier - nacheinander zur Aufgabenerfüllung genutzt werden (vgl. BVerwG, Beschluss vom 30. August 1985 - 6 P 20.83 - BVerwGE 72, 94 ).

  • BVerwG, 17.07.1987 - 6 P 6.85

    Mitbestimmungsrecht - Arbeitsplatz-Gestaltung - Gegenstand - Umfang -

    Auszug aus BVerwG, 24.11.2021 - 5 P 7.20
    Die Mitbestimmung soll sicherstellen, dass Beschäftigte bei der Arbeit vor Gefährdungen und Überbeanspruchung geschützt sind (vgl. BVerwG, Beschluss vom 17. Juli 1987 - 6 P 6.85 - BVerwGE 78, 47 ).
  • BVerwG, 15.12.1978 - 6 P 13.78

    Beteiligung am Beschlußverfahren - Beteiligter - Rechtsmittelbefugnis -

    Auszug aus BVerwG, 24.11.2021 - 5 P 7.20
    Allein dieses Begriffsverständnis entspricht dem Sinn und Zweck des Mitbestimmungsrechts, durch eine menschengerechte Gestaltung des Arbeitsplatzes die schutzwürdigen Belange der Beschäftigten zu wahren (vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 15. Dezember 1978 - 6 P 13.78 - Buchholz 238 3a § 76 BPersVG Nr. 1 S. 13 und vom 19. Mai 2003 - 6 P 16.02 - Buchholz 250 § 78 BPersVG Nr. 19 S. 10).
  • BVerwG, 14.06.2011 - 6 P 10.10

    Mitbestimmung bei technischer Überwachung; Hebung der Arbeitsleistung und

    Auszug aus BVerwG, 24.11.2021 - 5 P 7.20
    Die Verantwortungsgrenze ist beachtet, weil diese Entscheidung nach § 83 Abs. 4 Satz 4 PersVG BE (bzw. deren Vorgängerregelung in § 83 Abs. 3 Satz 4 PersVG BE ) dem Letztentscheidungsrecht des Senats von Berlin als oberster Dienstbehörde unterliegt und damit der Letztentscheidungsbefugnis der der Volksvertretung verantwortlichen Stelle nicht entzogen ist (vgl. BVerwG, Beschluss vom 14. Juni 2011 - 6 P 10.10 - Buchholz 251.2 § 85 BlnPersVG Nr. 17 Rn. 54).
  • BVerwG, 16.04.2008 - 6 P 8.07

    Mitwirkung des Personalrats beim Bundesnachrichtendienst; Dienstvorschrift zur

    Auszug aus BVerwG, 24.11.2021 - 5 P 7.20
    Diese besagt, dass die Angelegenheit nicht der Letztentscheidungsbefugnis der der Volksvertretung verantwortlichen Stelle entzogen werden darf (vgl. BVerwG, Beschluss vom 16. April 2008 - 6 P 8.07 - Buchholz 250 § 86 BPersVG Nr. 5 Rn. 13 m.w.N.; s.a. BVerfG, Beschluss vom 24. Mai 1995 - 2 BvF 1/92 - BVerfGE 93, 37 ).
  • BVerwG, 30.06.2005 - 6 P 9.04

    Mitbestimmung bei der Anordnung von Mehrarbeit und Überstunden; Freiwilligkeit

    Auszug aus BVerwG, 24.11.2021 - 5 P 7.20
    Die Frage, ob die Mitbestimmung aus den genannten Gründen ausgeschlossen oder eingeschränkt ist, ist vielmehr nach dem Maßstab der Schutzzweck- und Verantwortungsgrenze eigenständig zu prüfen (vgl. BVerwG, Beschluss vom 30. Juni 2005 - 6 P 9.04 - BVerwGE 124, 34 m.w.N.).
  • BVerfG, 24.05.1995 - 2 BvF 1/92

    Mitbestimmungsgesetz Schleswig-Holstein

    Auszug aus BVerwG, 24.11.2021 - 5 P 7.20
    Diese besagt, dass die Angelegenheit nicht der Letztentscheidungsbefugnis der der Volksvertretung verantwortlichen Stelle entzogen werden darf (vgl. BVerwG, Beschluss vom 16. April 2008 - 6 P 8.07 - Buchholz 250 § 86 BPersVG Nr. 5 Rn. 13 m.w.N.; s.a. BVerfG, Beschluss vom 24. Mai 1995 - 2 BvF 1/92 - BVerfGE 93, 37 ).
  • BVerwG, 21.09.2022 - 5 P 17.21

    Mitbestimmung bei allgemeinen Urlaubsgrundsätzen

    Sofern Entscheidungen im Einzelfall wegen ihrer Auswirkungen auf das Allgemeinwohl wesentlicher Bestandteil der Regierungsgewalt sind, müssen sie einem parlamentarisch verantwortlichen Amtsträger vorbehalten bleiben (BVerwG, Beschluss vom 24. November 2021 - 5 P 7.20 - NZA-RR 2022, 330 Rn. 12 f. m. w. N.).
  • BVerwG, 24.11.2021 - 5 P 5.20

    Initiativrecht des Personalrats

    Als Ausrüstungsgegenstände, die Beschäftigte während eines Außendiensteinsatzes mit sich führen, unterfallen sie dem Mitbestimmungstatbestand der Gestaltung der Arbeitsplätze im Sinne von § 80 Abs. 1 Nr. 4 BPersVG (vgl. zu diesem Mitbestimmungstatbestand BVerwG, Beschluss vom 24. November 2021 - 5 P 7.20 - Rn. 9 f.) bzw. sind als Maßnahmen zur Verhütung von Arbeits- und Dienstunfällen und Berufskrankheiten sowie zum Gesundheitsschutz nach § 80 Abs. 1 Nr. 16 BPersVG (vgl. zu § 75 Abs. 3 Nr. 11 BPersVG a.F. BVerwG, Beschluss vom 13. September 2012 - 6 PB 10.12 - Buchholz 250 § 75 BPersVG Nr. 118 Rn. 5 und 7) anzusehen.
  • BVerwG, 09.08.2022 - 5 P 14.21

    Mitbestimmung bei Anordnung von Betriebsurlaub

    Letztentscheidungsbefugnis der der Volksvertretung verantwortlichen Stelle nach der Berliner Rechtslage in entsprechender Weise (vgl. BVerwG, Beschluss vom 24. November 2021 - 5 P 7.20 - ZTR 2022, 329 Rn. 13).
  • BVerwG, 21.04.2022 - 5 PB 11.21

    'Arbeitsplatz' im Sinne des § 74 Abs. 1 Nr. 16 PersVG HE; Darlegung der

    Vielmehr stützt sie diese darauf, dass die Kündigung des Mietvertrages über die im Streit stehenden Arbeitsräume nicht dem Tatbestandsmerkmal der "Gestaltung" im Sinne von § 74 Abs. 1 Nr. 16 PersVG HE (vgl. BVerwG, Beschluss vom 24. November 2021 - 5 P 7.20 - juris Rn. 9 zur Parallelbestimmung des § 85 Abs. 1 Satz 1 Nr. 12 PersVG BE) zuzuordnen sei, weil sie weder als erstmalige Einrichtung von Arbeitsplätzen noch als Umgestaltung oder Ausgestaltung bereits vorhandener Arbeitsplätze angesehen werden könne.
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